1748/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2004
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Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1017 Wien
GZ: 11.001/59-I/A/3/04 Wien,
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Ich beantworte die
an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1756/J der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Ja.
Frage 2:
Die im veterinärmedizinischen Gutachten vom
November 2003 angesprochenen Sachverhalte stammen aus den Jahren 2001 und 2002
und wurden das erste Mal bereits im Jahre 2001 dem Staatsanwalt zur Anzeige
gebracht. Dieses Strafverfahren endete jedoch mit einem Freispruch. Aufgrund
festgestellter Missstände (Verdacht der Tierquälerei, Vergehen nach dem
Lebensmittelgesetz, andere Gefährdungen des Tierbestandes bzw. vorsätzlicher
Gemeingefährdung) bei Kontrollen im Schweinemastbetrieb Beckerle kam es am
5.5.2002, 24.5.2002 und 9.1.2003 zu Anzeigen beim Landesgericht Ried/I.,
Entscheidungen sind bislang nicht ergangen.
Frage 3:
Nein, da die
Schweineställe bereits vor Inkrafttreten des UVP-Gesetzes errichtet bzw.
betrieben wurden und keine baulichen Änderungen mehr durchgeführt wurden.
Frage 4:
In diesem Betrieb
befanden sich bei der letzten Kontrolle 1.600 Schweine.
Fragen 5 bis 8:
Am 29.9.2000
erfolgte eine Importkontrolle. Es wurde der illegale Besitz von Arzneimitteln
festgestellt und Aufzeichnungen aufgrund der Rückstandskontroll-verordnung
konnten nicht vorgelegt werden.
Weiters wurden ca.
5000 Schweine in Dunkelhaft bei 40 Grad Stalltemperatur und mangelnder Lüftung
gehalten.
Am 3.10.2000 wurde
eine Betriebssperre erlassen, die nach der Beprobung der Schweine wieder
aufgehoben wurde. Noch am 3.10.2000 erging ein Mandatsbescheid nach dem OÖ.
TSchG, die oben angeführten Mängel zu beseitigen.
Aufgrund eines
gegen diesen Bescheid eingebrachten Rechtsmittels, in welchem sämtliche
Vorwürfe bestritten wurden, wurde von der BH Braunau das Ermittlungsverfahren
eingeleitet.
Am 5.3.2001 wurde
eine neuerliche Kontrolle durchgeführt. Von den 3.000 Schweinen wurden 10
vom Amtstierarzt aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes sofort getötet.
Am 8.3.2001 erging
von der BH Braunau ein Bescheid mit der Auflage zur Beseitigung der
bestehenden Missstände sowie mit dem Verbot des Ankaufes weiterer Schweine.
Nach Einlangen des Gutachtens der BA für Alpenländische Landwirtschaft
Gumpenstein vom 13.3.2001 erging am 3.5.2001 von der BH Braunau ein neuerlicher
Bescheid zur Verhinderung einer weiteren Tierquälerei. Aufgrund einer Berufung
erfolgte am 2.7.2001 eine neuerliche Kontrolle. Der für 30.8.2001 angesagte
Kontrolltermin wurde aufgrund einer Berufungsentscheidung der OÖ.
Landesregierung abgesagt.
Am 18.10.2001
wurde Fam. Beckerle bei der Staatsanwaltschaft Ried/I. vom Verdacht der
Tierquälerei sowie der gefährlichen Drohung freigesprochen. Eine neuerliche
Kontrolle erfolgte am 19.2.2002. Von den 2.200 Schweinen wurden 6 vom
Amtstierarzt aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes sofort getötet,
Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erfolgten am 5.5.2002 und 24.5.2002.
Bei der am
9.9.2002 durchgeführten Kontrolle mussten wieder 10 Tiere getötet werden, eine
Anzeige wurde erstattet.
