1794/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
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möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1826/J betreffend
Entgeltfortzahlungen
bei Katastropheneinsätzen, welche die Abgeordneten Dr.
Christine
Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 27. Mai 2004 an mich richteten,
stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Ausgehend von der Bedeutung der
Freiwilligenarbeit für die Gesellschaft ist im Re-
gierungsprogramm der Bundesregierung im Kapitel „Familie und Generationen"
die
Einrichtung eines österreichischen
Rates für Freiwilligenarbeit vorgesehen und wur-
de im Juni 2003 im Ministerrat beschlossen.
Dem Rat für Freiwilligenarbeit kommt ua. die Aufgabe zu, einerseits in
Fragen der
Freiwilligenpolitik
zu beraten und andererseits als Interessenvertretung und Vernet-
zungsplattform der
Freiwilligenarbeit und der Freiwilligen selbst zu fungieren.
Mit der Tätigkeit des Rates für
Freiwilligenarbeit wird das Ziel verfolgt, in Österreich
mögliche Barrieren zu identifizieren
und zu beseitigen, die dem freiwilligen Engage-
ment im Wege stehen und Empfehlungen
für Maßnahmen zu entwickeln, damit sich
Menschen aller Altersgruppen auch
zukünftig freiwillig engagieren.
Der Rat für Freiwilligenarbeit wurde
gemäß dem Ministerratsbeschluss beim Bun-
desministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz einge-
richtet und soll als Gesprächsforum und institutionalisierter Dialog zwischen
den poli-
tischen Entscheidungsträgern einerseits und
Vertretern der Freiwilligenorganisatio-
nen aus allen gesellschaftlichen Bereichen andererseits in Angelegenheiten der
Freiwilligenarbeit dienen. Diesem gehören Vertreter der
Freiwilligenorganisationen
und Experten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressenvertretungen sowie der
Ministerien an.
Die Schaffung dieses Rates
korrespondiert damit mit den bisherigen Initiativen der
österreichischen Bundesregierung
für eine verstärkte Anerkennung und Aufwertung
der Freiwilligenarbeit sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für
freiwilli-
ges Engagement.
Um die Arbeiten des Rates für Freiwilligenarbeit entsprechend effektiv
gestalten zu
können, wurden Ausschüsse eingerichtet. In einem dieser Ausschüsse wurde auch
die Frage der
Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer diskutiert,
die im Rahmen
von Freiwilligenorganisationen in Katastrophenfällen eingesetzt wer-
den. In der
Diskussion wurden unterschiedliche Lösungsansätze entwickelt, die im
Weiteren dem Plenum des Rates
vorgelegt und dort weiter beraten werden sollen.
Entsprechend diesen Beratungsergebnissen werden die Vorschläge den politischen
Entscheidungsträgern übermittelt. Die Beratungen des Plenums des Rates sollen
im
Herbst dieses Jahres wieder aufgenommen werden.
Antwort zu Punkt 7 der
Anfrage:
Soweit bekannt existieren auf
landesgesetzlicher Ebene folgende Regelungen für
den Ersatz des
Verdienstentganges für Arbeitnehmer im Fall des Katastrophenein-
satzes:
Die Feuerwehrgesetze sämtlicher Länder enthalten
Bestimmungen, nach denen Mit-
gliedern von freiwilligen Feuerwehren ein nachgewiesener Verdienstentgang auf
An-
trag durch die jeweilige Gemeinde oder durch das Land ersetzt wird.
Weiters finden sich ähnliche Regelungen in
Katastrophenhilfsdienst- oder Rettungs-
wesengesetzen einiger Länder, etwa in den einschlägigen Regelungen Vorarlbergs
oder Tirols.
Antwort zu Punkt 8 der
Anfrage:
Hinsichtllich der Bundesebene ist auf das Katastropenfondsgesetz
hinzuweisen, auf
Grund dessen ein Katastrophenfonds
eingerichtet worden ist. Die Zuständigkeit hie-
für liegt beim Bundesminister für Finanzen.
Antwort zu Punkt 9 der
Anfrage:
In den Ausschüssen des
Freiwilligenrates wurden auch Vorschläge diskutiert, die
das Verhältnis
zwischen der Wirtschaft, der öffentlichen Hand und den Freiwilligen-
organisationen betreffen.
Ziel dieser Beratungen ist unter
anderem die Erzielung bzw. Verbesserung von ge-
winnbringenden Partnerschaften
zwischen diesen Akteuren, um auf breiter Basis zu
einer Aufwertung und Verbesserung der Freiwilligenarbeit zu kommen.
Eine weitere Idee besteht darin,
beispielhafte Partnerschaften zwischen der Wirt-
schaft und Freiwilligenorganisationen
auszuzeichnen und diese damit positiv in das
Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.