1691/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.07.2004
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, haben am
4. Mai 2004 unter der Nummer 1683/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Entwicklungshilfe zu Lasten der Universitäten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Frage der Berechnung der Gesamthöhe bzw. Ausfälle von Einnahmen von Universitäten
durch Studiengebühren betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 2:

Ich begrüsse grundsätzlich die Befreiung von Studiengebühren für StudentInnen aus
Entwicklungsländern.


Zu Frage 3:

Die Zuwendung von Budgetmitteln des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten aus
dem Budgetansatz Entwicklungszusammenarbeit an österreichische Universitäten ist im
Entwicklungszusammenarbeitsgesetz BGBl. I Nr. 49/2002 nicht vorgesehen.

Zu Frage 4:

Die Frage der Studiengebühren für StudentInnen aus Entwicklungsländern ist bereits Gegenstand
von Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem
Bundesministerium für Bildung Wissenschaft, und Kultur sowohl auf Beamtenebene als auch auf
politischer Ebene.

Zu Frage 5:

Österreich hat die Zusage abgegeben, das Volumen der öffentlichen Entwicklungsleistungen bis
2006 auf mindestens 0,33 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Dieses Ziel wurde
auch im Budgetprogramm 2003 bis 2006 der österreichischen Bundesregierung verankert. Die
Implementierung ist Gegenstand der bevorstehenden Budgetverhandlungen.

Zu Frage 6:

Die Übernahme von österreichischen Studiengebühren für StudentInnen aus Entwicklungsländern
aus Mitteln des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wäre nur zu Lasten der im
aktuellen Dreijahresprogramm festgeschriebenen Programm- und Projektschwerpunkte
möglich.