1767/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.07.2004
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben am
27. Mai 2004 unter der Nummer 1831/J-NR 2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Budgetansätze für Leistungen im Rahmen der EZA und OZA für den
Bundesvoranschlag 2005 und 2006 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten tritt im Rahmen der Erstellung des
Bundesvoranschlages 2006 für die Erhöhung der österreichischen ODA-Leistungen auf mindestens
0,33 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) ein. Der Betrag von 226 Mio Euro basiert auf
Berechnungen des Jahres 2003 und stellt nur einen Richtwert dar.

Zu Frage 2:

Die zur Erreichung des Zieles erforderlichen Maßnahmen im Bereich des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten werden Gegenstand der bevorstehenden Budgetverhandlungen sein.

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird auch für das Jahr 2005 für eine
generelle Steigerung der ODA-Leistungen Österreichs eintreten.


Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird Erhöhungen bei für die
Entwicklungszusammenarbeit relevanten Budgetansätzen beantragen. Die Höhe der Beträge wird
Gegenstand der bevorstehenden Budgetverhandlungen sein.

Zu Frage 5:

Es wird auf die Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.

Zu Frage 6:

Da die Budgetverhandlungen noch nicht begonnen haben, konnte das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten bisher noch keine Überschreitungsermächtigungen beantragen.

Zu Fragen 7 und 8:

Bei der Beilage S handelte es sich um einen internen Arbeitsbehelf des Bundesministeriums für
Finanzen, welcher durch andere Arbeitsbehelfe ersetzt werden wird. Im Zuge der Neufassung der
Kapitelerläuterungen zum Budget wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen eine
verbesserte Information in Aussicht gestellt.