1749/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
Anfrage der Abgeordneten DI Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
12.05.2004, Nr. 1751/J, betreffend EU-Kontrollbericht bezüglich der
Kontrolle des Inverkehr-
bringes und der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, beehre ich mich nach Befassung der
Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 13:
Das Bundesamt für
Ernährungssicherheit (BAES) als zuständige Behörde für amtliche Kon-
trollmaßnahmen der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln legt den
Pflanzenschutzmit-
telkontrollplan
2004 genau fest. Dieser gliedert sich in zwei Teilbereiche, den
Betriebskontroll-
plan und den Stichprobenkontrollplan 2004.
Betriebskontrollplan
2004:
Ziel dieser
Kontrollaktivität ist die Überprüfung der Zulässigkeit der Inverkehrbringung
eines
Pflanzenschutzmittels
vor Ort, d.h., dass
die in einem Betrieb
vorgefunde-
nen Präparate dahingehend zu überprüfen sind, ob es sich
um zugelassene Pflanzen-
schutzmittel handelt. Von den Kontrollorganen müssen die
Pflanzenschutzmittelregisternum-
mer, Handelsbezeichnung, Wirkungstyp, Art der Zubereitung,
chemikalienrechtliche Einstu-
fung, Zustand der Verpackung hinsichtlich Qualität und Eignung, Chargennummer
usw. im
Betrieb überprüft und dokumentiert werden. Dieser Kontrollplan umfasst
(verteilt über ganz
Österreich)
insgesamt 200 Betriebe. Die Kontrollen werden im Fachhandel, bei Lagerhäusern,
Landesproduktenhändlern, bei Pflanzenschutzmittellagern der Zulassungsinhaber
und Ver-
triebsunternehmer aber auch in Gartencentern,
Baumärkten, Drogerieläden, Supermärkten
und Reformläden durchgeführt.
Grundsätzlich wird hierbei beachtet, dass sowohl hinsichtlich
der örtlichen Auswahl als auch bezüglich der Art der kontrollierten
Betriebe ein größtmöglichst
repräsentativer Querschnitt erreicht wird.
Stichprobenkontrollplan 2004:
Dieser Kontrollplan
umfasst 100 Proben für das Jahr 2004, wobei bei 50 Proben eine Untersu-
chung bestimmter physikalisch-chemischer Parameter durch das
Kompetenzzentrum Rück-
standsanalytik
Wien erfolgt. Eine Kennzeichnungskontrolle ist für alle Proben vorgesehen. Ein
weiterer Schwerpunkt des
Stichprobenkontrollplanes 2004 ist die gezielte Suche nach be-
stimmten, im Kontrollplan gesondert angeführten Pflanzenschutzmitteln.
Zu Frage
5:
Die für den Bereich der amtlichen
Kontrollmaßnahmen im Bereich der Anwendung von Pflan-
zenschutzmitteln zuständigen Stellen der
Bundesländer werden vom BAES über die Verbin-
dungsstelle der Bundesländer monatlich über die Kontrollergebnisse des BAES
informiert.
Weiters haben beispielsweise am 22.4.2004 und am 11.5.2004
Koordinationsgespräche mit
den zuständigen Ländervertretern stattgefunden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Kontrollfrequenz ist im
internationalen Vergleich im guten Mittelfeld. Es besteht daher kei-
ne grundsätzliche Notwendigkeit eine über die getroffenen Maßnahmen
hinausgehende Erhö-
hung der Analysenkapazität vorzunehmen.
Durch die Inkorporation dieser Untersuchungstä-
tigkeit in ein größeres Team
(Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik) wird jedoch eine höhere
Flexibilität erreicht werden.
Zu den
Fragen 8 und 9:
Hiezu ist
festzuhalten, dass für das Schnellwarnsystem die Bundesministerin für
Gesundheit
und Frauen zuständig ist.
Zu Frage
10:
Das Bundesgremium des Agrarhandels der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führt ein
diesbezügliches Verzeichnis der Handelsberechtigten. Darüber hinaus erscheint
es nicht not-
wendig, alle Verkaufsstellen in einem zentralen Verzeichnis zu erfassen. Diese
unterliegen
ohnehin beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln der amtlichen
Kontrolle.
Zu den
Fragen 11 und 12:
Bereits derzeit ist
für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln, die giftig oder sehr giftig sind,
eine Gewerbeberechtigung (z. B. als Drogist oder für die Herstellung
und den Großhandel mit
Arzneimitteln oder Giften) notwendig.
Zu Frage
14:
Seit Inkrafttreten
des § 12 Abs. 10 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF fanden diesbezüglich
mehrere Koordinierungssitzungen mit unterschiedlichem Teilnehmerkreis (je nach
Erfordernis)
statt, an denen Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen (BMGF), des
BMLFUW und der AGES teilnahmen. Eine Arbeitsgruppe mit
feststehendem Teilnehmerkreis
wurde nicht installiert.