1752/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.07.2004
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BM für Gesundheit
und Frauen
Anfragebeantwortung
|
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: 11.001/57-I/A/3/04 Wien,
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Ich beantworte die
an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1754/J der
Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen, wie folgt:
|
Fragen 1 bis 3:
Die Fragen
betreffen die Kontrollen zum Inverkehrbringen bzw. der Anwendung von
Pflanzenschutzmittel gemäß RL 91/414. Dies fällt in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und
Wasser-wirtschaft (BMLFUW) bzw. in die Zuständigkeit der Länder.
Fragen 4 und 7:
Die im
Lebensmittelgesetz (LMG) vorgesehenen Maßnahmen für den Fall von
Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten, wie z.B. Beschlagnahme,
Nachfolgeproben, Weiterleitung an die zuständige Strafbehörde, werden selbstverständlich
routinemäßig durchgeführt.
Darüber
hinausgehend wird mit den Mitarbeitern/innen der Lebensmittelaufsicht über
weitere Möglichkeiten des dokumentierten Vorgehens bei Überschreitungen
diskutiert werden.
Frage 5:
Im Jahre 2002
wurden 1637 Proben auf Pestizide untersucht. Die Anzahl der möglichen
Untersuchungen ist grundsätzlich von der Kapazität der Labors in diesem
Bereich abhängig (siehe auch Frage 6).
Zu den Anmerkungen
im Bericht des Food and Veterinary Office (FVO) muss jedoch festgehalten
werden, dass sich die Untersuchung nicht nur auf das koordinierte Programm
und das österreichische Überwachungsprogramm zu Pestizidrückständen
beschränkt, sondern auch Schwerpunktprogramme (im Entwurf des Berichtes
als Sondermaßnahmen bezeichnet) und sonstige Proben umfasst.
Das nationale
Überwachungsprogramm ist zwar wegen der grundsätzlich notwendigen
statistischen Aussage auf bestimmte Waren beschränkt, doch ist der
nachfolgenden Zusammenstellung zu entnehmen, dass 2002 auch zahlreiche weitere
Warengruppen auf Rückstände untersucht wurden.
Ware |
Anzahl Proben |
Ananas |
2 |
Äpfel |
93 (nat.) |
Äpfel |
24 |
Bananen |
13 (EU) |
Bananen |
4 |
Birnen |
12 (EU) |
Birnen |
6 |
Bohnen |
12 (EU) |
Bohnen |
1 |
Brokkoli |
3 |
Chinakohl |
1 |
Erbsen |
2 |
Erdbeeren |
117 (nat.) |
Erdbeeren |
56 |
Gurken |
30 |
Haselnüsse |
1 |
Heidelbeere |
2 |
Himbeere |
4 |
Karfiol |
3 |
Karotten |
12 (EU) |
Karotten |
87 |
Kartoffel |
12 (EU) |
Kartoffeln |
22 |
Käsepappel |
1 |
Kirschen |
5 |
Kohlrabi |
4 |
Kopfkohl |
5 |
Lauch |
2 |
Mais |
5 |
Marillen |
10 |
Melonen |
1 |
Orangen |
15 |
Orangen/Mandarinen |
12 (EU) |
Paprika |
114 (nat.) |
Paprika |
231 |
Petersilie |
9 |
Pfirsiche |
88 (nat.) |
Pfirsiche |
6 |
Pfirsiche/Nektarinen |
12 (EU) |
Pflaumen |
1 |
Reis |
1 |
Rettich/Radieschen |
4 |
Ribisel |
1 |
Rüben |
1 |
Ruccola |
3 |
Salat |
102 (nat.) |
Salat |
125 |
Sellerie |
1 |
Spargel |
6 |
Spinat |
12 (EU) |
Tee |
19 |
Tomaten |
113 (nat.) |
Tomaten |
117 |
Vogerlsalat |
2 |
Walnüsse |
1 |
Weintrauben |
71 |
Weizen |
3 |
Zitronen |
5 |
Zucchini |
6 |
Zwiebel |
3 |
EU EU-koordiniertes
Programm
nat. nationales
Überwachungsprogramm
Frage 6:
Die Reorganisation
der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
insbesondere im Bereich der Rückstandsanalytik führt einerseits zu einer
deutlichen Verkürzung der Zeitspanne zwischen Probenahme und der Analyse auf
Rückstände und andererseits zu einer ständigen Erweiterung des
Analysenspektrums. Gesetzte organisatorische Maßnahmen haben bereits Erfolge
gezeigt und die Analysenzeit in den Untersuchungslaboratorien deutlich
verkürzt. Auch bezüglich der Verkürzung der Begutachtungszeit sind Maßnahmen in
die Wege geleitet.
