1792/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft
und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1779/J betreffend
Beratungs- und
Betreuungseinrichtung für KünstlerInnen des AMS Wien (Team 4 -
Künstlerservice,
Projekte BBE für KünstlerInnen), welche die Abgeordneten Mag.
Christine
Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 25. Mai 2004 an mich richteten,
stelle ich
fest:
Grundsätzlich möchte ich
vorausschicken, dass seit Inkrafttreten des
Arbeitsmarktservicegesetzes
(AMSG) Angelegenheiten der Durchführung der
Arbeitsmarktpolitik
dem seither aus dem Bundesdienst ausgegliederten
Arbeitsmarktservice
unter Einbindung der Sozialpartner auf allen Ebenen unter
eigener
Verantwortung übertragen wurden. Das AMSG räumt dem AMS die
Möglichkeit ein, Dienstleistungen selber zu erbringen oder diese durch Dritte
erbringen zu
lassen. Fragen der organisatorischen Abläufe fallen daher
ausschließlich
in den Kompetenzbereich des AMS. Die Beantwortung der
parlamentarischen
Anfrage erfolgt daher entsprechend einer Stellungnahme des
AMS.
Antwort zu den Punkten 1 und 5 der Anfrage:
Im Durchschnitt betreute ein/e
Berater/in ca. 400 Personen. Im Jahr 2003 wurden in
Wien im
Künstlerbereich 66 offene Stellen für reguläre Dienstverhältnisse, 59
Werkvertragsverhältnisse und 26
geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gemeldet
bzw. akquiriert. Es kamen unter Einbindung
des AMS 62 reguläre Dienstverhältnisse,
79 Werkvertragsverhältnisse und 26 geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse
zustande.
Antwort zu Punkt 2 der
Anfrage:
Das zuständige AMS-Landesdirektorium
Wien hat sich für den Zukauf dieser
Dienstleistung
durch eine externe Beratungseinrichtung ausgesprochen. Ich sehe
keine Notwendigkeit in dieser Frage
einzuschreiten.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Zielvorgaben des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an das AMS sind
nicht berufsgruppenspezifisch.
Antwort zu Punkt 4 der
Anfrage:
Mit Stand Ende Mai 2004 war in den
einzelnen Bundesländern folgende Zahl von
Künstler/innen
arbeitslos vorgemerkt:
|
bildende |
darstellende |
gesamt |
Burgenland |
6 |
17 |
23 |
Kärnten |
15 |
34 |
49 |
Niederösterreich |
52 |
90 |
142 |
Oberösterreich |
39 |
50 |
89 |
Salzburg |
17 |
43 |
60 |
Steiermark |
50 |
91 |
141 |
Tirol |
20 |
43 |
63 |
Vorarlberg |
9 |
22 |
31 |
Wien |
245 |
1.030 |
1.275 |
Österreich |
453 |
1.420 |
1.873 |
Antwort zu den Punkten 6 und 23 der Anfrage:
Alle Einrichtungen des AMS agieren bei
ihrer Vermittlungstätigkeit überregional.
Eigene Kompetenzzentren für die Vermittlung von Künstler/innen einzurichten,
erscheint für
das AMS jedoch nur in Wien erforderlich. In allen anderen
Bundesländern
liegt die Zahl der jeweils arbeitslos vorgemerkten Künstler/innen
unter 150,
weshalb die Einrichtung von Sonderdiensten zu wirtschaftlich vertretbaren
Kosten nicht
möglich ist. Das AMS Wien wird allerdings im Rahmen der besonderen
Einrichtung für die
Künstler/innenvermittlung eine Mindestkapazität von einer Person
für die überregionale Vermittlung abstellen.
Antwort zu Punkt 7 der
Anfrage:
Für acht Monate (Laufzeit 1. Mai bis
31. Dezember 2004) inklusive einmaliger
Investitionen
(für die Arbeitsplatz-Infrastruktur) sind insgesamt € 253.692,92
vorgesehen. Für
ein Jahr werden es insgesamt voraussichtlich ca. € 361.944,-, für
drei Jahre insgesamt ca. €
1.113.000,- sein. Die vereinbarte Valorisierung wurde bei
diesen Angaben jeweils geschätzt.
