1723/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040502/115-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1722/J vom 6. Mai 2004 der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Absetzung des Leiters des Finanzamtes Amstetten-Melk-Scheibbs, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Finanzverwaltung - bei aller Würdigung der Leistungen der MitarbeiterInnen - in einem nicht den heutigen Anforderungen einer modernen Verwaltung entsprechenden Zustand übernommen habe. Lange Abstimmungswege, hierarchische Strukturen, unterschiedliche Erledigungszeiten, Doppelgleisigkeiten, Verzerrungen der Wettbewerbsgleichheit und eine nicht immer ausreichende Bürgerorientierung prägten das Bild. Dies alles will ich durch tief greifende Reformmaßnahmen verändern. Das Einsparungs- und Mehrergebnispotential wird auch nach Ansicht externer Experten bei ca. 250 Mio. € liegen. Gleichzeitig stand und steht die Finanzverwaltung vor großen Herausforderungen. Es gilt das Staatsbudget nachhaltig zu sanieren, die Abgabenquote zu senken und den Standort Österreich wettbewerbsfähiger zu machen.

 

Ich werde dafür Sorge tragen, dass trotz notwendiger Personaleinsparungen die Leistungen der Finanzverwaltung steigen. Seit 1. Jänner 2004 ist eine Verordnung in Kraft, die die bestehenden 80 Finanzämter zu 43 Finanz-
ämtern zusammenfasst. Die 80 Standorte bleiben erhalten. Damit gelingt es Bürgernähe, ein modernes Verwaltungsmanagement und eine weitest-
gehenden Dezentralisierung zu verwirklichen.

 

Moderne Verwaltungen werden heute nach den Grundsätzen des New Public Management gestaltet.

 

Das bedeutet u.a.:

 

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung der einzelnen Fragen:

 

Zu 1.:

Der konkrete Fall ist mir bekannt.

 

Zu 2.:

Durch die Beendigung der vorläufigen Betrauung sind keine Folgen für den Standort Amstetten zu erwarten.

 

Zu 3.:

Die nunmehr vorläufig betraute Amtsleiterin wird ihre Tätigkeit nicht an
einem "Haupteinsatzort" ausüben sondern – entsprechend dem Konzept der Reform der Finanzverwaltung und in Abstimmung mit ihrem Fachvorstand – an allen Standorten des Finanzamtes tätig werden.

 

Zu 4.:

Im Zuge der Umsetzung des Reformkonzeptes wird die Bürgerorientierung durch die Schaffung eines Infocenters mit standardisierten Öffnungszeiten weiter ausgebaut, damit gelingt es Bürgernähe, ein modernes Verwaltungsmanagement und eine weitestgehende Dezentralisierung zu verwirklichen.

 

Zu 5. und 6.:

Der Bedienstete wurde seitens der Finanzlandesdirektion für Wien, Nieder-
österreich und Burgenland als Dienstbehörde I. Instanz am 17. März 2004
vorübergehend mit der Leitung des Finanzamtes Amstetten-Melk-Scheibbs betraut.

 

Die Setzung einer derartigen bloß vorläufigen Maßnahme hatte von Anfang an den Zweck, bis zum Abschluss des Begutachtungsverfahrens im Sinne des Ausschreibungsgesetzes 1989 (objektives Ermittlungsverfahren zur
Bestimmung des für die ausgeschriebene Funktion am besten geeigneten Bediensteten) den Dienstbetrieb weiterhin reibungslos aufrecht erhalten zu können.

 

Am 30. April 2004 wurde diese vorläufige Betrauung durch die Dienstbehörde I. Instanz beendet. Die Beendigung einer solchen vorläufigen Betrauung ist nicht mit einer formellen Abberufung, welche der Bescheidform bedürfte, gleichzuhalten, sondern kann vielmehr jederzeit formlos durch eine Mitteilung des Dienstgebers aufgehoben werden. Eine Vorankündigung ist anders als bei der formellen Abberufung rechtlich nicht vorgesehen.

 

Zu 7.:

Die vorläufige Betrauung der  neuen Leiterin des Finanzamtes Amstetten-Melk-Scheibbs erfolgte nach den aus dem Anforderungsprofil eines Vorstandes/einer Vorständin abgeleiteten Kriterien (Führungsfähigkeiten, unternehmerisches Handeln, analytische und organisatorische Fähigkeiten, Kommunikations- und Kooperationsverhalten, Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit).

 

Zu 8.:

Das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs befindet sich in der Vorbereitung für die Umsetzung des derzeit in der Finanzverwaltung laufenden Reformprozesses. Im Rahmen dieses Reformprozesses wird die Aufbau- und Ablauforganisation nach den Grundsätzen des New Public Management geändert und die personelle Zusammensetzung der einzelnen Organisationseinheiten neu gestaltet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen