1719/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
vom
6. Mai 2004, Nr. 1721/J, betreffend Bewertung oberösterreichischer Gewässer:
„Die
schönsten
Bäche als kaputte Kanäle eingestuft!", beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Angaben im Artikel der
Oberösterreichischen Nachrichten entsprechen in keiner Weise
den Darstellungen des
Entwurfs der Ist-Bestandsaufnahme vom 31. März 2004.
Der Bericht zur Ist-Bestandsaufnahme
ist, wie in § 55 h Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959 in
der Fassung der Novelle 2003 festgelegt, ein Gemeinschaftsprodukt von Bund und
Ländern,
das aus verschiedenen
Arbeitsschritten besteht. Um eine österreichweit einheitliche Bearbei-
tung sicherzustellen, erstellt das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) in einem ersten Schritt einen Berichtsentwurf (§ 55 h
Abs.1 Zi.1),
der den Ländern zur
Plausibilitätsprüfung und allfälligen Ergänzung übermittelt wird. Für die
Bearbeitung stehen den Ländern sechs
Monate zur Verfügung (§ 55 h Abs.1 Zi.1). Der im ge-
genständlichen
Artikel angesprochene Bericht stellt daher den ersten Schritt (Bundesentwurf)
dar, der auf Basis jener Daten erstellt
wurde, welche von den Ländern bis 15. November 2003
zur einheitlichen Bearbeitung und Berichtserstellung übermittelt wurden.
Grundsätzlich ist anzuführen, dass es
bei der Ist-Bestandsanalyse um Risikoabschätzungen
und
nicht um die Bewertung des ökologischen Zustandes geht. Auch werden in diesem
Bericht
noch keine „erheblich
veränderten Wasserkörper (heavily modified water bodies)" ausgewie-
sen, da dies gemäß dem WRG 1959 erst
2008/2009 zu erfolgen hat. Auf die Richtigstellung
der konkreten fachlichen Details wird
bei der Beantwortung der folgenden Fragen eingegan-
gen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nein, dies ist im angesprochenen Bericht auch nicht
erfolgt.
Zu Frage 4:
Gemäß dem WRG 1959
werden nicht ganze „Gewässer" bewertet, sondern „Oberflächenwas-
serkörper".
Oberflächenwasserkörper sind einheitliche und bedeutende Gewässerabschnitte,
die nach bestimmten EU-Vorgaben zu
definieren sind.
Die Berichte und Bewirtschaftungspläne
sind - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - für
Flusseinzugsgebiete bzw. allfällige
Teileinzugsgebiete (Planungsräume) zu erstellen und nicht
für politisch-administrative Einheiten (§ 55 b sowie Anhang G WRG 1959).
Aus diesem Grund
gibt es keine bundesländerbezogenen
Auswertungen.
Die oberösterreichischen Gewässer fallen zu einem sehr
kleinen Teil in das internationale
Flusseinzugsgebiet der „Elbe" und zum
größten Teil in das der „Donau". Letzteres ist in ver-
schiedene Planungsräume unterteilt, wobei für OÖ die Planungsräume „Donau bis
Jochen-
stein" und „Donau unterhalb
Jochenstein" relevant sind.
Die
Ergebnisse sind in den Tabellen 1 und 2 zusammengefasst, wobei in Tabelle 1 die
Anzahl
der Wasserkörper, in Tabelle 2 hingegen die Prozentanteile dargestellt sind.