Antwort zu Punkt 8 der
Anfrage:
Die jährlichen Personalkosten für Gehälter
betragen € 226.870,38 (fünf
Berater/innen,
eine halbtags angestellte Sekretariatskraft). Die jährlichen
Personalkosten
für Weiterbildung, Supervision, Honorare und Jahreskarten für die
Akquisition
werden € 33.330,00 betragen. Anlaufkosten dafür sind nicht vorgesehen.
Antwort zu Punkt 9 der
Anfrage:
Die Mitarbeiter/innen des
Künstlerservice verfügen über eine anerkannte,
abgeschlossene
Ausbildung im künstlerischen Bereich und haben eine mindestens
zehnjährige, professionelle
künstlerische Tätigkeit ausgeübt.
Darüber hinaus verfügen drei der
Betreuer/innen über Zusatzqualifikationen in den
Bereichen
Training, Coaching, Betreuung von Langzeitarbeitslosen,
Projektmanagement,
Führungskräftetraining und Personalentwicklung. Eine
Betreuerin verfügt über eine fachpädagogische
Ausbildung.
Branchenspezifische
Fortbildungsmaßnahmen sind für das Betreuungspersonal
vorgesehen und werden sich
ausschließlich an den Kundenbedürfnissen orientieren.
Eine Fortbildung in den Bereichen
Arbeitslosenversicherungsgesetz,
Arbeitsmarktförderungsgesetz sowie in
allen sonstigen Gesetzesmaterien bzw.
Richtlinien, die für eine professionelle Beratung und eine gute Kooperation mit
dem
AMS notwendig sind, wurde noch vor der ersten Informationsveranstaltung für die
Berater/innen des Team 4 Künstlerservice durchgeführt.
Antwort zu den Punkten 10 und 20 der Anfrage:
Das Konzept des Team 4 Künstlerservice
ist nicht ausschließlich auf Clearing und
Coaching
zentriert. Es wurde den Interessensvertretungen der Künstler/innen
mehrfach
präsentiert; deren Vorschläge wurden berücksichtigt und ins aktuelle
Konzept
eingearbeitet.
Die Klärungsphase ist nur als eine
Vorphase der tatsächlichen Betreuung zu
verstehen und
dient ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen. Um die
Kund/inn/en
qualitätsvoll betreuen und vermitteln zu können, muss eine
Informationsbasis
über sie vorhanden sein. Dafür bieten sich einige Möglichkeiten
an, wie z.B.
Vorlegen des Präsentationsmaterials seitens der Künstler/innen,
Führung von
Erstgesprächen zur Nachvollziehbarkeit des beruflichen Werdeganges
oder - wenn
kein Informationsmaterial vorhanden ist - auch die Möglichkeit der
Teilnahme an Auditions, Workshops usw. Die Entscheidung darüber treffen die
Kund/inn/en selbst, genauso wie die Entscheidung, ob sie das Betreuungsangebot
der BBE überhaupt in Anspruch
nehmen wollen oder nicht.
Strukturelle Verbesserungen
der Vermittlung und auch der Planungsbasis für
etwaige notwendige
Fortbildungsmaßnahmen sind wesentliche Ziele des Projektes.
Strukturierte Beobachtung der
Vermittlungsprobleme der betreuten Kund/inn/en und
regelmäßige
Rückmeldungen im Rahmen des
Projektcontrollings
sollen zur
Verbesserung der Planungsbasis beitragen.
Antwort zu Punkt 11 der
Anfrage:
Eine Klient/inn/en-Datenbank, ein
bereits bei den anderen Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen
erprobtes EDV-Programm, wurde schon in Betrieb
genommen.
Moderne Vermittlung nützt die Erfahrung vorhandener professioneller
Einrichtungen und ist an der Einbindung spezifischer Netzwerke interessiert. Es
ist
daher selbstverständlich, dass
sowohl die Kontakte mit europaweiten Einrichtungen
hergestellt, als auch alle Kooperationsmöglichkeiten im Inland geprüft werden.
Die am Markt angebotenen Internet-Informationsportale stehen den
Künstler/inne/n
demnächst zur
freien Verfügung. Weiters wird gerade an der Einrichtung einer
eigenen
Homepage gearbeitet, die den Künstler/inne/n auch die Möglichkeit der
Verlinkung zur eigenen Homepage
eröffnen wird.
Antwort zu Punkt 12 der
Anfrage:
Hier erscheint eine begriffliche
Klarstellung erforderlich: Maßnahmenkosten sind für
das AMS Kosten, die durch Aus- und Weiterbildung entstehen. Das Projekt Team 4
Künstlerservice
wurde nicht mit Aus- oder Weiterbildung von Künstler/inne/n
beauftragt, daher fallen hier auch
keine Maßnahmenkosten an.
Die Gesamtkosten der BBE sind unter
Punkt 7 ersichtlich. Unter Punkt 8 sind die
Personalkosten
(Monatsbruttogehälter) und unter Punkt 13 die Sachkosten
angeführt. Dazu
kommen noch einmalige Investitionen von € 27.210,- und
anteilsmäßige
Kosten für Overhead (Buchhaltung, Personalverrechnung und
zentrale Verwaltung) in Höhe von
derzeit jährlich € 23.748,-.
Antwort zu Punkt 13 der
Anfrage:
Die jährlichen Kosten für Miete,
Energie, Reinigung, Telefon, FAX, Internet,
Büromaterial, Porto, Verbrauchsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur,
Zeitungen, Versicherungen und
Leasing werden mit € 55.776,- veranschlagt.
Antwort zu Punkt 14 der
Anfrage:
Das Team 4 Künstlerservice hat am 17.
Mai 2004 die erste
Informationsveranstaltung
durchgeführt. Die Vereinbarung über die Betreuung von in
Wien arbeitslos gemeldeten Künstler/inne/n wurde für den Zeitraum von 1. Mai
2004
bis 30. April 2007 geschlossen.
Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:
Beratungs- und Betreuungseinrichtungen
erhalten generell befristete Verträge.
Wenn sich die
Zusammenarbeit bewährt - wovon das AMS Wien ausgeht -, wird der
Auftrag verlängert. Der Finanzplan wird vom AMS jährlich geprüft und der
jeweils
nächstjährigen
Beauftragung zugrunde gelegt. Die Finanzierung erfolgt - wie bei
allen anderen BBE - aus Mitteln des AMS-Budgets für Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen.
Antwort zu Punkt 17 der
Anfrage:
Die ursprüngliche Absicht des AMS,
alle Künstler/innen der darstellenden Sparten zu
erfassen
(ersichtlich in der Ausschreibung zur Interessent/inn/ensuche) wurde im
Konzept
berücksichtigt und wird auch jetzt in der Praxis umgesetzt. Aus dem Bereich
Film sind
somit Filmschauspieler/innen, Regisseur/e/innen, Regieassistent/inn/en
und Produktionsleiter/innen
erfasst.
Das AMS Wien bemüht sich in einem
weiteren Schritt, auch andere
Tätigkeitsbereiche im Bereich Film
in die Betreuung einzubeziehen.
Alle Musiker/inne/n, die beim AMS Wien
vorgemerkt sind (derzeit 101), sind sowohl
im Konzept als
auch in der Praxis berücksichtigt worden. Von allen eingeladenen
Musiker/innen
sind 63 Personen zu den Informationsveranstaltungen erschienen
(viele der
nicht erschienenen Personen haben sich z.B. auf Grund der zur Zeit
ausgeübten Tätigkeiten entschuldigt und einen neuen Termin
vereinbart) und haben
das Angebot der BBE ausnahmslos positiv aufgenommen.
Den Interessensvertretungen war seit
der ersten Kontaktaufnahme bekannt, dass
alle beim AMS vorgemerkten
Musiker/innen im Konzept berücksichtigt sind und dass
Filmschaffende im darstellenden Bereich ebenso erfasst sind.
