1680/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am
26. Mai 2004 unter der Nr. 1792/J-NR/2004 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „ ‚dienstliches' Betanken von Kraftfahrzeugen"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Bereich des BM.I besteht die Möglichkeit Dienstkraftfahrzeuge bei 39
ressortinternen Tankstellen zu betanken.

Zu Frage 2:

Regelmäßig werden ca. 2.000 Dienstkraftfahrzeuge betankt.

Zu Frage 3:

Pro Jahr werden ca. 4,300.000 Liter Treibstoff angekauft. Dieser Ankauf unterliegt
den gleichen steuerlichen Belastungen wie der Ankauf durch einen privaten
Endverbraucher (gesetzlich festgelegte Mineralöl- und Mehrwertsteuer).

Die Differenz zu den durchschnittlichen Markttreibstoffpreisen kann nicht angegeben
werden, da einerseits die Treibstoff-Einkaufspreise für ressorteigene Tankstellen
regional unterschiedlich sind und andererseits die Markttreibstoffpreise an privaten
Tankstellen sowohl örtlich als auch markenabhängig differieren.


Zu Frage 4:

Das Betanken von Privat-PKW an den unter Punkt 1 angeführten Tankstellen ist
nicht gestattet.

Zu Frage 5:

Es wurde kein Treibstoff an Privat-PKW abgegeben.

Zu Frage 6:

Der Betrieb von ressorteigenen Tankstellen erfolgt aus strategischen und nicht aus
wirtschaftlichen Überlegungen, um auch in Krisensituationen die Versorgung der
Dienstkraftfahrzeuge mit Treibstoff in einem gewissen Ausmaß gewährleisten zu
können.