1746/AB XXII. GP
Eingelangt am
12.07.2004
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: 11.001/56-I/A/3/04 Wien,
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Ich beantworte die
an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1749/J der
Abgeordneten DI Hofmann und Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Frage 1:
Wie das Institut „Sicher leben“ in seinen
Aussendungen feststellte, verletzen sich viele Wintersportler am Kopf. Aus den
Erfahrungen, die mit der Helmpflicht in anderen Bereichen (z.B. einspurige KFZ)
gemacht wurden, ist ableitbar, dass ein Teil dieser Kopfverletzungen durch das
Tragen eines Helms verhindert bzw. in seinen Auswirkungen gemildert werden
könnte. Damit sind auch die Vorteile des Tragens von Helmen dargelegt.
Nachteile aus medizinischer Sicht sind kaum relevant.
Frage 4:
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Maßnahmen zur Imageverbesserung erachte
ich als sinnvoll, wenn damit die Zahl der helmtragenden erwachsenen Skifahrer
und Snowboarder erhöht wird. Allerdings sollte als Beweggrund für das Tragen
eines Helms die persönliche Sicherheit im Vordergrund stehen und nicht das
Kopieren eines Sportidols
Frage 11:
Diese Frage kann anhand des existierenden
Datenmaterials nicht beantwortet werden.
Zu den übrigen
Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1748/J durch den Herrn
Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesministerin:
Maria Rauch-Kallat