1766/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

GZ 10.000/105-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

           Wien,     Juli 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1854/J-NR/2004 betreffend Förderung des Friedrich August von Hayek-Instituts, die die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juni 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Die Angaben sind zutreffend. Im Jahr 2002 wurde eine Förderung von € 200.000,-- gewährt und im Jahr 2003 erfolgte eine Beauftragung über € 200.000,-- (Vertrag über den Zeitraum 1. Dezember 2003 bis 30. November 2004).

 

Ad 2.:

Die Förderung bzw. die Beauftragung bezog sich auf das wissenschaftliche Projekt „Friedrich
August von Hayek Stiftungsprofessur“ mit dem Ziel, das Ideengut der „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“, insbesondere von Friedrich August von Hayek, durch öffentliche Lehrtätigkeit und Forschungsaktivitäten zu fördern und die Werke ihrer Vertreter interessierten Personen durch und in Lehrveranstaltungen, Seminaren, Vorträgen in Zusammenarbeit mit einschlägigen Fakultäten österreichischer Universitäten nahe zu bringen sowie vor allem durch Publikationstätigkeit zu fördern.

 

Ad 3. und 4.:

Es muss jedes Jahr ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden, der meiner Zustimmung bedarf. Es besteht weder ein mehrjähriger Fördervertrag noch eine Zusage über die Verlängerung bzw. Weiterführung des Vertrages.

 

 

 

Ad 5.:

Mit der Förderung werden vorwiegend Kosten der Hayek-Stiftungsprofessur an der Universität Innsbruck und der Universität Wien und für andere Vortragstätigkeit abgedeckt. Die Übereinstimmung des Leistungsangebots mit den tatsächlich erbrachten Leistungen kann erst nach Vorlage des Endberichtes am 30. November 2004 überprüft werden.

 

Ad 6. bis 9.:

Nein.

 

Die Bundesministerin: