1748/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 


 


 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                            (5-fach)

Parlament                                                                                        

1017 Wien                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 11.001/59-I/A/3/04                                                                  Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1756/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Ja.

 

Frage 2:

Die im veterinärmedizinischen Gutachten vom November 2003 angesprochenen Sachverhalte stammen aus den Jahren 2001 und 2002 und wurden das erste Mal bereits im Jahre 2001 dem Staatsanwalt zur Anzeige gebracht. Dieses Strafverfahren endete jedoch mit einem Freispruch. Aufgrund festgestellter Missstände (Ver­dacht der Tierquälerei, Vergehen nach dem Lebensmittelgesetz, andere Gefähr­dungen des Tierbestandes bzw. vorsätzlicher Gemeingefährdung) bei Kontrollen im Schweinemastbetrieb Beckerle kam es am 5.5.2002, 24.5.2002 und 9.1.2003 zu Anzeigen beim Landesgericht Ried/I., Entscheidungen sind bislang nicht er­gangen.

 

Frage 3:

Nein, da die Schweineställe bereits vor Inkrafttreten des UVP-Gesetzes errichtet bzw. betrieben wurden und keine baulichen Änderungen mehr durchgeführt wurden.

 

Frage 4:

In diesem Betrieb befanden sich bei der letzten Kontrolle 1.600 Schweine.


 

Fragen 5 bis 8:

Am 29.9.2000 erfolgte eine Importkontrolle. Es wurde der illegale Besitz von Arzneimitteln festgestellt und Aufzeichnungen aufgrund der Rückstandskontroll-verordnung konnten nicht vorgelegt werden.

Weiters wurden ca. 5000 Schweine in Dunkelhaft bei 40 Grad Stalltemperatur und mangelnder Lüftung gehalten.

Am 3.10.2000 wurde eine Betriebssperre erlassen, die nach der Beprobung der Schweine wieder aufgehoben wurde. Noch am 3.10.2000 erging ein Mandats­bescheid nach dem OÖ. TSchG, die oben angeführten Mängel zu beseitigen.

Aufgrund eines gegen diesen Bescheid eingebrachten Rechtsmittels, in welchem sämtliche Vorwürfe bestritten wurden, wurde von der BH Braunau das Ermitt­lungsverfahren eingeleitet.

Am 5.3.2001 wurde eine neuerliche Kontrolle durchgeführt. Von den 3.000 Schweinen wurden 10 vom Amtstierarzt aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes sofort getötet.

Am 8.3.2001 erging von der BH Braunau ein Bescheid mit der Auflage zur Be­seitigung der bestehenden Missstände sowie mit dem Verbot des Ankaufes weiterer Schweine. Nach Einlangen des Gutachtens der BA für Alpenländische Landwirtschaft Gumpenstein vom 13.3.2001 erging am 3.5.2001 von der BH Braunau ein neuerlicher Bescheid zur Verhinderung einer weiteren Tierquälerei. Aufgrund einer Berufung erfolgte am 2.7.2001 eine neuerliche Kontrolle. Der für 30.8.2001 angesagte Kontrolltermin wurde aufgrund einer Berufungsentschei­dung der OÖ. Landesregierung abgesagt.

Am 18.10.2001 wurde Fam. Beckerle bei der Staatsanwaltschaft Ried/I. vom Verdacht der Tierquälerei sowie der gefährlichen Drohung freigesprochen. Eine neuerliche Kontrolle erfolgte am 19.2.2002. Von den 2.200 Schweinen wurden 6 vom Amtstierarzt aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes sofort getötet, Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erfolgten am 5.5.2002 und 24.5.2002.

Bei der am 9.9.2002 durchgeführten Kontrolle mussten wieder 10 Tiere getötet werden, eine Anzeige wurde erstattet.