Antwort zu Punkt 18 der
Anfrage:
Es wurde bereits vor rund zwei Jahren
eine Klient/inn/en-Datenbank für alle
Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen installiert, die auch dem Team 4 -
Künstlervermittlung seit 1. Mai
2004 zur Verfügung steht. Die Kosten für den Erwerb
der Lizenz für diese Klient/inn/en-Datenbank
belaufen sich auf € 6.600,-, in den
Folgejahren sind als Jahresbeitrag
für Wartung, Betreuung und Aktualisierung der
Datenbank € 734,40 zu veranschlagen.
Diese Datenbank wurde in Zusammenarbeit
mit dem AMS Wien erstellt, auf die
Berichts- und
Controllingbedürfnisse des AMS hin programmiert und berücksichtigt
ebenfalls die Bedürfnisse aller BBE hinsichtlich Datenerfassung und Berichts-
unterstützung. Daraus werden monatlich automatistierte Berichte an die Landes-
geschäftsstelle
Wien erstellt, die aus den Eingaben der Mitarbeiter/innen zu den
beratenen
Personen und geführten Beratungsgesprächen generiert werden. Die
Monatsberichte
enthalten Angaben über die Anzahl der beratenen Personen,
geführten
Beratungsgespräche, über die Ergebnisse der Beratung, Vermittlungs-
ergebnisse etc.
Zusätzlich ist in der Vereinbarung mit dem Träger festgeschrieben,
dass ein Halbjahres- und Jahresbericht zu erstellen ist, der aus den
Statistiken der
Datenbank
generiert wird und dem eine inhaltliche Darstellung der Abläufe in Form
eines Berichtes
anzufügen ist. Als Unterstützung für das AMS Wien und die
Kund/inn/en
sind außerdem Berichte an die zuständigen regionalen Geschäftsstellen
mit einer inhaltlichen Darstellung
der geleisteten Beratungstätigkeit zu senden.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Ein verbesserter Überblick über die
Kunst- und Kulturszene wird aus der Tatsache
resultieren,
dass ab 1. Mai 2004 alle darstellenden Sparten fachspezifisch betreut
werden sollen.
Bis jetzt war eine zufriedenstellende Betreuung auf den
Schauspielbereich beschränkt, der,
obwohl er sehr groß und unumstritten wichtig ist,
nicht die gesamte Kulturlandschaft repräsentiert.
Der Auftrag des AMS Wien an das Team 4
Künstlerservice lautet unter anderem,
durch intensive
Kontakte mit Kunst- und Kulturhäusern im gesamten
deutschsprachigen
Raum freie Stellen zu akquirieren und ihren Kund/inn/en diese
Stellen zu
vermitteln. Diese Aufgabe kann das AMS Wien nicht in dem Ausmaß
erfüllen wie
ein externer Träger. Deshalb wurde bei der Beauftragung der Künstler-
BBE sehr großer Wert darauf gelegt, dass die Mitarbeiter/innen in dieser BBE
durch
ihren eigenen
künstlerischen Werdegang bereits Kontakte zu namhaften Theater-
und
Kunsthäusern mitbringen.
Antwort zu Punkt 21 der
Anfrage:
Natürlich werden Künstler/innen, die
das Angebot auf fachgerechte Beratung und
Betreuung durch
das Team 4 Künstlerservice ablehnen, weiterhin durch das AMS
Wien beraten,
betreut und vermittelt. Kontaktstelle für die Kunst- und Kulturbetriebe
wird aber hauptsächlich das Team 4
sein.
Die genaue Vorgangsweise bzw. der
weitere Ablauf der Betreuung durch das AMS
wird zwischen
dem/r Berater/in des AMS und dem/r Künstler/in in einem
persönlichen Beratungsgespräch
individuell vereinbart und festgehalten.
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
Das AMS ist keine
Fortbildungseinrichtung per se. Arbeitslose Personen, deren
Unterbringung
im eigenen Berufsbereich aufgrund von Wissensdefiziten nicht mehr
möglich oder
nicht mehr wahrscheinlich ist, können sich mit finanzieller
Unterstützung
des AMS in Bereichen qualifizieren, in denen Personal nachgefragt
wird. Dies gilt für Künstler/innen
gleichermaßen.