1712/AB XXII. GP
Eingelangt am
05.07.2004
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Univ. Prof. Dr.
Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5013-IK/1a/2004
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1689/J betreffend Verkauf der
BIG-Wohnungen bzw. Liegenschaften (II), welche die Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. Mai 2004 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
An die
Firmengruppe DRF BeteiligungsgmbH und Luna LiegenschaftsvermietungsgmbH wurden
im Rahmen des "Wohnungspakets" insgesamt 3.859 Wohnungen an 178
Standorten in allen neun Bundesländern mit einer gesamten Wohnnutzfläche von
340.611 m² verkauft.
Die beiden Vertragspartner haben sich im Innenverhältnis die Wohnungen
wie folgt zugeordnet:
|
Anzahl Whg. |
Anzahl Whg. |
Gesamtanzahl |
Nutzfläche |
Nutzfläche |
Gesamt- |
Wien |
957 |
- |
957 |
104.976 |
- |
104.976 |
Niederösterreich |
529 |
- |
529 |
43.268 |
- |
43.268 |
Burgenland |
183 |
- |
183 |
15.002 |
- |
15.002 |
Steiermark |
380 |
- |
380 |
38.713 |
- |
38.713 |
Kärnten |
303 |
- |
303 |
22.876 |
- |
22.876 |
Oberösterreich |
298 |
- |
298 |
26.102 |
- |
26.102 |
Salzburg |
665 |
- |
665 |
47.089 |
- |
47.089 |
Tirol |
90 |
240 |
330 |
7.075 |
19.641 |
26.716 |
Vorarlberg |
- |
214 |
214 |
- |
15.870 |
15.869 |
Gesamt |
3.405 |
454 |
3.859 |
305.101 |
35.511 |
340.611 |
Baulandreserven:
Von den Sachverständigen wurden ein unbebautes Grundstück in Kärnten,
Thörl-Maglern, im Ausmaß von 26.372 m², und einige wenige Freiflächen, die
grundsätzlich eine separate Bebauung zulassen, erhoben.
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
Der Verkaufspreis
betrug € 145,05 Mio. An Fremdkosten für die liegenschaftsweise
Aufbereitung, Schätzung und Ausbietung wurden rd. € 1,8 Mio bezahlt. Vom
Differenzbetrag wurden bisher € 96,8 Mio. an die Republik Österreich als
Nachbesserung bezahlt. Da noch geringfügige Honorare für einzelne
Liegenschaftsteilungen ausstehen, konnte bisher noch nicht die Endabrechnung
erstellt werden.
Antwort zu
Punkten 3 der Anfrage:
Es wurde für
sämtliche Liegenschaften bzw. Wohnungen ein Gutachten des Verkehrswertes,
welcher sich naturgemäß sowohl an dem Ertragswert als auch dem Sachwert
orientiert, in Auftrag gegeben. Teilweise wurden die einzelnen Gebäude nach
Standorten zusammengefasst, insgesamt wurden 178 Gutachten erarbeitet. Die
Einzelgutachten bildeten die Basis für die Paketbewertung des Portfolios,
welche gleichzeitig den Mindestkaufpreis in Höhe von € 112,2 Mio.
darstellte.
Antwort zu
Punkten 4 der Anfrage:
Die Gutachter
haben unter Berücksichtigung der Sachwertdarstellung und der Ertragssituation
der Gebäude den angemessenen Verkehrswert der begutachteten Liegenschaften
dargestellt.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Mit der Erstellung der Verkehrswertgutachten
waren von der BIG beauftragt:
KR. Alfons Metzger FRICS CRE,
Mag. Detlev Gross, DI. (FH)
Michael Reinberg MRICS, Dr. Heinz Muhr. KR Alfons Metzger erhielt den Auftrag,
sämtliche Liegenschaften in Kärnten und Steiermark, Mag. Detlev Gross jene in
den Bundesländern Burgenland, Oberösterreich und Salzburg, DI Michael Reinberg
die Liegenschaften der Bundesländer Tirol, Vorarlberg und Wien und Dr. Heinz
Muhr die Verkaufsobjekte im Bundesland Niederösterreich zu bewerten.
Die oben angeführten Gutachter verfügten sowohl über die erforderliche
Logistik, das know how als auch über die notwendige personelle Kapazität, um
diese große Anzahl an Projekten über die Sommermonate im Detail zu bewerten.