Am 11.2.2002 und 24.4.2002 wurde ein Strafverfahren wegen Beanstandung der Futtermittel (diese Futtermittel führten bei den Tieren zu Magengeschwüren) eingeleitet und eine Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.

Im Sommer 2003 erfolgte eine Kontrolle, deren Ergebnis im veterinärmedizini­schen Gutachten der Vet.med. Universität Wien festgehalten und der BH über das ORF Landesstudio Oberösterreich am 8.4.2004 übermittelt wurde.

Auch eine Kontrolle am 13.4.2004 ergab Mängel des Stallklimas. Auch mussten wieder 5 Schweine getötet werden. Eine Anzeige wurde erstattet.

 

Frage 9:

Da darüber keine Meldepflicht besteht, scheinen bei der BH Braunau keine vollständigen Zahlen auf. (Dem Amtstierarzt ist jedoch bekannt, dass im Jahre 1999 40 Schweine aus dem Betrieb Beckerle im Schlachthof Leitner in Tarsdorf als untauglich klassifiziert wurden.)

 

Frage 10:

Es war mit keinen Konsequenzen verbunden.

 

Frage 11:

Die für ein Tierhalteverbot erforderliche gerichtliche Verurteilung war nicht gegeben.

 

Fragen 12 und 13:

Durch die Berufungsentscheidung der OÖ. Landesregierung vom 23.8.2001 ist der Schweinemastbetrieb momentan nicht geschlossen.

 

Fragen 14 und 16:

Das Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoß nach dem Fleischuntersuchungs-gesetz führte zu einer rechtskräftigen Bestrafung von Herrn Adolf Beckerle, wobei jedoch die Geldstrafe vom Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich auf 300 Euro herabgesetzt wurde.

 

Frage 15:

Verstöße nach der Rückstandskontrollverordnung sind nach dem Fleischunter-suchungsgesetz zu bestrafen.

 

Frage 17:

Ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz wurde nicht einge­leitet, da Adolf Beckerle Düngerabnahmeverträge vorlegte, denen zu entnehmen war, dass die gesamte Gülle von Landwirten zur Verwendung in den eigenen Betrieben abgenommen wird, sodass eine Genehmigungspflicht gemäß § 32
Abs. 1 lit. f und g WRG 1954 zu verneinen war.

 

Frage 18:

Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes:

B:         2x

K:         Dieser Passus ist im Kärntner Tierschutzgesetz und den dazugehörenden Verordnungen nicht vorhanden.

NÖ:      Jahr 2000:127   2001:169           2002:224           2003:183

OÖ:      Jahr 2000:96     2001:166           2002:152           2003:111

ST:       Jahr 2000:46     2001:58 2002:142           2003:149

V:        Jahr 2000:0                   2001:0  2002:2  2003:0

W:        Leermeldung

 

Davon bescheidmäßig aufgetragen:

B:         1x

NÖ:      5x

OÖ:      Jahr 2000:6                   2001:31 2002:11 2003:12

ST:                                          2001:4

V:        Leermeldung

W:        Leermeldung

S:         Die Gesamtzahl aller Schweine im Land beträgt nur 11 938 Tiere.

Nur 51 Betriebe von insgesamt 2.371 Salzburger Schweinehaltern besitzen mehr als 30 Schweine. Die Tierschutzkontrollen der Amtstierärzte in den Bezirken konzentrieren sich daher auf die Milchviehbetriebe.

Die gemäß Entscheidung der Kommission 2000/50/EG durchgeführten Tierschutzkontrollen im Bundesland Salzburg ergaben:

Im Jahr 2000 wurden 2 von 2.700 Schweinebetrieben kontrolliert.

Dabei wurde jeweils ein Verstoß gegen Personal, Kontrollen, Aufzeich­nungen, Bewegungsfreiheit, Gebäude, Anlagen und Geräte, Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe, Eingriffe sowie Zuchtmethoden festge-stellt. Rechtliche Maßnahmen (Empfehlungen, sonstige Sanktionen) wurden nicht ergriffen.

