1694/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.07.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040502/109-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien         

 

Wien, 2. Juli 2004

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1685/J vom 4. Mai 2004 der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Kollegen, betreffend Ent-
wicklungshilfe zu Lasten der Universitäten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist ausdrücklich festzuhalten, dass das Budget der Universitäten im Jahr 2004 1.972 Mio. € (inkl. Klinikaufwendungen) beträgt. Darüber hinaus verbleiben den Universitäten sämtliche Studienbeiträge von ge-
schätzten 125 Mio. €, womit das verfügbare Budget der Unversitäten um ca. 6% gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Weiters wurden im Rahmen des Offensivprogramms II des Rates für Forschung- und Technologieentwicklung den Universitäten 21 Mio. € für die Programme Vorziehprofessuren und Infrastruktur zuerkannt. Es ist offensichtlich, dass den Universitäten noch nie so viele Mittel zur Verfügung gestellt wurden wie im Budget 2004.

 


Zu 1.:

Ein Einnahmenentfall der Universitäten durch Studienbeitragsbefreiungen für Studierende aus Entwicklungsländern in Höhe von 38 Mio € pro Jahr kann nicht nachvollzogen werden. In den Jahren 2002 und 2003 betrug die jährliche Rückerstattung von Studienbeiträgen durch das Bundes-
ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Wege des Öster-
reichischen Austauschdienstes ca. 4 Mio €.

 

Zu 2. bis 4. und 6.:

In der Studienbeitragsverordnung 2004 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden in Anlage 1 und Anlage 2 die Länder aufgelistet, deren Studierenden der Studienbeitrag auf Antrag rückerstattet werden kann. Schon bisher bestand die Möglichkeit, Studierenden aus ausgewählten Ländern die Studienbeiträge auf Antrag zu ersetzen. Es liegt nunmehr in der autonomen Entscheidung der Universitäten, inwieweit die Bestimmungen des § 3 der Studienbeitragsverordnung 2004 in Anspruch genommen werden.

 

Die Finanzierung der österreichischen Universitäten erfolgt gemäß Universitätsgesetz 2002 durch ein 3-jähriges Globalbudget, welches sich aus dem Grundbudget und dem formelgebundenen Budget zusammensetzt. Der für die jeweilige Leistungsvereinbarungsperiode zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wird von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen im Voraus festgelegt.

 

Eine Hinzurechnung von Studiengebühren zum Budget für entwicklungs-
politische Maßnahmen und Refundierung an die Universitäten ist auf Grund des EZA-Gesetzes 2002 nicht möglich.

 


Zu 5.:

Österreich strebt entsprechend den Beschlüssen der EU (Europ. Rat von Barcelona) bis 2006 ein Volumen für öffentliche Entwicklungshilfe von mindestens 0,33% des Bruttonationaleinkommens (BNE) an. Um dieses Ziel zu erreichen wurden im BVA 2004 bei Kapitel 20 "Äußeres" zusätzlich
30 Mio € veranschlagt, die zur Gänze für ODA-anrechenbare Vorhaben verwendet werden. Weiters dürften sich durch die Verschiebung von Entschuldungen im Rahmen der HIPC-Initiative bei einzelnen Ländern signifikante Schuldenstreichungen auf 2005 und 2006 verlagern, was zu einer entsprechenden Erhöhung der österreichischen ODA-Quote führen sollte.

 

 

Mit freundlichen Grüßen