1766/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ 10.000/105-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, Juli 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1854/J-NR/2004 betreffend Förderung des Friedrich
August von Hayek-Instituts, die die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen
und Kollegen am 4. Juni 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die
Angaben sind zutreffend. Im Jahr 2002 wurde eine Förderung von € 200.000,--
gewährt und im Jahr 2003 erfolgte eine Beauftragung über € 200.000,-- (Vertrag
über den Zeitraum 1. Dezember 2003 bis 30. November 2004).
Ad 2.:
Die
Förderung bzw. die Beauftragung bezog sich auf das wissenschaftliche Projekt
„Friedrich
August von Hayek Stiftungsprofessur“ mit dem Ziel, das Ideengut der
„Österreichischen Schule der Nationalökonomie“, insbesondere von Friedrich
August von Hayek, durch öffentliche Lehrtätigkeit und Forschungsaktivitäten zu
fördern und die Werke ihrer Vertreter interessierten Personen durch und in
Lehrveranstaltungen, Seminaren, Vorträgen in Zusammenarbeit mit einschlägigen
Fakultäten österreichischer Universitäten nahe zu bringen sowie vor allem durch
Publikationstätigkeit zu fördern.
Ad 3. und 4.:
Es
muss jedes Jahr ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden, der meiner Zustimmung
bedarf. Es besteht weder ein mehrjähriger Fördervertrag noch eine Zusage über
die Verlängerung bzw. Weiterführung des Vertrages.
Ad 5.:
Mit
der Förderung werden vorwiegend Kosten der Hayek-Stiftungsprofessur an der
Universität Innsbruck und der Universität Wien und für andere Vortragstätigkeit
abgedeckt. Die Übereinstimmung des Leistungsangebots mit den tatsächlich
erbrachten Leistungen kann erst nach Vorlage des Endberichtes am 30. November
2004 überprüft werden.
Ad 6. bis 9.:
Nein.
Die Bundesministerin: