1723/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.07.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/115-I/4/04
Herrn
Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1722/J vom 6. Mai 2004 der Abgeordneten Ulrike
Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Absetzung des
Leiters des Finanzamtes Amstetten-Melk-Scheibbs, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass ich die Finanzverwaltung - bei aller Würdigung der Leistungen der
MitarbeiterInnen - in einem nicht den heutigen Anforderungen einer modernen
Verwaltung entsprechenden Zustand übernommen habe. Lange Abstimmungswege,
hierarchische Strukturen, unterschiedliche Erledigungszeiten,
Doppelgleisigkeiten, Verzerrungen der Wettbewerbsgleichheit und eine nicht
immer ausreichende Bürgerorientierung prägten das Bild. Dies alles will ich
durch tief greifende Reformmaßnahmen verändern. Das Einsparungs- und
Mehrergebnispotential wird auch nach Ansicht externer Experten bei ca.
250 Mio. € liegen. Gleichzeitig stand und steht die Finanzverwaltung
vor großen Herausforderungen. Es gilt das Staatsbudget nachhaltig zu sanieren,
die Abgabenquote zu senken und den Standort Österreich wettbewerbsfähiger zu
machen.
Ich werde dafür Sorge tragen, dass
trotz notwendiger Personaleinsparungen die Leistungen der Finanzverwaltung
steigen. Seit 1. Jänner 2004 ist eine Verordnung in Kraft, die die
bestehenden 80 Finanzämter zu 43 Finanz-
ämtern zusammenfasst. Die 80 Standorte bleiben erhalten. Damit gelingt es
Bürgernähe, ein modernes Verwaltungsmanagement und eine weitest-
gehenden Dezentralisierung zu verwirklichen.
Moderne Verwaltungen werden
heute nach den Grundsätzen des New Public Management gestaltet.
Das bedeutet u.a.:
Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung der einzelnen Fragen:
Zu 1.:
Der
konkrete Fall ist mir bekannt.
Zu 2.:
Durch
die Beendigung der vorläufigen Betrauung sind keine Folgen für den Standort
Amstetten zu erwarten.
Zu 3.:
Die
nunmehr vorläufig betraute Amtsleiterin wird ihre Tätigkeit nicht an
einem "Haupteinsatzort" ausüben sondern – entsprechend dem Konzept
der Reform der Finanzverwaltung und in Abstimmung mit ihrem Fachvorstand – an
allen Standorten des Finanzamtes tätig werden.
Zu 4.:
Im
Zuge der Umsetzung des Reformkonzeptes wird die Bürgerorientierung durch die
Schaffung eines Infocenters mit standardisierten Öffnungszeiten weiter
ausgebaut, damit
gelingt es Bürgernähe, ein modernes Verwaltungsmanagement und eine
weitestgehende Dezentralisierung zu verwirklichen.
Zu 5. und 6.:
Der Bedienstete wurde seitens der
Finanzlandesdirektion für Wien, Nieder-
österreich und Burgenland als Dienstbehörde I. Instanz am 17. März 2004
vorübergehend mit der Leitung des Finanzamtes Amstetten-Melk-Scheibbs betraut.
Die Setzung einer derartigen bloß
vorläufigen Maßnahme hatte von Anfang an den Zweck, bis zum Abschluss des
Begutachtungsverfahrens im Sinne des Ausschreibungsgesetzes 1989
(objektives Ermittlungsverfahren zur
Bestimmung des für die ausgeschriebene Funktion am besten geeigneten
Bediensteten) den Dienstbetrieb weiterhin reibungslos aufrecht erhalten zu
können.
Am 30. April 2004 wurde diese
vorläufige Betrauung durch die Dienstbehörde I. Instanz beendet. Die Beendigung
einer solchen vorläufigen Betrauung ist nicht mit einer formellen Abberufung,
welche der Bescheidform bedürfte, gleichzuhalten, sondern kann vielmehr
jederzeit formlos durch eine Mitteilung des Dienstgebers aufgehoben werden.
Eine Vorankündigung ist anders als bei der formellen Abberufung rechtlich nicht
vorgesehen.
Zu 7.:
Die
vorläufige Betrauung der neuen
Leiterin des Finanzamtes Amstetten-Melk-Scheibbs erfolgte nach den aus dem
Anforderungsprofil eines Vorstandes/einer Vorständin abgeleiteten Kriterien
(Führungsfähigkeiten, unternehmerisches Handeln, analytische und
organisatorische Fähigkeiten, Kommunikations- und Kooperationsverhalten,
Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit).
Zu 8.:
Das
Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs befindet sich in der Vorbereitung für die
Umsetzung des derzeit in der Finanzverwaltung laufenden Reformprozesses. Im
Rahmen dieses Reformprozesses wird die Aufbau- und Ablauforganisation nach den
Grundsätzen des New Public Management geändert und die personelle
Zusammensetzung der einzelnen Organisationseinheiten neu gestaltet.
Mit freundlichen Grüßen