1701/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.07.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/111-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1696/J vom 5. Mai 2004 der Abgeordneten Doris Bures und
Kollegen, betreffend Verkauf und Verwertung des Gebäudekomplexes
Himmelpfortgasse, Kärntnerstraße, Johannesgasse, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend möchte ich, wie ich dies
bereits mehrmals getan habe, u.a. bei meiner Beantwortung der schriftlichen
Anfrage vom 24. September 2003, 837/J, folgendes festhalten:
Das Bundesministerium für Finanzen ist
derzeit auf 7 Liegenschaften im Areal Himmelpfortgasse, Kärntnerstraße und
Johannesgasse untergebracht. Dieser Gebäudekomplex umfasst Objekte bzw. Palais
von kulturhistorischer Bedeutung und auch Gebäude jüngeren Datums.
Die Palais (Prinzen Eugen -
Himmelpfortgasse 8, Questenberg-Kaunitz - Johannesgasse 5 und das Objekt
Himmelpfortgasse 6) stehen unter Denkmalschutz. Sowohl das Bundesdenkmalamt als
auch das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit haben bezüglich dieser Objekte einen
dringenden Sanierungsbedarf festgestellt.
Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen
für die Realisierung des Generalsanierungsprojektes haben sich wie folgt
dargestellt:
·
Die
historischen Objekte in der Himmelpfortgasse und Johannesgasse sowie die
Gebäude jüngeren Datums (d.s. die Objekte Johannesgasse 1, Himmelpfortgasse 2
und 4) in der Kärntnerstraße befinden sich in bester Lage in der Wiener
Innenstadt.
·
Der
Personalstand der Zentralleitung wird sich auch künftig durch natürliche Abgänge,
die aufgrund von erfolgreichen Verwaltungsreformmaßnahmen teilweise nicht mehr
nach besetzt werden müssen, weiter reduzieren.
·
Durch
eine optimierte Raumnutzung und neue Arbeitsmodelle werden in Zukunft insgesamt
weniger Büroflächen nötig sein.
Für die Umsetzung der Sanierung der
historischen Objekte sind für die Finanzierung grundsätzlich zwei Varianten
denkbar.
1. Wie ich in der
Sitzung des Finanzausschusses am 30. Juni 2004 ausführlich dargestellt habe,
betragen die Sanierungskosten für die im Folgenden dargestellte Variante rund
70 Mio. €.
Durchführung der Generalsanierung der historischen Objekte sowie die
Modernisierung der Gebäude jüngeren Datums.
Ein derartiges Bauvorhaben bedeutet eine sich wiederholende ab-
schnittsweise Ab- und Rücksiedlung von Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern über einen Zeitraum von etwa 5 Jahren.
Davon abgesehen, dass diese Variante durch laufende Hin- und Her-
übersiedlungen dem geordneten Arbeitsablauf in einem Ministerium sicherlich
nicht zuträglich wäre, weiters dass nach Abschluss der Bau-
arbeiten und der oben erwähnten Reduzierung des Personalstandes des
Bundesministeriums für Finanzen, der sich aufgrund von erfolgreichen
Verwaltungsreformmaßnahmen durch Nichtnachbesetzung von durch natürliche
Abgänge freiwerdende Planstellen ergibt, Räumlichkeiten leer stehen würden,
wären die geschätzten Kosten von 70 Mio. € zur Gänze vom Steuerzahler zu
tragen.
2. Die unter 1.
dargestellte Variante entspricht sicherlich nicht dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung.
Aus diesem Grund habe ich die Ausarbeitung eines Alternativmodelles in Auftrag
gegeben. Diese Variante sieht vor, dass die Projektentwicklung gemeinsam
mit der BIG im Rahmen einer Public Private Partnership-Lösung zu realisieren
ist.
Dabei sollen die jüngeren Gebäude an der Kärntnerstraße aufgrund eines
Ermächtigungsgesetzes an die BIG übertragen werden. Die BIG wird die
vorerwähnten Objekte unter Erstellung eines Verwertungskon-
zeptes entwickeln.
Der jedenfalls zu erwartende Veräußerungserlös (Basisentgelt) wurde für diesen
Gebäudekomplex aufgrund eines Gutachtens des Bundes-
ministeriums für Finanzen mit rd. 50 Mio. € festgestellt.
Zu diesen 50 Mio. € (zuzüglich Nachbesserungsklausel) kommen rund 22 Mio. € aus
anderen Grundstücksverkäufen, die für dieses Projekt reserviert wurden.
Unter Bedachtnahme darauf, dass
Nutzflächen, die derzeit in der teuersten Einkaufsstraße Wiens für
Verwaltungszwecke genutzt werden, reduziert werden und künftig zum Vorteil des
Stadtbildes und der Wirtschaft Wiens als Hotel oder Einkaufszentrum zur
Verfügung stehen – eine Zurückmietung der verkauften Räumlichkeiten ist
aufgrund der Personalreduktion (Nichtnachbesetzung von freiwerdenden
Planstellen durch erfolgreiche Verwaltungsreformmaßnahmen und Verwirklichung
neuer und moderner Bürokonzepte) nicht notwendig – die Finanzierung der
Sanierungs-
maßnahmen der historischen Palais selbstragend ist und damit den Steuerzahler
in keiner Weise belastet, wurde hier wiedereinmal bewiesen, wie sorgsam und
verantwortungsbewußt diese Regierung mit Steuermitteln umgeht.
Als Ergebnis wurde dem Ministerrat am
27. April 2004 ein Gesetzesentwurf über die Übertragung der Objekte
Johannesgasse 1, Kärntnerstraße 27 und Himmelpfortgasse 2 an die BIG zur
Beschlussfassung vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf liegt nunmehr dem
Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung vor (Finanzausschuss am 30. Juni
2004; mehrheitliche Be-
schlussfassung).
Im Übrigen verweise ich auch auf die
ausführlichen Darstellungen des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit
bei seiner Beantwortung der Fragen 1 und 2 der parlamentarischen Anfrage vom
5. Mai 2004, Nr. 1697/J.
Zu 1. und 2.:
Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird, wurde im Ministerrat
beschlossen und der parlamentarischen Behandlung zugeführt. Danach soll der
Liegenschaftskomplex Wien 1, Himmelpfortgasse 2, Kärntnerstraße 27 und
Johannesgasse 1 der Bundesimmobiliengesellschaft zu einem Entgelt von
50 Mio € veräußert werden.
Die Änderung des
Bundesimmobiliengesetzes ist deshalb notwendig, um die entsprechenden
Gutsbestandsblätter im Grundbuch an die beabsichtigte Liegenschaftsübertragung
anpassen zu können.
Zu 3.:
Weder das Bundesministerium für
Finanzen noch ausgegliederte Anstalten noch Kapitalgesellschaften, an denen die
Ausübung der Gesellschafterrechte
dem Bundesminister für Finanzen
obliegt, haben Verträge mit Kommerzialrat Ernst Karl Plech bzw. Unternehmen, an
denen er eine Gesellschafterfunktion ausübt, abgeschlossen.
Wie ich bereits mehrmals erwähnt habe,
zuletzt bei der Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 20. November
2003, Nr. 1107/J, wird Herr Kommerzialrat Plech auch in Zukunft keine
Aufträge von meinem Ressort erhalten. Neuerlich möchte ich erwähnen, dass Herr
Kommerzialrat Plech meines Wissens nach seine Aufsichtsratvergütungen, die er
für seine Funktionen im Aufsichtsrat bei der BUWOG und der WAG erhält, zur
Gänze für karitative Zwecke spendet.
Zu 4. und 5.:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die
Beantwortung der Fragen 4 und 5 der schriftlichen Anfrage vom 5. Mai 2004,
Nr. 1697/J, durch den für die BIG zuständigen Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit.
Zu 6.:
Auch hiezu verweise ich auf die Beantwortung
der schriftlichen Anfrage vom 5. Mai 2004, Nr. 1697/J, durch den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Zu 7.:
Es ist zutreffend, dass gegenwärtig die
Möglichkeit der Verleihung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik
Österreich an Herrn Kommerzialrat Ernst Karl Plech (Immobilienmakler sowie
Vorsitzender des Aufsichtsrates der BIG, BUWOG und WAG) geprüft wird.
Ob die bereits eingeholten und noch
einzuholenden Informationen über Herrn Kommerzialrat Plech ausreichen, die
Verleihung eines Ehrenzeichens
durch den Herrn Bundespräsidenten zu erwirken, kann derzeit noch nicht
abgeschätzt werden.
Mit freundlichen Grüßen