1792/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1779/J betreffend
Beratungs- und Betreuungseinrichtung für KünstlerInnen des AMS Wien (Team 4 -
Künstlerservice, Projekte BBE für KünstlerInnen), welche die Abgeordneten Mag.
Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 25. Mai 2004 an mich richteten,
stelle ich fest:

Grundsätzlich möchte ich vorausschicken, dass seit Inkrafttreten des
Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG) Angelegenheiten der Durchführung der
Arbeitsmarktpolitik dem seither aus dem Bundesdienst ausgegliederten
Arbeitsmarktservice unter Einbindung der Sozialpartner auf allen Ebenen unter
eigener Verantwortung übertragen wurden. Das AMSG räumt dem AMS die
Möglichkeit ein, Dienstleistungen selber zu erbringen oder diese durch Dritte
erbringen zu lassen. Fragen der organisatorischen Abläufe fallen daher
ausschließlich in den Kompetenzbereich des AMS. Die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage erfolgt daher entsprechend einer Stellungnahme des
AMS.


Antwort zu den Punkten 1 und 5 der Anfrage:

Im Durchschnitt betreute ein/e Berater/in ca. 400 Personen. Im Jahr 2003 wurden in
Wien im Künstlerbereich 66 offene Stellen für reguläre Dienstverhältnisse, 59
Werkvertragsverhältnisse und 26 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gemeldet
bzw. akquiriert. Es kamen unter Einbindung des AMS 62 reguläre Dienstverhältnisse,
79 Werkvertragsverhältnisse und 26 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
zustande.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Das zuständige AMS-Landesdirektorium Wien hat sich für den Zukauf dieser
Dienstleistung durch eine externe Beratungseinrichtung ausgesprochen. Ich sehe
keine Notwendigkeit in dieser Frage einzuschreiten.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Zielvorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an das AMS sind
nicht berufsgruppenspezifisch.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Mit Stand Ende Mai 2004 war in den einzelnen Bundesländern folgende Zahl von
Künstler/innen arbeitslos vorgemerkt:


 

bildende
Künstler/innen

darstellende
Künstler/innen

gesamt

Burgenland

6

17

23

Kärnten

15

34

49

Niederösterreich

52

90

142

Oberösterreich

39

50

89

Salzburg

17

43

60

Steiermark

50

91

141

Tirol

20

43

63

Vorarlberg

9

22

31

Wien

245

1.030

1.275

Österreich

453

1.420

1.873

Antwort zu den Punkten 6 und 23 der Anfrage:

Alle Einrichtungen des AMS agieren bei ihrer Vermittlungstätigkeit überregional.
Eigene Kompetenzzentren für die Vermittlung von Künstler/innen einzurichten,
erscheint für das AMS jedoch nur in Wien erforderlich. In allen anderen
Bundesländern liegt die Zahl der jeweils arbeitslos vorgemerkten Künstler/innen
unter 150, weshalb die Einrichtung von Sonderdiensten zu wirtschaftlich vertretbaren
Kosten nicht möglich ist. Das AMS Wien wird allerdings im Rahmen der besonderen
Einrichtung für die Künstler/innenvermittlung eine Mindestkapazität von einer Person
für die überregionale Vermittlung abstellen.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Für acht Monate (Laufzeit 1. Mai bis 31. Dezember 2004) inklusive einmaliger
Investitionen (für die Arbeitsplatz-Infrastruktur) sind insgesamt € 253.692,92
vorgesehen. Für ein Jahr werden es insgesamt voraussichtlich ca. € 361.944,-, für
drei Jahre insgesamt ca. € 1.113.000,- sein. Die vereinbarte Valorisierung wurde bei
diesen Angaben jeweils geschätzt.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Die jährlichen Personalkosten für Gehälter betragen € 226.870,38 (fünf
Berater/innen, eine halbtags angestellte Sekretariatskraft). Die jährlichen
Personalkosten für Weiterbildung, Supervision, Honorare und Jahreskarten für die
Akquisition werden € 33.330,00 betragen. Anlaufkosten dafür sind nicht vorgesehen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Die Mitarbeiter/innen des Künstlerservice verfügen über eine anerkannte,
abgeschlossene Ausbildung im künstlerischen Bereich und haben eine mindestens
zehnjährige, professionelle künstlerische Tätigkeit ausgeübt.

Darüber hinaus verfügen drei der Betreuer/innen über Zusatzqualifikationen in den
Bereichen Training, Coaching, Betreuung von Langzeitarbeitslosen,
Projektmanagement, Führungskräftetraining und Personalentwicklung. Eine
Betreuerin verfügt über eine fachpädagogische Ausbildung.

Branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen sind für das Betreuungspersonal
vorgesehen und werden sich ausschließlich an den Kundenbedürfnissen orientieren.
Eine Fortbildung in den Bereichen Arbeitslosenversicherungsgesetz,
Arbeitsmarktförderungsgesetz sowie in allen sonstigen Gesetzesmaterien bzw.
Richtlinien, die für eine professionelle Beratung und eine gute Kooperation mit dem
AMS notwendig sind, wurde noch vor der ersten Informationsveranstaltung für die
Berater/innen des Team 4 Künstlerservice durchgeführt.


