1752/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.07.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung



 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                            (5-fach)

Parlament                                                                                        

1010 Wien                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 11.001/57-I/A/3/04                                                                  Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1754/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen, wie folgt:

 

 

 

 


Fragen 1 bis 3:

Die Fragen betreffen die Kontrollen zum Inverkehrbringen bzw. der Anwendung von Pflanzenschutzmittel gemäß RL 91/414. Dies fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasser-wirtschaft (BMLFUW) bzw. in die Zuständigkeit der Länder.

 

Fragen 4 und 7:

Die im Lebensmittelgesetz (LMG) vorgesehenen Maßnahmen für den Fall von Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten, wie z.B. Beschlagnahme, Nachfolgeproben, Weiterleitung an die zuständige Strafbehörde, werden selbst­verständlich routinemäßig durchgeführt.

 

Darüber hinausgehend wird mit den Mitarbeitern/innen der Lebensmittelaufsicht über weitere Möglichkeiten des dokumentierten Vorgehens bei Überschreitungen diskutiert werden.

 

Frage 5:

Im Jahre 2002 wurden 1637 Proben auf Pestizide untersucht. Die Anzahl der möglichen Untersuchungen ist grundsätzlich von der Kapazität der Labors in die­sem Bereich abhängig (siehe auch Frage 6).

Zu den Anmerkungen im Bericht des Food and Veterinary Office (FVO) muss je­doch festgehalten werden, dass sich die Untersuchung nicht nur auf das koordi­nierte Programm und das österreichische Überwachungsprogramm zu Pestizidrückständen beschränkt, sondern auch Schwerpunktprogramme (im Entwurf des Berichtes als Sondermaßnahmen bezeichnet) und sonstige Proben umfasst.

Das nationale Überwachungsprogramm ist zwar wegen der grundsätzlich not­wendigen statistischen Aussage auf bestimmte Waren beschränkt, doch ist der nachfolgenden Zusammenstellung zu entnehmen, dass 2002 auch zahlreiche weitere Warengruppen auf Rückstände untersucht wurden.

 

Ware

Anzahl Proben

Ananas

2

Äpfel

93 (nat.)

Äpfel

24

Bananen

13 (EU)

Bananen

4

Birnen

12 (EU)

Birnen

6

Bohnen

12 (EU)

Bohnen

1

Brokkoli

3

Chinakohl

1

Erbsen

2

Erdbeeren

117 (nat.)

Erdbeeren

56

Gurken

30

Haselnüsse

1

Heidelbeere

2

Himbeere

4

Karfiol

3

Karotten

12 (EU)

Karotten

87

Kartoffel

12 (EU)

Kartoffeln

22

Käsepappel

1

Kirschen

5

Kohlrabi

4

Kopfkohl

5

Lauch

2

Mais

5

Marillen

10

Melonen

1

Orangen

15

Orangen/Mandarinen

12 (EU)

Paprika

114 (nat.)

Paprika

231

Petersilie

9

Pfirsiche

88 (nat.)

Pfirsiche

6

Pfirsiche/Nektarinen

12 (EU)

Pflaumen

1

Reis

1

Rettich/Radieschen

4

Ribisel

1

Rüben

1

Ruccola

3

Salat

102 (nat.)

Salat

125

Sellerie

1

Spargel

6

Spinat

12 (EU)

Tee

19

Tomaten

113 (nat.)

Tomaten

117

Vogerlsalat

2

Walnüsse

1

Weintrauben

71

Weizen

3

Zitronen

5

Zucchini

6

Zwiebel

3

 

EU                                   EU-koordiniertes Programm

nat.                       nationales Überwachungsprogramm

 

Frage 6:

Die Reorganisation der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit (AGES) insbesondere im Bereich der Rückstandsanalytik führt einer­seits zu einer deutlichen Verkürzung der Zeitspanne zwischen Probenahme und der Analyse auf Rückstände und andererseits zu einer ständigen Erweiterung des Analysenspektrums. Gesetzte organisatorische Maßnahmen haben bereits Erfolge gezeigt und die Analysenzeit in den Untersuchungslaboratorien deutlich verkürzt. Auch bezüglich der Verkürzung der Begutachtungszeit sind Maßnahmen in die Wege geleitet.