Am 11.2.2002 und
24.4.2002 wurde ein Strafverfahren wegen Beanstandung der Futtermittel (diese
Futtermittel führten bei den Tieren zu Magengeschwüren) eingeleitet und eine
Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.
Im Sommer 2003
erfolgte eine Kontrolle, deren Ergebnis im veterinärmedizinischen Gutachten
der Vet.med. Universität Wien festgehalten und der BH über das ORF Landesstudio
Oberösterreich am 8.4.2004 übermittelt wurde.
Auch eine
Kontrolle am 13.4.2004 ergab Mängel des Stallklimas. Auch mussten wieder 5
Schweine getötet werden. Eine Anzeige wurde erstattet.
Frage 9:
Da darüber keine
Meldepflicht besteht, scheinen bei der BH Braunau keine vollständigen Zahlen
auf. (Dem Amtstierarzt ist jedoch bekannt, dass im Jahre 1999 40 Schweine aus
dem Betrieb Beckerle im Schlachthof Leitner in Tarsdorf als untauglich
klassifiziert wurden.)
Frage 10:
Es war mit keinen
Konsequenzen verbunden.
Frage 11:
Die für ein
Tierhalteverbot erforderliche gerichtliche Verurteilung war nicht gegeben.
Fragen 12 und
13:
Durch die
Berufungsentscheidung der OÖ. Landesregierung vom 23.8.2001 ist der
Schweinemastbetrieb momentan nicht geschlossen.
Fragen 14 und
16:
Das Verwaltungsstrafverfahren
wegen Verstoß nach dem Fleischuntersuchungs-gesetz führte zu einer
rechtskräftigen Bestrafung von Herrn Adolf Beckerle, wobei jedoch die
Geldstrafe vom Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich auf 300
Euro herabgesetzt wurde.
Frage 15:
Verstöße nach der
Rückstandskontrollverordnung sind nach dem Fleischunter-suchungsgesetz zu
bestrafen.
Frage 17:
Ein
Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz wurde nicht eingeleitet,
da Adolf Beckerle Düngerabnahmeverträge vorlegte, denen zu entnehmen war, dass
die gesamte Gülle von Landwirten zur Verwendung in den eigenen Betrieben
abgenommen wird, sodass eine Genehmigungspflicht gemäß § 32
Abs. 1 lit. f und g WRG 1954 zu verneinen war.
Frage 18:
Maßnahmen zur
Herstellung des rechtmäßigen Zustandes:
B: 2x
K: Dieser
Passus ist im Kärntner Tierschutzgesetz und den dazugehörenden Verordnungen
nicht vorhanden.
NÖ: Jahr 2000:127 2001:169 2002:224 2003:183
OÖ: Jahr 2000:96 2001:166 2002:152 2003:111
ST: Jahr
2000:46 2001:58 2002:142 2003:149
V: Jahr 2000:0 2001:0 2002:2 2003:0
W: Leermeldung
Davon
bescheidmäßig aufgetragen:
B: 1x
NÖ: 5x
OÖ: Jahr 2000:6 2001:31 2002:11 2003:12
ST: 2001:4
V: Leermeldung
W: Leermeldung
S: Die
Gesamtzahl aller Schweine im Land beträgt nur 11 938 Tiere.
Nur 51 Betriebe von insgesamt 2.371 Salzburger
Schweinehaltern besitzen mehr als 30 Schweine. Die Tierschutzkontrollen der
Amtstierärzte in den Bezirken konzentrieren sich daher auf die
Milchviehbetriebe.
Die gemäß Entscheidung der Kommission 2000/50/EG
durchgeführten Tierschutzkontrollen im Bundesland Salzburg ergaben:
Im Jahr 2000 wurden 2 von 2.700 Schweinebetrieben
kontrolliert.
Dabei wurde jeweils ein Verstoß gegen Personal,
Kontrollen, Aufzeichnungen, Bewegungsfreiheit, Gebäude, Anlagen und Geräte,
Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe, Eingriffe sowie Zuchtmethoden
festge-stellt. Rechtliche Maßnahmen (Empfehlungen, sonstige Sanktionen) wurden
nicht ergriffen.
