1698/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.07.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. 10000/44-CS3/04      DVR 0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

                                                                                                                  Wien,       .             2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1727/J-NR/2004 betreffend widersprüchliche Aussagen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie in 1462/AB die die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und GenossInnen am 6. Mai 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Erachten Sie die o.a. Antworten auch für widersprüchlich?

 

Antwort:

Die Antworten sind keinesfalls widersprüchlich, sondern stellen jede für sich die sachlich richtige Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Anfrage 1416/2004 dar. Ergänzend möchte ich dazu aus-führen, dass für die Finanzierung von Straßenbahnen (definiert gem. § 5 des Eisenbahngesetzes) gemäß Finanzausgleichsgesetz Mittel des Finanzausgleichs zu verwenden sind und daher mein Ressort keine Zuständigkeit hinsichtlich der Gewährung von Finanzierungsbeiträgen hat. Dies ist die Antwort auf Frage 3 der Anfrage 1416/J.

 

Ich möchte der guten Ordnung halber nur darauf hinweisen, dass die Fragesteller selbst in der  Frage 6 der gegenständlichen Anfrage über ein Straßenbahnprojekt Auskunft begehren. Das bmvit kann nur unter der Voraussetzung Finanzierungsmittel gewähren, wenn es sich um eine Vollbahn (Haupt- oder Nebenbahn gem. § 4 Eisenbahngesetz) handelt. Die gesetzliche Vorgabe für die Gewährung von Finanzierungsmitteln für Eisenbahnen (ohne ÖBB) sind im Privatbahngesetz geregelt.

 

In Entsprechung dieser gesetzlichen Vorgaben ist daher vor der urgierten Zustimmung zu einer Drittelfinanzierung zu klären, ob die Regionalbahn Innsbruck-Hall-Völs als Vollbahn oder als

Straßenbahn zu konzessionieren ist. Dies ist die Antwort auf Frage 4 der Anfrage 1416/J.

 

Frage 2:

Welche der beiden Antworten ist nun die richtige?

 

 

 

Antwort:

Unter Berücksichtigung der Fragestellungen und auf Grund der gesetzlich vorgegebenen Zu-

ständigkeiten sind beide Antworten richtig.

 

Frage 3:

Können wir davon ausgehen, dass die von Ihnen nun präferierte Antwort auch in den nächsten

Tagen, Wochen, Monaten und Jahren noch Gültigkeit besitzen wird (das ist insbesondere bei so langfristigen Projekten nicht ganz unbedeutsam!)?

 

Antwort:

Meine Aussagen haben jedenfalls langfristige Gültigkeit.

 

Fragen 4 bis 9:

Bestehen bereits gemäß § 4(3) Privatbahngesetz mit dem Bundesminister für Finanzen festzu-

legende Bestimmungen über die Gewährung der Finanzierungsbeiträge gem. Abs. 1 und 2 in Form einer Richtlinie?

 

Wenn nein, wann werden die Verhandlungen voraussichtlich abgeschlossen werden können?

Wäre ein Abschluss vor dem Sommer denkbar?

 

Beziehen sich die von Ihnen erwähnten Gespräche auf Beamtenebene auf die zu erstellende

Richtlinie zwischen dem BMF und dem BMVIT oder bereits auf das konkrete Straßenbahnprojekt im Großraum Innsbruck?

 

Besteht bereits Klarheit darüber, ob das BMVIT eine Mitfinanzierung der neuen Niederflur-straßenbahn für das gesamte Innsbrucker Liniennetz oder nur für einzelne Linien leisten wird?

 

Wenn noch keine Klarheit darüber besteht, wovon hängt eine Zusage zur Mitfinanzierung ab

und wann wird diese gegebenenfalls erfolgen?

 

Sollten nur einzelne Linien von Seiten des BMVIT mitfinanziert werden, wie begründen

Sie die Nichtfinanzierung der anderen Linien?

 

Antwort:

Die abschließenden Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen über die Richtlinien zur Privatbahnförderung und das konkrete Projekt sind im Laufen.

 

Dabei ist u.a. die Art der Konzession zu klären, weil sich die Zuordnung der Förderung von Seiten des Bundes danach richtet (s. Antwort zu Frage 1). In diesen Gesprächen ist daher auch die Stadt Innsbruck eingebunden. Das vom Nationalrat beschlossene Privatbahngesetz bietet dem Bund die gesetzliche Möglichkeit die Infrastruktur der Privatbahnen zu fördern, jedoch keine absatzseitigen Investitionen, wie z.B. Fahrbetriebsmittel. Im Rahmen des Finanzausgleichs (ehem. "Nahverkehrsmilliarde") sind wiederum Mittel für Straßenbahnen inklusive Fahrbetriebsmittel vorgesehen.

 

Frage 10:     

Hat das BMVIT inzwischen bereits eine Zusage zur Mitfinanzierung der Betriebsmittel sowohl für die Innsbrucker Straßenbahnen als auch die Regionalbahn und die Stubaitalbahn geleistet? Wenn nein, wird diese noch erfolgen und wann bzw. wenn grundsätzlich nicht, weshalb nicht?

 

Antwort:

Wie bereits in den Antworten zu den vorangegangenen Fragen erläutert, sind derzeit Gespräche zwischen der Stadt Innsbruck, dem BMF und dem bmvit im Gange, bei denen die geeignetsten Möglichkeiten zur Förderung des Projektes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart werden sollen.

 

Mit freundlichen Grüßen