1706/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Binder, Kolleginnen und Kollegen haben
am
6. Mai 2004 unter der
Nr. 1723/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Auszeichnungen für
Feuerwehrleute nach der Hochwasserkatas-
trophe 2002 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
den Fragen 1 und 10:
Für das Ehrenzeichen für Verdienste um
die Republik kamen die Initiativen von ver-
schiedensten
Institutionen. Im Falle der Verleihung des Bundes-Ehrenzeichens wur-
den die Parlamentsklubs ersucht, Personen
vorzuschlagen, die sich während der
Hochwasserkatastrophe besondere Verdienste erworben haben. Darüber hinaus
kamen Anregungen für die Verleihung
des Bundes-Ehrenzeichens zum Teil über die
einzelnen Mandatare oder von den Gemeinden und den Organisationen
selbst.
Zu
Frage 2:
Das Bundes-Ehrenzeichen und das
Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik
Österreich
wurden im Bundesbereich verliehen; inwieweit auch die Bundesländer
oder
Organisationen Auszeichnungen verliehen haben, kann nur bei den jeweils zu-
ständigen Stellen
erhoben werden und fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Zu Frage 3:
Nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden 95
Feuerwehrleute für
ihren Einsatz um die Hochwasserkatastrophe 2002 mit dem
Bundes-Ehrenzeichen
geehrt.
Die Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um die
Republik Österreich erfolg-
te meist auf Grund der Tätigkeit der
Ausgezeichneten bei einer gemeinnützigen Or-
ganisation. Statistische Daten über
die Anzahl der Personen aus diesem Kreis, die
auch oder insbesondere für ihre Mitarbeit bei der Bewältigung der
Hochwasserkatas-
trophe 2002 geehrt wurden, liegen mir nicht vor, da dies
nur teilweise aus den einzel-
nen Akten nachvollzogen werden könnte. Von
der Erhebung von Zahlen wird auf
Grund der mangelhaften Aussagekraft
einer auf dieser Basis erstellten Statistik ab-
gesehen.
Zu
Frage 4:
Eine statistische Erfassung liegt mir
zu diesen Daten nicht vor und kann auch nicht
aus
dem Aktenbestand erstellt werden. Eine Nachfrage bei jedem einzelnen Geehr-
ten scheint mir aber
nicht tunlich.
Zu Frage 5:
Nach den mir zur Verfügung stehenden
Unterlagen wurden zusätzlich zu den Feu-
erwehrleuten weitere 143 Personen mit dem Bundes-Ehrenzeichen geehrt. (Siehe
auch
Beantwortung zu Frage 3.)
Zu
Frage 6:
Der überwiegende Teil der geehrten
Personen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter
des Roten Kreuzes, aber auch einzelne Privatinitiativen gehörten zu dem Kreis
der
Ausgezeichneten. Eine Statistik nach Organisationszugehörigkeit liegt nicht vor
und kann auch
seriöser Weise nicht erstellt werden, da die Angabe einer eindeutigen
Organisationszugehörigkeit von den Anregern nicht verlangt war.
Zu
Frage 7:
Eine statistische Erfassung liegt mir zu diesen Daten
nicht vor; im übrigen verweise
ich
auf die Beantwortung der Frage 6.
Zu
Frage 8:
Auf Bundesebene waren entsprechend der
Gesetzeslage vor allem die Präsident-
schaftskanzlei,
das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Inneres tätig.
Die Beantwortung für
die Auszeichnungen auf Landes- und Bezirksebene kann man-
gels Zuständigkeit nicht erfolgen.
Zu
Frage 9:
Das Ehrenzeichen für
Verdienste um die Republik wird im Falle der Verleihung an
Feuerwehrleute überwiegend durch den Bundesminister für Inneres, das Bundes-
Ehrenzeichen wurde durch den Bundeskanzler bzw. durch den Bundesminister für
Inneres überreicht. War es den einzelnen Ausgezeichneten nicht möglich, den
offi-
ziellen Überreichungsterminen beizuwohnen, wurden die Ehrenzeichen, der gängi-
gen
Auszeichnungspraxis folgend, dem Landeshauptmann jenes Bundeslandes zur
Überreichung
übermittelt, in dem der Ausgezeichnete seinen Wohnsitz hat.
Zu
Frage 11:
Es wurde die freiwillige und
unentgeltliche Mitarbeit, entweder im Rahmen einer ge-
meinnützigen Organisation oder einer Privatinitiative, bei der Bewältigung der
Hoch-
wasserkatastrophe 2002 und ihrer Folgen gewürdigt. Auch lebensrettende Einsätze
unter Einsatz des
eigenen Lebens wurden besonders geehrt.
Zu
Frage 12:
Zumeist waren dies
Helferinnen und Helfer bei Evakuierungen von Personen aus
den Hochwassergebieten, bei Aufräumarbeiten, Absicherungen von Bauwerken
durch
Sandsäcke sowie bei Spenden- und Sammelaktionen. (Siehe auch Beant-
wortung zu Frage 11.)
Zu
den Fragen 13 und 14:
Entsprechende begründete Anregungen
sind über den gleichen Weg wie im Jahre
2002
bei den zuständigen Behörden einzubringen, wobei auf Grund der gängigen
Auszeichnungspraxis
ein gewisses zeitliches Naheverhältnis zwischen den Verdiens-
ten und dem
Verleihungsdatum bestehen sollte.
Zu
Frage 15:
Es gibt dazu keine konkrete Initiative. (Siehe auch
Beantwortung zu den Fragen 13
und
14.)
Zu Frage 16:
Durch die Schaffung des
Bundes-Ehrenzeichens im Jahre 2002 habe ich eine Initiati-
ve
gesetzt, Personen, die ehrenamtlich und freiwillig im Dienste der Allgemeinheit
unentgeltliche
Leistungen erbringen, entsprechend zu würdigen. Dies entsprach mei-
ner Wertschätzung für ein solches Engagement. Seine Förderung und Unterstützung
wird mir daher auch weiter ein Anliegen sein.