1744/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien,
Roßauer Lände 1
S91143/46-PMVD/2004 8.
Juli 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Reheis,
Genossinnen und Genossen haben am 18. Mai 2004 unter der
Nr. 1769/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Verwendung lärmarmer Reifen im ministerialen Fuhrpark" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst kann ich den Anfragestellern
versichern, dass mein Ressort grundsätzlich bemüht ist, Schallemissionen im
Interesse der lärmgeplagten Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. In
diesem Sinne entsprechen auch alle in der Zentralstelle des Bundesministeriums
für Landesverteidigung verwendeten Reifen den Grenzwerten der Richtlinie
2001/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001.
Ungeachtet dessen ist aber darauf aufmerksam zu machen, dass bei der Auswahl
von Reifen für Kraftfahrzeuge neben dem Abrollgeräuschpegel auch Aspekte der
Sicherheit, des Verschleißes, des Rollwiderstandes (im Hinblick auf den
Kraftstoffverbrauch) und des Preises zu berücksichtigen sind.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende
Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Der Fuhrpark der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Landesverteidigung umfasst 15 Fahrzeuge, die mit
Sommer- und Winterreifen ausgerüstet sind. Alle in Verwendung stehenden Reifen
erfüllen die in der Richtlinie 2001/43/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 27. Juni 2001 vorgegebenen Werte (Artikel 10 a in
Verbindung mit Anhang V).
Zu 3:
Hiezu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.