1721/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.07.2004
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/113-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1712/J vom 6. Mai 2004 der Abgeordneten Dietmar Keck und
Kollegen, betreffend Tages- und Nächtigungsgelder, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 8.:
Die legistische Zuständigkeit für das
Dienst- und Besoldungsrecht und damit auch für die erwähnte Verordnung liegt
nach dem Bundesministeriengesetz vollinhaltlich im Bundeskanzleramt.
Mit
freundlichen Grüßen