1761/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.07.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
04 0502/123-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1765/J vom 18. Mai 2004 der Abgeordneten Gerhard Reheis und
Kollegen, betreffend die Verwendung lärmarmer Reifen im ministerialen Fuhrpark,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend
möchte ich darauf hinweisen, dass mein Ressort selbstverständlich bemüht ist,
einen hohen umweltfreundlichen Standard aufrecht zu erhalten. Im Übrigen ist
festzuhalten, dass die Ankäufe des Ressorts im Rahmen des Warenkataloges der
Bundesbeschaffung GmbH (BBG) erfolgen, wodurch die Beschaffungen im Sinne der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit günstiger als vor der
Einführung des Warenkataloges durchgeführt werden.
Durch die Neuorganisation des Einkaufes
der Bundesverwaltung wurde ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen
Budgetkonsolidierung und Verwaltungsreform geleistet. So haben
Bundesdienststellen im Jahr 2003 aus BBG‑Rahmenverträgen Güter und
Dienstleistungen von insgesamt rd.
339 Mio € abgerufen und damit allein bei den Einkaufspreisen ein Ein-
sparungspotenzial von rd. 38 Mio € lukriert. Durch die Bündelung von Aufträgen
über Ressortgrenzen hinweg sowie durch die Bereitstellung zeitge-
mäßer Beschaffungsmethoden ("e-shop") ist auch mit Einsparungen im
Verwaltungsaufwand, beispielsweise durch die Vermeidung parallel zu führender
Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz und Abruf aus ausgeschriebenen
Katalogen, zu rechnen.
Zu
1.:
In
meinem Ministerium (Zentralstelle) sind sechs Dienstfahrzeuge in Gebrauch. Die
Reifenanzahl entspricht der erforderlichen Sommer- und Winterausrüstung
inklusive Ersatzreifen.
Zu
2. und 3.:
Alle
in Gebrauch befindlichen Reifen erfüllen die Bedingungen nach
RL 2001/43EG, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass nach dieser
Richtlinie die zulässigen Grenzwerte für Personenkraftwagen 70 bis 76 dB
betragen.
Mit freundlichen Grüßen