1787/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. 12000/10-CS3/04      DVR 0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

Wien,   21. Juli  2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1844/J-NR/2004 betreffend Lücken im Mobilfunknetz der Westbahnstrecke, die die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen am

27. Mai 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Von seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie muss grundsätzlich festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

 

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall einge schränkt worden. Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und die nunmehrige ÖBB-Holding AG ändert sich daran nichts.

 

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen

kann.

 

Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

 

Die von mir mit der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage befassten

Österreichischen Bundesbahnen nahmen zu den Fragen 1 bis 5 wie folgt Stellung:

 

 

Fragen 1 bis 4:

Warum bestehen auf der Westbahnstrecke nach wie vor Lücken im Mobilfunknetz?

 

Ist im Zuge des Ausbaus der Westbahnstrecke auch ein lückenloser Ausbau des Mobilfunknetzes geplant?

 

Wenn ja, - in welchem Zeitrahmen?

 

Wenn nein, - warum nicht?

 

Antwort:

Diese Fragen können nur von den Netzbetreibern selbst beantwortet werden, eine Verpflichtung der Österreichischen Bundesbahnen zum Ausbau oder Mitfinanzierung des Mobilfunknetzes entlang von Bahnstrecken besteht nicht.

 

Frage 5:

Ist es richtig, dass ein lückenloser Ausbau von einer Co-Finanzierung durch die ÖBB abhängt?

 

Antwort:

Seitens der Österreichischen Bundesbahnen wurde in Co-Finanzierung mit Mobilkom und

T-Mobile der Einbau von moving repeatern in die Wagen 1. Klasse realisiert.

 

Auf Kosten der ÖBB werden alle Waggonfenster mit abschirmender Wirkung getauscht, um bei ausreichender Netzversorgung eine optimale Nutzung zu gewährleisten.

 

Frage 6:

Was werden Sie unternehmen, um einen solchen Ausbau rasch voranzutreiben?

 

Antwort:

Diese Antwort erübrigt sich, da wie ich einleitend schon ausgeführt habe, Einflussnahmen durch den Verkehrsminister nicht mehr möglich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen