1721/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ 040502/113-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien         

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1712/J vom 6. Mai 2004 der Abgeordneten Dietmar Keck und Kollegen, betreffend Tages- und Nächtigungsgelder, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Die legistische Zuständigkeit für das Dienst- und Besoldungsrecht und damit auch für die erwähnte Verordnung liegt nach dem Bundesministeriengesetz vollinhaltlich im Bundeskanzleramt. 

Mit freundlichen Grüßen