Planungsraum |
|
Anzahl der Wasserkörper (Fließgewässer >100km2) ewässer > 100 km2) |
||||
|
kein Risiko |
Risiko nicht |
(sicheres) |
|
möglicher ** |
(sicherer) |
Donau bis
Jo- |
33 |
60 |
56 |
|
61 |
55 |
Donau unterhalb |
22 |
80 |
115 |
|
92 |
99 |
Elbe |
2 |
7 |
5 |
|
8 |
3 |
Tabelle 1:
Risikoabschätzung und Ausweisung von „Kandidaten für künstliche und erheblich
veränderte
Wasserkörper" - Anzahl der Wasserkörper
|
|
|
%-Anteil
(Fließgewässer > 100 |
km2) |
|||
Planungsraum |
Anzahl der |
kein |
Risiko |
(sicheres) |
|
möglicher |
(sicherer) |
Donau bis Jo- |
|
22 |
40 |
38 |
|
41 |
37 |
Donau unter- |
|
10 |
37 |
53 |
|
42 |
46 |
Elbe |
|
14 |
50 |
36 |
|
57 |
21 |
Tabelle 2: Ergebnis der *Risikoabschätzung und **Ausweisung
von „Kandidaten für künstliche und er-
heblich veränderte Wasserkörper" - Prozentanteil der Wasserkörper
*Risiko nicht einstufbar aufgrund nicht ausreichender
Datenbasis oder Hinweise auf Belastungen
vorhanden, tatsächliche Auswirkungen aber derzeit nicht abschätzbar;
**Möglicher Kandidat bedeutet, dass der Wasserkörper
derzeit nicht eindeutig der Kategorie „Kan-
didat für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer" oder „kein
Kandidat" zuordenbar ist. Der
Grund dafür liegt entweder in der Tatsache, dass zwar hydromorphologische
Belastungen vorhan-
den sind, deren tatsächliche Auswirkungen aber derzeit nicht abschätzbar sind
oder dass keine
morphologischen Daten vorliegen. Es ist somit möglich, dass bei Vorliegen der
noch zu ergänzen-
den Daten/Informationen unter diesen Wasserkörpern auch solche sind, die die
Kriterien eines
„Kandidaten" erfüllen.
Die Grundlagen und Ergebnisse der
Bewertung sind für jeden Planungsraum einzeln darge-
stellt und im
Berichtsentwurf des Bundes ersichtlich. Eine Auswertung und Darstellung der
Ergebnisse für
die nur auf oberösterreichischem Gebiet liegenden Wasserkörper würde eine
umfangreiche und eine gesonderte
Neuerarbeitung erfordern, die einen unverhältnismäßig
hohen
verwaltungsökonomischen Aufwand verursachen würde.
Zu Frage 5:
Bisher wurde kein einziger Wasserkörper
als „heavily modified water body" eingestuft, da eine
allfällige Einstufung in diese Kategorie erst im Rahmen des Nationalen
Gewässerbewirtschaf-
tungsplanes (§ 55 c WRG 1959) unter
Einhaltung der Vorgaben gemäß § 30 b WRG 1959
erfolgt. Der erste nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist 2009
vorzulegen.
Im Jahr 2004 erfolgt
im Rahmen der Ist-Bestandsanalyse eine „Vorläufige Benennung von
potentiell
als künstlich oder erheblich verändert einzustufenden
Oberflächenwasserkörpern"
(§
30 b Abs. 2 WRG 1959), den so genannten „Kandidaten". Dies bedeutet keine
Vorwegnah-
me der tatsächlichen
Ausweisung, sondern löst nur ein Monitoring aus, um den tatsächlichen
Zustand sowie die Sammlung allfällig benötigter weiterer (z.B. ökonomischer)
Unterlagen und
Daten festzustellen.
Zu den Fragen 6 und
7:
An eine Ausweisung des Pesenbaches als
künstliches Gewässer ist nicht gedacht. Eine Aus-
weisung eines Landschaftsensembles als Naturschutzgebiet erfolgt nach den
Kriterien, die im
Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt sind. Die Kriterien
für die Auswei-
sung eines Landschaftsensembles als
Naturschutzgebiet gehen somit grundsätzlich über rein
wasserbezogene Kriterien hinaus. Zudem sind diese wasserbezogenen
Kriterien mit den Ziel-
zuständen des WRG 1959 nicht oder nur teilweise ident. Die Ausweisung als
„Naturschutzge-
biet" bedeutet somit nicht, dass der im WRG 1959 festgelegte gute
ökologische Zustand eines
in dem Naturschutzgebiet liegenden
Gewässers in jedem Fall gegeben ist.