Im Jahr 2001 wurden 4 von 2.370 Schweinebetrieben
kontrolliert.
Dabei wurden jeweils 2 Verstöße gegen Personal,
Kontrollen, Aufzeichnungen, Bewegungsfreiheit, Gebäude, Anlagen und Geräte,
Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe, Eingriffe sowie Zuchtmethoden
festge-stellt. Bei diesen Verstößen wurde jeweils 1 Empfehlung ausgesprochen.
Im Jahr 2002 wurden 2 von 2.370 Schweinebetrieben
kontrolliert.
Dabei wurden 2 Verstöße gegen die Bewegungsfreiheit
festgestellt. Bei diesen Verstößen wurden Sanktionen ausgesprochen.
T: Die
Zentrale Schweinedatenbank weist für ganz Tirol insgesamt 3.332 Betriebe mit
Mastplätzen aus. Die gemäß Entscheidung der Kommission 2000/50/EG
durchgeführten Tierschutzkontrollen im Bundesland Tirol ergaben:
Im Jahr 2000 wurden von 5.971 Schweinebetrieben 19
kontrolliert.
Dabei wurden je 2 Verstöße gegen Bewegungsfreiheit
sowie Anlagen und Geräte festgestellt. Rechtliche Maßnahmen (Empfehlungen,
sonstige Sanktionen) wurden jeweils ergriffen.
Im Jahr 2001 wurden von 5.285 Schweinebetrieben 735
kontrolliert.
Dabei wurden 4 Verstöße gegen Kontrollen, 709 Verstöße
gegen Aufzeichnungen, 3 Verstöße gegen Bewegungsfreiheit und 2 Verstöße gegen
Anlagen und Geräte festgestellt. Es wurden 4 Empfehlungen und 714 sonstige
Sanktionen ergriffen.
Im Jahr 2002 wurden von 4.944 Schweinebetrieben 75
kontrolliert.
Dabei wurden 13 Verstöße gegen Aufzeichnungen, 8
Verstöße gegen Bewegungsfreiheit und 1 Verstoß gegen Gebäude festgestellt. Es
wurden 22 Empfehlungen und 6 sonstige Sanktionen ergriffen.
Im Jahr 2003 wurden von 4.723 Schweinebetrieben 268
kontrolliert.
Dabei wurden 14 Verstöße gegen Aufzeichnungen, 8
Verstöße gegen Bewegungsfreiheit und 4 Verstöße gegen Gebäude festgestellt. Es
wurden
23 Empfehlungen und 9 sonstige Sanktionen ergriffen.
Frage 19:
B: Jahr
2000:120 2001:84 2002:86 2003:127
K: Die
Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.
NÖ: Jahr 2000:415 2001:483 2002:519
Aufgrund eines statistisch abgesicherten
risikobasierten Stichprobenplanes wurden zusätzlich im Jahr 2003 299
Schweinebetriebe im Rahmen der Kontrollen gemäß NÖ. Tierschutzgesetz überprüft,
weitere 815 Betriebe gemäß der Rückstandskontrollverordnung.
OÖ: Jahr 2000:273 2001:354 2002:393 2003:385
ST: Jahr
2000:119 2001:172 2002:270 2003:316
V: Jahr
2000:12 2001:15 2002:20 2003:23
W: Es
bestehen 16 Betriebe und Einrichtungen, in denen Schweine gehalten werden.
Diese werden jährlich mindestens einmal durch den Amtstierarzt kontrolliert.
S,T: siehe Antwort zu
Frage 18.
Frage 20:
B: Die
Kontrollen führten zu Empfehlungen betreffend Spieltrieb der Schweine,
Besatzdichte und Größe der Ställe. 2001 musste ein Schwein auf
amtstierärztliche Aufforderung wegen eines verletzten Beines getötet werden.
