1680/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2004
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am
26. Mai 2004 unter der Nr. 1792/J-NR/2004 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „
‚dienstliches' Betanken von Kraftfahrzeugen"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bereich des BM.I besteht die Möglichkeit
Dienstkraftfahrzeuge bei 39
ressortinternen Tankstellen zu betanken.
Zu Frage 2:
Regelmäßig werden
ca. 2.000 Dienstkraftfahrzeuge betankt.
Zu Frage 3:
Pro Jahr werden ca. 4,300.000 Liter Treibstoff
angekauft. Dieser Ankauf unterliegt
den gleichen
steuerlichen Belastungen wie der Ankauf durch einen privaten
Endverbraucher (gesetzlich festgelegte Mineralöl- und Mehrwertsteuer).
Die Differenz zu den durchschnittlichen
Markttreibstoffpreisen kann nicht angegeben
werden, da einerseits
die Treibstoff-Einkaufspreise für ressorteigene Tankstellen
regional unterschiedlich sind und andererseits die Markttreibstoffpreise an
privaten
Tankstellen sowohl örtlich als auch markenabhängig differieren.
Zu Frage 4:
Das Betanken von Privat-PKW an den unter Punkt 1
angeführten Tankstellen ist
nicht
gestattet.
Zu Frage 5:
Es wurde kein
Treibstoff an Privat-PKW abgegeben.
Zu Frage 6:
Der Betrieb von ressorteigenen Tankstellen erfolgt aus
strategischen und nicht aus
wirtschaftlichen
Überlegungen, um auch in Krisensituationen die Versorgung der
Dienstkraftfahrzeuge mit Treibstoff in einem gewissen Ausmaß gewährleisten zu
können.