1719/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
vom 6. Mai 2004, Nr. 1721/J, betreffend Bewertung oberösterreichischer Gewässer: „Die
schönsten Bäche als kaputte Kanäle eingestuft!", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Angaben im Artikel der Oberösterreichischen Nachrichten entsprechen in keiner Weise
den Darstellungen des Entwurfs der Ist-Bestandsaufnahme vom 31. März 2004.

Der Bericht zur Ist-Bestandsaufnahme ist, wie in § 55 h Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959 in
der Fassung der Novelle 2003 festgelegt, ein Gemeinschaftsprodukt von Bund und Ländern,
das aus verschiedenen Arbeitsschritten besteht. Um eine österreichweit einheitliche Bearbei-
tung sicherzustellen, erstellt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) in einem ersten Schritt einen Berichtsentwurf (§ 55 h Abs.1 Zi.1),
der den Ländern zur Plausibilitätsprüfung und allfälligen Ergänzung übermittelt wird. Für die


Bearbeitung stehen den Ländern sechs Monate zur Verfügung (§ 55 h Abs.1 Zi.1). Der im ge-
genständlichen Artikel angesprochene Bericht stellt daher den ersten Schritt (Bundesentwurf)
dar, der auf Basis jener Daten erstellt wurde, welche von den Ländern bis 15. November 2003
zur einheitlichen Bearbeitung und Berichtserstellung übermittelt wurden.

Grundsätzlich ist anzuführen, dass es bei der Ist-Bestandsanalyse um Risikoabschätzungen
und nicht um die Bewertung des ökologischen Zustandes geht. Auch werden in diesem Bericht
noch keine „erheblich veränderten Wasserkörper (heavily modified water bodies)" ausgewie-
sen, da dies gemäß dem WRG 1959 erst 2008/2009 zu erfolgen hat. Auf die Richtigstellung
der konkreten fachlichen Details wird bei der Beantwortung der folgenden Fragen eingegan-
gen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Nein, dies ist im angesprochenen Bericht auch nicht erfolgt.

Zu Frage 4:

Gemäß dem WRG 1959 werden nicht ganze „Gewässer" bewertet, sondern „Oberflächenwas-
serkörper". Oberflächenwasserkörper sind einheitliche und bedeutende Gewässerabschnitte,
die nach bestimmten EU-Vorgaben zu definieren sind.

Die Berichte und Bewirtschaftungspläne sind - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - für
Flusseinzugsgebiete bzw. allfällige Teileinzugsgebiete (Planungsräume) zu erstellen und nicht
für politisch-administrative Einheiten (§ 55 b sowie Anhang G WRG 1959). Aus diesem Grund
gibt es keine bundesländerbezogenen Auswertungen.

Die oberösterreichischen Gewässer fallen zu einem sehr kleinen Teil in das internationale
Flusseinzugsgebiet der „Elbe" und zum größten Teil in das der „Donau". Letzteres ist in ver-
schiedene Planungsräume unterteilt, wobei für OÖ die Planungsräume „Donau bis Jochen-
stein" und „Donau unterhalb Jochenstein" relevant sind.


Die Ergebnisse sind in den Tabellen 1 und 2 zusammengefasst, wobei in Tabelle 1 die Anzahl
der Wasserkörper, in Tabelle 2 hingegen die Prozentanteile dargestellt sind.

 

Planungsraum

 

Anzahl der Wasserkörper (Fließgewässer >100km2)

ewässer > 100 km2)

 

 

kein Risiko

Risiko   nicht
einstufbar*

(sicheres)
Risiko

 

möglicher
Kandidat

**

(sicherer)
Kandidat

Donau   bis   Jo-
chenstein

33

60

56

 

61

55

Donau unterhalb
Jochenstein

22

80

115

 

92

99

Elbe

2

7

5

 

8

3

Tabelle 1: Risikoabschätzung und Ausweisung von „Kandidaten für künstliche und erheblich veränderte
Wasserkörper" - Anzahl der Wasserkörper

 

 

 

 

%-Anteil (Fließgewässer > 100

km2)

Planungsraum

Anzahl      der
Wasserkörper
gesamt

kein
Risiko

Risiko
nicht
einstufbar*

(sicheres)
Risiko

 

möglicher
Kandidat**

(sicherer)
Kandidat

Donau bis Jo-
chenstein

 

22

40

38

 

41

37

Donau unter-
halb Jochen-
stein

 

10

37

53

 

42

46

Elbe

 

14

50

36

 

57

21

Tabelle 2: Ergebnis der *Risikoabschätzung und **Ausweisung von „Kandidaten für künstliche und er-
heblich veränderte Wasserkörper" - Prozentanteil der Wasserkörper