Frage 7:
siehe Beantwortung
der Frage 4
Frage 8:
Bezüglich der
Risikobewertung wurde bereits im Dezember 2003 während des Besuches auf das
laufende Schulungsprogramm der AGES zu diesem Thema verwiesen. Mittlerweile ist
das Schulungsprogramm abgeschlossen.
Nachfolgend das
Zitat aus der Stellungnahme an das FVO:
Aufgrund der
bekannten Problematik in diesem Zusammenhang wurden seitens der AGES zwei
Schulungen (27./28.10.2003 in Innsbruck und 17.12.2003 in Wien) für die
hinsichtlich der Risikobewertung zuständigen Gutachter/innen und weitere
interessierte Personen durchgeführt. Im Zuge dieser Schulung wurde auch der
„Draft – Proposal on how to notify pesticide residues in foodstuffs in the
Rapid Alert System for Foodstuffs“ (SANCO/3346/2001) sowie die dafür notwendigen
toxikologischen und rechtlichen Begleitinformationen den Risikobewertern/innen
nahe gebracht, um die in diesem Dokument enthaltenen Kriterien den
Mitarbeitern/innen zu vermitteln.
Seitens der
begutachtenden Stellen (sowohl der AGES als auch der Anstalten der Länder) wird
der „Draft-Proposal“ aufgrund dieser Schulung der Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit als Basis für die Risikobewertung von
Höchstwertüberschreitungen herangezogen. Die Anwendung des „Drafts“ wurde somit
bereits vor dem Evaluierungsbesuch des FVO begonnen.
Frage 9:
Das europäische
Schnellwarnsystem ist in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 geregelt.
Entsprechend dieser Verordnung ist bei Vorliegen eines ernsten unmittelbaren
oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit eine Meldung zu
erstatten.
Nach dem
österreichischen Lebensmittelgesetz ist ein Lebensmittel, das geeignet ist, die
Gesundheit zu gefährden oder zu schädigen, als gesundheitsschädlich zu
beurteilen.
Die in Österreich
nachgewiesenen in Rede stehenden Überschreitungen von Grenzwerten bei
Schädlingsbekämpfungsmitteln wurden seitens der zuständigen Sachverständigen in
keinem Fall als gesundheitsschädlich beurteilt.
Die Meldekriterien
der genannten EU-Verordnung waren daher nicht erfüllt.
Ein Verfahren für
den Betrieb des Schnellwarnsystems in Österreich liegt bei als
gesundheitsschädlich beurteilten Waren vor.
Frage 10:
Die Stellungnahme
zu dem Entwurf des Rohberichtes wurde dem BMLFUW mit der Bitte zur Einarbeitung
in die Gesamtstellungnahme Österreichs übermittelt.
Zeitplan,
Prioritäten und Umfang
1. Absatz:
Korrektur: der erste Satz sollte lauten:
Das BMGF erstellt jährlich in Absprache mit
der AGES und Vertretern der neun Bundesländer … (d.h. BAES ist
durch AGES zu ersetzen)
Korrektur: das Wort „Sondermaßnahmen“ ist durch Schwerpunktaktionen
zu ersetzen
2. Absatz:
Bemerkung:
Der Revisions- und Probenplan des BMGF umfasst alle
Proben, die nach dem Lebensmittelrecht zu ziehen sind. Er ist nicht allein auf
die Waren des koordinierten Programms, des österreichischen Überwachungsprogramms
zu Pestizidrückständen sowie Schwerpunktaktionen (im Dokument als
Sondermaßnahmen bezeichnet) beschränkt.
In diesem Revisions- und Probenplan sind die genannten
Aktionen (EU-koordiniertes Programm, nationales Überwachungsprogramm sowie
Schwerpunktaktionen) enthalten. Es sind auch alle sonstigen Proben (z.B.