Der Pesenbach besteht aus drei Wasserkörpern.
Da keinerlei Daten über die Morphologie
dieser drei Gewässerabschnitte geliefert wurden, wurden sie der Kategorie
„Risiko nicht
einstufbar aufgrund
nicht ausreichender Datenbasis" (Kurzbezeichnung: „mögliches Risiko")
zugeordnet.
Im Oberlauf des Pesenbaches
(Wasserkörper-Nr. 40357) gibt es darüber hinaus eine Rest-
wasserstrecke mit unbekannter Restwassermenge sowie mehrere Querbauwerke
(Wasser-
kraftanlagen), die nicht fischpassierbar
sind und die die Durchgängigkeit des Gewässers un-
terbrechen. Wasserentnahmen bzw. die
damit verbundenen, verminderten Abflussverhältnisse
(Restwasser) sowie
Kontinuumsunterbrechungen stellen entsprechend den Vorgaben des
WRG 1959 ein wesentliches Kriterium
für den ökologischen Zustand dar. Da sich die Quer-
bauwerke in einer Höhenlage zwischen 500 - 1200 m Seehöhe befinden und die
tatsächlich
verbleibende Restwassermenge derzeit noch unbekannt ist, werden hiermit
zwar wesentliche
Belastungen dokumentiert, die ökologischen Auswirkungen sind jedoch nicht
endgültig beur-
teilbar, sodass auch für diesen Wasserkörper eine Gesamteinstufung in der
Kategorie „Risiko
nicht einstufbar" vorgenommen werden
musste.
Im Mittellauf des Pesenbaches befinden
sich ebenfalls eine Wasserentnahme mit unbekann-
tem Restwasser sowie mehrere nicht fischpassierbare Querbauwerke. Da dieser
Gewässer-
abschnitt aber bereits auf einer Seehöhe
unter 500 m und damit in einer Zone liegt, in der sich
Kontinuumsunterbrechungen deutlich empfindlicher auf den natürlichen
Fischbestand auswir-
ken, sind diese Kontinuumsunterbrechungen -
entsprechend den Risikokriterien - noch
schwerwiegender als im Oberlauf. Daher ist für diesen Wasserkörper
aufgrund der signifikan-
ten hydromorphologischen Belastungen ein „(sicheres) Risiko" gegeben, das
Ziel des ökologi-
schen Zustandes zu verfehlen. Dies ist auch
die Begründung, warum dieser Gewässerab-
schnitt (Wasserkörper) entsprechend
den österreichweit einheitlichen Kriterien als „Kandidat
für erheblich veränderte Wasserkörper" identifiziert wurde.
Der Oberlauf (Wasserkörper Nr. 40357) wird als möglicher
„Kandidat" eingestuft, da aufgrund
der vorliegenden Informationen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass hier
morphologi-
sche Probleme vorliegen, bzw. dass die Wanderungshindernisse und
Restwasserstrecke tat-
sächlich keine negative Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften
zeigen.
Zu Frage 8:
Die Intention der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt nicht
nur in einer Verbesserung der
Wasserqualität, sondern darüber hinaus auch des ökologischen Zustandes der
Gewässer.
Zu den Fragen 9 und
10:
Die österreichweit einheitliche Strategie
und Methodik wurden im Rahmen der fünf Bund-
Länder-Arbeitskreise (AK
Recht/Administration/Ökonomie, AK Ökologie, AK Chemie-Emissio-
nen und Maßnahmen, AK Chemie-Überwachung und Ziele, AK Grundwasser)
erstellt, die zur
Umsetzung der WRRL eingesetzt wurden. Die Arbeitskreise setzten sich aus
Experten der
Bereiche Gewässerschutz/Gewässerökologie/Gewässeraufsicht, wasserwirtschaftliche
Pla-
nung/Wasserrecht des BMLFUW, des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Was-
serwirtschaft sowie den Länderexperten der Ämter der Landesregierungen
zusammen. Fach-
lich unterstützt wurden die Mitarbeiter der Arbeitskreise durch externe
Experten (vornehmlich
aus dem Bereich der Universitäten).
Zu dem Fragen 11 und 12:
Die
Arbeitskreisergebnisse bildeten die Grundlage für die Erstellung des Berichtes.
Zu den Fragen 13 und 14:
Fischereiexperten waren im Rahmen der
Grundlagen- und Kriterienerstellung durch das Insti-
tut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde sowie der Universität
für Boden-
kultur/Abt. Hydrobiologie, Fischereiwirtschaft und Aquakultur vertreten.
Zu Frage 15:
Die Vorlage des Berichtes ist für März 2005 vorgesehen.
Zu den Fragen 16 und 17:
Eine Pressekonferenz anlässlich der
Berichtspräsentation (Bundesentwurf) fand am 29.4.2004
statt. Der Bericht selbst wurde am 30.4. 2004 im Rahmen der
Informationsveranstaltungen des
BMLFUW zur Umsetzung
der Wasserrahmenrichtlinie der Öffentlichkeit vorgestellt (Vortrags-
präsentationen sind unter www.lebensministerium.at/wasser/ unter „wasserrecht abruf-
bar). Auch der gesamte Bericht der
Ist-Bestandsanalyse (Bundesentwurf) wird auf der Website
des BMLFUW allgemein
zugänglich gemacht.
Nach der Bearbeitung durch die Länder ist
vorgesehen, im November 2004 im Rahmen einer
weiteren Informationsveranstaltung des
BMLFUW die wesentlichen Änderungen gegenüber
dem Bundesentwurf der Öffentlichkeit
zu präsentieren. Die Endfassung der Ist-Bestands-
analyse 2004 wird wieder auf der
Homepage des BMLFUW zugänglich gemacht werden.
Zu Frage 18:
Die Auswertung der hydromorphologischen
Belastungen Salzach ergaben sowohl nach den
bayrischen als auch den österreichischen Kriterien signifikante Belastungen.
Unterschiedliche
Auffassungen ergeben sich jedoch hinsichtlich des Zeithorizontes, auf den sich
die Risikoab-
schätzung bezieht, also der Absehbarkeit, die Probleme bis 2015 zu sanieren. Im
Rahmen der
bilateralen Grenzgewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag ist man
nunmehr
übereingekommen, das Risiko der Salzach unterhalb Salzburgs als „Risiko nicht
einstufbar"
(Risikoabschätzung derzeit noch nicht möglich) zu bewerten. Bezüglich der Kandidatenaus-
weisung für „erheblich veränderte Wasserkörper" wird somit die Salzach von
beiden Ländern
als „möglicher Kandidat" (bayerische Terminologie: vorläufige Einstufung
noch nicht möglich)
identifiziert.
Zu Frage 19:
Es ist keine negative
Einstufung der Gewässer in Oberösterreich erfolgt, sondern es wurde
das
Risiko der Zielverfehlung auf Basis der vorliegenden/zugänglichen Daten
abgeschätzt. Es
gibt
keine Profiteure, da das Ergebnis der Risikoabschätzung die Grundlage für den
Aufbau
des Monitoringnetzes und einer weitergehenden Sammlung von Daten bildet, jedoch
weder
eine
Entscheidungsgrundlage für Einzelfallbeurteilungen im Zuge von Neubewilligungen
etc.
darstellt, noch bereits konkrete
Sanierungserfordernisse auslöst oder abgeminderte Zielanfor-
derungen festlegt.
Zu den Fragen 20 und
21:
Der notwendige Sanierungsumfang und die
Investitionserfordernisse sind erst abschätzbar,
sobald die Ergebnisse aus dem Monitoring und
der weiteren Datensammlung vorliegen, die
den tatsächlichen Zustand der Gewässer(-abschnitte) belegen und den
allfälligen Handlungs-
bedarf aufzeigen. Dies ist somit erst ab 2007/2008 möglich.
Zu den Fragen 22 und 23:
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
befindet sich der in drei Phasen zu erstellende Be-
richt der Ist-Bestandsanalyse derzeit in
Phase zwei: der Bearbeitung/Ergänzung durch die
Länder (siehe auch Beantwortung zu
Frage 1).
Zu Frage 24.
Wie bereits zu Frage 4
erläutert, erfolgt die Auswertung auf Basis der acht Planungsräume.
Die Ergebnisse sind
in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst:
|
Wasserkörper |
Anzahl der
Wasserkörper |
% der Wasserkörper |
||||||
Planungsraum |
Basis |
Detail |
% Detail |
kein |
R.nicht |
(sicheres) |
kein |
R.nicht |
(sicheres) |
PLR 1 Rhein |
33 |
44 |
33 |
13 |
16 |
15 |
30 |
36 |
34 |
PLR 2 Elbe |
11 |
14 |
27 |
2 |
7 |
5 |
14 |
50 |
36 |
PLR 3 Donau bis Jochenstein |
116 |
149 |
28 |
33 |
60 |
56 |
22 |
40 |
38 |
PLR Donau unterhalb |
172 |
217 |
26 |
22 |
80 |
115 |
10 |
37 |
53 |
PLR 5 March |
20 |
26 |
30 |
0 |
9 |
17 |
0 |
35 |
65 |
PLR 6
Leitha, Raab und |
44 |
68 |
55 |
11 |
33 |
24 |
16 |
49 |
35 |
PLR 7 Mur |
47 |
65 |
38 |
16 |
30 |
19 |
25 |
46 |
29 |
PLR 8 Drau |
52 |
81 |
56 |
16 |
44 |
21 |
20 |
54 |
26 |
Internationale
Flusseinzugsgebiete |
|||||||||
Rhein |
33 |
44 |
33 |
13 |
16 |
15 |
30 |
36 |
34 |
Elbe |
11 |
14 |
27 |
2 |
7 |
5 |
14 |
50 |
36 |
Donau |
451 |
606 |
34 |
98 |
256 |
252 |
16 |
42 |
42 |
Österreich gesamt |
495 |
664 |
34 |
113 |
279 |
272 |
17 |
42 |
41 |
Ergebnisse der Risikoabschätzung (Anzahl
der Wasserkörper und Prozentanteile)
Wasserkörper Fließgewässer > 100 km2
Planungsraum |
Anzahl der
Wasserkörper* |
% |
|||
Gesamt |
Kandidaten |
KÜG-EVG |
Kandidaten |
KÜG-EVG |
|
PLR 1 Rhein |
44 |
16 |
14 |
36 |
32 |
PLR2 Elbe |
14 |
8 |
3 |
57 |
21 |
PLR 3 Donau bis Jochenstein |
149 |
61 |
55 |
41 |
37 |
PLR 4 Donau unterhalb |
217 |
92 |
99 |
42 |
46 |
PLR 5 March |
26 |
15 |
10 |
58 |
38 |
PLR 6 Leitha, Raab und Raabnitz |
68 |
43 |
12 |
63 |
18 |
PLR 7 Mur |
65 |
30 |
14 |
46 |
22 |
PLR 8 Drau |
81 |
41 |
25 |
51 |
31 |
Internationale
Flusseinzugsgebiete |
|||||
Rhein |
44 |
16 |
14 |
36 |
32 |
Elbe |
14 |
8 |
3 |
57 |
21 |
Donau |
606 |
282 |
215 |
47 |
35 |
Österreich
gesamt |
664 |
306 |
232 |
46 |
35 |
* gemäß Detaileinteilung KÜG-EVG: Künstliche oder erheblich
veränderte Wasserkörper
Ergebnisse der Kandidatenermittlung für
„künstliche und erheblich veränderte Oberflächen-
wasserkörper(Anzahl und Prozentanteile) -
Fließgewässer > 100 km2
Zu Frage 25:
In der
Ist-Bestandsaufnahme 2004 ist keine Ausweisung der Kategorie „heavily modified
water
body
(erheblich veränderte Wasserkörper) vorgesehen und daher im vorliegenden
Bericht
auch
nicht enthalten.