1801/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.07.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn                                                                          

Präsidenten des Nationalrates                                       (5-fach)

Parlament                                                                   

1010 Wien                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

GZ: 11.001/70-I/A/3/04                                        Wien, 21.07.2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1784/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen, wie folgt:

 

 

 

 


Frage 1:

Nachstehend finden sie eine Zusammenstellung der 2003 bei bäuerlichen Direktvermarktern durchgeführten Kontrollen.

 

Land

Direktvermarkter von Milch und Milchprodukten

Landwirtschaftliche Direktvermarkter (ausgenommen Direktvermarkter von Milch und Milchprodukten)

Buschen-schänken ohne Konzession nach der GWO

Summe

Österreich

546

5.284

827

6.657

Burgenland

7

54

101

162

Kärnten

62

410

131

603

Niederösterreich

115

1.120

249

1.484

Oberösterreich

198

1.199

120

1.517

Salzburg

40

12

0

52

Steiermark

54

1.132

134

1.320

Tirol

36

138

0

174

Vorarlberg

34

879

4

917

Wien

0

340

88

428

 

 


Fragen 2, 3, 5 und 12:

Die Berichte der Landeshauptmänner erlauben es nicht, Betriebsgruppen und Warengruppen zu verknüpfen. Es ist daher auch nicht möglich den einzelnen Betriebsgruppen amtliche Proben zuzuordnen.

 

Frage 4:

Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Mostschänken und Buschenschänken.

Im weiteren wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen.

 

Fragen 6 und 7:

Informationen über Organmandate und Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit Kontrollen bei Direktvermarktern liegen nicht vor.

 

Frage 8:

Informationen über gerichtliche Strafverfahren im Zusammenhang mit Kontrollen bei Direktvermarktern liegen nicht vor.

 

Fragen 9 und 10:

Gemäß § 36 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes (LMG) 1975 sind unter dem Gesichtspunkt einer zweckmäßigen und wirksamen Kontrolle jeweils für das folgende Kalenderjahr Richtlinien über die Vollziehung der Überwachung des Verkehrs mit den durch dieses Bundesgesetz erfassten Waren (Revisions- und Probenplan) zu erlassen.

Gemäß § 36 Abs. 2 LMG 1975 hat der Landeshauptmann für die Durchführung dieser Richtlinien in seinem Wirkungsbereich Sorge zu tragen und über den Vollzug des Revisions- und Probenplanes der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres zu berichten.

 

Die Institute für Lebensmitteluntersuchung der AGES, die Lebensmittelunter-suchungsanstalten der Länder Kärnten und Vorarlberg sowie die Lebensmittel-untersuchungsanstalt der Stadt Wien untersuchen und begutachten die von den Lebensmittelaufsichtsorganen gezogenen amtlichen Proben.

Die Anzahl der zu ziehenden Proben ist im Probenplan festgelegt. Die Anzahl der Revisionen orientiert sich an der im jeweiligen Bundesland ansässigen Betriebe. Über den Umfang der Revisionen entscheidet der Landeshauptmann.

Ein Organigramm über den Ablauf der Lebensmittelkontrolle liegt bei (Beilage 1).

 

Zusätzlich wird bei biologisch wirtschaftenden Unternehmen  zumindest eine Kontrolle jedes Jahr  nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau durch private Kontrollstellen betreffend die landwirt-schaftliche Produktionsweise und die Verarbeitung nach den Regeln der Verordnung durchgeführt (Authentizität der Erzeugnisse durch eine Prozesskontrolle).

 

Frage 11:

Es ist nicht möglich, Betriebe unter dem Gesichtspunkt „wie etwas erzeugt wird“ zu erfassen. Im Revisionsplan des BMGF werden Betriebe daher nach dem Gesichtspunkt „was sie erzeugen“ erfasst. Biologische Lebensmittel werden von unterschiedlichsten Betrieben produziert. Eine Aussage zur Frage, wie viele Kontrollen 2003 bei biologisch produzierenden Betrieben stattfanden, kann somit nicht erfolgen.

 

Frage 13:

Die Ergebnisse der amtlichen Probenziehung von Lebensmitteln mit dem

Hinweis auf biologische Landwirtschaft sind der Anlage (Beilage 2 - ProbenBio, Beilage 3 - Erläuterungen) zu entnehmen.

 

Frage 14:

Eine Darstellung von Ergebnissen der Kontrollen durch zugelassene Kontroll-stellen hinsichtlich der Direktvermarktung ist nicht möglich. Die Daten dafür werden nicht erhoben.

 

Frage 15:

Die Kontrolltätigkeit der zugelassenen Kontrollstellen wird durch die zuständige Behörde, den Landeshauptmann, überwacht. Eine direkte Kontrolle durch das BMGF erfolgt nicht. Die Überwachung besteht aus Kontrollen in den Nieder-lassungen der Kontrollstellen, begleitenden Kontrollen bei Kontrollbesuchen der Kontrollstelle in Unternehmen sowie direkten Überkontrollen in Unternehmen ohne Anwesenheit der Kontrollstelle.

Die Kontrollstellen werden ebenso im Rahmen der für ihre Zulassung notwendigen Akkreditierung als Zertifizierungsstelle (EN 45011) durch das dafür zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in jährlich durchzu-führenden Audits überwacht.

 

 

Beilagen

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.