1698/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
10000/44-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1727/J-NR/2004 betreffend widersprüchliche Aussagen des Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie in 1462/AB die die Abgeordneten Mag. Gisela
Wurm und GenossInnen am 6. Mai 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Erachten Sie die o.a. Antworten auch für widersprüchlich?
Antwort:
Die
Antworten sind keinesfalls widersprüchlich, sondern stellen jede für sich die
sachlich richtige Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Anfrage 1416/2004 dar.
Ergänzend möchte ich dazu aus-führen, dass für die Finanzierung von
Straßenbahnen (definiert gem. § 5 des Eisenbahngesetzes) gemäß
Finanzausgleichsgesetz Mittel des Finanzausgleichs zu verwenden sind und daher
mein Ressort keine Zuständigkeit hinsichtlich der Gewährung von Finanzierungsbeiträgen
hat. Dies ist die Antwort auf Frage 3 der Anfrage 1416/J.
Ich
möchte der guten Ordnung halber nur darauf hinweisen, dass die Fragesteller
selbst in der Frage 6 der
gegenständlichen Anfrage über ein Straßenbahnprojekt Auskunft begehren.
Das bmvit kann nur unter der Voraussetzung Finanzierungsmittel gewähren, wenn
es sich um eine Vollbahn (Haupt- oder Nebenbahn gem. § 4 Eisenbahngesetz)
handelt. Die gesetzliche Vorgabe für die Gewährung von Finanzierungsmitteln für
Eisenbahnen (ohne ÖBB) sind im Privatbahngesetz geregelt.
In
Entsprechung dieser gesetzlichen Vorgaben ist daher vor der urgierten
Zustimmung zu einer Drittelfinanzierung zu klären, ob die Regionalbahn
Innsbruck-Hall-Völs als Vollbahn oder als
Straßenbahn
zu konzessionieren ist. Dies ist die Antwort auf Frage 4 der Anfrage 1416/J.
Frage 2:
Welche
der beiden Antworten ist nun die richtige?
Antwort:
Unter
Berücksichtigung der Fragestellungen und auf Grund der gesetzlich vorgegebenen
Zu-
ständigkeiten
sind beide Antworten richtig.
Frage 3:
Können
wir davon ausgehen, dass die von Ihnen nun präferierte Antwort auch in den
nächsten
Tagen,
Wochen, Monaten und Jahren noch Gültigkeit besitzen wird (das ist insbesondere
bei so langfristigen Projekten nicht ganz unbedeutsam!)?
Antwort:
Meine
Aussagen haben jedenfalls langfristige Gültigkeit.
Fragen 4 bis 9:
Bestehen
bereits gemäß § 4(3) Privatbahngesetz mit dem Bundesminister für Finanzen
festzu-
legende
Bestimmungen über die Gewährung der Finanzierungsbeiträge gem. Abs. 1 und 2 in
Form einer Richtlinie?
Wenn
nein, wann werden die Verhandlungen voraussichtlich abgeschlossen werden
können?
Wäre
ein Abschluss vor dem Sommer denkbar?
Beziehen
sich die von Ihnen erwähnten Gespräche auf Beamtenebene auf die zu erstellende
Richtlinie
zwischen dem BMF und dem BMVIT oder bereits auf das konkrete Straßenbahnprojekt
im Großraum Innsbruck?
Besteht
bereits Klarheit darüber, ob das BMVIT eine Mitfinanzierung der neuen
Niederflur-straßenbahn für das gesamte Innsbrucker Liniennetz oder nur für
einzelne Linien leisten wird?
Wenn
noch keine Klarheit darüber besteht, wovon hängt eine Zusage zur
Mitfinanzierung ab
und
wann wird diese gegebenenfalls erfolgen?
Sollten
nur einzelne Linien von Seiten des BMVIT mitfinanziert werden, wie begründen
Sie
die Nichtfinanzierung der anderen Linien?
Antwort:
Die
abschließenden Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen über die
Richtlinien zur Privatbahnförderung und das konkrete Projekt sind im Laufen.
Dabei
ist u.a. die Art der Konzession zu klären, weil sich die Zuordnung der
Förderung von Seiten des Bundes danach richtet (s. Antwort zu Frage 1). In
diesen Gesprächen ist daher auch die Stadt Innsbruck eingebunden. Das vom
Nationalrat beschlossene Privatbahngesetz bietet dem Bund die gesetzliche
Möglichkeit die Infrastruktur der Privatbahnen zu fördern, jedoch keine
absatzseitigen Investitionen, wie z.B. Fahrbetriebsmittel. Im Rahmen des
Finanzausgleichs (ehem. "Nahverkehrsmilliarde") sind wiederum Mittel
für Straßenbahnen inklusive Fahrbetriebsmittel vorgesehen.
Frage 10:
Hat
das BMVIT inzwischen bereits eine Zusage zur Mitfinanzierung der Betriebsmittel
sowohl für die Innsbrucker Straßenbahnen als auch die Regionalbahn und die
Stubaitalbahn geleistet? Wenn nein, wird diese noch erfolgen und wann bzw. wenn
grundsätzlich nicht, weshalb nicht?
Antwort:
Wie
bereits in den Antworten zu den vorangegangenen Fragen erläutert, sind derzeit
Gespräche zwischen der Stadt Innsbruck, dem BMF und dem bmvit im Gange, bei
denen die geeignetsten Möglichkeiten zur Förderung des Projektes im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen vereinbart werden sollen.
Mit
freundlichen Grüßen