1784/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
11000/32-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1799/J-NR/2004 betreffend zunehmender LKW-Ausweich-Verkehr im
burgenländischen Straßennetz, die die Abgeordneten Steier und GenossInnen am
26. Mai 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Auswirkungen zeigt die Einführung der
LKW-Maut auf das Verkehrsaufkommen im Burgenland?
Antwort:
Nach dem derzeitigen Stand der Verkehrszählungen
sind keine Auswirkungen der LKW-Maut auf das Verkehrsaufkommen im Burgenland -
generell gesehen - bekannt.
Fragen 2 und 3:
Wie hoch ist der Anteil an Ziel- und
Quellverkehr bzw. Transit auf den burgenländischen Straßen?
Haben sich die Werte seit dem 1.1.2004 bzw. seit
dem 1.5.2004 verändert und wenn ja, in welcher Form?
Antwort:
Für die regionale Unterscheidung des
Verkehrsaufkommens gesplittet nach Ziel- und Quellverkehr bzw. Transit für das
Burgenland liegen dem BMVIT derzeit keine Daten vor.
Frage 4:
Liegen Ihrem Ressort mittlerweile Zahlen vor,
die den LKW-Ausweichverkehr im Burgenland belegen? Wenn ja, wie hoch ist das
Ausmaß des Umgehungsverkehrs im Burgenland?
Antwort:
Seitens der ASFINAG wurde in Abstimmung mit
meinem Ressort eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die mögliche Auswirkungen
der fahrleistungsabhängigen Maut auf Verkehrsver-lagerungen vom mautpflichtigen
auf das untergeordnete - nicht mautpflichtige - Netz überprüfen soll. Seriöse
Aussagen über Verkehrsverlagerungen sind erfahrungsgemäß erst nach einem
längeren Beobachtungszeitraum möglich; ein diesbezüglicher Zwischenbericht soll
bis Ende Juli vorliegen. Erste vorläufige Ermittlungen zeigen, wie anlässlich
des Verkehrsreferentengipfels am 27.5. von Herrn LR Schmid berichtet,
Verkehrszuwächse beim LKW-Verkehr auf der B 10 zwischen Parndorf und
Bruckneudorf, auf der B 50 zwischen Schützen und Eisenstadt sowie auf der B 16
zwischen Wulkaprodersdorf und Wimpassing.
Diese Bereiche werden im Zuge der laufenden
Studie einer besonderen Bearbeitung unterzogen werden.
Frage 5:
Falls noch kein genaues Zahlenmaterial vorliegt:
innerhalb welchen Zeitraumes wird ihrem Ressort Datenmaterial zum maut- und
kontrollbedingten Umfahrungsverkehr im Burgenland vorliegen?
Antwort:
Ein erster Zwischenbericht über den
angesprochenen Ausweichverkehr ist bis Ende Juli vorgesehen; ein umfassender
Bericht soll Ende 2004 vorliegen.
Frage 6:
Existieren Erhebungen Ihres Ressorts zu
potentiellen Ausweichrouten für maut- und kontroll-bedingten Ausweichverkehr im
burgenländischen Straßennetz? Wenn ja, um welche Routen handelt es sich konkret
und welche Beschränkungen sind hier möglich?
Antwort:
Wie in Antwort zu Frage 4 erwähnt, sind
potentielle Ausweichrouten zum mautpflichtigen Netz Teilbereiche der B 10, der
B 50 und der B 16. Allfällige Beschränkungen in Form von Fahrverboten,
Gewichtsbeschränkungen, etc. fallen in den Kompetenzbereich des Landes
Burgenland.
Frage 7:
Welche Erkenntnisse und Maßnahmen werden in der
Koordinationsplattform (Bund, Länder, Exekutive) zum LKW-Ausweichverkehr im
Burgenland diskutiert?
Antwort:
Sämtliche Erkenntnisse und
Untersuchungsergebnisse sowohl der Länder als auch der ASFINAG und der
Exekutive werden in der Koordinationsplattform diskutiert und dokumentiert, um
geeignete Maßnahmen - die wie erwähnt kompetenzmäßig durch das jeweilige
Bundesland zu veranlassen sind - setzen zu können.
Frage 8:
Medienberichten zufolge sehen Sie in einer
Ausweitung der LKW-Maut geeignete Maßnahmen gegen den durch die LKW-Maut
ausgelösten Ausweichverkehr auf den Bundesstraßen (APA, 14.5.2004). Welche
konkreten Schritte planen Sie diesbezüglich zu setzen?
Antwort:
Eine Ausweitung der LKW-Maut auch auf bestimmte
Strecken des untergeordneten Straßennetzes war von mir lediglich als eine
Option zur Diskussion gestellt worden. Von den meisten Vertretern der Länder
ist diese Möglichkeit bei einem, auf meine Einladung hin veranstalteten
Verkehrs-referenten-Gipfel am 27. Mai 2004, aber nicht präferiert worden, da
von einer derartigen Bemautung wegen der Forderung der Nichtdiskriminierung
auch der lokale und regionale Güterverkehr stark betroffen wäre. Eine
diesbezügliche Entscheidung müsste jedenfalls zuerst von den Ländern getroffen
werden.
Mit freundlichen Grüßen