1729/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2004
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen vom
26. Mai 2004, Nr. 1795/J, betreffend „dienstliches" Betanken von Kraftfahrzeugen, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gibt es 10
bundeseigene Tankstellen.

Zu Frage 2:

An diesen 10 Tankstellen werden folgende Dienst-KFZ betankt:

15 Transporter, 35 Zugmaschinen (Traktoren), 1 LKW sowie diverse Bodengeräte, Kleinma-
schinen, Rasenmäher, Kleintraktoren, Motorharken usw.

Zu Frage 3:

Für diese Tankstellen werden pro Jahr ca. 132.000 Liter Dieseltreibstoff zu dem von der BBG
ausgehandelten Preis angekauft.


Die Angabe einer Differenz zwischen Treibstoffpreisen von „Diensttankstellen" und „Markt-
tankstellen" kann seriöserweise nicht erfolgen, da die Treibstoffpreise sowohl zeitlich als auch
regional variieren.

Zu den Fragen 4 und 5:

Es gibt keine Möglichkeit, an diesen Tankstellen Privat-PKW zu betanken.

Zu Frage 6:

Der Vorteil dieser Tankstellen liegt in der betrieblichen Notwendigkeit, da es mit den Zugma-
schinen, Bodengeräten, Kleinmaschinen, Rasenmähern, Kleintraktoren usw. nur bedingt mög-
lich ist, eine „Markttankstelle" zu erreichen.