1777/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.07.2004
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kolle-
gen vom 02.06.2004, Nr. 1846/J, betreffend gesundheitsgefährdender
Substanzen in impor-
tierten
Textilwaren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage
1:
Der Sachverhalt ist
mir bekannt. Mein Ressort unternahm und unternimmt im Rahmen der
Chemikalienpolitik eine Reihe von Anstrengungen zur Reduktion der
Risken gesundheits- und
umweltgefährlicher
Substanzen in Fertigwaren, insbesondere auch in Textilien.
Zu Frage
2:
Im Prinzip unterliegen nach Österreich
importierte und dort in Verkehr gebrachte Fertigwaren,
insbesondere auch Textilien, denselben
strengen chemikalienrechtlichen Standards wie im
EU-Raum bzw. in Österreich erzeugte Produkte. Der Arbeitskreis
„Chemikalieninspektion", ein
Zusammenschluss von Kontrollorganen der Länder sowie Experten meines Ressorts
und des
Umweltbundesamtes, führt immer wieder
Schwerpunktkontrollen bei Fertigwaren, insbesonde-
re auch bei Textilien auf verbotene bzw. beschränkte Chemikalien durch.
Die österreichischen
Aktivitäten im Bereich Chemikalienkontrolle
haben EU-weite Vorbildfunktion: Aus diesem
Grund
erhielten Österreich und Deutschland im Jahr 2003 den Vorsitz im Europäischen
Netz-
werk für Chemikalienkontrolle
(Chemicals-Legislation-European-Enforcement-Network, kurz
CLEEN), den es für mehrere Jahre innehaben
wird. Schwerpunktaktionen sind in den nächs-
ten Jahren unter anderem im Bereich Textilien geplant. In Zukunft wird eine
noch engere Ko-
operation zwischen den Behörden sowohl im Inland als auch im gesamten EU-Raum
ange-
strebt, um die Kontrolltätigkeiten im Hinblick auf verbotene/beschränkte
Chemikalien noch effi-
zienter zu gestalten.
Zu Frage
3:
Österreich hat als
einer der ersten Staaten weltweit bzw. in der EU bereits im August 2002
anlässlich des Johannesburger Umweltgipfels die Stockholmer-Konvention
zum Verbot gefähr-
licher Dauergifte (so genannte POPs-Chemikalien) sowie die
PIC-Konvention betreffend den
Gesundheits- und Umweltschutz beim Chemikalienexport in Drittstaaten
ratifiziert und somit
wesentlich zum
Inkrafttreten dieser beiden wichtigen Konventionen im Jahr 2004 beigetragen.
Beide Abkommen zielen auf die derzeit
weltweit gefährlichsten Chemikalien, insbesondere
auch aus der Gruppe der chlorierten
Pestizide ab. Österreich hat aktiv an den entsprechenden
Umsetzungs-Verordnungen in der EU mitgearbeitet [POP: VO(EG)Nr.850/04; PIC:
VO(EG)Nr.
304/03]. Weiters hat Österreich auf EU-Ebene wichtige Initiativen gesetzt, um
die Kontrollen im
Hinblick auf den Export gefährlicher Chemikalien in Drittländer zu
verstärken.
Zu Frage
4:
Die Kriterien des EU-Umweltzeichens
(„Eco-label-Blume") für Textilerzeugnisse, an deren
Etablierung mein Ressort mitwirkte, sieht eine Prüfung der Kriterieneinhaltung
durch unabhän-
gige Gutachter vor. Es kann daher von einer entsprechend hohen Glaubwürdigkeit
ausgegan-
gen werden.