1767/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.07.2004
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BM für auswärtige
Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben am
27. Mai 2004 unter der Nummer 1831/J-NR 2004 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Budgetansätze für
Leistungen im Rahmen der EZA und OZA für den
Bundesvoranschlag 2005 und 2006 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten tritt im Rahmen der Erstellung
des
Bundesvoranschlages 2006 für die Erhöhung
der österreichischen ODA-Leistungen auf mindestens
0,33 % des Bruttonationaleinkommens
(BNE) ein. Der Betrag von 226 Mio Euro basiert auf
Berechnungen des Jahres 2003 und stellt nur einen Richtwert dar.
Zu Frage 2:
Die zur
Erreichung des Zieles erforderlichen Maßnahmen im Bereich des
Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten werden Gegenstand der bevorstehenden
Budgetverhandlungen sein.
Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird auch für das
Jahr 2005 für eine
generelle Steigerung der
ODA-Leistungen Österreichs eintreten.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird Erhöhungen bei
für die
Entwicklungszusammenarbeit
relevanten Budgetansätzen beantragen. Die Höhe der Beträge wird
Gegenstand der bevorstehenden
Budgetverhandlungen sein.
Zu Frage 5:
Es wird auf die Anfragebeantwortung durch den
Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Zu Frage 6:
Da die
Budgetverhandlungen noch nicht begonnen haben, konnte das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten bisher noch keine Überschreitungsermächtigungen
beantragen.
Zu Fragen 7 und 8:
Bei der Beilage S handelte es sich um einen internen Arbeitsbehelf des
Bundesministeriums für
Finanzen,
welcher durch andere Arbeitsbehelfe ersetzt werden wird. Im Zuge der Neufassung
der
Kapitelerläuterungen
zum Budget wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen eine
verbesserte Information in Aussicht
gestellt.