1668/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.06.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
11000/34-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1837/J-NR/2004 betreffend PKW-Überwachung auf
Autobahnen, die die Abgeordneten Ing. Kaipel und GenossInnen am 27. Mai 2004 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 5:
Wie viele "Section Control"-Anlagen wird es Ende
2004 zu welchen Kosten wo geben?
Wie viele "Section Control"-Anlagen wird es Ende
2005 zu welchen Kosten wo geben?
Wie viele "Section Control"-Anlagen wird es Ende
2006 zu welchen Kosten wo geben? Wie wird die Entwicklung die Jahre danach
aussehen? Was ist bis wann Ihr Fernziel?
Wird es in Zukunft in allen Autobahn- und
Schnellstraßentunnels "Section Control"-Anlagen geben? Wenn nein, in
welchen nicht?
Wieviele mobile "Section Control"-Anlagen wurden
bisher angeschafft? Wieviele werden in Zukunft noch angeschafft werden? Wo
werden diese Anlagen zum Einsatz kommen? Welche Kosten werden jeweils entstehen?
Antwort:
Derzeit ist eine Section Control Anlage in Wien auf der A
22 im Tunnel Kaisermühlen in beiden Fahrtrichtungen in Betrieb.
Eine weitere Anlage wird im niederösterreichischen
„Wechselabschnitt“ der A2 errichtet und noch 2004 in Betrieb genommen.
Die Errichtungskosten für diese beiden Anlagen wurden mit €
1,8 Mio. budgetiert.
Für die weiteren Standorte von Verkehrsüberwachungssystemen
wird von der ASFINAG gemeinsam mit dem bmvit und in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Inneres, und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit die
Erstellung eines „Konzeptes“ vorbereitet. Ziel dieses Konzeptes ist es, für
jene Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes, welche erhöhte
Unfallraten aufweisen, effiziente Überwachungsinstrumente vorzuschlagen, um
damit zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen, vordringlich in
Tunnel- und Baustellenbereichen.
Die Anwendung von Überwachungssystemen in Tunnelanlagen
sowie effiziente Überwachungssysteme für Baustellenbereiche (z.B. „mobile
Section Control“) werden ebenfalls Gegenstand dieses Konzeptes sein.
Fragen 6 und 7:
Wo und bis wann sind "Verkehrssicherheitsanlagen"
(VSA) als eine Art Vorstufe zur "Section Control" vorgesehen (vgl.
Roppener-Tunnel)?
Mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen?
Antwort:
Die Verkehrssicherheitsanlage im Roppener Tunnel ist eine
Adaptierung des von der Exekutive für den Freilandbereich angeschafften VKS 3 –
Systems zur Abstandsüberwachung. Die Kosten dieser Adaptierung beliefen sich
auf € 40.000. Der wesentliche Unterschied dieses Systems zur Section Control
lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen:
Bei
Section Control Anlagen wird die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen
festgelegten Streckenabschnitt überwacht. Das System VKS 3 führt punktuelle
Messungen des Geschwindigkeits- und Abstandsverhaltens durch.
In
längeren Gegenverkehrstunnels, wie z.B. im Roppener Tunnel, wird von Experten
die Abstandsüberwachung als weitaus wirksamere Maßnahme gegenüber der Messung
der Durchschnittsgeschwindigkeit beurteilt.
Fragen 8 und 9:
Für welche Autobahn- und (Schnell-)Straßenabschnitte sind
bis wann ähnliche flächendeckende Verkehrsdatenerhebungen wie etwa im Raum Linz
vorgesehen?
Mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen?
Antwort:
Die ASFINAG baut zur Zeit das VMIS (Verkehrsmanagement- und
Informationssystem) zur effizienten und optimalen Verkehrssteuerung auf. Als
Grundlage dafür wird eine Verkehrsdatenerfassung installiert. Sie besteht im
wesentlichen aus einer flächendeckenden Erhebung der Fahrzeugmengen und der
gefahrenen Geschwindigkeiten; es handelt sich dabei nicht um ein
flächendeckendes System zur Geschwindigkeitsüberwachung. Die Planungen für
dieses System werden zur Zeit von der ASFINAG intensiv vorangetrieben und sollen
bis Ende 2006 abgeschlossen sein. Die Investitionskosten für diese
Verkehrsdatenerfassung werden derzeit mit € 9 Mio. veranschlagt.
Fragen 10 und 11:
Wo wird es bis wann "Videomaut"-Systeme geben?
Mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen?
Antwort:
Die Videomaut stellt nur eine
Sonderlösung an den bestehenden Mautstellen dar. Die Möglichkeit, die Kontrolle
der Mautberechtigung in einer Videomaut-Spur vornehmen zu lassen gibt es heute
als Angebot auf den Sondermautstrecken A 13 Brenner Autobahn, A 10 Tauernautobahn
sowie auf der A 9 beim Gleinalmtunnel und Bosrucktunnel. Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass kein Autobahnbenutzer gezwungen ist, die Videomaut-Spur zu
benutzen. Sowohl Jahreskartenbesitzer als auch Einzelmaut-Kunden können die
Mautkontrolle in einer normalen bemannten Mautspur händisch durchführen. Es
handelt sich lediglich um ein zusätzliches Angebot an die Kunden, um ihnen
allenfalls Wartezeiten an den Mautspuren zu ersparen.
