1694/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.07.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/109-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. Juli 2004
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1685/J vom 4. Mai 2004 der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und
Kollegen, betreffend Ent-
wicklungshilfe zu Lasten der Universitäten, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend ist ausdrücklich
festzuhalten, dass das Budget der Universitäten im
Jahr 2004 1.972 Mio. € (inkl. Klinikaufwendungen) beträgt. Darüber hinaus
verbleiben den Universitäten sämtliche Studienbeiträge von ge-
schätzten 125 Mio. €, womit das verfügbare Budget der Unversitäten um ca. 6%
gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Weiters wurden im Rahmen des Offensivprogramms
II des Rates für Forschung- und Technologieentwicklung den Universitäten 21
Mio. € für die Programme Vorziehprofessuren und Infrastruktur zuerkannt. Es ist
offensichtlich, dass den Universitäten noch nie so viele Mittel zur Verfügung
gestellt wurden wie im Budget 2004.
Zu 1.:
Ein Einnahmenentfall der Universitäten
durch Studienbeitragsbefreiungen für Studierende aus Entwicklungsländern in
Höhe von 38 Mio € pro Jahr kann nicht nachvollzogen werden. In den Jahren 2002
und 2003 betrug die jährliche Rückerstattung von Studienbeiträgen durch das
Bundes-
ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Wege des Öster-
reichischen Austauschdienstes ca. 4 Mio €.
Zu 2. bis 4. und 6.:
In der Studienbeitragsverordnung 2004
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden in Anlage 1
und Anlage 2 die Länder aufgelistet, deren Studierenden der Studienbeitrag auf
Antrag rückerstattet werden kann. Schon bisher bestand die Möglichkeit,
Studierenden aus ausgewählten Ländern die Studienbeiträge auf Antrag zu
ersetzen. Es liegt nunmehr in der autonomen Entscheidung der Universitäten,
inwieweit die Bestimmungen des § 3 der Studienbeitragsverordnung 2004 in
Anspruch genommen werden.
Die Finanzierung der österreichischen
Universitäten erfolgt gemäß Universitätsgesetz 2002 durch ein 3-jähriges
Globalbudget, welches sich aus dem Grundbudget und dem formelgebundenen Budget
zusammensetzt. Der für die jeweilige Leistungsvereinbarungsperiode zur
Verfügung stehende Gesamtbetrag wird von der Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen im
Voraus festgelegt.
Eine Hinzurechnung von Studiengebühren
zum Budget für entwicklungs-
politische Maßnahmen und Refundierung an die Universitäten ist auf Grund des
EZA-Gesetzes 2002 nicht möglich.
Zu 5.:
Österreich strebt entsprechend den
Beschlüssen der EU (Europ. Rat von Barcelona) bis 2006 ein Volumen für
öffentliche Entwicklungshilfe von mindestens 0,33% des Bruttonationaleinkommens
(BNE) an. Um dieses Ziel zu erreichen wurden im BVA 2004 bei Kapitel 20
"Äußeres" zusätzlich
30 Mio € veranschlagt, die zur Gänze für ODA-anrechenbare Vorhaben verwendet
werden. Weiters dürften sich durch die Verschiebung von Entschuldungen im
Rahmen der HIPC-Initiative bei einzelnen Ländern signifikante
Schuldenstreichungen auf 2005 und 2006 verlagern, was zu einer entsprechenden
Erhöhung der österreichischen ODA-Quote führen sollte.
Mit
freundlichen Grüßen