*Risiko nicht einstufbar aufgrund nicht ausreichender Datenbasis oder Hinweise auf Belastungen
vorhanden, tatsächliche Auswirkungen aber derzeit nicht abschätzbar;

**Möglicher Kandidat bedeutet, dass der Wasserkörper derzeit nicht eindeutig der Kategorie „Kan-
didat für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer" oder „kein Kandidat" zuordenbar ist. Der
Grund dafür liegt entweder in der Tatsache, dass zwar hydromorphologische Belastungen vorhan-
den sind, deren tatsächliche Auswirkungen aber derzeit nicht abschätzbar sind oder dass keine
morphologischen Daten vorliegen. Es ist somit möglich, dass bei Vorliegen der noch zu ergänzen-
den Daten/Informationen unter diesen Wasserkörpern auch solche sind, die die Kriterien eines
„Kandidaten" erfüllen.

Die Grundlagen und Ergebnisse der Bewertung sind für jeden Planungsraum einzeln darge-
stellt und im Berichtsentwurf des Bundes ersichtlich. Eine Auswertung und Darstellung der
Ergebnisse für die nur auf oberösterreichischem Gebiet liegenden Wasserkörper würde eine


umfangreiche und eine gesonderte Neuerarbeitung erfordern, die einen unverhältnismäßig
hohen verwaltungsökonomischen Aufwand verursachen würde.

Zu Frage 5:

Bisher wurde kein einziger Wasserkörper als „heavily modified water body" eingestuft, da eine
allfällige Einstufung in diese Kategorie erst im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaf-
tungsplanes (§ 55 c WRG 1959) unter Einhaltung der Vorgaben gemäß § 30 b WRG 1959
erfolgt. Der erste nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist 2009 vorzulegen.

Im Jahr 2004 erfolgt im Rahmen der Ist-Bestandsanalyse eine „Vorläufige Benennung von
potentiell als künstlich oder erheblich verändert einzustufenden Oberflächenwasserkörpern"
(§ 30 b Abs. 2 WRG 1959), den so genannten „Kandidaten". Dies bedeutet keine Vorwegnah-
me der tatsächlichen Ausweisung, sondern löst nur ein Monitoring aus, um den tatsächlichen
Zustand sowie die Sammlung allfällig benötigter weiterer (z.B. ökonomischer) Unterlagen und
Daten festzustellen.

Zu den Fragen 6 und 7:

An eine Ausweisung des Pesenbaches als künstliches Gewässer ist nicht gedacht. Eine Aus-
weisung eines Landschaftsensembles als Naturschutzgebiet erfolgt nach den Kriterien, die im
Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt sind. Die Kriterien für die Auswei-
sung eines Landschaftsensembles als Naturschutzgebiet gehen somit grundsätzlich über rein
wasserbezogene Kriterien hinaus. Zudem sind diese wasserbezogenen Kriterien mit den Ziel-
zuständen des WRG 1959 nicht oder nur teilweise ident. Die Ausweisung als „Naturschutzge-
biet" bedeutet somit nicht, dass der im WRG 1959 festgelegte gute ökologische Zustand eines
in dem Naturschutzgebiet liegenden Gewässers in jedem Fall gegeben ist.

Der Pesenbach besteht aus drei Wasserkörpern. Da keinerlei Daten über die Morphologie
dieser drei Gewässerabschnitte geliefert wurden, wurden sie der Kategorie „Risiko nicht
einstufbar aufgrund nicht ausreichender Datenbasis" (Kurzbezeichnung: „mögliches Risiko")
zugeordnet.


Im Oberlauf des Pesenbaches (Wasserkörper-Nr. 40357) gibt es darüber hinaus eine Rest-
wasserstrecke mit unbekannter Restwassermenge sowie mehrere Querbauwerke (Wasser-
kraftanlagen), die nicht fischpassierbar sind und die die Durchgängigkeit des Gewässers un-
terbrechen. Wasserentnahmen bzw. die damit verbundenen, verminderten Abflussverhältnisse
(Restwasser) sowie Kontinuumsunterbrechungen stellen entsprechend den Vorgaben des
WRG 1959 ein wesentliches Kriterium für den ökologischen Zustand dar. Da sich die Quer-
bauwerke in einer Höhenlage zwischen 500 - 1200 m Seehöhe befinden und die tatsächlich
verbleibende Restwassermenge derzeit noch unbekannt ist, werden hiermit zwar wesentliche
Belastungen dokumentiert, die ökologischen Auswirkungen sind jedoch nicht endgültig beur-
teilbar, sodass auch für diesen Wasserkörper eine Gesamteinstufung in der Kategorie „Risiko
nicht einstufbar" vorgenommen werden musste.

