1697/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.07.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
10000/40-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1725/J-NR/2004 betreffend Zugsverbindungen durch den Nationalpark Gesäuse, die
die Abgeordneten Anita Fleckl und GenossInnen am 6. Mai 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg muss von seiten des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie grundsätzlich festgestellt werden, dass das
Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich
seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die
Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder
Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher
nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist
gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf
Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden. Durch das
Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und die nunmehrige ÖBB-Holding AG mit ihren
operativen
Töchtern Personenverkehrs AG und Railcargo AG
ändert sich daran nichts. Im Gegenteil, dieser Regelungsmechanismus wird durch
diese Art der Konstruktion sogar verstärkt.
Zu
Frage 2
Stammen
die Informationen, die der Anfragebeantwortung Nr. 1487/AB, XXII.GP, zugrunde
liegen, aus Ihrem Ressort?
darf ich mitteilen, dass diese Informationen nicht aus
meinem Ressort stammen.
Die von mir mit der gegenständlichen parlamentarischen
Anfrage befassten
Österreichischen Bundesbahnen nahmen zu Ihren übrigen
Fragen wie folgt Stellung:
Zum Motiventeil und
zu Frage 1:
Welche acht Zugsverbindungen durch bzw.
am Rande des Nationalparks Gesäuse werden ab Juni 2004 wieder aktiviert?
(Bitte jeweils Anfangs- und Endbahnhof,
Haltestellen und Frequenz angeben!)
Antwort:
Im Abschnitt Selzthal – Kleinreifling
wurde im Fahrplanjahr 2003 bei einer Kilometerleistung von 380.000 km eine
Kostendeckung von lediglich ca. 13 % erreicht. Die 14 Zugpaare wurden im
Durchschnitt von 10 bis 20 Reisenden frequentiert.
Gemeinsam mit dem Land Steiermark, dem
Verkehrsverbund und Vertretern aus der Region
wurde ein gemeinsames Verkehrskonzept
erarbeitet.
Ziele des Projektes
"Unteres Ennstal" waren:
- Jeweils eine
Tagesrandverbindung von und nach Graz, Salzburg, Linz und Wien
- Sicherstellung
einer Öffentlichen-Verkehrs-Mindestversorgung für die Fläche
- Bessere Anbindung
an die Bezirkshauptstädte Liezen und Leoben
- Konzeption eines
abgestimmten Bus-/Schienenangebotes
- Vertaktung auf den
regionalen Hauptachsen in Selzthal und Kleinreifling
- Führung von vier
bis fünf Kurspaaren pro Tag in der Relation Selzthal – Kleinreifling
- Ausweitung des
Anruf-Sammel-Taxi-Systems, ergänzende Bedarfsverkehre
Ergebnisse der Fahrplankonzeption,
wirksam ab Fahrplan 2004, waren:
- Reduktion
der Schienenleistung um 79.000 km, dafür 179.000 Mehrleistungskilometer im
Busbereich Aufrechterhaltung von vier Zugspaaren zwischen Selzthal –
Kleinreifling, zwei Zugspaaren Admont – Selzthal und einem
Zugspaar Hieflau – Kleinreifling
- eine
neue Schienenleistung von Admont nach Liezen für Schüler, diese wird aber von
höchstens 25 Schülern in Anspruch genommen
-
Tagesrandverbindungen nach Graz, Salzburg, Linz und Wien bleiben
erhalten
-
Bedarfsgerechte Bedienung der schwach frequentierten Haltestellen und
Bahnhöfe
- Stundentakt
mit Bahnbus von Admont bis Liezen
-
Schülerverkehr mit Bahnbus von/nach Weyer
- vier direkte Buskurspaare zwischen Kleinreifling/St.Gallen
– Hieflau – Eisenerz mit Anschluss
nach Leoben
- zwei
zusätzliche Buskurspaare in der Relation Admont – Hieflau mit Anschluss nach
Kleinreifling
- ein
zusätzliches Buskurspaar Weißenbach/St.Gallen über den Buchauer Sattel nach
Admont
und Liezen
Frage 3:
Ab welchem Zeitpunkt wird die
Haltestelle Johnsbach genützt werden, und ist es richtig, dass in Johnsbach
nach dem Sommer 2004 nicht mehr Halt gemacht wird?
Antwort:
In der Haltestelle Johnsbach im
Nationalpark halten ab Fahrplanwechsel 2004 folgende Züge:
- Zug 3562 an Werktagen, von Amstetten
nach Schladming, ab Johnsbach 7:10 Uhr
- Zug E 1802 an Samstagen, Sonn- und
Feiertagen von Wien West nach Schladming, ab
Johnsbach 10:48
Uhr
- Zug E 1809 an Samstagen, Sonn- und
Feiertagen von Schladming nach Wien West, ab
Johnsbach 17:05 Uhr
Seit 03. Mai 2004 hält der Zug 3569 an
Werktagen außer Samstag (Schladming – Kleinreifling) in Johnsbach, ab
Johnsbach16:43 Uhr.
Im laufenden Fahrplanjahr ist kein
weiterer Halt für Johnsbach im Nationalpark geplant. Für den Fahrplan 2005 wird geprüft, ob für
weitere Zugleistungen saisonale Halte in der Zeit vom
1. Mai – 26. Oktober eingeplant werden
können.
Frage 4:
Welche Verbesserungen bzw. Erweiterungen
der Zugsverbindungen und Haltestellen gibt es auf der Strecke durch den
Nationalpark Gesäuse für Pendler, die in den Morgen- und Abendstunden von und
zum Arbeitsplatz/Schule/Arzt oder ein Amt fahren müssen?
Antwort:
Der aktuelle Fahrplan wurde auf die
Bedürfnisse der Region abgestimmt und ein homogenes
Angebot mit Bus- und Schienenverkehr
erarbeitet. Die Nutzung des Angebotes ist jedoch gering. Unter diesen
Rahmenbedingungen werden Erweiterungsmöglichkeiten lediglich im Rufbusbereich
gesehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen geplant.
Mit
freundlichen Grüßen