1788/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
10000/48-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 21.
Juli 2004
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1860/J-NR/2004 betreffend die Bahnstrecke Rohr-Bad
Hall, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 4.
Juni 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 3, 4, 7 und 9:
Erfolgte die bescheidmäßige Einstellung der
Bahnstrecke Rohr-Bad Hall bereits, wenn ja wann, wenn nein warum nicht?
In welchem Stadium steht die
InteressentInnensuche für die Strecke Rohr-Bad Hall, deren Frist laut 2140 AB,
XXI GP am 15. März 2001 begann und am 23. Mai 2001 endete?
Welche Folgeschritte sind wann im einzelnen
vorgesehen?
Bis zu welchem Zeitpunkt werden Sie die
Problematik Rohr-Bad Hall einer Lösung zuführen bzw. die nötigen Entscheidungen
treffen?
Aus welchen Gründen gaben Sie bisher dem
namentlich bekannten Bewerber für die Bahnstrecke keinen positiven Bescheid?
Antwort:
Nach Abschluss der von der Schieneninfrastrukturges.m.b.H
(SCHIG) durchgeführten Interessentensuche und entsprechend dem dabei erzielten
Ergebnis (kein Interessent für die Weiterführung eines öffentlichen
Eisenbahnverkehrs und ein Interessent hinsichtlich eines nicht-öffentlichen Verkehrs)
erfolgte seitens der SCHIG die Empfehlung der dauernden Einstellung der
gegen-ständlichen Strecke. Mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens stellte sich
heraus, dass die
Bemühungen um eine Übernahme zu kaufmännisch
gerechtfertigten Bedingungen nachweislich erfolglos geblieben sind. Nach der
letzthin eingelangten positiven Stellungnahme des Landes für die Einstellung
wird ho. beabsichtigt, die bescheidmäßige Gesamteinstellung seitens meines
Ressorts umgehend durchzuführen.
Fragen 2, 5 und 6 :
Sind damit die Voraussetzungen für einen Verkauf
gegeben?
Welche Interessenten meldeten sich bisher a) für
das Bahnhofsgebäude Bad Hall b) für das Bahnhofsareal (Parkplatz) Bad Hall und
c) für die Bahnstrecke selbst?
Aus welchen Gründen erfolgte noch keine Vergabe
der drei Bereiche an Interessierte?
Antwort:
Nein, da gemäß § 29 Abs. 3 Eisenbahngesetz je
nach Entscheidung im Rahmen des nach-folgenden Verfahrens des Landeshauptmannes
u.a. die Möglichkeit des Rückbaus bzw. auch der Weiternutzung der Grundstücke
auch im Rahmen eines Eisenbahnverkehrs bzw. -betriebes als nicht-öffentliche
Anschlussbahn unter der Voraussetzung eines Erwerbes der entsprechenden
Verfügungsberechtigungen und Regelung der Rückbauverpflichtung mit den ÖBB
besteht.
Die Frage einer Vergabe der drei
Immobilienbereiche liegt aus den oben genannten Gründen nicht im
Entscheidungsbereich des bmvit.
Frage 8:
Wie beurteilen Sie die Vorhaben der Gemeinde
Bad Hall, die genannten Liegenschaften und Gebäude betreffend?
Antwort:
Nach ho. Auffassung ist es nicht Aufgabe des
bmvit, die Vorhaben der Gemeinde Bad Hall
betreffend die Liegenschaften und Gebäude zu
beurteilen. Verkäufe von Immobilien sind Aufgabe der Organe der
Österreichischen Bundesbahnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Österreichischen Bundesbahnen an das Vergabegesetz gebunden sind und ein
freihändiger Verkauf daher nicht möglich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen