1780/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                            (5-fach)

Parlament                                                                                        

1010 Wien                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 11.001/76-I/A/3/03                                                                  Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1856/J der Abgeordneten Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

 

 

 


Wie auch in der Anfrage ausgeführt wird, handelt es sich beim Tierschutzgesetz für das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowohl der Art als auch dem Umfang nach um eine weitgehend neue Materie.

 

Die mit dem Gesetz bzw. den konkretisierenden Verordnungen verbundenen Maßnahmen bzw. der daraus resultierende budgetäre Aufwand bedürfen –

zumindest in der Implementierungsphase – umfassender analytischer Vor-kehrungen, um annähernd valide Entscheidungsgrundlagen in budgetärer Hinsicht erstellen zu können. Da einerseits diese Analysetätigkeit bzw. die Erstellung der Verordnungen durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen derzeit noch nicht abgeschlossen sind und andererseits der Tierschutz bzw. dessen budgetäre Implikationen ein Schwerpunktthema im Rahmen der durchzuführenden Verhandlungen über die Bundesvoranschlagsentwürfe 2005 und 2006 darstellen werden, können die in der Anfrage relevierten Frage-stellungen derzeit noch nicht mit ausreichender Präzision und Vollständigkeit beantwortet werden.

 

Die Beantwortung der gegenständliche Anfrage wird daher zum gegebenen Zeitpunkt, insbesondere nach Vorliegen der grundsätzlichen Beschlüsse über das Budget 2005, nachgereicht werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

Maria Rauch-Kallat