1800/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziale Sicherheit und Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 1838/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und GenossInnen wie folgt:

Präambel:

Die Bundesregierung hat mit der Behindertenmilliarde einen bedeutenden
arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation steht die berufliche Integration. Da aber die erfolgreiche
Eingliederung in das Erwerbsleben ein entsprechendes soziales Umfeld voraussetzt,
ist es notwendig, auch begleitende Maßnahmen zu setzten, wie zum Beispiel
behinderte Menschen durch eine umfassende professionelle Beratung auf dem Weg
zu einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen, den Zugang zu Informations- und
Kommunikationstechnologien zu erleichtern, aber auch die Öffentlichkeit für die
Anliegen behinderter Menschen zu sensibilisieren. Die Verringerung der
Behindertenarbeitslosigkeit in den Jahren 2001 und 2003 sowie der moderate
Anstieg im Jahre 2002 sowie erfolgreiche Projekte und Individualförderungen
(Einzelpersonen), wie in der Folge angeführt, beweisen diesen richtigen Schritt zur
Eingliederung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Mit der „Behindertenmilliarde" ist es gelungen, ein Fördersystem aufzubauen, das
nicht nur in Österreich Anerkennung gefunden hat, sondern auch im europäischen
Raum auf Interessen stößt. Internationale Experten haben sich wiederholt mit den
Schwerpunktsetzungen und Ergebnissen beschäftigt. Derzeit aktuell hat sich vom 7.-
8. Juni 2004 eine europäische Expertinnengruppe in Wien mit den Ergebnissen zur
Maßnahme „Clearing" beschäftigt. Diese wurde durch die Europäische Kommission
als beispielgebendes Projekt ausgewählt.

Frage 1:

siehe die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1534/J und 1535/J


Fragen 2, 3, 4 und 5:

 

2003                € 72,039.000,--            Bundesvoranschlag

                        € 70.528.696,39            - Zahlung

                        € 1,510.303,61                    Jahresbetragsrest

Die aus der Behindertenmilliarde zur Verfügung stehenden Mittel werden
ausschließlich für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen
und für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmen für die
Anliegen von Personen mit Behinderung eingesetzt. Im Jahre 2002 erfolgte
außerdem eine Bindung für Zuwendungen an den Fonds (Unfallversicherung
1/15446/7333083) im Ausmaß von € 7.300.000.

Frage 6 und 7:

Die Kriterien für die Vergabe sind in den vom Herrn Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erlassenen Richtlinien
(http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0062)
festgelegt.

Mit den Mitteln werden Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und
Einzelpersonen gefördert.

Frage 8:

Siehe dazu Beilage 6. Die Liste gibt den Planungsstand Mai 2004 wieder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.