1705/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.07.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/111-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. Juli 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1759/J-NR/2004 betreffend Saliera – ein Jahr danach,
die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 18.
Mai 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 4.:
Einleitend ist
festzuhalten, dass der Umfang der Sicherheitskonzepte der Bundesmuseen weit
über „Bewachungskonzepte“ hinausgeht. Ein Sicherheitskonzept setzt sich aus
drei Komponenten - nämlich mechanischen, organisatorischen und personellen
Maßnahmen - zusammen.
Die
Sicherheitskonzepte der Bundesmuseen werden von Sicherheitsbeauftragten der
einzelnen Häuser im Rahmen der Autonomie laufend überprüft. Die Finanzierung
erforderlicher zusätzlicher Maßnahmen – selbstverständlich gibt es immer und
überall Verbesserungsmöglichkeiten – findet derzeit im laufenden Budget der Bundesmuseen Bedeckung.
Die Evaluierung der
derzeit bestehenden Sicherheitskonzepte der Bundesmuseen durch unabhängige
Experten soll dem Bund in seiner Eigentümerfunktion eine längerfristige
Finanzplanung für den Sicherheitsbereich ermöglichen.
Ad 2. und 3.:
Die Evaluierung ist
noch nicht abgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen können der Öffentlichkeit
keine Detailinformationen zugänglich gemacht werden. Es ist nicht Zweck einer
Evaluierung von Sicherheitskonzepten die Ergebnisse einer breiten
Öffentlichkeit zu präsentieren. Ein derartiges Vorgehen wäre gegen das
Schutzziel gerichtet und als grob fahrlässig zu bezeichnen.
Ad 5.:
Die
sicherheitstechnische Ausstattung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für
Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum entsprach zum Zeitpunkt der
Errichtung den höchsten internationalen Standards. Die sicherheitstechnische
Ausstattung hat zum Tatzeitpunkt einwandfrei funktioniert, der Einbruch wurde
gemeldet. Die späte und unzureichende personelle Reaktion ist auf menschliches
Fehlverhalten zurückzuführen.
In diesem
Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass in den Medienberichten mangels
fachspezifischer Kenntnis der Begrifflichkeiten wie z. B. Fehlalarm,
Täuschungsalarm etc. die Inhalte diverser Protokolle oberflächlich und
teilweise völlig unrichtig wiedergegeben wurden.
Ad 6.:
Im Zeitraum vom 11.
April bis 11. Mai 2003 gab es im Haupthaus des Kunsthistorischen
Museums 106 Alarmsituationen, von denen in den Nachstunden lediglich sieben
Alarme als Täuschungsalarme aus dem Bereich Intrusionsschutz zu titulieren
sind.
Ad 7.:
Die Alarmanlage des
Kunsthistorischen Museums samt Selbstüberwachung ist rund um die Uhr in
Betrieb. Dies gilt selbstverständlich auch für die Komponenten des
elektronischen Objektschutzes. Elemente des Intrusionsschutzes im
Kunsthistorischen Museum können erst nach Schließung des jeweiligen Bereiches
aktiviert werden. Diese Aktivierung wurde am 11. Mai 2003 gegen 01:59
für den gegenständlichen Bereich vorgenommen.
Ad 8.:
Die vorliegende
Anlage ist in der Tat für den Vollbetrieb während des Publikumsverkehrs
konzipiert. In den Nachtstunden bleibt das System aktiviert, die Monitore
werden dann erst im Bedarfsfall zugeschaltet. Diese Information ist auch der
vollständigen und richtig zitierten Aussage des technischen Leiters zu
entnehmen.
Ad 9.:
Von schweren
Vorwürfen kann nicht gesprochen werden. Der Präsident des Rechnungshofes hat
damals im Parlament angeregt, das Geld für Versicherungsprämien lieber in die
Verbesserung der Sicherungseinrichtungen zu investieren.
Ad 10.:
Die diesbezüglichen
Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen
Ad 11.:
Die Anlage wird seit
der Ausgliederung des Kunsthistorischen Museums in betriebsfähigem Zustand
gehalten und laufend ergänzt. Aufgrund des technischen Alters der Anlage von
über zehn Jahren, wird seitens des Kunsthistorischen Museums die
Betriebsfähigkeit sichergestellt, die Anlage ist nach Maßgabe der budgetären
Möglichkeiten hinsichtlich der technischen Weiterentwicklungen und daraus
resultierenden verbesserten technischen Überwachungsmöglichkeiten zukünftig zu
adaptieren und auf den neuesten technischen Stand zu bringen.
Ad 12.:
Im Lichte der
gewonnenen Erfahrungen werden laufend Verbesserungen durchgeführt.
Die
Bundesministerin:
E. Gehrer eh.