1713/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.07.2004
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möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1697/J betreffend
Verkauf und Verwertung des Gebäudekomplexes Himmelpfortgasse, Kärntnerstra-
ße, Johannesgasse, welche die Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kolle-
gen am 5. Mai 2004 an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der
Anfrage:
Das Bundesministerium für Finanzen ist
derzeit auf sieben Liegenschaften im Areal
Himmelpfortgasse, Kärntnerstraße und Johannesgasse untergebracht. Dieser Ge-
bäudekomplex
umfasst Objekte bzw. Palais von kulturhistorischer Bedeutung und
auch Gebäude jüngeren Datums. Insbesondere die historischen Gebäude sind sa-
nierungsbedürftig;
der Sanierungsbedarf für die historischen Objekte wird auf rund
€
70 Mio. geschätzt. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen wird
sich der Personalstand der Zentralleitung auch hinkünftig durch natürliche
Abgänge,
die auf Grund von
erfolgreichen Verwaltungsreformmaßnahmen teilweise nicht mehr
nachbesetzt werden müssen, weiter reduzieren.
Weiters wird durch eine optimierte
Raumnutzung und neue Arbeitsmodelle in Zu-
kunft insgesamt
weniger Bürofläche nötig sein. Das Bundesministerium für Finanzen
strebt daher an, in weiterer Zukunft mit den
historischen Gebäuden, nämlich Him-
melpfortgasse 6-8 und Johannesgasse 5, das Auslangen zu finden und die
neueren,
in bester Innenstadtlage befindlichen Objekte
Himmelpfortgasse 2, Kärntnerstraße
27, Himmelpfortgasse 4 und Johannesgasse 1 einer Projektentwicklung
zuzuführen
und zu verwerten. Mit dem Verwertungserlös
und Rücklagen aus anderen Veräuße-
rungen von nicht mehr vom
Bundesministerium für Finanzen genutzten Objekten
können die Generalsanierungskosten der historischen Bauten bedeckt
werden.
Die Projektentwicklung
und Verwertung soll auf Grund ihrer besonderen Erfahrungen
und
Kenntnisse durch die im Alleineigentum des Bundes stehende BIG erfolgen.
Analog zu der im Bl-Gesetz vorgesehenen Vorgangsweise sollen daher diese Lie-
genschaften der BIG oder an eine 100 %-ige Tochtergesellschaft zu einem Basis-
kaufpreis in Höhe von € 50 Mio veräußert werden. In der Folge wird diese die
Pro-
jektentwicklung und Verwertung durchführen. Bei Verwertung hat diese eine ent-
sprechende
Nachbesserung zu leisten. Als Basiskaufpreis dient der vom Bundesmi-
nisterium für
Finanzen unter Berücksichtigung der bestehenden Widmung ermittelte
Wert.
Diese Vorgangsweise erfolgt analog der mit
dem Bl-Gesetz 2000 für sämtliche BGV-
Liegenschaften erfolgten Vorgangsweise und
sichert der Republik Österreich den
bestmöglichen Anteil am Verwertungsertrag.
Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf wurde
im Ministerrat am 27. April 2004 positiv
verabschiedet.
Die Details des Kaufvertrages einschließlich
der Nachbesserung sind zwischen BIG
und Bundesministerium für Finanzen vertraglich zu vereinbaren.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
In den vergangenen vier Jahren wurden
im Immobilienbereich meines Hauses keine
derartigen Aufträge
erteilt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Von der BIG wurden mit Herrn Kommerzialrat
Ernst Karl Plech oder Unternehmen an
denen er Gesellschaftsanteile hält, keinerlei
Werkverträge oder sonstige Verträge
abgeschlossen.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Herr Kommerzialrat Ernst Karl Plech ist
seitens der BIG in keiner Weise für irgendei-
ne Leistung im Zusammenhang mit dem Erwerb
der BMF-Liegenschaften in der
Kärntnerstraße beauftragt worden.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Ein derartiges Verwertungskonzept
wurde seitens der BIG in Auftrag gegeben. Er-
fragt wurden jene Nutzungsmöglichkeiten, die für eine derartige Lage
prädestiniert
erscheinen, wie Handels- bzw. Geschäftsnutzung, Büros, Luxuswohnungen, Hotel,
Einkaufszentrum sowie
Mischnutzungen unter den genannten Möglichkeiten. Für die
Erdgeschoßbereiche und eventuell den 1.
Stock ergibt sich eindeutig die Präferenz
für Geschäftsnutzung, darüber wären
Büros und Luxuswohnungen in den obersten
Geschossen oder Hotelnutzung möglich.
Antwort zu
Punkt 7 der Anfrage:
Verleihungen vom
Verdienst- oder Ehrenzeichen werden grundsätzlich beim Herrn
Bundespräsidenten angeregt. Derzeit liegt im Bundesministerium für Wirtschaft
und
Arbeit kein Ersuchen des Bundesministeriums für Finanzen um Stellungnahme oder
Herstellung
des Einvernehmens bezüglich der Verleihung eines Ehrenzeichens an
Herrn
Kommerzialrat Ernst Karl Plech vor.