1800/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Soziale Sicherheit und Generationen
und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 1838/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und
GenossInnen wie folgt:
Präambel:
Die Bundesregierung hat mit der
Behindertenmilliarde einen bedeutenden
arbeitsmarktpolitischen
Schwerpunkt gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation steht
die berufliche Integration. Da aber die erfolgreiche
Eingliederung in das Erwerbsleben ein entsprechendes soziales Umfeld
voraussetzt,
ist es notwendig, auch begleitende Maßnahmen
zu setzten, wie zum Beispiel
behinderte Menschen durch eine umfassende professionelle Beratung auf dem
Weg
zu einem selbstbestimmten Leben zu
unterstützen, den Zugang zu Informations- und
Kommunikationstechnologien zu
erleichtern, aber auch die Öffentlichkeit für die
Anliegen behinderter Menschen zu sensibilisieren. Die Verringerung der
Behindertenarbeitslosigkeit in den
Jahren 2001 und 2003 sowie der moderate
Anstieg im Jahre 2002 sowie
erfolgreiche Projekte und Individualförderungen
(Einzelpersonen), wie in der Folge
angeführt, beweisen diesen richtigen Schritt zur
Eingliederung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Mit der
„Behindertenmilliarde" ist es gelungen, ein Fördersystem aufzubauen, das
nicht nur in Österreich Anerkennung gefunden hat, sondern auch im europäischen
Raum auf Interessen stößt. Internationale Experten haben sich wiederholt mit den
Schwerpunktsetzungen und Ergebnissen
beschäftigt. Derzeit aktuell hat sich vom 7.-
8. Juni 2004 eine europäische
Expertinnengruppe in Wien mit den Ergebnissen zur
Maßnahme „Clearing" beschäftigt. Diese wurde durch die Europäische
Kommission
als beispielgebendes Projekt ausgewählt.
Frage 1:
siehe die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr.
1534/J und 1535/J
Fragen 2, 3, 4 und 5:
2003 €
72,039.000,-- Bundesvoranschlag
€
70.528.696,39 -
Zahlung
€
1,510.303,61 Jahresbetragsrest
Die aus der Behindertenmilliarde zur Verfügung stehenden Mittel werden
ausschließlich für Maßnahmen der
beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen
und für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmen
für die
Anliegen von Personen mit Behinderung
eingesetzt. Im Jahre 2002 erfolgte
außerdem eine Bindung für Zuwendungen an den Fonds (Unfallversicherung
1/15446/7333083) im Ausmaß von € 7.300.000.
Frage 6 und 7:
Die Kriterien
für die Vergabe sind in den vom Herrn Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz erlassenen Richtlinien
(http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0062)
festgelegt.
Mit den Mitteln werden Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und
Einzelpersonen gefördert.
Frage 8:
Siehe dazu Beilage 6. Die Liste gibt
den Planungsstand Mai 2004 wieder.
Anmerkung
der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.