1706/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Binder, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Mai 2004 unter der Nr. 1723/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Auszeichnungen für Feuerwehrleute nach der Hochwasserkatas-
trophe 2002 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 10:

Für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik kamen die Initiativen von ver-
schiedensten Institutionen. Im Falle der Verleihung des Bundes-Ehrenzeichens wur-
den die Parlamentsklubs ersucht, Personen vorzuschlagen, die sich während der
Hochwasserkatastrophe besondere Verdienste erworben haben. Darüber hinaus
kamen Anregungen für die Verleihung des Bundes-Ehrenzeichens zum Teil über die
einzelnen Mandatare oder von den Gemeinden und den Organisationen selbst.

Zu Frage 2:

Das Bundes-Ehrenzeichen und das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik
Österreich wurden im Bundesbereich verliehen; inwieweit auch die Bundesländer
oder Organisationen Auszeichnungen verliehen haben, kann nur bei den jeweils zu-
ständigen Stellen erhoben werden und fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

Zu Frage 3:

Nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden 95 Feuerwehrleute für

ihren Einsatz um die Hochwasserkatastrophe 2002 mit dem Bundes-Ehrenzeichen

geehrt.

Die Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich erfolg-
te meist auf Grund der Tätigkeit der Ausgezeichneten bei einer gemeinnützigen Or-
ganisation. Statistische Daten über die Anzahl der Personen aus diesem Kreis, die
auch oder insbesondere für ihre Mitarbeit bei der Bewältigung der Hochwasserkatas-


trophe 2002 geehrt wurden, liegen mir nicht vor, da dies nur teilweise aus den einzel-
nen Akten nachvollzogen werden könnte. Von der Erhebung von Zahlen wird auf
Grund der mangelhaften Aussagekraft einer auf dieser Basis erstellten Statistik ab-
gesehen.

Zu Frage 4:

Eine statistische Erfassung liegt mir zu diesen Daten nicht vor und kann auch nicht
aus dem Aktenbestand erstellt werden. Eine Nachfrage bei jedem einzelnen Geehr-
ten scheint mir aber nicht tunlich.

Zu Frage 5:

Nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden zusätzlich zu den Feu-
erwehrleuten weitere 143 Personen mit dem Bundes-Ehrenzeichen geehrt. (Siehe
auch Beantwortung zu Frage 3.)

Zu Frage 6:

Der überwiegende Teil der geehrten Personen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter des Roten Kreuzes, aber auch einzelne Privatinitiativen gehörten zu dem Kreis
der Ausgezeichneten. Eine Statistik nach Organisationszugehörigkeit liegt nicht vor
und kann auch seriöser Weise nicht erstellt werden, da die Angabe einer eindeutigen
Organisationszugehörigkeit von den Anregern nicht verlangt war.

Zu Frage 7:

Eine statistische Erfassung liegt mir zu diesen Daten nicht vor; im übrigen verweise

ich auf die Beantwortung der Frage 6.

Zu Frage 8:

Auf Bundesebene waren entsprechend der Gesetzeslage vor allem die Präsident-
schaftskanzlei, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Inneres tätig.
Die Beantwortung für die Auszeichnungen auf Landes- und Bezirksebene kann man-
gels Zuständigkeit nicht erfolgen.

Zu Frage 9:

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik wird im Falle der Verleihung an
Feuerwehrleute überwiegend durch den Bundesminister für Inneres, das Bundes-
Ehrenzeichen wurde durch den Bundeskanzler bzw. durch den Bundesminister für
Inneres überreicht. War es den einzelnen Ausgezeichneten nicht möglich, den offi-
ziellen Überreichungsterminen beizuwohnen, wurden die Ehrenzeichen, der gängi-
gen Auszeichnungspraxis folgend, dem Landeshauptmann jenes Bundeslandes zur
Überreichung übermittelt, in dem der Ausgezeichnete seinen Wohnsitz hat.


Zu Frage 11:

Es wurde die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit, entweder im Rahmen einer ge-
meinnützigen Organisation oder einer Privatinitiative, bei der Bewältigung der Hoch-
wasserkatastrophe 2002 und ihrer Folgen gewürdigt. Auch lebensrettende Einsätze
unter Einsatz des eigenen Lebens wurden besonders geehrt.

Zu Frage 12:

Zumeist waren dies Helferinnen und Helfer bei Evakuierungen von Personen aus
den Hochwassergebieten, bei Aufräumarbeiten, Absicherungen von Bauwerken
durch Sandsäcke sowie bei Spenden- und Sammelaktionen. (Siehe auch Beant-
wortung zu Frage 11.)

Zu den Fragen 13 und 14:

Entsprechende begründete Anregungen sind über den gleichen Weg wie im Jahre
2002 bei den zuständigen Behörden einzubringen, wobei auf Grund der gängigen
Auszeichnungspraxis ein gewisses zeitliches Naheverhältnis zwischen den Verdiens-
ten und dem Verleihungsdatum bestehen sollte.

Zu Frage 15:

Es gibt dazu keine konkrete Initiative. (Siehe auch Beantwortung zu den Fragen 13

und 14.)

Zu Frage 16:

Durch die Schaffung des Bundes-Ehrenzeichens im Jahre 2002 habe ich eine Initiati-
ve gesetzt, Personen, die ehrenamtlich und freiwillig im Dienste der Allgemeinheit
unentgeltliche Leistungen erbringen, entsprechend zu würdigen. Dies entsprach mei-
ner Wertschätzung für ein solches Engagement. Seine Förderung und Unterstützung
wird mir daher auch weiter ein Anliegen sein.