1777/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2004
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kolle-
gen vom 02.06.2004, Nr. 1846/J, betreffend gesundheitsgefährdender Substanzen in impor-
tierten Textilwaren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Der Sachverhalt ist mir bekannt. Mein Ressort unternahm und unternimmt im Rahmen der
Chemikalienpolitik eine Reihe von Anstrengungen zur Reduktion der Risken gesundheits- und
umweltgefährlicher Substanzen in Fertigwaren, insbesondere auch in Textilien.

Zu Frage 2:

Im Prinzip unterliegen nach Österreich importierte und dort in Verkehr gebrachte Fertigwaren,
insbesondere auch Textilien, denselben strengen chemikalienrechtlichen Standards wie im
EU-Raum bzw. in Österreich erzeugte Produkte. Der Arbeitskreis „Chemikalieninspektion", ein
Zusammenschluss von Kontrollorganen der Länder sowie Experten meines Ressorts und des
Umweltbundesamtes, führt immer wieder Schwerpunktkontrollen bei Fertigwaren, insbesonde-
re auch bei Textilien auf verbotene bzw. beschränkte Chemikalien durch. Die österreichischen
Aktivitäten im Bereich Chemikalienkontrolle haben EU-weite Vorbildfunktion: Aus diesem


Grund erhielten Österreich und Deutschland im Jahr 2003 den Vorsitz im Europäischen Netz-
werk für Chemikalienkontrolle (Chemicals-Legislation-European-Enforcement-Network, kurz
CLEEN), den es für mehrere Jahre innehaben wird. Schwerpunktaktionen sind in den nächs-
ten Jahren unter anderem im Bereich Textilien geplant. In Zukunft wird eine noch engere Ko-
operation zwischen den Behörden sowohl im Inland als auch im gesamten EU-Raum ange-
strebt, um die Kontrolltätigkeiten im Hinblick auf verbotene/beschränkte Chemikalien noch effi-
zienter zu gestalten.

Zu Frage 3:

Österreich hat als einer der ersten Staaten weltweit bzw. in der EU bereits im August 2002
anlässlich des Johannesburger Umweltgipfels die Stockholmer-Konvention zum Verbot gefähr-
licher Dauergifte (so genannte POPs-Chemikalien) sowie die PIC-Konvention betreffend den
Gesundheits- und Umweltschutz beim Chemikalienexport in Drittstaaten ratifiziert und somit
wesentlich zum Inkrafttreten dieser beiden wichtigen Konventionen im Jahr 2004 beigetragen.
Beide Abkommen zielen auf die derzeit weltweit gefährlichsten Chemikalien, insbesondere
auch aus der Gruppe der chlorierten Pestizide ab. Österreich hat aktiv an den entsprechenden
Umsetzungs-Verordnungen in der EU mitgearbeitet [POP: VO(EG)Nr.850/04; PIC: VO(EG)Nr.
304/03]. Weiters hat Österreich auf EU-Ebene wichtige Initiativen gesetzt, um die Kontrollen im
Hinblick auf den Export gefährlicher Chemikalien in Drittländer zu verstärken.

Zu Frage 4:

Die Kriterien des EU-Umweltzeichens („Eco-label-Blume") für Textilerzeugnisse, an deren
Etablierung mein Ressort mitwirkte, sieht eine Prüfung der Kriterieneinhaltung durch unabhän-
gige Gutachter vor. Es kann daher von einer entsprechend hohen Glaubwürdigkeit ausgegan-
gen werden.