Weiters wurde bei Feststellung von Mängeln darauf hingewiesen und nach
Fristablauf die Mängelbehebungen kontrolliert. In einem Fall erfolgte eine
Strafanzeige nach dem Bgld. Tierschutzgesetz.
K: Die
Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.
NÖ: Es
wurden Niederschriften angefertigt, mündliche Verwarnungen ausgesprochen bzw.
Verwaltungs- oder Strafverfahren eingeleitet.
OÖ: Bei
geringen Vergehen wurden die Tierbesitzer angehalten, die Mängel abzustellen,
andere Gesetzesübertretungen wurden zur Anzeige gebracht.
ST: Es
wurden Sperren nach der Rückstandskontrollverordnung oder nach dem
Tierseuchengesetz verfügt bzw. Strafverfahren eingeleitet.
V: Es
wurde eine Anzeige und einmal eine Sperre nach der Rückstandskontrollverordnung
verfügt. Weiters erfolgten Auflagen zur Verbesserung und Reduktion des
Tierbesatzes.
W: Bei
den Kontrollen in den Jahren 2000 bis 2003 konnten keine Sachver-halte
festgestellt werden, die zu einem Einschreiten der Behörde berechtigt hätten.
S,T: siehe Antwort zu
Frage 18.
Frage 21:
B: 2x
K: Dieser
Passus ist im Kärntner Tierschutzgesetz und den dazugehörenden Verordnungen
nicht vorhanden.
NÖ: Jahr 2000:9 2001:15 2002:30 2003:38
OÖ: Jahr 2000:96 2001:166 2002:152 2003:111
ST: Jahr
2000:136 2001:17 2002:77 2003:65
V: 2x
W: Leermeldung
S,T: siehe Antwort zu
Frage 18.
Frage 22:
B: Leermeldung
K: Die
Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.
NÖ: 2002:3 2003:11
OÖ: Jahr 2000:0 2001:0 2002:3 2003:7
ST: Jahr 2000:1 2001:4 2002:10 2003:12
Weiters wurde in den Jahren 2001, 2002 und 2003 in je
einem Fall ein diesbezügliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
V: 2001: 1x
Reduktion des Tierbestandes um 10% (Niederschrift,
Vereinbarung; kein Bescheid)
2003: 1x
Reduktion des Tierbestandes (kein Bescheid)
W: Leermeldung
S,T: siehe Antwort zu
Frage 18.
Frage 23:
B: Leermeldung
K: Die
Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.
NÖ: 2001:28 2002:5 2003:3
OÖ: Jahr 2000:7 2001:27 2002:17 2003:9
ST: Jahr 2000:7 2001:34 2002:2 2003:1
V: 2001:1
W: Leermeldung
S,T: siehe Antwort zu
Frage 18.
Frage 24:
B: 1
Schwein im Jahr 2001
K: Leermeldung
NÖ: Es
wurde in insgesamt 2 Betrieben die Tötung von 191 bzw. 9 Tieren angeordnet.
OÖ: Jahr: 2000 2001 2002 2003
Betriebe: 1 5 10 -
Tiere: 2 19 1 -
ST: Leermeldung
V: Leermeldung
W: Leermeldung
S,T: siehe Antwort zu
Frage 18.
Frage 25:
B: Leermeldung
K: Die
Antwort der Kärntner Landesregierung liegt meinem Ressort noch nicht vor.
NÖ: Jahr 2000:36 2001:0 2002:11 2003:21,
davon in 3 Schweinemastbetrieben
OÖ: Jahr 2000:2 2001:2 2002:6 2003:2
ST: Jahr 2000:3 2001:5 2002:10 2003:5
(In 3, 3, 0 bzw. 2 dieser Fälle
betrafen diese Anzeigen Schweinemastbetriebe.)
V: Leermeldung
W: Leermeldung
S,T: siehe Antwort zu
Frage 18.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesministerin:
Maria Rauch-Kallat