1718/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn                                                                          

Präsidenten des Nationalrates                                       (5-fach)

Parlament                                                                   

1010 Wien                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

GZ: 11.001/54-I/A/3/04                                        Wien, 05.07.04

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1733/J der Abgeordneten Mag.a Prammer, Mag.a Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

 

Frage 1 und 2

 

Die österreichische Delegation zur diesjährigen Tagung der Frauenstatuskommission setzte sich wie folgt zusammen:

 

Dr. Gerhard Pfanzelter, Ständige Vertretung Österreichs in New York (Delegationsleiter)

Mag.a Gerda Vogel, Ständige Vertretung Österreichs in New York

Mag.a Bernadette Gisinger-Schindler, BMSG

Mag.a Elisabeth Kögler, BMaA

 

Frage 3 bis 8

 

Was das BMGF betrifft, waren keine Ersuchen einer NRO, an der österreichsichen Delegation teilnehmen bzw. sie begleiten zu können,  eingetroffen. Die Zusammensetzung der Delegation erfolgte durch das BMaA.

 

Frage 9 und 10

 

Einleitend möchte ich bemerken, dass ich persönlich die Expertise von Nichtregierungsorganisationen sehr schätze und von meinem Ressort auch ein reger Gedankenaustausch mit NROs gepflegt wird. Ich halte daher den Informationsaustausch mit NROs für wichtig, da die Vernetzung in UN-Gremien in alle Richtungen von Vorteil ist, wenn man sich aktiv an Verhandlungen beteiligen will. Ich werde es mir daher – insbesondere im Hinblick auf die EU Präsidentschaft Österreichs im Jahre 2006 – auch in Hinkunft vorbehalten, Vertreter/innen von NROs als Expert/innen zu einzelnen Themen zu den Sitzungen der UNO-Frauen-Status Kommission beziehungsweise deren Vorbereitung beizuziehen.

 

Frage 11 und 12

 

Ungeachtet der Tatsache, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten die Delegationen zusammen stellen, hat die jeweilige EU-Präsidentschaft vor Ort das Vorrecht, je nach politischen und praktischen Gegebenheiten ihre Sitzungen so zu organisieren, wie sie es für den Ablauf der Verhandlungen für richtig hält. So hatte im Frühjahr 2003 die griechische EU-Präsidentschaft anlässlich der erstmaligen Teilnahme der neuen Mitgliedstaaten an EU-Koordinationssitzungen bestimmt, dass nur mehr offizielle Delegationsmitglieder zu den EU-Sitzungsräumen  in New York zugelassen werden und das nur mit maximal einer Zusatzperson.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat