1702/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.07.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040502/112-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1709/J vom 5. Mai 2004 der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend prognostizierte Mindereinnahmen des Katastrophenfonds, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass das in der vorliegenden Anfrage behandelte Thema nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht isoliert zu betrachten ist, sondern nur im Rahmen der gesamten Budgetpolitik objektiv beurteilt werden kann.

 

Das erste Ziel war die rasche Sanierung des Staatshaushaltes, was mit
einem Budgetüberschuss von 0,3 % im Jahr 2001 und einem leichten Defizit von 0,2 % im Jahr 2002 rascher als erhofft erreicht wurde. Außerdem konnte die Abgabenquote bis zum Jahr 2003 auf 43,2 % gesenkt werden.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die von Österreich vor meinem Regierungsantritt im Jahr 2000 betriebene Budgetpolitik von der EU heftig kritisiert wurde, das Budgetdefizit im Jahr 1999 bei 2,3 % lag und drohte, durch die unter dem damaligen Finanzminister Edlinger beschlossene Steuerreform auf fast 4 % hinaufzuschnellen. Aber nicht nur das Budgetdefizit war hoch, sondern auch die Abgabenquote lag bei 44,4 %.

 

Durch die beiden Etappen der Steuerreform 2004/2005 kommt es für alle Einkommensbezieher und Unternehmer  zu einer Nettoentlastung von insgesamt über 3 Mrd. € oder etwa 1,3 % des BIP. Die dadurch für den Bund zu verzeichnenden Mindereinnahmen stellen insgesamt jedoch keine Gefährdung für die Dotierung des Katastrophenfonds dar, da trotz dieser Mindereinnahmen die Einnahmen des Fonds im Jahr 2006 voraussichtlich über den Einnahmen der Jahre 2003 und 2004 liegen.

 

Dies alles konnte nur mit einem ausgewogenen Programm erzielt werden, bei dem natürlich nicht auf alle Wünsche eingegangen werden konnte, auch wenn diese für sich betrachtet durchaus als berechtigt anzusehen sind. Ich ersuche daher, die nachstehenden Ausführungen unter diesem Gesichts­punkt zu beurteilen.

 

Zu 1. und 2.:

Die Mittel des Katastrophenfonds werden durch Anteile am Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer I und
Körperschaftsteuer aufgebracht.

 

Aufgrund der prognostizierten Konjunkturentwicklung rechnen die Experten des Bundesministeriums für Finanzen mit einer Entwicklung dieser Einnahmen des Katastrophenfonds wie folgt:

 

in Mio. €

2003

2004

2005

2006

Einnahmen des KatF

261,2

264,4

252,9

265,2

 

Zu 3. und 4.:

Die Fondsmittel setzen sich aus Anteilen an den Ertragsanteilen des Bundes zusammen. Wie auch bei vergangenen Steuersenkungen (z.B. Steuerreform 2000) ergeben sich Auswirkungen auf die Einnahmen des Fonds, die jedoch durch die im Rahmen des Fonds gebildete Rücklage bei Bedarf ausgeglichen werden.

 

Zu 5.:

Gemäß § 5 KatFG 1996 werden nicht benötigte Mittel des Katastrophenfonds jeweils am Jahresende einer Rücklage zugeführt, wo sie nutzbringend anzulegen sind. Die Höhe der Rücklage ist mit insgesamt 29 Mio. € festgelegt. Die Entwicklung der Rücklagen des Fonds für die vergangenen Jahre zeigt, dass jährlich diese maximale Höchstgrenze von 29 Mio. € der Rücklage zugeführt werden konnte. Auch für die Zukunft wird – sollte nicht wieder eine Jahrhundertkatastrophe wie im August 2002 eintreten – eine derartige Entwicklung erwartet.

 

Zu 6.:

Der Katastrophenfonds ist ein wesentliches Instrument für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Vorbeugung von Katastrophen und für die Ermög-
lichung von Hilfeleistungen an Geschädigte nach Naturkatastrophen. Unabhängig von Steuerreformen können Schäden nach Naturkatastrophen im Ausmaß der Hochwasserkatastrophe 2002 mit den Mitteln des Fonds allein nicht bedeckt werden. In solchen Fällen ist, so wie im Jahr 2002, ein eigenes Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder erforderlich.

 

So wurde im Jahr 2002 das Hochwasserentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 – HWG 2002 – erlassen, durch welches der Bund dem Katast-
rophenfonds zusätzlich bis zu 250 Mio. € für Hilfeleistungen an geschädigte Personen und 250 Mio. € für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes, der Länder und Gemeinden bereitstellte.

 

In diesem Sinn kann ich auch eine Garantie dafür geben, dass die Bundesregierung im Fall einer neuen derartigen Naturkatastrophe wieder schnell, unbürokratisch und großzügig agieren wird, um die Opfer  zu unterstützen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen