1713/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1697/J betreffend
Verkauf und Verwertung des Gebäudekomplexes Himmelpfortgasse, Kärntnerstra-
ße, Johannesgasse, welche die Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kolle-
gen am 5. Mai 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Das Bundesministerium für Finanzen ist derzeit auf sieben Liegenschaften im Areal
Himmelpfortgasse, Kärntnerstraße und Johannesgasse untergebracht. Dieser Ge-
bäudekomplex umfasst Objekte bzw. Palais von kulturhistorischer Bedeutung und
auch Gebäude jüngeren Datums. Insbesondere die historischen Gebäude sind sa-
nierungsbedürftig; der Sanierungsbedarf für die historischen Objekte wird auf rund
€ 70 Mio. geschätzt. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen wird
sich der Personalstand der Zentralleitung auch hinkünftig durch natürliche Abgänge,
die auf Grund von erfolgreichen Verwaltungsreformmaßnahmen teilweise nicht mehr
nachbesetzt werden müssen, weiter reduzieren.


Weiters wird durch eine optimierte Raumnutzung und neue Arbeitsmodelle in Zu-
kunft insgesamt weniger Bürofläche nötig sein. Das Bundesministerium für Finanzen
strebt daher an, in weiterer Zukunft mit den historischen Gebäuden, nämlich Him-
melpfortgasse 6-8 und Johannesgasse 5, das Auslangen zu finden und die neueren,
in bester Innenstadtlage befindlichen Objekte Himmelpfortgasse 2, Kärntnerstraße
27, Himmelpfortgasse 4 und Johannesgasse 1 einer Projektentwicklung zuzuführen
und zu verwerten. Mit dem Verwertungserlös und Rücklagen aus anderen Veräuße-
rungen von nicht mehr vom Bundesministerium für Finanzen genutzten Objekten
können die Generalsanierungskosten der historischen Bauten bedeckt werden.

Die Projektentwicklung und Verwertung soll auf Grund ihrer besonderen Erfahrungen
und Kenntnisse durch die im Alleineigentum des Bundes stehende BIG erfolgen.
Analog zu der im Bl-Gesetz vorgesehenen Vorgangsweise sollen daher diese Lie-
genschaften der BIG oder an eine 100 %-ige Tochtergesellschaft zu einem Basis-
kaufpreis in Höhe von € 50 Mio veräußert werden. In der Folge wird diese die Pro-
jektentwicklung und Verwertung durchführen. Bei Verwertung hat diese eine ent-
sprechende Nachbesserung zu leisten. Als Basiskaufpreis dient der vom Bundesmi-
nisterium für Finanzen unter Berücksichtigung der bestehenden Widmung ermittelte
Wert.

Diese Vorgangsweise erfolgt analog der mit dem Bl-Gesetz 2000 für sämtliche BGV-
Liegenschaften erfolgten Vorgangsweise und sichert der Republik Österreich den
bestmöglichen Anteil am Verwertungsertrag.

Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf wurde im Ministerrat am 27. April 2004 positiv
verabschiedet.

Die Details des Kaufvertrages einschließlich der Nachbesserung sind zwischen BIG
und Bundesministerium für Finanzen vertraglich zu vereinbaren.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

In den vergangenen vier Jahren wurden im Immobilienbereich meines Hauses keine
derartigen Aufträge erteilt.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Von der BIG wurden mit Herrn Kommerzialrat Ernst Karl Plech oder Unternehmen an
denen er Gesellschaftsanteile hält, keinerlei Werkverträge oder sonstige Verträge
abgeschlossen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Herr Kommerzialrat Ernst Karl Plech ist seitens der BIG in keiner Weise für irgendei-
ne Leistung im Zusammenhang mit dem Erwerb der BMF-Liegenschaften in der
Kärntnerstraße beauftragt worden.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Ein derartiges Verwertungskonzept wurde seitens der BIG in Auftrag gegeben. Er-
fragt wurden jene Nutzungsmöglichkeiten, die für eine derartige Lage prädestiniert
erscheinen, wie Handels- bzw. Geschäftsnutzung, Büros, Luxuswohnungen, Hotel,
Einkaufszentrum sowie Mischnutzungen unter den genannten Möglichkeiten. Für die
Erdgeschoßbereiche und eventuell den 1. Stock ergibt sich eindeutig die Präferenz
für Geschäftsnutzung, darüber wären Büros und Luxuswohnungen in den obersten
Geschossen oder Hotelnutzung möglich.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Verleihungen vom Verdienst- oder Ehrenzeichen werden grundsätzlich beim Herrn
Bundespräsidenten angeregt. Derzeit liegt im Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit kein Ersuchen des Bundesministeriums für Finanzen um Stellungnahme oder
Herstellung des Einvernehmens bezüglich der Verleihung eines Ehrenzeichens an
Herrn Kommerzialrat Ernst Karl Plech vor.