1794/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1826/J betreffend
Entgeltfortzahlungen bei Katastropheneinsätzen, welche die Abgeordneten Dr.
Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 27. Mai 2004 an mich richteten,
stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

Ausgehend von der Bedeutung der Freiwilligenarbeit für die Gesellschaft ist im Re-
gierungsprogramm der Bundesregierung im Kapitel „Familie und Generationen" die
Einrichtung eines österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit vorgesehen und wur-
de im Juni 2003 im Ministerrat beschlossen.

Dem Rat für Freiwilligenarbeit kommt ua. die Aufgabe zu, einerseits in Fragen der
Freiwilligenpolitik zu beraten und andererseits als Interessenvertretung und Vernet-
zungsplattform der Freiwilligenarbeit und der Freiwilligen selbst zu fungieren.
Mit der Tätigkeit des Rates für Freiwilligenarbeit wird das Ziel verfolgt, in Österreich
mögliche Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, die dem freiwilligen Engage-


ment im Wege stehen und Empfehlungen für Maßnahmen zu entwickeln, damit sich
Menschen aller Altersgruppen auch zukünftig freiwillig engagieren.

Der Rat für Freiwilligenarbeit wurde gemäß dem Ministerratsbeschluss beim Bun-
desministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz einge-
richtet und soll als Gesprächsforum und institutionalisierter Dialog zwischen den poli-
tischen Entscheidungsträgern einerseits und Vertretern der Freiwilligenorganisatio-
nen aus allen gesellschaftlichen Bereichen andererseits in Angelegenheiten der
Freiwilligenarbeit dienen. Diesem gehören Vertreter der Freiwilligenorganisationen
und Experten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressenvertretungen sowie der
Ministerien an.

Die Schaffung dieses Rates korrespondiert damit mit den bisherigen Initiativen der
österreichischen Bundesregierung für eine verstärkte Anerkennung und Aufwertung
der Freiwilligenarbeit sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiwilli-
ges Engagement.

Um die Arbeiten des Rates für Freiwilligenarbeit entsprechend effektiv gestalten zu
können, wurden Ausschüsse eingerichtet. In einem dieser Ausschüsse wurde auch
die Frage der Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer diskutiert,
die im Rahmen von Freiwilligenorganisationen in Katastrophenfällen eingesetzt wer-
den. In der Diskussion wurden unterschiedliche Lösungsansätze entwickelt, die im
Weiteren dem Plenum des Rates vorgelegt und dort weiter beraten werden sollen.
Entsprechend diesen Beratungsergebnissen werden die Vorschläge den politischen
Entscheidungsträgern übermittelt. Die Beratungen des Plenums des Rates sollen im
Herbst dieses Jahres wieder aufgenommen werden.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Soweit bekannt existieren auf landesgesetzlicher Ebene folgende Regelungen für
den Ersatz des Verdienstentganges für Arbeitnehmer im Fall des Katastrophenein-
satzes:


Die Feuerwehrgesetze sämtlicher Länder enthalten Bestimmungen, nach denen Mit-
gliedern von freiwilligen Feuerwehren ein nachgewiesener Verdienstentgang auf An-
trag durch die jeweilige Gemeinde oder durch das Land ersetzt wird.
Weiters finden sich ähnliche Regelungen in Katastrophenhilfsdienst- oder Rettungs-
wesengesetzen einiger Länder, etwa in den einschlägigen Regelungen Vorarlbergs
oder Tirols.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Hinsichtllich der Bundesebene ist auf das Katastropenfondsgesetz hinzuweisen, auf
Grund dessen ein Katastrophenfonds eingerichtet worden ist. Die Zuständigkeit hie-
für liegt beim Bundesminister für Finanzen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

In den Ausschüssen des Freiwilligenrates wurden auch Vorschläge diskutiert, die
das Verhältnis zwischen der Wirtschaft, der öffentlichen Hand und den Freiwilligen-
organisationen betreffen.

Ziel dieser Beratungen ist unter anderem die Erzielung bzw. Verbesserung von ge-
winnbringenden Partnerschaften zwischen diesen Akteuren, um auf breiter Basis zu
einer Aufwertung und Verbesserung der Freiwilligenarbeit zu kommen.
Eine weitere Idee besteht darin, beispielhafte Partnerschaften zwischen der Wirt-
schaft und Freiwilligenorganisationen auszuzeichnen und diese damit positiv in das
Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.