1688/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.07.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1898/J betreffend
Berichten über eine Veränderung der Bauausführung beim Projekt der Unterflurle-
gung der A7 im Bereich Linz, welche die Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen
und Kollegen am 16. Juni 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkt 1 bis 18 der Anfrage:

Die Zuständigkeit für anfragegegenständliche Angelegenheiten liegt beim Bundes-
minister für Verkehr, Innovation und Technologie.