1683/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

An den                                                                                           

Präsidenten des Nationalrates                                                   

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 40.001/27-A/04                                                                     Wien, 29. Juni 2004

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und GenossInnen (Nr. 1677/J) wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

 

 

A-1010 Wien, Stubenring 1, Tel: (01) 711 00, Fax (01) 715 28 78, DVR:0017001


Grundsätzlich kann bei der vorliegenden gesetzlichen Regelung von einem Erfolg gesprochen werden. Es ist ein gutes Modell, insbesondere in einer schwierigen Zeit für pflegerische Maßnahmen (vgl. die Vorkommnisse im Geriatriezentrum Wien West!). Es werden durch diese Vorgangsweise Menschen unterstützt, denen Pflege auch ein besonderes Anliegen der Menschlichkeit ist. Mein Ziel und Ziel meines Ressorts ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die eine menschenwürdige Pflege unserer Angehörigen ermöglichen.

 

Bislang wurden in den Pilotgebieten 100 Pflegeschecks verteilt, wobei jeder Scheck mit 1.000 € dotiert ist. Darüber hinaus haben rund 700 Personen das Pflegenotruftelefon kontaktiert und wurden 40 Pflegebetten kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Fragen 6 und 7:

 

Die vertraglich für alle Projektteile vereinbarte Fördersumme stellt einen Maximalrahmen dar, der sich am vorgelegten Finanzierungsplan orientiert, wobei die Auszahlung je nach dem tatsächlich und nachvollziehbaren Ausschöpfungsgrad in Teilbeträgen erfolgt.

 

Von den 9 im Vorjahr geförderten Projekten werden 7 (auch betragsmäßig im selben Umfang) im heurigen Jahr fortgesetzt. Darüber hinaus sind die Mittel für eine Förderung aus dem Titel des § 33c BPGG für 2004 grundsätzlich verplant.

 

Fragen 8 und 9:

 

Von den im Jahre 2003 aus dem Titel des § 33c BPGG geförderten Projekten befand sich der Sitz von 6 Projektträgern in Wien, von weiteren 3 Projektträgern in Oberösterreich.

Die Projektinhalte umfassten einerseits die Erarbeitung von Studien oder von Informationsmaterial im Pflegebereich und andererseits im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen die Durchführung von Tagungen, Ausbildungsveranstaltungen und Arbeitsgruppen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister:

Mag. Haupt eh.