 

Frage 7:

siehe Beantwortung der Frage 4

 

Frage 8:

Bezüglich der Risikobewertung wurde bereits im Dezember 2003 während des Besuches auf das laufende Schulungsprogramm der AGES zu diesem Thema verwiesen. Mittlerweile ist das Schulungsprogramm abgeschlossen.

 

Nachfolgend das Zitat aus der Stellungnahme an das FVO:

Aufgrund der bekannten Problematik in diesem Zusammenhang wurden seitens der AGES zwei Schulungen (27./28.10.2003 in Innsbruck und 17.12.2003 in Wien) für die hinsichtlich der Risikobewertung zuständigen Gutachter/innen und weitere interessierte Personen durchgeführt. Im Zuge dieser Schulung wurde auch der „Draft – Proposal on how to notify pesticide residues in foodstuffs in the Rapid Alert System for Foodstuffs“ (SANCO/3346/2001) sowie die dafür notwen­digen toxikologischen und rechtlichen Begleitinformationen den Risikobewer­tern/innen nahe gebracht, um die in diesem Dokument enthaltenen Kriterien den Mitarbeitern/innen zu vermitteln.

 

Seitens der begutachtenden Stellen (sowohl der AGES als auch der Anstalten der Länder) wird der „Draft-Proposal“ aufgrund dieser Schulung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit als Basis für die Risikobewer­tung von Höchstwertüberschreitungen herangezogen. Die Anwendung des „Drafts“ wurde somit bereits vor dem Evaluierungsbesuch des FVO begonnen.

 

Frage 9:

Das europäische Schnellwarnsystem ist in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 geregelt. Entsprechend dieser Verordnung ist bei Vorliegen eines ernsten unmit­telbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit eine Meldung zu erstatten.

 

Nach dem österreichischen Lebensmittelgesetz ist ein Lebensmittel, das geeignet ist, die Gesundheit zu gefährden oder zu schädigen, als gesundheitsschädlich zu beurteilen.

 

Die in Österreich nachgewiesenen in Rede stehenden Überschreitungen von Grenzwerten bei Schädlingsbekämpfungsmitteln wurden seitens der zuständigen Sachverständigen in keinem Fall als gesundheitsschädlich beurteilt.

Die Meldekriterien der genannten EU-Verordnung waren daher nicht erfüllt.

 

Ein Verfahren für den Betrieb des Schnellwarnsystems in Österreich liegt bei als gesundheitsschädlich beurteilten Waren vor.

 

Frage 10:

Die Stellungnahme zu dem Entwurf des Rohberichtes wurde dem BMLFUW mit der Bitte zur Einarbeitung in die Gesamtstellungnahme Österreichs übermittelt.

 
Punkt 5.2.3

Zeitplan, Prioritäten und Umfang

 

1. Absatz:

Korrektur: der erste Satz sollte lauten:

Das BMGF erstellt jährlich in Absprache mit der AGES und Vertretern der neun Bundesländer … (d.h. BAES ist durch AGES zu ersetzen)

 

Korrektur: das Wort „Sondermaßnahmen“ ist durch Schwerpunktaktionen zu ersetzen

 

2. Absatz:

Bemerkung:

Der Revisions- und Probenplan des BMGF umfasst alle Proben, die nach dem Lebensmittelrecht zu ziehen sind. Er ist nicht allein auf die Waren des koordi­nierten Programms, des österreichischen Überwachungsprogramms zu Pestizid­rückständen sowie Schwerpunktaktionen (im Dokument als Sondermaßnahmen bezeichnet) beschränkt.

In diesem Revisions- und Probenplan sind die genannten Aktionen (EU-koordi­niertes Programm, nationales Überwachungsprogramm sowie Schwerpunktak­tionen) enthalten. Es sind auch alle sonstigen Proben (z.B. Säuglingsnahrung), die auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht werden in diesem Programm inkludiert. Das nationale Überwachungsprogramm ist zwar wegen der grundsätz­lich notwendigen statistischen Aussage auf bestimmte Waren beschränkt, doch ist der nachfolgenden Zusammenstellung zu entnehmen, dass 2002 auch zahlrei­che weitere Warengruppen auf Rückstände untersucht wurden:

 

Ware

Anzahl Proben

Ananas

2

Äpfel

93 (nat.)

Äpfel

24

Bananen

13 (EU)

Bananen

4

Birnen

12 (EU)

Birnen

6

Bohnen

12 (EU)

Bohnen

1

Brokkoli

3

Chinakohl

1

Erbsen

2

Erdbeeren

117 (nat.)

Erdbeeren

56

Gurken

30

Haselnüsse

1

Heidelbeere

2

Himbeere

4

Karfiol

3

Karotten

12 (EU)

Karotten

87

Kartoffel

12 (EU)

Kartoffeln

22

Käsepappel

1

Kirschen

5

Kohlrabi

4

Kopfkohl

5

Lauch

2

Mais

5

Marillen

10

Melonen

1

Orangen

15

Orangen/Mandarinen

12 (EU)

Paprika

114 (nat.)

Paprika

231

Petersilie

9

Pfirsiche

88 (nat.)

Pfirsiche

6

Pfirsiche/Nektarinen

12 (EU)

Pflaumen

1

Reis

1

Rettich/Radieschen

4

Ribisel

1

Rüben

1

Ruccola

3

Salat

102 (nat.)

Salat

125

Sellerie

1

Spargel

6

Spinat

12 (EU)

Tee

19

Tomaten

113 (nat.)

Tomaten

117

Vogerlsalat

2

Walnüsse

1

Weintrauben

71

Weizen

3

Zitronen

5

Zucchini

6

Zwiebel

3

 

EU                                   EU-koordiniertes Programm

nat.                       nationales Überwachungsprogramm

 

Punkt 5.2.4 und Punkt 6.2.4

Schnellwarnsystem

 

Bemerkung: Aufgrund der bekannten Problematik in diesem Zusammenhang wurden seitens der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungs-sicherheit zwei Schulungen (27/28.10.2003 in Innsbruck und 17.12.2003 in Wien) für die Risikobewertung zuständigen Gutachter/innen und weitere interes­sierte Personen durchgeführt. Im Zuge dieser Schulung wurde auch der „Draft – Proposal on how to notify pesticide residues in foodstuffs in the Rapid Alert Sys­tem for Foodstuffs“ sowie die dafür notwendigen toxikologischen und rechtlichen Begleitinformationen den Risikobewertern/innen nahe gebracht, um die in diesem Dokument enthaltenen Kriterien den Mitarbeitern/innen zu vermitteln.

 

Punkt 5.2.5

Organisation

Korrektur: 1. Absatz 5. Zeile

In Niederösterreich gibt es kein Laboratorium; das bedeutet Niederösterreich ist durch Oberösterreich zu ersetzen.

 

Qualitätssicherungssystem

Korrektur: Die letzten 2 Sätze des Absatzes sollten richtigerweise lauten:

Bei Überschreitung wird die Probe ein zweites Mal aufgearbeitet. Es werden die beiden Standardlösungen (Stammlösung (1g/l) alt und frisch hergestellt) ver­glichen.

 

Frage 11:

Zur Erfüllung der Empfehlungen der Kommission sind keine Änderungen von Ge­setzen und Verordnungen im Bereich meines Ressorts erforderlich.

Ein Erlass zum Proben- und Revisionsplan wird jährlich neu gestaltet.

 

Fragen 12 bis 15:

Die genannten Richtlinien betreffen Änderungen bei der Zulassung von Pflanzen­schutzmittelwirkstoffen. Die Zulassung von Pflanzenschutzmittel auf Grund des Pflanzenschutzmittelgesetzes fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft.

 

 

Fragen 16 bis 18:

Wie bereits in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ausgeführt fallen die Kon­trollen zum Inverkehrbringen bzw. der Anwendung von Pflanzenschutzmittel in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Um­weltschutz und Wasserwirtschaft bzw. in die Zuständigkeit der Länder.

Berichte hinsichtlich Kontrollen bei den neuen Mitgliedstaaten sind meinem Ressort nicht bekannt.

 

Fragen 19 bis 21:

Berichte hinsichtlich Kontrollen bei den neuen Mitgliedstaaten sind meinem Ressort nicht bekannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat