1701/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.07.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040502/111-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1696/J vom 5. Mai 2004 der Abgeordneten Doris Bures und Kollegen, betreffend Verkauf und Verwertung des Gebäudekomplexes Himmelpfortgasse, Kärntnerstraße, Johannesgasse, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich, wie ich dies bereits mehrmals getan habe, u.a. bei meiner Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 24. September 2003, 837/J, folgendes festhalten:

 

Das Bundesministerium für Finanzen ist derzeit auf 7 Liegenschaften im Areal Himmelpfort­gasse, Kärntnerstraße und Johannesgasse untergebracht. Dieser Gebäudekomplex umfasst Objekte bzw. Palais von kulturhistorischer Bedeutung und auch Gebäude jüngeren Datums.

 

Die Palais (Prinzen Eugen - Himmelpfortgasse 8, Questenberg-Kaunitz - Johannesgasse 5 und das Objekt Himmelpfortgasse 6) stehen unter Denkmalschutz. Sowohl das Bundesdenkmalamt als auch das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit haben bezüglich dieser Objekte einen dringenden Sanierungsbedarf festgestellt.

 

Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung des Generalsanierungsprojektes haben sich wie folgt dargestellt:

·        Die historischen Objekte in der Himmelpfortgasse und Johannesgasse sowie die Gebäude jüngeren Datums (d.s. die Objekte Johannesgasse 1, Himmelpfortgasse 2 und 4) in der Kärntnerstraße befinden sich in bester Lage in der Wiener Innenstadt.

·        Der Personalstand der Zentralleitung wird sich auch künftig durch natürliche Abgänge, die aufgrund von erfolgreichen Verwaltungsreformmaßnahmen teilweise nicht mehr nach besetzt werden müssen, weiter reduzieren.

·        Durch eine optimierte Raumnutzung und neue Arbeitsmodelle werden in Zukunft insgesamt weniger Büroflächen nötig sein.

 

Für die Umsetzung der Sanierung der historischen Objekte sind für die Finanzierung grundsätzlich zwei Varianten denkbar.

 

1.     Wie ich in der Sitzung des Finanzausschusses am 30. Juni 2004 ausführlich dargestellt habe, betragen die Sanierungskosten für die im Folgenden dargestellte Variante rund 70 Mio. €.
Durchführung der Generalsanierung der historischen Objekte sowie die Modernisierung der Gebäude jüngeren Datums.
Ein derartiges Bauvorhaben bedeutet eine sich wiederholende ab-
schnittsweise Ab- und Rücksiedlung von Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern über einen Zeitraum von etwa 5 Jahren.
Davon abgesehen, dass diese Variante durch laufende Hin- und Her-
übersiedlungen dem geordneten Arbeitsablauf in einem Ministerium sicherlich nicht zuträglich wäre, weiters dass nach Abschluss der Bau-
arbeiten und der oben erwähnten Reduzierung des Personalstandes des Bundesministeriums für Finanzen, der sich aufgrund von erfolgreichen Verwaltungsreformmaßnahmen durch Nichtnachbesetzung von durch natürliche Abgänge freiwerdende Planstellen ergibt, Räumlichkeiten leer stehen würden, wären die geschätzten Kosten von 70 Mio. € zur Gänze vom Steuerzahler zu tragen.

2.     Die unter 1. dargestellte Variante entspricht sicherlich nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung.
Aus diesem Grund habe ich die Ausarbeitung eines Alternativmodelles in Auftrag gegeben. Diese Variante sieht vor, dass die Projektentwicklung gemeinsam mit der BIG im Rahmen einer Public Private Partnership-Lösung zu realisieren ist.
Dabei sollen die jüngeren Gebäude an der Kärntnerstraße aufgrund eines Ermächtigungsgesetzes an die BIG übertragen werden. Die BIG wird die vorerwähnten Objekte unter Erstellung eines Verwertungskon-
zeptes entwickeln.
Der jedenfalls zu erwartende Veräußerungserlös (Basisentgelt) wurde für diesen Gebäudekomplex aufgrund eines Gutachtens des Bundes-
ministeriums für Finanzen mit rd. 50 Mio. € festgestellt.
Zu diesen 50 Mio. € (zuzüglich Nachbesserungsklausel) kommen rund 22 Mio. € aus anderen Grundstücksverkäufen, die für dieses Projekt reserviert wurden.