Die Sachverständigen stellten ein Team von über 30 Mitarbeitern für die
detaillierte Prüfung ab. Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen System
mit zentral geführter Logistik, jede Paketliegenschaft war von zumindest zwei
Sachverständigen zu besichtigen, um über das gesamte Bundesgebiet
vergleichbare, der jeweiligen Marktsituation angepasste Verkehrswerte zu
erzielen.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Die reinen Bewertungskosten betrugen insgesamt € 770.000. Im Zuge
des Ver-kaufsprozesses, der Unterlagenerstellung (z.B. Informationsmemorandum,
CD-Er-stellung mit Liegenschaftsinfos usw.), der Due Diligence-Prüfung durch
die Kaufinteressenten, der Datenraumbetreuung sowie zur Auskunftserteilung im
Zuge des Verkaufsprozesses wurde mit den vier Sachverständigen ein weiteres
Honorar für die erwähnten Leistungen in der Höhe von insgesamt € 80.000
vereinbart.
Antwort zu
Punkt 7 der Anfrage:
Nach dem Paketverkauf stehen noch rund 4.500 Objekte im Eigentum der
BIG. Diese Objekte sind überwiegend Schulen, Universitäten und Amtsgebäude. Zu
einem geringen Anteil stehen noch Wohngebäude im Eigentum der BIG.
Insgesamt befinden sich im Eigentum der BIG derzeit rund 2.300
Wohnungen. Der überwiegende Anteil dieser Wohnungen sind Dienst- und
Naturalwohnungen in Amtsgebäuden, welche für eine Verwertung nicht geeignet
sind. Rund 350 bis 400 dieser Wohnungen der BIG können verwertet werden.
In der BIG Liegenschaftsverwertungsges.m.b.H. befinden sich noch rund
800 Restwohnungen, welche in Form von standortbezogenen Kleinpaketen verkauft
werden.
Aus dem ursprünglichen Wohnungsbestand von rund 11.150 Wohnungen (BIG
und BIG Liegenschaftsverwertungsges.m.b.H.) verbleiben somit knapp 1.200
verwertbare Wohnungen für den Verkauf.
Antwort zu
den Punkten 7.1 bis 7.3 der Anfrage:
Es ist
beabsichtigt, sämtliche verwertbare Wohnungen weitestmöglich noch im Jahr 2004
zu veräußern. Auf Grund der in der Vergangenheit erfolgten Vorselektion von gut
veräußerbaren Liegenschaften und Wohnungen sind Einzelverkäufe und
Parifizierungen nicht wirtschaftlich. Die Prüfung und Zusammenstellung der
entsprechenden Verkaufspakete ist noch nicht abgeschlossen.
Antwort zu
den Punkten 7.4 und 7.5 der Anfrage:
Die BIG besitzt
keine Liegenschaften, die typischerweise als "Gewerbeeinheiten" zu
bezeichnen sind. Sonderimmobilien wie Repräsentationsgebäude,
Ministeriumsgebäude werden derzeit nur dann verkauft, wenn keine Bundesnutzung
mehr besteht.
Die Verwertung
erfolgt nach Maßgabe der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit, es wird also von Fall
zu Fall geprüft, ob ein sofortiger Verkauf durch öffentliche Ausbietung oder
eine Projektentwicklung und anschließender Verkauf oder eine gemeinsame
Entwicklung und Betreibung mit Investoren die wirtschaftlich zweckmäßigste Form
ist.
Antwort zu
Punkt 7.6 der Anfrage:
Unbebautes Bauland wird nur in Ausnahmefällen zum Kauf angeboten.
Größere Baulandflächen werden einer gesonderten Projektentwicklung zugeführt,
wobei auf Grund der sich laufend ändernden Rahmenbedingungen keine definitive
Aussage über den Zeitpunkt der jeweiligen Verkäufe getroffen werden kann.
Antwort zu
den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Für jeden Verkauf der BIG bei Wohnungen, Gebäuden oder Liegenschaften
werden Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Ein Verkauf unter dem
Gutachtenswert wird nicht durchgeführt. Der konkrete Auftrag lautet jeweils:
Ermittlung der Verkehrswerte, unter Berücksichtigung des Sach- und
Ertragswerts, wobei es die Aufgabe des oder der Sachverständigen ist, das
Verhältnis von Sach- und Ertragswert entsprechend den Bestimmungen des
Liegenschaftsbewertungsgesetzes zu gewichten.
Antwort zu
den Punkten 10 und 11 der Anfrage:
Die
Eigentümervertretung der BIG obliegt dem Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit. Die Entscheidung über die Höhe der Gewinnausschüttung wird jeweils auf
Grundlage des geprüften Jahresabschlusses über das jeweilige vorhergegangene
Geschäftsjahr (in der Regel in der 2. Jahreshälfte) getroffen, wobei diese
nicht nur vom Ergebnis des jeweiligen Jahresabschlusses abhängt, sondern auch
den absehbaren Änderungen der Rahmenbedingungen und dem Erhalt des optimalen
Ratings entsprechend Rechnung getragen werden muss. Hiebei spielt insbesondere die Sicherstellung einer
ausreichenden Eigenkapitalquote eine wesentliche Rolle. Da die
Rahmenbedingungen und das wirtschaftliche Umfeld einem ständigen Wandel
unterliegen und auch die Verkäufe der BIG zu berücksichtigen sind, steht derzeit die genaue Höhe der
Gewinnausschüttung noch nicht fest.
Antwort zu
den Punkten 12 und 13 der Anfrage:
Die Umstrukturierung von BIG und IMB wurde erfolgreich abgeschlossen,
seit 1. April 2004 laufen die neuen Strukturen. Mit der Neustrukturierung wurde
eine klare Aufgabenteilung zwischen BIG und IMB erreicht. Seit 1. April läuft
die gesamte Hausverwaltung, Bau- und Instandhaltungsbetreuung bei der IMB, die
nun BIG-Services heißt. Die BIG konzentriert sich auf die Eigentümerfunktion
sowie auf die Verwertung und Entwicklung der Liegenschaften. Die „Task Forces“
wurden zur klaren Definition der Schnittstellen zwischen BIG und BIG-Services
eingesetzt.
Im Rahmen der
Reorganisation des Gesamtkonzerns verfolgte die Neuorganisation der
BIG-Services vor allem folgende Ziele:
Þ die organisatorische und personelle Neustrukturierung
auf Grund der grundsätzlichen Arbeitsaufteilung im Konzern,
Þ Verflachung der Hierachien in der
BIG-Services
Þ Schaffung annähernd gleich großer
"regionaler Niederlassungen" vor Ort mit Gesamtverantwortlichkeit für
Hausverwaltung und Instandhaltung (sogenannte Objektmanagerteams, derzeit 18)
und bundesweit übergreifende Speziallgeschäftsfelder für
Neubau/Generalsanierung, Facility Services und Raummanagement/CAD.
Antwort zu
Punkt 14 der Anfrage:
Die Mitarbeiteranzahl im BIG-Konzern (also mit BIG-Services) hat sich in
den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Mit Übernahme der IMB mit 1.1.2000 waren es insgesamt 870 Mitarbeiter.
Stichtag 31.12.2001: 849 Mitarbeiter
Stichtag 31.12.2002: 813 Mitarbeiter
Stichtag 31.12.2003: 780 Mitarbeiter
Antwort zu
Punkt 15 der Anfrage:
Die Reduktion der Mitarbeiteranzahl wird 2004 im Rahmen des natürlichen
Abgangs weiter fortgesetzt, konkrete Zahlen können daher für das gesamte Jahr
noch nicht angegeben werden.
Gegenüber dem Stand zum 31.12.2003 wurde 2004 der Personalstand bislang
um weitere 14 Personen reduziert.
Antwort zu
Punkt 16 der Anfrage:
Die BIG hat bis 31. Dezember 2000 keine Wohnungen bzw. Liegenschaften
veräußert, da sie selbst erst mit eben diesem Stichtag Eigentümerin der
Liegenschaften der vormaligen Bundesgebäudeverwaltung geworden ist. Vor dem 31.
Dezember 2000 wurden lediglich Wohnungen bzw. Liegenschaften der Tochterfirma,
der BIG Liegenschaftsverwertungsges.m.b.H. (BIG LV) veräußert, der auf
Grundlage des BIG Gesetzes 1992 und nachfolgender Novellen insgesamt 4.650
Wohneinheiten in Mietwohngebäuden verkauft worden waren. Hievon wurden bis zum
Stichtag
31. Dezember 2000 BIG Liegenschaftsverwertungsges.m.b.H. 2.459 Wohnungen wie folgt
veräußert:
|
Anzahl Whg. |
Verkauft an Mieter |
Wien |
561 |
30 |
Niederösterreich |
602 |
51 |
Burgenland |
- |
- |
Steiermark |
99 |
44 |
Kärnten |
147 |
60 |
Oberösterreich |
780 |
118 |
Salzburg |
102 |
53 |
Tirol |
168 |
98 |
Gesamt |
2.459 |
454 |
Antwort zu
Punkt 17 der Anfrage:
Von 1. Jänner 2001 bis 1. Oktober 2003 wurden von der BIG 275 Wohnungen
und von der BIG LV 1.293 Wohnungen verkauft. Diese gliedern sich wie folgt:
|
Verkäufe BIG |
Verkäufe BIG LV |
||
|
Anzahl Whg. |
Verkauft |
Anzahl Whg. |
Verkauft |
Wien |
79 |
2 |
227 |
53 |
Niederösterreich |
71 |
2 |
200 |
16 |
Burgenland |
15 |
4 |
79 |
- |
Steiermark |
6 |
- |
30 |
6 |
Kärnten |
54 |
2 |
66 |
7 |
Oberösterreich |
27 |
9 |
29 |
2 |
Salzburg |
2 |
2 |
584 |
4 |
Tirol |
2 |
1 |
78 |
60 |
Vorarlberg |
19 |
3 |
- |
- |
Gesamt |
275 |
25 |
1.293 |
148 |
Weiters wurden von der BIG 20 ehemalige Amtsgebäude in Wien,
Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, acht
Superädifikate in Kärnten, Tirol, Vorarlberg und 263.160 m² (unbebaute)
Grundstücke in allen Bundesländern verkauft.
Antwort zu
Punkt 18 der Anfrage:
Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens (Rechtssache C-15/04) in der
Rechtssache Koppensteiner GmbH gegen Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. ist
die Grundsatzfrage, ob gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 89/665/EWG ein
erfolgter Widerruf in einem Vergabeverfahren einem Nachprüfungsverfahren gem.
BVergG zugänglich sein muss.
Die beiden dem Gerichtshof vorgelegten Fragen lauten wie folgt:
1.) Sind die Bestimmungen des Artikel 1 in Verbindung
mit Artikel 2, Abs. 1, lit. b der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom
21.12.1989 so unbedingt und hinreichend genau, dass sich ein einzelner im Falle
eines Widerrufs der Ausschreibung nach Angebotseröffnung vor den nationalen
Gerichten unmittelbar auf dieses Bestimmungen berufen und zulässigerweise
darüber ein Nachprüfungsverfahren beantragen kann?
2.) Für den Fall, dass die Frage 1.) zu verneinen
ist: Sind Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1, lit. b der Richtlinie
89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten
verpflichtet sind, die dem Widerruf der Ausschreibung vorangehende Entscheidung
des Auftraggebers die Ausschreibung widerrufen zu wollen (Widerrufsentscheidung
ähnlich der Zuschlagsentscheidung) in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren
zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller unabhängig von der Möglichkeit
nach dem Widerruf Schadenersatz zu erlangen, die Aufhebung der Entscheidung
erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind ?
Antwort zu
Punkt 19 der Anfrage:
Abbrucharbeiten beim
Bauvorhaben 6020 Innsbruck, Angerzellgasse 14.
Antwort zu
Punkt 20 der Anfrage:
Sowohl die BIG als auch die Republik Österreich haben schriftliche
Erklärungen in der Rechtssache C-15/04 abgegeben, in denen die Zulässigkeit der
Vorlagefragen durch das Bundesvergabeamt rechtlich in Zweifel gezogen wurden
sowie die Rechtsmeinung vertreten wurde, dass die Vorschriften der obigen
Richtlinie im Bundesvergabegesetz umgesetzt wurden und ebenso dem Bieter über ein
Feststellungsverfahren gemäß § 162, Abs. 3 oder 5 die Möglichkeit offen steht,
seine behaupteten Schadenersatzforderungen vor den Zivilgerichten
durchzusetzen.