1691/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.07.2004
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möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen, haben am
4. Mai 2004 unter der
Nummer 1683/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Entwicklungshilfe zu Lasten der Universitäten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Frage der Berechnung der Gesamthöhe bzw. Ausfälle von Einnahmen von
Universitäten
durch Studiengebühren betrifft keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 2:
Ich begrüsse grundsätzlich die Befreiung von
Studiengebühren für StudentInnen aus
Entwicklungsländern.
Zu Frage 3:
Die Zuwendung von Budgetmitteln des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten aus
dem
Budgetansatz Entwicklungszusammenarbeit an österreichische Universitäten ist im
Entwicklungszusammenarbeitsgesetz
BGBl. I Nr. 49/2002
nicht vorgesehen.
Zu Frage 4:
Die
Frage der Studiengebühren für StudentInnen aus Entwicklungsländern ist bereits
Gegenstand
von Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
und dem
Bundesministerium für Bildung Wissenschaft, und Kultur sowohl auf Beamtenebene
als auch auf
politischer Ebene.
Zu Frage 5:
Österreich
hat die Zusage abgegeben, das Volumen der öffentlichen Entwicklungsleistungen
bis
2006 auf mindestens 0,33 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen.
Dieses Ziel wurde
auch im Budgetprogramm 2003 bis 2006 der österreichischen Bundesregierung
verankert. Die
Implementierung ist Gegenstand der bevorstehenden Budgetverhandlungen.
Zu Frage 6:
Die
Übernahme von österreichischen Studiengebühren für StudentInnen aus
Entwicklungsländern
aus Mitteln des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wäre nur zu
Lasten der im
aktuellen Dreijahresprogramm festgeschriebenen Programm- und
Projektschwerpunkte möglich.