1671/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1674/J vom 27. April 2004
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und Kollegen, betreffend Kanti-
nenservice m.finanz.genuss, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass auf Grund des vom Bundes-
ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten festgestellten dringenden
Sanierungsbedarfs der zum Teil baufälligen Palais des Prinzen Eugen und
Questenberg-Kaunitz sowie des historischen Gebäudes Himmelpfortgasse 6
im Jahre 2002 als erste Maßnahme die Kantine im Bundesministerium für
Finanzen generalsaniert wurde und somit dem heutigen gastronomischen
sowie hygienischen Standard entspricht.

Der Kantinenbetrieb wird als soziale Einrichtung angesehen, die es den Be-
diensteten ermöglichen soll, sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes
kostengünstig und trotzdem qualitativ hoch stehend zu ernähren. Eine aus-
gewogene und gesunde Ernährung zählt nämlich ebenso wie beispielsweise
körperliche Fitnessprogramme zu den gesundheitsfördernden Maßnahmen


und wirkt sich daher positiv auf die geistige Leistungsfähigkeit aus. Aus die-
sem Grund wurde auch lediglich eine Pacht in symbolischer Höhe von mo-
natlich einem Euro festgesetzt.

Die erste Pächterin nach der Eröffnung der renovierten Kantine, die Firma
KGS, hatte bereits nach etwa 6 Monaten über eine wirtschaftlich ungünstige
Entwicklung berichtet und schließlich im Dezember 2003 selbst gekündigt.

Nach Gesprächen des Bundesministeriums für Finanzen mit der Pächterin
hat diese ein neues Betriebskonzept entwickelt und die Kündigung zurück-
gezogen.

Auch das geänderte Betriebskonzept wurde von den Mitarbeitern nur unzu-
reichend angenommen. Das Bundesministerium für Finanzen sah sich da-
her gezwungen, von sich aus das Pachtverhältnis aufzukündigen.

In der Folge hat das Bundesministerium für Finanzen im Wege einer Interes-
sentensuche einen neuen Pächter ermittelt.

Der im Bundesministerium für Finanzen bestehende "Küchenausschuss", in
den die Personalvertretung eingebunden ist und der bei den periodischen
Besprechungen anstehender Fragen und Probleme zwischen Kantinen-
betreiber und Konsumenten mitwirkt, wird auch zur Überprüfung der gefor-
derten Standards herangezogen. Die Personalvertretung war daher bei der
Auswahl des neuen Pächters eingebunden und hat mit entschieden. In die-
sem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der mit dem neuen
Pächter abgeschlossene Vertrag inhaltlich zur Gänze jenem gleicht, der mit
der Firma KGS abgeschlossen war.


Zu 1. und 2.:

Die Firma KGS wurde im Jahr 2001 im Wege einer Ausschreibung als Best-
bieter ermittelt. Die Kündigung des mit dieser Firma abgeschlossenen Pacht-
vertrags erfolgte am 26. September 2003 mit Wirkung 31. März 2004. Einer
der Gründe hiefür war die sinkende Akzeptanz des Kantinenbetriebs durch
die Ressortmitarbeiter, die auf eine laufende Verschlechterung des Angebo-
tes und der Qualität zurückgeführt wurde. In diesem Zusammenhang ist
auch auf die in der Einleitung dargelegten Anforderungen an den Kantinen-
betrieb hinzuweisen.

Zu 3.:

Die Firma KGS hatte aufgrund des Vertrages lediglich Pacht in Höhe von ei-
nem Euro monatlich zu entrichten.

Zu 4.:

Der neue Betreiber, die Firma Mörwald GmbH, wurde aus 6 Interessenten
als Bestbieter ausgewählt, wobei die Kriterien der Beurteilung unter ande-
rem Menüvielfalt, Frischküche, ausgewogene und gesunde Ernährung und
Menüpreise waren, wobei auch diesbezüglich auf die eingangs dargelegten
grundsätzlichen Ansichten hingewiesen wird.

Zu 5.:

Der neue Betreiber hat, wie sein Vorgänger, lediglich einen monatlichen
Pachtzins in Höhe von einem Euro zu entrichten. Sonstige Zahlungs-
verpflichtungen bestehen nicht.

Zu 6.:

Dem Betreiber ist es gestattet, zusätzlich zum gewöhnlichen Kantinenbetrieb
das Catering für diverse Veranstaltungen im Haus durchzuführen sowie Ge-
schäftsessen im Haus gastronomisch zu betreuen. Dies betrifft z.B. Arbeits-
essen (etwa mit ausländischen Delegationen), Pressekonferenzen, etc.


Der entsprechende Passus im Pachtvertrag lautet:

"Die Pächterin verpflichtet sich, über Bestellung seitens Bedienste-
ter des Bundesministeriums für Finanzen, die mindestens zwei
Werktage vorher zu erfolgen hat, das Catering für diverse Veran-
staltungen im Haus durchzuführen sowie Geschäftsessen im Haus
gastronomisch zu betreuen. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass eine Übernahme der Kosten für dieses Catering durch das
Bundesministerium für Finanzen nur auf Grund eines schriftlichen
Auftrages der zuständigen Stelle (Abteilung I/3) in Betracht
kommt."

Zu 7.:

Jeder Mitarbeiter, mit Ausnahme von Sektions- und Abteilungsleitern mit
all-in-Bezügen, erhält pro Arbeitstag einen Essensbon mit einem Gegenwert
von 1,10 Euro.

Zu 8.:

Das Bundesministerium für Finanzen trägt aus sozialen Gründen die Ener-
giekosten, die Kosten des bargeldlosen Kassensystems und (mit Ausnahme
des Küchenbereiches) die Reinigungskosten der Kantine.

Da diese Kosten nicht gesondert verrechnet werden, wäre auch eine nur an-
nähernd genaue Ermittlung mit einem unverhältnismäßig hohen Ar-
beitsaufwand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich dies-
bezüglich keine Stellungnahme abgebe.