Im Mittellauf des Pesenbaches befinden sich ebenfalls eine Wasserentnahme mit unbekann-
tem Restwasser sowie mehrere nicht fischpassierbare Querbauwerke. Da dieser Gewässer-
abschnitt aber bereits auf einer Seehöhe unter 500 m und damit in einer Zone liegt, in der sich
Kontinuumsunterbrechungen deutlich empfindlicher auf den natürlichen Fischbestand auswir-
ken, sind diese Kontinuumsunterbrechungen - entsprechend den Risikokriterien - noch
schwerwiegender als im Oberlauf. Daher ist für diesen Wasserkörper aufgrund der signifikan-
ten hydromorphologischen Belastungen ein „(sicheres) Risiko" gegeben, das Ziel des ökologi-
schen Zustandes zu verfehlen. Dies ist auch die Begründung, warum dieser Gewässerab-
schnitt (Wasserkörper) entsprechend den österreichweit einheitlichen Kriterien als „Kandidat
für erheblich veränderte Wasserkörper" identifiziert wurde.

Der Oberlauf (Wasserkörper Nr. 40357) wird als möglicher „Kandidat" eingestuft, da aufgrund
der vorliegenden Informationen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass hier morphologi-
sche Probleme vorliegen, bzw. dass die Wanderungshindernisse und Restwasserstrecke tat-
sächlich keine negative Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften zeigen.

Zu Frage 8:

Die Intention der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt nicht nur in einer Verbesserung der
Wasserqualität, sondern darüber hinaus auch des ökologischen Zustandes der Gewässer.


Zu den Fragen 9 und 10:

Die österreichweit einheitliche Strategie und Methodik wurden im Rahmen der fünf Bund-
Länder-Arbeitskreise (AK Recht/Administration/Ökonomie, AK Ökologie, AK Chemie-Emissio-
nen und Maßnahmen, AK Chemie-Überwachung und Ziele, AK Grundwasser) erstellt, die zur
Umsetzung der WRRL eingesetzt wurden. Die Arbeitskreise setzten sich aus Experten der
Bereiche Gewässerschutz/Gewässerökologie/Gewässeraufsicht, wasserwirtschaftliche Pla-
nung/Wasserrecht des BMLFUW, des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Was-
serwirtschaft sowie den Länderexperten der Ämter der Landesregierungen zusammen. Fach-
lich unterstützt wurden die Mitarbeiter der Arbeitskreise durch externe Experten (vornehmlich
aus dem Bereich der Universitäten).

Zu dem Fragen 11 und 12:

Die Arbeitskreisergebnisse bildeten die Grundlage für die Erstellung des Berichtes.

Zu den Fragen 13 und 14:

Fischereiexperten waren im Rahmen der Grundlagen- und Kriterienerstellung durch das Insti-
tut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde sowie der Universität für Boden-
kultur/Abt. Hydrobiologie, Fischereiwirtschaft und Aquakultur vertreten.

Zu Frage 15:

Die Vorlage des Berichtes ist für März 2005 vorgesehen.

Zu den Fragen 16 und 17:

Eine Pressekonferenz anlässlich der Berichtspräsentation (Bundesentwurf) fand am 29.4.2004
statt. Der Bericht selbst wurde am 30.4. 2004 im Rahmen der Informationsveranstaltungen des
BMLFUW zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Öffentlichkeit vorgestellt (Vortrags-
präsentationen sind unter
www.lebensministerium.at/wasser/ unter „wasserrecht abruf-


bar). Auch der gesamte Bericht der Ist-Bestandsanalyse (Bundesentwurf) wird auf der Website
des BMLFUW allgemein zugänglich gemacht.

Nach der Bearbeitung durch die Länder ist vorgesehen, im November 2004 im Rahmen einer
weiteren Informationsveranstaltung des BMLFUW die wesentlichen Änderungen gegenüber
dem Bundesentwurf der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Endfassung der Ist-Bestands-
analyse 2004 wird wieder auf der Homepage des BMLFUW zugänglich gemacht werden.

Zu Frage 18:

Die Auswertung der hydromorphologischen Belastungen Salzach ergaben sowohl nach den
bayrischen als auch den österreichischen Kriterien signifikante Belastungen. Unterschiedliche
Auffassungen ergeben sich jedoch hinsichtlich des Zeithorizontes, auf den sich die Risikoab-
schätzung bezieht, also der Absehbarkeit, die Probleme bis 2015 zu sanieren. Im Rahmen der
bilateralen Grenzgewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag ist man nunmehr
übereingekommen, das Risiko der Salzach unterhalb Salzburgs als „Risiko nicht einstufbar"
(Risikoabschätzung derzeit noch nicht möglich) zu bewerten. Bezüglich der Kandidatenaus-
weisung für „erheblich veränderte Wasserkörper" wird somit die Salzach von beiden Ländern
als „möglicher Kandidat" (bayerische Terminologie: vorläufige Einstufung noch nicht möglich)
identifiziert.