Eine flächendeckende Anwendung ist
nicht geplant.
Frage 12:
Mit welchem zeitlichen, technischen und monetären Aufwand
könnte das seit Jahresbeginn 2004 laufende Lkw-Mautsystem auf Pkw erweitert
werden? Könnte das binnen eines Jahres mit dem nötigen Willen realisiert
werden?
Antwort:
Es besteht kein konkreter Auftrag an die ASFINAG ein
PKW-Mautsystem vorzubereiten, sodass über Kosten bzw. Einführungszeitraum keine
fundierte Aussage möglich ist.
Frage 13:
Die Exekutive und die Länder als Vollziehungsbehörde der
Straßenverkehrsordnung sind für die hoheitliche Aufgabe der Verkehrsüberwachung
zuständig, nicht die ASFINAG. Wie wollen Sie verhindern, dass nicht die ASFINAG
versucht, möglichst viel Strafgeld kassieren zu können, das ihr als
Straßenerhalter der Autobahnen und Schnellstraßen wieder selbst zugute kommt?
Antwort:
Die bisher getätigten Investitionen der ASFINAG für
Überwachungsinstrumente, welche vom BMI betrieben werden, erfolgte stets in
enger Abstimmung mit dem BMI. Seitens der ASFINAG bestehen Intentionen diese
Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber (BMI) auch künftig durchzuführen. Es liegt
in der Absicht des ho. Ressorts und der ASFINAG, dass die modernen
Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung primär der Hebung der Verkehrssicherheit
zugute kommen.
Frage 14:
Was passiert mit den von den Überwachungsanlagen angefertigten
Videoaufzeichnungen? Wie lange werden diese wie und wo aufbewahrt? Wann und wie
werden sie vernichtet?
Antwort:
Bei den Erfassungsquerschnitten der Section Control Anlagen
werden digitale Bilder der ein- bzw. ausfahrenden Fahrzeuge erstellt. Für den
Fall, dass die Auswerterechnereinheit keine Geschwindigkeitsübertretung des
betreffenden Fahrzeuges feststellt, werden sämtliche Daten, welche diesem
Kennzeichen zugeordnet sind, sofort gelöscht.
Für den Fall, dass eine Übertretung festgestellt wird,
werden die Daten an die Exekutive übertragen. In der Section Control Anlage vor
Ort werden diese Daten sofort nach der Übertragung gelöscht. In den
Datensystemen der Exekutive erfolgt eine Weiterverarbeitung und Archivierung
dieser Daten gemäß den dort geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen
bzw. Gepflogenheiten, worüber seitens der ASFINAG keine
Angaben gemacht werden können.
Für den Fall, dass einem Kennzeichen keine Daten des
anderen Querschnittes zugeordnet werden können, erfolgt eine automatische
Löschung sämtlicher diesem Kennzeichen zugeordneten Daten nach dem 5-fachen
Wert der Normal-Durchfahrtszeit (im Tunnel Kaisermühlen nach rd. 10 Minuten).
Frage 15:
Welche Vorkehrungen werden konkret getroffen, um
Datenmissbrauch auszuschließen?
Antwort:
Section Control: Die Section Control Anlagen sind
geschlossene Systeme, zu denen nur die Exekutive Zutritt erhält. Alle vor Ort
angebrachten Einrichtungen sind mit Schließsystemen ausgestattet, welche
ebenfalls nur der Exekutive Zutritt ermöglichen.
Für den Betrieb der Section Control Anlagen wurde gemäß den
gesetzlichen Auflagen eine Meldung bei der Datenschutzkommission bzw. eine
Eintragung im Datenschutzregister vorgenommen.
Seitens der Datenschutzkommission wurde ein positiver
Bescheid für den Betrieb der Section Control Anlage Kaisermühlen Tunnel
ausgestellt.
Frage 16:
Sollte Ihrer Meinung nach das gesamte österreichische
Straßennetz bemautet und high-techmäßig im oben beschriebenen Sinn überwacht
werden? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, wo konkret soll die Grenze dieser
Überwachungen verlaufen?
Antwort:
Entsprechend der EU-Wegekostenrichtlinie aus dem Jahr 1999
ist eine gesamte Bemautung des österreichischen Straßennetzes zur Zeit nicht
zulässig. Ausnahmen davon sind nur für gewisse Strecken und unter gewissen
Randbedingungen (z.B. Verkehrssicherheit) unter Einbeziehung der Europäischen
Kommission möglich.
Die Entscheidung, ob auch außerhalb des Autobahnen- und
Schnellstraßennetzes moderne Überwachungsanlagen eingesetzt werden, liegt bei
den jeweiligen Landesregierungen.
Frage 17:
Was ist der Hauptgrund für diesen enormen Ausbau der
(Video-)Überwachungsanlagen?
Antwort:
Wie bereits im Bereich der Tunnelsicherheit gehört es heute
zusehens zum internationalen Standard, dass das höchstbelastete Straßennetz
einer möglichst geschlossenen Videoüberwachung unterworfen wird. Sie dient der
Plausibilitätskontrolle, der Verkehrssteuerungsmaßnahmen und dem raschen
zielgerichteten und effizienten Einsatz der Einsatzkräfte (Straßenmeistereien,
Polizei, Rettung, Feuerwehr) im Interventionsfall.
Frage 18:
Wieviele Exekutivbeamte könnten mit diesen
Investitionssummen für die high-techmäßige Hochrüstung der
ASFINAG-Überwachungsanlagen neu in Dienst gestellt werden?
Antwort:
Diese Frage wäre an den Herrn Bundesminister für Inneres zu
richten.
Fragen 19 und 20:
Wie viele Verkehrstote und -verletzte könnten pro Jahr
vermieden werden, wenn diese zusätzlichen Polizisten bzw. Gendarmen
Alkoholkontrollen, Anschnallkontrollen, Lkw-Sicherheitsüberprüfungen etc.
durchführen würden?
Wie lauten die Vorgaben für ein Verkehrssicherheitskonzept
des BMVIT, welches die im Punkt 19 genannten Verkehrsmaßnahmen unterstützt?
Antwort:
Wenn man bedenkt, dass sich rund zwei Drittel der Unfälle
mit Personenschaden im Ortsgebiet ereignen und von den Freilandunfällen weniger
als 20 % auf die Autobahnen entfallen, zählt das ASFINAG Netz zu den sichersten
Straßen in Österreich. Auch bei einem Vergleich der Getöteten entfallen mit 141
tödlich Verunglückten (Stand 2003) nur knapp 20 % der Freilandunfälle und rund
15 % aller Straßenarten auf das Autobahn- und Schnellstraßennetz.
Die ASFINAG rechnet bei konsequenter Anwendung moderner
Überwachungsmethoden und nach dem Aufbau des VMIS mit einem Rückgang der
schweren und tödlichen Unfälle.
Gemeinsam mit einer Verstärkung bewusstseinsbildender
Maßnahmen, die insbesondere auf eine Verbesserung der Sicherheitskultur bei
Geschwindigkeit und Abstand, Alkohol, Drogen und Müdigkeit sowie bei der
Verwendung von Gurten und Kindersitzen abzielt und unterstützt durch
entsprechende sicherheitsverbessernde bauliche Maßnahmen (wie z.B. das
Leitschienentauschprogramm) sollte es möglich sein, dass die im
Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm des bmvit's vorgesehene Reduktion
der Getöteten um 50 % und der Unfälle mit Personenschaden um 20 % bis 2010 auf
dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz erreicht werden.
Fragen 21 bis 23:
Haben Sie die Absicht, die "Section
Control"-Anlagen zu privatisieren? Wenn ja, bis wann und wie? Welche
Vorarbeiten wurden diesbezüglich bereits unternommen und welche sind geplant?
Haben sie die Absicht, stationäre Radarboxen zu
privatisieren? Wenn ja, bis wann und wie? Welche Vorarbeiten wurden
diesbezüglich bereits unternommen und welche sind geplant?
Haben Sie die Absicht, den Betrieb von Laserpistolen zu
privatisieren? Wenn ja, bis wann und wie? Welche Vorarbeiten wurden
diesbezüglich bereits unternommen und welche sind geplant?
Antwort:
Aus rechtlicher Sicht ist vorauszuschicken, dass die Fragen
der privatrechtlichen Eigentumsverhältnisse an technischen Hilfsmitteln zur
Verkehrsüberwachung nicht mit der Vollziehung der Straßenverkehrsordnung in
Verbindung steht. Rechtlich gesehen steht es jedermann frei, z.B. eine
Laserpistole zu erwerben; die Frage einer „Privatisierung “ stellt sich also
nicht. Ebenso hat auch jedermann die Möglichkeit, eine Gesetzesübertretung bei
der Behörde anzuzeigen.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob jemand die
Befugnis hat, mit hoheitlicher Gewalt gegenüber anderen Rechtsunterworfenen
vorzugehen, etwa diesen Anweisungen zu geben oder Organmandate zu verhängen.
Dieses Recht kommt nur sogenannten „Organen der Straßen-aufsicht“ zu, zu denen
neben den Mitgliedern der Bundessicherheitswache und der Gendarmerie auch von
den Ländern im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Organisationskompetenz
ernannte Organe zählen.
Für den Bereich der Autobahnen und Schnellstraßen sind
derzeit keine derartigen Privatisierungs-maßnahmen geplant.
Für den Bereich der Gemeinden ist es möglich, in Abstimmung
mit den Bezirksverwaltungs-behörden bzw. den Landesregierungen derartige
Maßnahmen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen