1787/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
12000/10-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1844/J-NR/2004 betreffend Lücken im Mobilfunknetz der
Westbahnstrecke, die die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und
GenossInnen am
27. Mai 2004 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Von seiten des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie muss grundsätzlich festgestellt werden, dass das
Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines
Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und
Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der
ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind
daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des
Bundesministers ist gemäß § 12 BBG auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall einge schränkt
worden. Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und die nunmehrige ÖBB-Holding
AG ändert sich daran nichts.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern
oder Marktstrategien der freien Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand)
und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes
eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen
kann.
Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den
sehr eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und
Weisung im Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch
auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch
gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Die von mir mit der gegenständlichen parlamentarischen
Anfrage befassten
Österreichischen Bundesbahnen nahmen zu den Fragen
1 bis 5 wie folgt Stellung:
Fragen 1 bis 4:
Warum bestehen auf der Westbahnstrecke nach wie
vor Lücken im Mobilfunknetz?
Ist im Zuge des Ausbaus der Westbahnstrecke auch
ein lückenloser Ausbau des Mobilfunknetzes geplant?
Wenn ja, - in welchem Zeitrahmen?
Wenn nein, - warum nicht?
Antwort:
Diese Fragen können nur von den Netzbetreibern
selbst beantwortet werden, eine Verpflichtung der Österreichischen Bundesbahnen
zum Ausbau oder Mitfinanzierung des Mobilfunknetzes entlang von Bahnstrecken
besteht nicht.
Frage 5:
Ist es richtig, dass ein lückenloser Ausbau von
einer Co-Finanzierung durch die ÖBB abhängt?
Antwort:
Seitens der Österreichischen Bundesbahnen wurde
in Co-Finanzierung mit Mobilkom und
T-Mobile der Einbau von moving repeatern in die
Wagen 1. Klasse realisiert.
Auf Kosten der ÖBB werden alle Waggonfenster mit
abschirmender Wirkung getauscht, um bei ausreichender Netzversorgung eine
optimale Nutzung zu gewährleisten.
Frage 6:
Was werden Sie unternehmen, um einen solchen
Ausbau rasch voranzutreiben?
Antwort:
Diese Antwort erübrigt sich, da wie ich
einleitend schon ausgeführt habe, Einflussnahmen durch den Verkehrsminister
nicht mehr möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen