1781/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                            (5-fach)

Parlament                                                                                        

1017 Wien                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 11.001/77-I/A/3/04                                                                  Wien, 20. Juli 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1859/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Im Rahmen der Fondsgründung wurde davon ausgegangen, dass die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel eine Vorableistung waren und dass in weiterer Folge die Aufteilung zu jeweils einem Drittel zwischen dem Bund, den Ländern und der Pharmazeutischen Industrie erfolgen werde. Weder Länder noch Pharmaindustrie haben bisher ihre Zahlungen in den Fonds erfüllt, einzig und al­lein der Bund. Bei der letzten Sitzung der Landesgesundheitsreferenten am 17. Juni 2004 wurde erneut versucht, die Länder dazu zu bewegen, sich nach dem Vorbild des „Unterstützungs­fonds für Personen, die durch medizinische Behandlung oder Tätigkeit mit HIV infiziert worden sind, und ihre Angehörigen“ an dem Fonds zu beteiligen.

 

Frage 2:

Die Förderungsmittel werden in monatlichen Teilbeträgen zu jeweils € 75.000,00 angewiesen. Aus nicht verbrauchten Förderungsmitteln der Vorjahre wäre noch ein Restbetrag von € 58.978,00 einzubehalten. Wann das erfolgen wird, ist noch nicht geklärt. Bei Einbehaltung dieses Betrages kann der Fonds vorübergehend die Leistungen nicht in voller Höhe gewähren.

 

Frage 3:

Die Monatstangenten werden am 10. jedes Monats angewiesen.

 

Frage 4:

Der in Rede stehende „HCV-Unterstützungsfonds“ hat im Jahr 2003 € 1,002.546,00 an Förderungsmitteln erhalten. Im Bundesvoranschlag 2004 wurde aufgrund der Erfahrungswerte der Vorjahre lediglich für einen Betrag von € 900.000,00 Vorsorge getroffen. Das ist vor allem auf das Förderungsjahr 2002 zurückzuführen, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Bundesvoranschlages vor allem dieses Jahr zur Beurteilung herangezogen werden musste. Im Jahr 2002 hat besagter Fonds zwar € 1,090.092,00 an Fördermitteln erhalten, es wurden allerdings € 283.978,00 nicht verbraucht. Im Jahr 2002 lag der tatsächliche Finanzbedarf des Vereines somit bei € 806.114,00.  

 

Die Budgetvorschau des Fonds vom Herbst 2003 wurde berücksichtigt, allerdings wurde hinsichtlich der Einmalzahlung der Stufe 6 (Personen mit Leberkarzinom) in der Höhe von € 36.337,00 von einer geringeren Personenanzahl ausgegangen.

 

Die dem Fonds bekannten laufenden Fälle wurden umfassend berücksichtigt.

 

Frage 5:

Die Förderungsmittel 2004 wurden nicht um 25% gekürzt, es wurden lediglich die € 283.978,00 nicht verbrauchten Förderungsmittel aus 2002 gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl.II Nr. 51/2004, in Abzug gebracht.

 

Frage 6:

Der „HIV-Unterstützungsfonds“ hat 2004 die erforderlichen Förderungsmittel erhalten. Allerdings ist ein Vergleich zwischen den beiden Fonds nur beschränkt zielführend, da die Begünstigten des HIV-Unterstützungsfonds aufgrund der wesentlich längeren Laufzeit des Fonds seit Jahren bekannt sind und konstant bleiben. Außerdem sieht das Leistungskonzept des „HIV-Unterstützungsfonds“ keine Leistungsabstufung nach dem Schweregrad der Erkrankung vor, sodass diesbezüglich keine Nach- und Umstufungen und somit in dieser Hinsicht keine finanziellen Schwankungen möglich sind. Insbesondere die Einmalzahlung der Stufe 6 in Höhe von € 36.337,00 ist im Rahmen der budgetären Vorausplanung als sehr problematisch anzusehen.

 

Fragen 7 und 8:

Das „Bundesrechnungsamt“ hat an das Gesundheitsressort keine Anfrage gerichtet.

 

Frage 9:

Fondsleiter Rezman hat den Förderungsvertrag 2004 am 19. Februar 2004 rechtskräftig unterschrieben. Im März 2004 wurde die Förderung vorbereitet, die konkrete Anweisung wurde von der Buchhaltung des BMLFUW im April 2004 vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass in diesen Zeitraum die Osterfeiertage fielen.

 

In den Monaten Jänner – März 04 haben die Betroffenen ihre monatlichen Unterstützungsleistungen ohne zeitliche Verzögerung erhalten, da das Fondsvermögen zu diesem Zeitpunkt entsprechend hoch war. Nur im April 2004 kam es für die Betroffenen zu einer verzögerten Auszahlung.

 

Frage 10:

Die schriftliche Zusage vom Februar 2004 für eine Subvention in Höhe von € 900.000,00 für das Förderungsjahr 2004 wird seitens meines Ressorts vollinhaltlich erfüllt. Lediglich der Auszahlungsmodus wurde abgeändert, um die € 283.978,00 abzurechnen, wobei das aber auf die Gesamtsumme keinen reduzierenden Einfluss hat (der Gesamtbetrag von € 900.000,00 wurde statt auf 10 auf 12 Monatsraten aufgeteilt).  

 

Frage 11:

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Förderungsvertrages erschien es aus budgetärer Sicht nicht ausgeschlossen, für allfällige Fälle der Stufe 6 (= Personen mit Leberkarzinom) einen Zusatzantrag zu stellen. Daher wurde dieser Hinweis in dem erwähnten Begleitschreiben aufgenommen. Aufgrund der äußerst knappen Budgetlage ist eine Mittelaufstockung allerdings nicht vorgesehen. Vielmehr müssen die Länder ihre Zusagen zu einer Fondsbeteiligung endlich erfüllen.

 

Frage 12:

Die diesbezüglichen Entscheidungen stehen derzeit in Diskussion, allerdings sind meinem Ressort derzeit nur 2 offene Fälle bekannt.

 

Frage 13:

Dem derzeit einzigen beschlossenen Fall der Stufe 6, der in der Vorstandssitzung vom 19. Februar 2004 anerkannt wurde und der mit Schreiben vom 12. März 2004 das Angebot der Stufe 6 angenommen hat, wurde mit Schreiben vom 4.Mai 2004 mitgeteilt, dass ein Betrag von € 10.000,00 angewiesen wurde und dass der verbleibende Restbetrag von € 26.337,00 nach Maßgabe der vorhandenen Mittel in den nächsten beiden Monaten zur Auszahlung gelangen wird.

 

Frage 14:

Es wurde ins Auge gefasst, dem „HCV-Unterstützungsfonds“ für die Jahre 2005 und 2006 ebenfalls € 900.000,00 zur Verfügung zu stellen.

 

Frage 15:

Weitere Kürzungen sind vorbehaltlich einer auch 2005 und 2006 gleichbleibenden Budgetlage nicht geplant.

 

Frage 16:

Es ist geplant, gemeinsam mit dem Fondsvorstand eine Änderung des Leistungskonzeptes ins Auge zu fassen.

 

Frage 17:

Die für den 2. Juni 2004 anberaumte Sitzung wurde kurzfristig verschoben, da das Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ferenci an diesem Tag unerwarteter Weise verhindert war an der Sitzung teilzunehmen und der Fondsleiter in seinem E-Mail vom 26. Mai 2004 festgestellt hat, dass eine Sitzung ohne Prof. Dr. Ferenci wenig Sinn habe.

 

Frage 18:

Es trifft nicht zu, dass durch diese Absage eine ordnungsgemäße Zahlung für mehrere Betroffene nicht möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

Maria Rauch-Kallat