Zu Frage 19:

Es ist keine negative Einstufung der Gewässer in Oberösterreich erfolgt, sondern es wurde
das Risiko der Zielverfehlung auf Basis der vorliegenden/zugänglichen Daten abgeschätzt. Es
gibt keine Profiteure, da das Ergebnis der Risikoabschätzung die Grundlage für den Aufbau
des Monitoringnetzes und einer weitergehenden Sammlung von Daten bildet, jedoch weder
eine Entscheidungsgrundlage für Einzelfallbeurteilungen im Zuge von Neubewilligungen etc.
darstellt, noch bereits konkrete Sanierungserfordernisse auslöst oder abgeminderte Zielanfor-
derungen festlegt.


Zu den Fragen 20 und 21:

Der notwendige Sanierungsumfang und die Investitionserfordernisse sind erst abschätzbar,
sobald die Ergebnisse aus dem Monitoring und der weiteren Datensammlung vorliegen, die
den tatsächlichen Zustand der Gewässer(-abschnitte) belegen und den allfälligen Handlungs-
bedarf aufzeigen. Dies ist somit erst ab 2007/2008 möglich.

Zu den Fragen 22 und 23:

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben befindet sich der in drei Phasen zu erstellende Be-
richt der Ist-Bestandsanalyse derzeit in Phase zwei: der Bearbeitung/Ergänzung durch die
Länder (siehe auch Beantwortung zu Frage 1).

Zu Frage 24.

Wie bereits zu Frage 4 erläutert, erfolgt die Auswertung auf Basis der acht Planungsräume.
Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst:

 

 

Wasserkörper

Anzahl der Wasserkörper

% der Wasserkörper

Planungsraum

Basis
einteilung

Detail
einteilung

% Detail
einteilung

kein
Risiko

R.nicht
einstufbar

(sicheres)
Risiko

kein
Risiko

R.nicht
einstufbar

(sicheres)
Risiko

PLR 1    Rhein

33

44

33

13

16

15

30

36

34

PLR 2   Elbe

11

14

27

2

7

5

14

50

36

PLR 3   Donau bis Jochenstein

116

149

28

33

60

56

22

40

38

PLR   Donau unterhalb
          
Jochenstein

172

217

26

22

80

115

10

37

53

PLR 5   March

20

26

30

0

9

17

0

35

65

PLR 6  Leitha, Raab und
             Raabnitz

44

68

55

11

33

24

16

49

35

PLR 7   Mur

47

65

38

16

30

19

25

46

29

PLR 8   Drau

52

81

56

16

44

21

20

54

26

Internationale Flusseinzugsgebiete

Rhein

33

44

33

13

16

15

30

36

34

Elbe

11

14

27

2

7

5

14

50

36

Donau

451

606

34

98

256

252

16

42

42

Österreich gesamt

495

664

34

113

279

272

17

42

41


Ergebnisse   der   Risikoabschätzung   (Anzahl   der   Wasserkörper   und   Prozentanteile)
Wasserkörper Fließgewässer > 100 km2

 

 

Planungsraum

Anzahl der Wasserkörper*

%

Gesamt
Detaileinteilung

Kandidaten
mögliche

KÜG-EVG
sichere

Kandidaten
mögliche

KÜG-EVG
sichere

PLR 1    Rhein

44

16

14

36

32

PLR2   Elbe

14

8

3

57

21

PLR 3   Donau bis Jochenstein

149

61

55

41

37

PLR 4    Donau unterhalb
          Jochenstein

217

92

99

42

46

PLR 5   March

26

15

10

58

38

PLR 6   Leitha, Raab und Raabnitz

68

43

12

63

18

PLR 7   Mur

65

30

14

46

22

PLR 8   Drau

81

41

25

51

31

Internationale Flusseinzugsgebiete

Rhein

44

16

14

36

32

Elbe

14

8

3

57

21

Donau

606

282

215

47

35

Österreich gesamt

664

306

232

46

35

* gemäß Detaileinteilung KÜG-EVG: Künstliche oder erheblich veränderte Wasserkörper

Ergebnisse der Kandidatenermittlung für „künstliche und erheblich veränderte Oberflächen-
wasserkörper(Anzahl und Prozentanteile) - Fließgewässer > 100 km2

Zu Frage 25:

In der Ist-Bestandsaufnahme 2004 ist keine Ausweisung der Kategorie „heavily modified water
body (erheblich veränderte Wasserkörper) vorgesehen und daher im vorliegenden Bericht
auch nicht enthalten.