 

Unter Bedachtnahme darauf, dass Nutzflächen, die derzeit in der teuersten Einkaufsstraße Wiens für Verwaltungszwecke genutzt werden, reduziert werden und künftig zum Vorteil des Stadtbildes und der Wirtschaft Wiens als Hotel oder Einkaufszentrum zur Verfügung stehen – eine Zurückmietung der verkauften Räumlichkeiten ist aufgrund der Personalreduktion (Nichtnachbesetzung von freiwerdenden Planstellen durch erfolgreiche Verwaltungsreformmaßnahmen und Verwirklichung neuer und moderner Bürokonzepte) nicht notwendig – die Finanzierung der Sanierungs-
maßnahmen der historischen Palais selbstragend ist und damit den Steuerzahler in keiner Weise belastet, wurde hier wiedereinmal bewiesen, wie sorgsam und verantwortungsbewußt diese Regierung mit Steuermitteln umgeht.

Als Ergebnis wurde dem Ministerrat am 27. April 2004 ein Gesetzesentwurf über die Übertragung der Objekte Johannesgasse 1, Kärntnerstraße 27 und Himmelpfortgasse 2 an die BIG zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf liegt nunmehr dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung vor (Finanzausschuss am 30. Juni 2004; mehrheitliche Be-
schlussfassung).

 

Im Übrigen verweise ich auch auf die ausführlichen Darstellungen des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bei seiner Beantwortung der Fragen 1 und 2 der parlamentarischen Anfrage vom 5. Mai 2004, Nr. 1697/J.

 

Zu 1. und 2.:

Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird, wurde im Ministerrat beschlossen und der parlamentarischen Behandlung zugeführt. Danach soll der Liegenschaftskomplex Wien 1, Himmelpfortgasse 2, Kärntnerstraße 27 und Johannesgasse 1 der Bundesimmobiliengesellschaft zu einem Entgelt von 50 Mio € veräußert werden.

 

Die Änderung des Bundesimmobiliengesetzes ist deshalb notwendig, um die entsprechenden Gutsbestandsblätter im Grundbuch an die beabsichtigte Liegenschaftsübertragung anpassen zu können.

 

Zu 3.:

Weder das Bundesministerium für Finanzen noch ausgegliederte Anstalten noch Kapitalgesellschaften, an denen die Ausübung der Gesellschafterrechte

dem Bundesminister für Finanzen obliegt, haben Verträge mit Kommerzialrat Ernst Karl Plech bzw. Unternehmen, an denen er eine Gesellschafterfunktion ausübt, abgeschlossen.

Wie ich bereits mehrmals erwähnt habe, zuletzt bei der Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 20. November 2003, Nr. 1107/J, wird Herr Kommerzialrat Plech auch in Zukunft keine Aufträge von meinem Ressort erhalten. Neuerlich möchte ich erwähnen, dass Herr Kommerzialrat Plech meines Wissens nach seine Aufsichtsratvergütungen, die er für seine Funktionen im Aufsichtsrat bei der BUWOG und der WAG erhält, zur Gänze für karitative Zwecke spendet.

 

Zu 4. und 5.:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 der schriftlichen Anfrage vom 5. Mai 2004, Nr. 1697/J, durch den für die BIG zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu 6.:

Auch hiezu verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 5. Mai 2004, Nr. 1697/J, durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu 7.:

Es ist zutreffend, dass gegenwärtig die Möglichkeit der Verleihung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich an Herrn Kommerzialrat Ernst Karl Plech (Immobilienmakler sowie Vorsitzender des Aufsichtsrates der BIG, BUWOG und WAG) geprüft wird.

 

Ob die bereits eingeholten und noch einzuholenden Informationen über Herrn Kommerzialrat Plech ausreichen, die Verleihung eines Ehrenzeichens

durch den Herrn Bundespräsidenten zu erwirken, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Mit freundlichen Grüßen