1802/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.07.2004
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ:
11.001/71-I/A/3/04 Wien, 21.07.2004
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1807/J der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck und GenossInnen, wie folgt:
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Frage 1:
Jede
Maßnahme, die zu einer Verminderung der Fälle von Hepatitis-B führt, ist zu
begrüßen. Allerdings kann die Umsetzung eines Vorhabens, wie es hier genannte
wird, nicht allein Aufgabe der gesetzlichen Sozialversicherung sein. Vielmehr
würde dies des Zusammenwirkens und Konsenses aller betroffenen Institutionen,
insbesondere der Länder, bedürfen. Bisher ist die Umsetzung der
gegenständlichen Anregung an der Bereitschaft der Länder, einen Kostenanteil
für diese Schutzimpfungen zu übernehmen, gescheitert.
Fragen 2 und 3:
Sobald
die Länder mit einem entsprechenden Finanzierungskonzept zu ihrer Forderung
einer Hepatitits-B Impfung der Feuerwehrleute, an mich herantreten, werde ich
mich dafür einsetzen, dass für die betroffene Gruppe, für die eine Möglichkeit
kostenloser Schutzimpfungen geboten werden sollte, eine Regelung vereinbart
werden kann, die der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern und
den Aufgaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gerecht wird.
Fragen 4 bis 7:
Diese
Fragen müssen sich primär an den Gesundheitsausschuss richten. Aus
sozialversicherungsrechtlicher Sicht kann nur auf das in Beantwortung der
Fragen 1 und 2 dieser parlamentarischen Anfrage Gesagte hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesministerin:
Maria Rauch-Kallat