Antwort zu den Punkten 10 und 20 der Anfrage:

Das Konzept des Team 4 Künstlerservice ist nicht ausschließlich auf Clearing und
Coaching zentriert. Es wurde den Interessensvertretungen der Künstler/innen
mehrfach präsentiert; deren Vorschläge wurden berücksichtigt und ins aktuelle
Konzept eingearbeitet.

Die Klärungsphase ist nur als eine Vorphase der tatsächlichen Betreuung zu
verstehen und dient ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen. Um die
Kund/inn/en qualitätsvoll betreuen und vermitteln zu können, muss eine
Informationsbasis über sie vorhanden sein. Dafür bieten sich einige Möglichkeiten
an, wie z.B. Vorlegen des Präsentationsmaterials seitens der Künstler/innen,
Führung von Erstgesprächen zur Nachvollziehbarkeit des beruflichen Werdeganges
oder - wenn kein Informationsmaterial vorhanden ist - auch die Möglichkeit der
Teilnahme an Auditions, Workshops usw. Die Entscheidung darüber treffen die
Kund/inn/en selbst, genauso wie die Entscheidung, ob sie das Betreuungsangebot
der BBE überhaupt in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Strukturelle Verbesserungen  der Vermittlung  und  auch  der Planungsbasis für
etwaige notwendige Fortbildungsmaßnahmen sind wesentliche Ziele des Projektes.
Strukturierte Beobachtung der Vermittlungsprobleme der betreuten Kund/inn/en und
regelmäßige   Rückmeldungen   im   Rahmen   des   Projektcontrollings   sollen   zur
Verbesserung der Planungsbasis beitragen.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Eine Klient/inn/en-Datenbank, ein bereits bei den anderen Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen erprobtes EDV-Programm, wurde schon in Betrieb
genommen. Moderne Vermittlung nützt die Erfahrung vorhandener professioneller
Einrichtungen und ist an der Einbindung spezifischer Netzwerke interessiert. Es ist
daher selbstverständlich, dass sowohl die Kontakte mit europaweiten Einrichtungen
hergestellt, als auch alle Kooperationsmöglichkeiten im Inland geprüft werden.


Die am Markt angebotenen Internet-Informationsportale stehen den Künstler/inne/n
demnächst zur freien Verfügung. Weiters wird gerade an der Einrichtung einer
eigenen Homepage gearbeitet, die den Künstler/inne/n auch die Möglichkeit der
Verlinkung zur eigenen Homepage eröffnen wird.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Hier erscheint eine begriffliche Klarstellung erforderlich: Maßnahmenkosten sind für
das AMS Kosten, die durch Aus- und Weiterbildung entstehen. Das Projekt Team 4
Künstlerservice wurde nicht mit Aus- oder Weiterbildung von Künstler/inne/n
beauftragt, daher fallen hier auch keine Maßnahmenkosten an.

Die Gesamtkosten der BBE sind unter Punkt 7 ersichtlich. Unter Punkt 8 sind die
Personalkosten (Monatsbruttogehälter) und unter Punkt 13 die Sachkosten
angeführt. Dazu kommen noch einmalige Investitionen von € 27.210,- und
anteilsmäßige Kosten für Overhead (Buchhaltung, Personalverrechnung und
zentrale Verwaltung) in Höhe von derzeit jährlich € 23.748,-.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Die jährlichen Kosten für Miete, Energie, Reinigung, Telefon, FAX, Internet,
Büromaterial, Porto, Verbrauchsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur,
Zeitungen, Versicherungen und Leasing werden mit € 55.776,- veranschlagt.


Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Das Team 4 Künstlerservice hat am 17. Mai 2004 die erste
Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Vereinbarung über die Betreuung von in
Wien arbeitslos gemeldeten Künstler/inne/n wurde für den Zeitraum von 1. Mai 2004
bis 30. April 2007 geschlossen.

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erhalten generell befristete Verträge.
Wenn sich die Zusammenarbeit bewährt - wovon das AMS Wien ausgeht -, wird der
Auftrag verlängert. Der Finanzplan wird vom AMS jährlich geprüft und der jeweils
nächstjährigen Beauftragung zugrunde gelegt. Die Finanzierung erfolgt - wie bei
allen anderen BBE - aus Mitteln des AMS-Budgets für Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen.

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

Die ursprüngliche Absicht des AMS, alle Künstler/innen der darstellenden Sparten zu
erfassen (ersichtlich in der Ausschreibung zur Interessent/inn/ensuche) wurde im
Konzept berücksichtigt und wird auch jetzt in der Praxis umgesetzt. Aus dem Bereich
Film sind somit Filmschauspieler/innen, Regisseur/e/innen, Regieassistent/inn/en
und Produktionsleiter/innen erfasst.

Das AMS Wien bemüht sich in einem weiteren Schritt, auch andere
Tätigkeitsbereiche im Bereich Film in die Betreuung einzubeziehen.

Alle Musiker/inne/n, die beim AMS Wien vorgemerkt sind (derzeit 101), sind sowohl
im Konzept als auch in der Praxis berücksichtigt worden. Von allen eingeladenen
Musiker/innen sind 63 Personen zu den Informationsveranstaltungen erschienen
(viele der nicht erschienenen Personen haben sich z.B. auf Grund der zur Zeit


ausgeübten Tätigkeiten entschuldigt und einen neuen Termin vereinbart) und haben
das Angebot der BBE ausnahmslos positiv aufgenommen.

Den Interessensvertretungen war seit der ersten Kontaktaufnahme bekannt, dass
alle beim AMS vorgemerkten Musiker/innen im Konzept berücksichtigt sind und dass
Filmschaffende im darstellenden Bereich ebenso erfasst sind.

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

Es wurde bereits vor rund zwei Jahren eine Klient/inn/en-Datenbank für alle
Beratungs- und Betreuungseinrichtungen installiert, die auch dem Team 4 -
Künstlervermittlung seit 1. Mai 2004 zur Verfügung steht. Die Kosten für den Erwerb
der Lizenz für diese Klient/inn/en-Datenbank belaufen sich auf € 6.600,-, in den
Folgejahren sind als Jahresbeitrag für Wartung, Betreuung und Aktualisierung der
Datenbank € 734,40 zu veranschlagen.

Diese Datenbank wurde in Zusammenarbeit mit dem AMS Wien erstellt, auf die
Berichts- und Controllingbedürfnisse des AMS hin programmiert und berücksichtigt
ebenfalls die Bedürfnisse aller BBE hinsichtlich Datenerfassung und Berichts-
unterstützung. Daraus werden monatlich automatistierte Berichte an die Landes-
geschäftsstelle Wien erstellt, die aus den Eingaben der Mitarbeiter/innen zu den
beratenen Personen und geführten Beratungsgesprächen generiert werden. Die
Monatsberichte enthalten Angaben über die Anzahl der beratenen Personen,
geführten Beratungsgespräche, über die Ergebnisse der Beratung, Vermittlungs-
ergebnisse etc. Zusätzlich ist in der Vereinbarung mit dem Träger festgeschrieben,
dass ein Halbjahres- und Jahresbericht zu erstellen ist, der aus den Statistiken der
Datenbank generiert wird und dem eine inhaltliche Darstellung der Abläufe in Form
eines Berichtes anzufügen ist. Als Unterstützung für das AMS Wien und die
Kund/inn/en sind außerdem Berichte an die zuständigen regionalen Geschäftsstellen
mit einer inhaltlichen Darstellung der geleisteten Beratungstätigkeit zu senden.


Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

Ein verbesserter Überblick über die Kunst- und Kulturszene wird aus der Tatsache
resultieren, dass ab 1. Mai 2004 alle darstellenden Sparten fachspezifisch betreut
werden sollen. Bis jetzt war eine zufriedenstellende Betreuung auf den
Schauspielbereich beschränkt, der, obwohl er sehr groß und unumstritten wichtig ist,
nicht die gesamte Kulturlandschaft repräsentiert.

Der Auftrag des AMS Wien an das Team 4 Künstlerservice lautet unter anderem,
durch intensive Kontakte mit Kunst- und Kulturhäusern im gesamten
deutschsprachigen Raum freie Stellen zu akquirieren und ihren Kund/inn/en diese
Stellen zu vermitteln. Diese Aufgabe kann das AMS Wien nicht in dem Ausmaß
erfüllen wie ein externer Träger. Deshalb wurde bei der Beauftragung der Künstler-
BBE sehr großer Wert darauf gelegt, dass die Mitarbeiter/innen in dieser BBE durch
ihren eigenen künstlerischen Werdegang bereits Kontakte zu namhaften Theater-
und Kunsthäusern mitbringen.

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

Natürlich werden Künstler/innen, die das Angebot auf fachgerechte Beratung und
Betreuung durch das Team 4 Künstlerservice ablehnen, weiterhin durch das AMS
Wien beraten, betreut und vermittelt. Kontaktstelle für die Kunst- und Kulturbetriebe
wird aber hauptsächlich das Team 4 sein.

Die genaue Vorgangsweise bzw. der weitere Ablauf der Betreuung durch das AMS
wird zwischen dem/r Berater/in des AMS und dem/r Künstler/in in einem
persönlichen Beratungsgespräch individuell vereinbart und festgehalten.


Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

Das AMS ist keine Fortbildungseinrichtung per se. Arbeitslose Personen, deren
Unterbringung im eigenen Berufsbereich aufgrund von Wissensdefiziten nicht mehr
möglich oder nicht mehr wahrscheinlich ist, können sich mit finanzieller
Unterstützung des AMS in Bereichen qualifizieren, in denen Personal nachgefragt
wird. Dies gilt für Künstler/innen gleichermaßen.