1744/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/46-PMVD/2004                                                                                                                                                           8. Juli 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Reheis, Genossinnen und Genossen haben am 18. Mai 2004 unter der Nr. 1769/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verwendung lärmarmer Reifen im ministerialen Fuhrpark" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst kann ich den Anfragestellern versichern, dass mein Ressort grundsätzlich bemüht ist, Schallemissionen im Interesse der lärmgeplagten Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. In diesem Sinne entsprechen auch alle in der Zentralstelle des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung verwendeten Reifen den Grenzwerten der Richtlinie 2001/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001. Ungeachtet dessen ist aber darauf aufmerksam zu machen, dass bei der Auswahl von Reifen für Kraftfahrzeuge neben dem Abrollgeräuschpegel auch Aspekte der Sicherheit, des Verschleißes, des Rollwider­standes (im Hinblick auf den Kraftstoffverbrauch) und des Preises zu berücksichtigen sind.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:


Zu 1 und 2:

Der Fuhrpark der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung umfasst 15 Fahrzeuge, die mit Sommer- und Winterreifen ausgerüstet sind. Alle in Verwendung stehenden Reifen erfüllen die in der Richtlinie 2001/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 vorgegebenen Werte (Artikel 10 a in Verbindung mit Anhang V).

Zu 3:

Hiezu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.