1789/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
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möglich.
BM für soziale
Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte
die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1808/J der Abgeordneten Krist, Schopf,
Keck und GenossInnen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 15 und
19:
Der Nationalrat
hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2002 die Entschließung
E 153/XXI. GP gefasst, mit der der Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen ersucht wird, den Ländern die Feststellungen des Obersten
Sanitätsrates zur Kenntnis zu bringen,
wonach Feuerwehrleuten die Impfung gegen
Hepatitis B dringend empfohlen wird, da diese als Ersthelfer zu
verstehen sind.
Mit Schreiben an die Verbindungsstelle der Bundesländer vom 19. August
2002 bin
ich diesem Ersuchen nachgekommen.
Ich habe in diesem Schreiben weiters
ersucht, die erwähnte Thematik auf die Tagesordnung der nächsten
Landeshauptleutekonferenz zu setzen, zumal ich in der erwähnten Entschließung
auch ersucht wurde, mit der
Landeshauptleutekonferenz Gespräche hinsichtlich der
Finanzierung von Hepatitis B-Schutzimpfungen für die Feuerwehrleute, die
einer
erhöhten Gefährdung (z.B. im Rahmen von
Bergungen) ausgesetzt sind, zu führen.
In der Folge hat
die Landesamtsdirektorenkonferenz in ihrer Sitzung am
20. September 2002 diese Entschließung behandelt und einen Beschluss gefasst,
mit dem - im Hinblick auf die einschlägige Empfehlung des Obersten
Sanitätsrates -
eine Landesexpertenkonferenz aus Experten für das Feuerwehrwesen unter
Beteiligung von Gesundheitsexperten (unter dem Vorsitz von Wien) beauftragt
wurde, zu prüfen und zu empfehlen, für
welchen Personenkreis genau eine derartige
Impfung erforderlich ist.
Über die Ergebnisse dieser Expertenkonferenz ist mir nicht berichtet
worden.
Allerdings ist die Kompetenz in
dieser Angelegenheit nach Auslaufen der
XXI. Gesetzgebungsperiode und infolge der
Bundesministeriengesetz-Novelle 2003
mit Mai 2003 auf das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übergegangen.
Ich verweise daher auf die diesbezügliche Zuständigkeit der Frau
Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen.
Wie schon in der Vergangenheit unterstütze ich selbstverständlich alle
Bestrebungen
zur
Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Feuerwehrleuten - mit dem
besonderen Anliegen, die Erfolge
aus dem freiwilligen Engagement im Bereich der
Feuerwehren sicherzustellen -, allerdings fällt die fachliche Zuständigkeit
hiefür seit
Mai 2003 leider nicht mehr in die Zuständigkeit meines Ressorts.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Nach Mitteilung
der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt wären von einem
einschlägigen Impfprogramm etwa 310.000
Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren
betroffen. Die Kosten hiefür würden sich auf ca. 56 Mio. € belaufen.
Dabei wurde
allerdings keine Einschränkung auf bestimmte Tätigkeitsbereiche
dieser Feuerwehrleute (wie Bergung von Unfallopfern und deren Erstversorgung)
getroffen. Wie mir bekannt wurde, halten
auch die Länderexperten eine derartige
Einschränkung nicht für zielführend
(da grundsätzlich alle Feuerwehrleute auch für
alles zuständig sind, etwa weil sie sich gegenseitig vertreten).