1720/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen vom
6. Mai 2004, Nr. 1726/J, betreffend Zugsverbindungen durch den Nationalpark Gesäuse, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Zu den genannten 8 Zugsverbindungen erfolgt folgende Klarstellung: Im Vorjahr gab es bis zum
Fahrplanwechsel im Juni insgesamt 13 Zugsverbindungen. Aufgrund von Recherchen der
Nationalparkverwaltung wurde in Erfahrung gebracht, dass alle 13 Verbindungen eingestellt
werden sollten. Durch rechtzeitige Intervention der Nationalparkverwaltung konnten 8 Verbindun-
gen erhalten werden. In Folge wurde eine Vertreterin der Nationalparkverwaltung in die
Steuerungsgruppe „Verkehr" der ÖBB eingebunden, um die Interessen der Nationalparkregion zu
vertreten.


Anbei der Auszug aus dem aktuellen Fahrplan; die betreffenden 8 Verbindungen sowie eine
Verbindung, die nur an Sonn- und Feiertagen gilt, sind unterlegt. Quelle: ÖBB

 

Richtung Kleinreifling

von

ab

nach

an

Verkehrsbeschränkung

Anschluss von
bzw. nach

Frequenz

Hieflau

05.34

Kleinreifling

06.17

An Werktagen

Nach Linz

16

Hieflau

06.28

Kleinreifling

07.09

An Sonn- und Feiertagen vor Sonn-
und Feiertagen

Nach St. Valentin

 

Weißenbach

07.07

Kleinreifling

07.22

An Werktagen

 

12

Selzthal

07.18

Admont

07.34

Montag bis Freitag wenn Schule

Aus Schladming

74

Selzthal

08.24

Kleinreifling

09.43

Montag bis Freitag

Aus Graz

7

Selzthal

08.29

Kleinreifling

09.48

Sonn- und Feiertag

Aus Graz

 

Selzthal

12.18

Admont

12.32

Montag bis Freitag wenn Schule

Aus Schladming

10

Selzthal

16.18

Kleinreifling

17.34

Montag bis Freitag

Aus Graz, nach Wien

59

Selzthal

16.38

Kleinreifling

20.24

Sonn- und Feiertag

Aus Graz, direkt
nach Wien

 

Selzthal

18.34

Kleinreifling

19.52

täglich

Aus Graz, nach Wien

23

Selzthal

20.18

Kleinreifling

21.34

Täglich außer Samstag

Aus Schladming

7

Richtung Selzthal

von

ab

nach

an

Verkehrsbeschränkung

Anschluss von
bzw. nach

Frequenz

Kleinreifling

06.15

Selzthal

07.38

An Werktagen

Nach Graz

83

Kleinreifling

06.47

Weißenbach

07.02

An Werktagen

Aus Linz

10

Admont

07.58

Selzthal

08.13

Montag bis Freitag wenn Schule

 

7

Kleinreifling

08.23

Selzthal

09.42

Montag bis Freitag

Nach Graz

15

Kleinreifling

08.56

Selzthal

10.12

Sonn- und Feiertag

Aus Wien

 

Kleinreifling

09.49

Selzthal

11.17

Sonn- und Feiertag

Direkt aus Wien

 

Kleinreifling

10.14

Selzthal

11.33

Montag bis Freitag

Nach Graz

13

Admont

13.43

Selzthal

13.59

Montag bis Freitag wenn Schule

Nach Liezen

24

Kleinreifling

18.13

Selzthal

19.31

täglich

Aus Wien

27

Kleinreifling

19.19

Hieflau

20.00

Montag bis Freitag

Aus Linz

3

Kleinreifling

20.20

Hieflau

20.40

An Sonn- und Feiertagen vor Sonn-
und Feiertagen

Aus Linz

 

Zu Frage 2:

Die Informationen stammen von der Nationalparkverwaltung Gesäuse.

Zu Frage 3:

Die Haltestelle Johnsbach wird seit Juni 2003 nicht mehr genützt. Es ist jedoch vorgesehen,
sie aufgrund der zahlreichen Besucherprogramme der Nationalparkverwaltung ab Dezember
2004 (unbefristet) wieder zu nützen. Dies wurde in der Arbeitsgruppe Verkehr/Xeismobil mit
den Vertretern von ÖBB und Postbus am 24. Mai 2004 beschlossen.


Zu Frage 4:

Aktuell gibt es keine Verbesserungen für Pendler. Wie aber bereits in der vorhergegangenen
Anfragebeantwortung erwähnt wurde, wird demnächst das Projekt „Verkehrskonzept für die
Regionen Gesäuse, Eisenwurzen und Erzbergland" im Rahmen des EU-Programmes „Interreg
III B / Alpenraum / Alpine Mobility Management" eingereicht, um für die Zukunft bessere Be-
dingungen für die Mobilität der betroffenen Bevölkerung auf Basis öffentlicher Verkehrsmittel
zu schaffen.

In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die Aufrechterhaltung oder Verbes-
serung des öffentlichen Nahverkehrs nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Nationalpark-
verwaltung fällt, sondern von anderen Institutionen zu gewährleisten ist.