Säuglingsnahrung), die auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht werden in
diesem Programm inkludiert. Das nationale Überwachungsprogramm ist zwar wegen
der grundsätzlich notwendigen statistischen Aussage auf bestimmte Waren
beschränkt, doch ist der nachfolgenden Zusammenstellung zu entnehmen, dass 2002
auch zahlreiche weitere Warengruppen auf Rückstände untersucht wurden:
Ware |
Anzahl Proben |
Ananas |
2 |
Äpfel |
93 (nat.) |
Äpfel |
24 |
Bananen |
13 (EU) |
Bananen |
4 |
Birnen |
12 (EU) |
Birnen |
6 |
Bohnen |
12 (EU) |
Bohnen |
1 |
Brokkoli |
3 |
Chinakohl |
1 |
Erbsen |
2 |
Erdbeeren |
117 (nat.) |
Erdbeeren |
56 |
Gurken |
30 |
Haselnüsse |
1 |
Heidelbeere |
2 |
Himbeere |
4 |
Karfiol |
3 |
Karotten |
12 (EU) |
Karotten |
87 |
Kartoffel |
12 (EU) |
Kartoffeln |
22 |
Käsepappel |
1 |
Kirschen |
5 |
Kohlrabi |
4 |
Kopfkohl |
5 |
Lauch |
2 |
Mais |
5 |
Marillen |
10 |
Melonen |
1 |
Orangen |
15 |
Orangen/Mandarinen |
12 (EU) |
Paprika |
114 (nat.) |
Paprika |
231 |
Petersilie |
9 |
Pfirsiche |
88 (nat.) |
Pfirsiche |
6 |
Pfirsiche/Nektarinen |
12 (EU) |
Pflaumen |
1 |
Reis |
1 |
Rettich/Radieschen |
4 |
Ribisel |
1 |
Rüben |
1 |
Ruccola |
3 |
Salat |
102 (nat.) |
Salat |
125 |
Sellerie |
1 |
Spargel |
6 |
Spinat |
12 (EU) |
Tee |
19 |
Tomaten |
113 (nat.) |
Tomaten |
117 |
Vogerlsalat |
2 |
Walnüsse |
1 |
Weintrauben |
71 |
Weizen |
3 |
Zitronen |
5 |
Zucchini |
6 |
Zwiebel |
3 |
EU EU-koordiniertes
Programm
nat. nationales
Überwachungsprogramm
Schnellwarnsystem
Bemerkung: Aufgrund der bekannten Problematik in diesem
Zusammenhang wurden seitens der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungs-sicherheit zwei Schulungen (27/28.10.2003 in Innsbruck und
17.12.2003 in Wien) für die Risikobewertung zuständigen Gutachter/innen und
weitere interessierte Personen durchgeführt. Im Zuge dieser Schulung wurde
auch der „Draft – Proposal on how to notify pesticide residues in foodstuffs in
the Rapid Alert System for Foodstuffs“ sowie die dafür notwendigen
toxikologischen und rechtlichen Begleitinformationen den Risikobewertern/innen
nahe gebracht, um die in diesem Dokument enthaltenen Kriterien den
Mitarbeitern/innen zu vermitteln.
Punkt 5.2.5
Organisation
Korrektur: 1. Absatz 5. Zeile
In Niederösterreich gibt es kein Laboratorium; das
bedeutet Niederösterreich ist durch Oberösterreich zu ersetzen.
Qualitätssicherungssystem
Korrektur: Die letzten 2 Sätze des Absatzes sollten
richtigerweise lauten:
Bei Überschreitung
wird die Probe ein zweites Mal aufgearbeitet. Es werden die beiden
Standardlösungen (Stammlösung (1g/l) alt und frisch hergestellt) verglichen.
Frage 11:
Zur Erfüllung der Empfehlungen der Kommission sind
keine Änderungen von Gesetzen und Verordnungen im Bereich meines Ressorts
erforderlich.
Ein Erlass zum Proben- und Revisionsplan wird jährlich
neu gestaltet.
Fragen 12 bis 15:
Die genannten Richtlinien betreffen Änderungen bei der
Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen. Die Zulassung von
Pflanzenschutzmittel auf Grund des Pflanzenschutzmittelgesetzes fällt in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
Fragen 16 bis 18:
Wie bereits in der
Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ausgeführt fallen die Kontrollen zum
Inverkehrbringen bzw. der Anwendung von Pflanzenschutzmittel in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz
und Wasserwirtschaft bzw. in die Zuständigkeit der Länder.
Berichte
hinsichtlich Kontrollen bei den neuen Mitgliedstaaten sind meinem Ressort nicht
bekannt.
Fragen 19 bis 21:
Berichte
hinsichtlich Kontrollen bei den neuen Mitgliedstaaten sind meinem Ressort nicht
bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesministerin:
Maria Rauch-Kallat