1689/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.07.2004
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                   

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 40.001/28-7/04                                                                      Wien, 29. Juni 2004

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend, Behindertenvertretungen in Unternehmungen Nr. 1687/J, wie folgt:

 

Den im Behinderteneinstellungsgesetz verankerten Behindertenvertrauenspersonen kommt in Betrieben, in denen begünstigte Behinderte beschäftigt sind, eine überaus wichtige Funktion zu. Auf Grund ihrer genauen Kenntnisse des jeweiligen Betriebes und seiner Personalstruktur sind sie bestens dafür geeignet, die Interessen der beschäftigten Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen.

 

A-1010 Wien, Stubenring 1, Tel: (01) 711 00, Fax (01) 715 28 78, DVR:0017001


 

Diese Tätigkeit stellt hohe Anforderungen an Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten und verlangt umfassendes Wissen in vielen Bereichen. Die Behindertenvertrauenspersonen sind bedeutende Kooperationspartner des Bundessozialamtes etwa im Bereich des besonderen Kündigungsschutzes behinderter Arbeitnehmer.

 

Die im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) enthaltenen Instrumente zur umfassenden beruflichen Ein- bzw. Wiedereingliederung behinderter Menschen ins Erwerbsleben, zu denen ich auch die Einrichtung der Behindertenvertrauenspersonen zähle, haben sich im Laufe der Jahre durchaus bewährt. Es erscheint mir dennoch unumgänglich, insbesondere vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen, kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechtes zu arbeiten. In diese Überlegungen werden auch Verbesserungen für Behindertenvertrauenspersonen einzubeziehen sein, wobei auch Ihre Vorschläge einer tiefergehenden Analyse unterzogen werden.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts schon seit langer Zeit eine sehr enge Kooperation mit den Zentralbetriebsvertrauenspersonen der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH besteht und ein reger Gedankenaustausch mit ihnen stattfindet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister:

Mag. Haupt eh.