1789/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1808/J der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck und GenossInnen
wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 15 und 19:

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2002 die Entschließung
E 153/XXI. GP gefasst, mit der der Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen ersucht wird, den Ländern die Feststellungen des Obersten
Sanitätsrates zur Kenntnis zu bringen, wonach Feuerwehrleuten die Impfung gegen
Hepatitis B dringend empfohlen wird, da diese als Ersthelfer zu verstehen sind.

Mit Schreiben an die Verbindungsstelle der Bundesländer vom 19. August 2002 bin
ich diesem Ersuchen nachgekommen. Ich habe in diesem Schreiben weiters
ersucht, die erwähnte Thematik auf die Tagesordnung der nächsten
Landeshauptleutekonferenz zu setzen, zumal ich in der erwähnten Entschließung
auch ersucht wurde, mit der Landeshauptleutekonferenz Gespräche hinsichtlich der
Finanzierung von Hepatitis B-Schutzimpfungen für die Feuerwehrleute, die einer
erhöhten Gefährdung (z.B. im Rahmen von Bergungen) ausgesetzt sind, zu führen.

In der Folge hat die Landesamtsdirektorenkonferenz in ihrer Sitzung am
20. September 2002 diese Entschließung behandelt und einen Beschluss gefasst,
mit dem - im Hinblick auf die einschlägige Empfehlung des Obersten Sanitätsrates -
eine Landesexpertenkonferenz aus Experten für das Feuerwehrwesen unter
Beteiligung von Gesundheitsexperten (unter dem Vorsitz von Wien) beauftragt
wurde, zu prüfen und zu empfehlen, für welchen Personenkreis genau eine derartige
Impfung erforderlich ist.

Über die Ergebnisse dieser Expertenkonferenz ist mir nicht berichtet worden.
Allerdings ist die Kompetenz in dieser Angelegenheit nach Auslaufen der


XXI. Gesetzgebungsperiode und infolge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003
mit Mai 2003 auf das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übergegangen.

Ich verweise daher auf die diesbezügliche Zuständigkeit der Frau Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen.

Wie schon in der Vergangenheit unterstütze ich selbstverständlich alle Bestrebungen
zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Feuerwehrleuten - mit dem
besonderen Anliegen, die Erfolge aus dem freiwilligen Engagement im Bereich der
Feuerwehren sicherzustellen -, allerdings fällt die fachliche Zuständigkeit hiefür seit
Mai 2003 leider nicht mehr in die Zuständigkeit meines Ressorts.

Zu den Fragen 16 bis 18:

Nach Mitteilung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt wären von einem
einschlägigen Impfprogramm etwa 310.000 Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren
betroffen. Die Kosten hiefür würden sich auf ca. 56 Mio. € belaufen.

Dabei wurde allerdings keine Einschränkung auf bestimmte Tätigkeitsbereiche
dieser Feuerwehrleute (wie Bergung von Unfallopfern und deren Erstversorgung)
getroffen. Wie mir bekannt wurde, halten auch die Länderexperten eine derartige
Einschränkung nicht für zielführend (da grundsätzlich alle Feuerwehrleute auch für
alles zuständig sind, etwa weil sie sich gegenseitig vertreten).