Im Jahr 2001 wurden 4 von 2.370 Schweinebetrieben kontrolliert.

Dabei wurden jeweils 2 Verstöße gegen Personal, Kontrollen, Aufzeich­nungen, Bewegungsfreiheit, Gebäude, Anlagen und Geräte, Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe, Eingriffe sowie Zuchtmethoden festge-stellt. Bei diesen Verstößen wurde jeweils 1 Empfehlung ausgesprochen.

Im Jahr 2002 wurden 2 von 2.370 Schweinebetrieben kontrolliert.

Dabei wurden 2 Verstöße gegen die Bewegungsfreiheit festgestellt. Bei diesen Verstößen wurden Sanktionen ausgesprochen.

T:         Die Zentrale Schweinedatenbank weist für ganz Tirol insgesamt 3.332 Betriebe mit Mastplätzen aus. Die gemäß Entscheidung der Kommission 2000/50/EG durchgeführten Tierschutzkontrollen im Bundesland Tirol ergaben:

Im Jahr 2000 wurden von 5.971 Schweinebetrieben 19 kontrolliert.

Dabei wurden je 2 Verstöße gegen Bewegungsfreiheit sowie Anlagen und Geräte festgestellt. Rechtliche Maßnahmen (Empfehlungen, sonstige Sank­tionen) wurden jeweils ergriffen.

Im Jahr 2001 wurden von 5.285 Schweinebetrieben 735 kontrolliert.

Dabei wurden 4 Verstöße gegen Kontrollen, 709 Verstöße gegen Aufzeich­nungen, 3 Verstöße gegen Bewegungsfreiheit und 2 Verstöße gegen An­lagen und Geräte festgestellt. Es wurden 4 Empfehlungen und 714 sons­tige Sanktionen ergriffen.

Im Jahr 2002 wurden von 4.944 Schweinebetrieben 75 kontrolliert.

Dabei wurden 13 Verstöße gegen Aufzeichnungen, 8 Verstöße gegen Bewegungsfreiheit und 1 Verstoß gegen Gebäude festgestellt. Es wurden 22 Empfehlungen und 6 sonstige Sanktionen ergriffen.

Im Jahr 2003 wurden von 4.723 Schweinebetrieben 268 kontrolliert.

Dabei wurden 14 Verstöße gegen Aufzeichnungen, 8 Verstöße gegen Be­wegungsfreiheit und 4 Verstöße gegen Gebäude festgestellt. Es wurden
23 Empfehlungen und 9 sonstige Sanktionen ergriffen.

 

Frage 19:

B:         Jahr 2000:120   2001:84 2002:86 2003:127

K:        Die Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.

NÖ:      Jahr 2000:415   2001:483           2002:519

Aufgrund eines statistisch abgesicherten risikobasierten Stichprobenplanes wurden zusätzlich im Jahr 2003 299 Schweinebetriebe im Rahmen der Kontrollen gemäß NÖ. Tierschutzgesetz überprüft, weitere 815 Betriebe gemäß der Rückstandskontrollverordnung.

OÖ:      Jahr 2000:273   2001:354           2002:393           2003:385

ST:       Jahr 2000:119   2001:172           2002:270           2003:316

V:        Jahr 2000:12     2001:15 2002:20 2003:23

W:        Es bestehen 16 Betriebe und Einrichtungen, in denen Schweine gehalten werden. Diese werden jährlich mindestens einmal durch den Amtstierarzt kontrolliert.

S,T:      siehe Antwort zu Frage 18.

 

Frage 20:

B:         Die Kontrollen führten zu Empfehlungen betreffend Spieltrieb der Schweine, Besatzdichte und Größe der Ställe. 2001 musste ein Schwein auf amtstierärztliche Aufforderung wegen eines verletzten Beines getötet werden. Weiters wurde bei Feststellung von Mängeln darauf hingewiesen und nach Fristablauf die Mängelbehebungen kontrolliert. In einem Fall erfolgte eine Strafanzeige nach dem Bgld. Tierschutzgesetz.

K:        Die Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.

NÖ:      Es wurden Niederschriften angefertigt, mündliche Verwarnungen ausgesprochen bzw. Verwaltungs- oder Strafverfahren eingeleitet.

OÖ:      Bei geringen Vergehen wurden die Tierbesitzer angehalten, die Mängel ab­zustellen, andere Gesetzesübertretungen wurden zur Anzeige gebracht.

ST:       Es wurden Sperren nach der Rückstandskontrollverordnung oder nach dem Tierseuchengesetz verfügt bzw. Strafverfahren eingeleitet.

V:         Es wurde eine Anzeige und einmal eine Sperre nach der Rückstandskon­trollverordnung verfügt. Weiters erfolgten Auflagen zur Verbesserung und Reduktion des Tierbesatzes.

W:        Bei den Kontrollen in den Jahren 2000 bis 2003 konnten keine Sachver-halte festgestellt werden, die zu einem Einschreiten der Behörde berechtigt hätten.

S,T:      siehe Antwort zu Frage 18.

 

Frage 21:

B:         2x

K:         Dieser Passus ist im Kärntner Tierschutzgesetz und den dazugehörenden Verordnungen nicht vorhanden.

NÖ:      Jahr 2000:9                   2001:15 2002:30 2003:38

OÖ:      Jahr 2000:96     2001:166           2002:152           2003:111

ST:       Jahr 2000:136   2001:17 2002:77 2003:65

V:        2x

W:        Leermeldung

S,T:      siehe Antwort zu Frage 18.

 

Frage 22:

B:         Leermeldung

K:        Die Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.

NÖ:                                                                2002:3  2003:11

OÖ:      Jahr 2000:0                   2001:0  2002:3  2003:7

ST:       Jahr 2000:1                   2001:4  2002:10 2003:12

Weiters wurde in den Jahren 2001, 2002 und 2003 in je einem Fall ein diesbezügliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

V:        2001:                1x Reduktion des Tierbestandes um 10% (Niederschrift,

Vereinbarung; kein Bescheid)

2003:                1x Reduktion des Tierbestandes (kein Bescheid)

W:        Leermeldung

S,T:      siehe Antwort zu Frage 18.

 

Frage 23:

B:         Leermeldung

K:        Die Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.

NÖ:                                         2001:28 2002:5  2003:3

OÖ:      Jahr 2000:7                   2001:27 2002:17 2003:9

ST:       Jahr 2000:7                   2001:34 2002:2  2003:1

V:                                            2001:1

W:        Leermeldung

S,T:      siehe Antwort zu Frage 18.

 

Frage 24:

B:         1 Schwein im Jahr 2001

K:        Leermeldung

NÖ:      Es wurde in insgesamt 2 Betrieben die Tötung von 191 bzw. 9 Tieren angeordnet.

OÖ:      Jahr:                 2000                 2001                 2002                 2003

Betriebe:          1                      5                      10                    -

Tiere:               2                      19                    1                      -

ST:       Leermeldung

V:        Leermeldung

W:        Leermeldung

S,T:      siehe Antwort zu Frage 18.

 

Frage 25:

B:         Leermeldung

K:        Die Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.

NÖ:      Jahr 2000:36     2001:0  2002:11 2003:21,

davon in 3 Schweinemastbetrieben

OÖ:      Jahr 2000:2                   2001:2  2002:6  2003:2

ST:       Jahr 2000:3                   2001:5  2002:10 2003:5

(In 3, 3, 0 bzw. 2 dieser Fälle betrafen diese Anzeigen Schweinemastbetriebe.)

V:        Leermeldung

W:        Leermeldung

S,T:      siehe Antwort zu Frage 18.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

Maria Rauch-Kallat