1705/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

GZ 10.000/111-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 2. Juli 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1759/J-NR/2004 betreffend Saliera – ein Jahr danach, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 4.:

Einleitend ist festzuhalten, dass der Umfang der Sicherheitskonzepte der Bundesmuseen weit über „Bewachungskonzepte“ hinausgeht. Ein Sicherheitskonzept setzt sich aus drei Komponenten - nämlich mechanischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen - zusammen.

 

Die Sicherheitskonzepte der Bundesmuseen werden von Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Häuser im Rahmen der Autonomie laufend überprüft. Die Finanzierung erforderlicher zusätzlicher Maßnahmen – selbstverständlich gibt es immer und überall Verbesserungsmöglichkeiten – findet  derzeit im laufenden Budget der Bundesmuseen Bedeckung.

 

Die Evaluierung der derzeit bestehenden Sicherheitskonzepte der Bundesmuseen durch unabhängige Experten soll dem Bund in seiner Eigentümerfunktion eine längerfristige Finanzplanung für den Sicherheitsbereich ermöglichen.

 

Ad 2. und 3.:

Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen können der Öffentlichkeit keine Detailinformationen zugänglich gemacht werden. Es ist nicht Zweck einer Evaluierung von Sicherheitskonzepten die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Ein derartiges Vorgehen wäre gegen das Schutzziel gerichtet und als grob fahrlässig zu bezeichnen.

 

Ad 5.:

Die sicherheitstechnische Ausstattung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum entsprach zum Zeitpunkt der Errichtung den höchsten internationalen Standards. Die sicherheitstechnische Ausstattung hat zum Tatzeitpunkt einwandfrei funktioniert, der Einbruch wurde gemeldet. Die späte und unzureichende personelle Reaktion ist auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass in den Medienberichten mangels fachspezifischer Kenntnis der Begrifflichkeiten wie z. B. Fehlalarm, Täuschungsalarm etc. die Inhalte diverser Protokolle oberflächlich und teilweise völlig unrichtig wiedergegeben wurden.

 

Ad 6.:

Im Zeitraum vom 11. April bis 11. Mai 2003 gab es im Haupthaus des Kunsthistorischen Museums 106 Alarmsituationen, von denen in den Nachstunden lediglich sieben Alarme als Täuschungsalarme aus dem Bereich Intrusionsschutz zu titulieren sind.

 

Ad 7.:

Die Alarmanlage des Kunsthistorischen Museums samt Selbstüberwachung ist rund um die Uhr in Betrieb. Dies gilt selbstverständlich auch für die Komponenten des elektronischen Objektschutzes. Elemente des Intrusionsschutzes im Kunsthistorischen Museum können erst nach Schließung des jeweiligen Bereiches aktiviert werden. Diese Aktivierung wurde am 11. Mai 2003 gegen 01:59 für den gegenständlichen Bereich vorgenommen.

 

Ad 8.:

Die vorliegende Anlage ist in der Tat für den Vollbetrieb während des Publikumsverkehrs konzipiert. In den Nachtstunden bleibt das System aktiviert, die Monitore werden dann erst im Bedarfsfall zugeschaltet. Diese Information ist auch der vollständigen und richtig zitierten Aussage des technischen Leiters zu entnehmen.

 

Ad 9.:

Von schweren Vorwürfen kann nicht gesprochen werden. Der Präsident des Rechnungshofes hat damals im Parlament angeregt, das Geld für Versicherungsprämien lieber in die Verbesserung der Sicherungseinrichtungen zu investieren.

 

 

Ad 10.:

Die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen

 

Ad 11.:

Die Anlage wird seit der Ausgliederung des Kunsthistorischen Museums in betriebsfähigem Zustand gehalten und laufend ergänzt. Aufgrund des technischen Alters der Anlage von über zehn Jahren, wird seitens des Kunsthistorischen Museums die Betriebsfähigkeit sichergestellt, die Anlage ist nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten hinsichtlich der technischen Weiterentwicklungen und daraus resultierenden verbesserten technischen Überwachungsmöglichkeiten zukünftig zu adaptieren und auf den neuesten technischen Stand zu bringen.

 

Ad 12.:

Im Lichte der gewonnenen Erfahrungen werden laufend Verbesserungen durchgeführt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

E. Gehrer eh.