1780/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: 11.001/76-I/A/3/03 Wien,
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Ich beantworte die
an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1856/J der
Abgeordneten Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
|
Wie auch in der
Anfrage ausgeführt wird, handelt es sich beim Tierschutzgesetz für das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowohl der Art als auch dem Umfang
nach um eine weitgehend neue Materie.
Die mit dem Gesetz
bzw. den konkretisierenden Verordnungen verbundenen Maßnahmen bzw. der daraus
resultierende budgetäre Aufwand bedürfen –
zumindest in der
Implementierungsphase – umfassender analytischer Vor-kehrungen, um annähernd
valide Entscheidungsgrundlagen in budgetärer Hinsicht erstellen zu können. Da
einerseits diese Analysetätigkeit bzw. die Erstellung der Verordnungen durch
das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen derzeit noch nicht
abgeschlossen sind und andererseits der Tierschutz bzw. dessen budgetäre
Implikationen ein Schwerpunktthema im Rahmen der durchzuführenden Verhandlungen
über die Bundesvoranschlagsentwürfe 2005 und 2006 darstellen werden, können die
in der Anfrage relevierten Frage-stellungen derzeit noch nicht mit
ausreichender Präzision und Vollständigkeit beantwortet werden.
Die Beantwortung
der gegenständliche Anfrage wird daher zum gegebenen Zeitpunkt, insbesondere
nach Vorliegen der grundsätzlichen Beschlüsse über das Budget 2005,
nachgereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesministerin:
Maria Rauch-Kallat