1702/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.07.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/112-I/4/04
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1709/J vom 5. Mai 2004 der Abgeordneten Mag. Kurt
Gaßner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend prognostizierte Mindereinnahmen
des Katastrophenfonds, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass das in der vorliegenden Anfrage behandelte Thema nach Ansicht des Bundesministeriums
für Finanzen nicht isoliert zu betrachten ist, sondern nur im Rahmen der
gesamten Budgetpolitik objektiv beurteilt werden kann.
Das erste Ziel war die rasche Sanierung
des Staatshaushaltes, was mit
einem Budgetüberschuss von 0,3 % im Jahr 2001 und einem leichten Defizit
von 0,2 % im Jahr 2002 rascher als erhofft erreicht wurde. Außerdem konnte
die Abgabenquote bis zum Jahr 2003 auf 43,2 % gesenkt werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich
darauf hinweisen, dass die von Österreich vor meinem Regierungsantritt im Jahr
2000 betriebene Budgetpolitik von der EU heftig kritisiert wurde, das
Budgetdefizit im Jahr 1999 bei 2,3 % lag und drohte, durch die unter dem
damaligen Finanzminister Edlinger beschlossene Steuerreform auf fast 4 %
hinaufzuschnellen. Aber nicht nur das Budgetdefizit war hoch, sondern auch die
Abgabenquote lag bei 44,4 %.
Durch die beiden Etappen der
Steuerreform 2004/2005 kommt es für alle Einkommensbezieher und
Unternehmer zu einer
Nettoentlastung von insgesamt über 3 Mrd. € oder etwa 1,3 % des BIP. Die
dadurch für den Bund zu verzeichnenden Mindereinnahmen stellen insgesamt jedoch
keine Gefährdung für die Dotierung des Katastrophenfonds dar, da trotz dieser
Mindereinnahmen die Einnahmen des Fonds im Jahr 2006 voraussichtlich über den
Einnahmen der Jahre 2003 und 2004 liegen.
Dies alles konnte nur mit einem
ausgewogenen Programm erzielt werden, bei dem natürlich nicht auf alle Wünsche
eingegangen werden konnte, auch wenn diese für sich betrachtet durchaus als
berechtigt anzusehen sind. Ich ersuche daher, die nachstehenden Ausführungen
unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen.
Zu 1. und 2.:
Die Mittel des Katastrophenfonds werden
durch Anteile am Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer
I und
Körperschaftsteuer aufgebracht.
Aufgrund der prognostizierten
Konjunkturentwicklung rechnen die Experten des Bundesministeriums für Finanzen
mit einer Entwicklung dieser Einnahmen des Katastrophenfonds wie folgt:
in Mio. € |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Einnahmen des KatF |
261,2 |
264,4 |
252,9 |
265,2 |
Zu 3. und 4.:
Die Fondsmittel setzen sich aus
Anteilen an den Ertragsanteilen des Bundes zusammen. Wie auch bei vergangenen
Steuersenkungen (z.B. Steuerreform 2000) ergeben sich Auswirkungen auf die
Einnahmen des Fonds, die jedoch durch die im Rahmen des Fonds gebildete
Rücklage bei Bedarf ausgeglichen werden.
Zu 5.:
Gemäß § 5 KatFG 1996 werden nicht
benötigte Mittel des Katastrophenfonds jeweils am Jahresende einer Rücklage
zugeführt, wo sie nutzbringend anzulegen sind. Die Höhe der Rücklage ist mit
insgesamt 29 Mio. € festgelegt. Die Entwicklung der Rücklagen des Fonds für die
vergangenen Jahre zeigt, dass jährlich diese maximale Höchstgrenze von 29 Mio.
€ der Rücklage zugeführt werden konnte. Auch für die Zukunft wird – sollte
nicht wieder eine Jahrhundertkatastrophe wie im August 2002 eintreten – eine
derartige Entwicklung erwartet.
Zu 6.:
Der Katastrophenfonds ist ein
wesentliches Instrument für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur
Vorbeugung von Katastrophen und für die Ermög-
lichung von Hilfeleistungen an Geschädigte nach Naturkatastrophen. Unabhängig
von Steuerreformen können Schäden nach Naturkatastrophen im Ausmaß der
Hochwasserkatastrophe 2002 mit den Mitteln des Fonds allein nicht bedeckt
werden. In solchen Fällen ist, so wie im Jahr 2002, ein eigenes
Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder erforderlich.
So wurde im Jahr 2002 das
Hochwasserentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 – HWG 2002 – erlassen,
durch welches der Bund dem Katast-
rophenfonds zusätzlich bis zu 250 Mio. € für Hilfeleistungen an geschädigte
Personen und 250 Mio. € für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes, der
Länder und Gemeinden bereitstellte.
In diesem Sinn kann ich auch eine
Garantie dafür geben, dass die Bundesregierung im Fall einer neuen derartigen
Naturkatastrophe wieder schnell, unbürokratisch und großzügig agieren wird, um
die Opfer zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen