1802/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.07.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn                                                                          

Präsidenten des Nationalrates                                       (5-fach)

Parlament                                                                   

1010 Wien                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

GZ: 11.001/71-I/A/3/04                                        Wien, 21.07.2004

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1807/J der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck und GenossInnen, wie folgt:

 

 

 


Frage 1:

Jede Maßnahme, die zu einer Verminderung der Fälle von Hepatitis-B führt, ist zu begrüßen. Allerdings kann die Umsetzung eines Vorhabens, wie es hier genannte wird, nicht allein Aufgabe der gesetzlichen Sozialversicherung sein. Vielmehr würde dies des Zusammenwirkens und Konsenses aller betroffenen Institutionen, insbesondere der Länder, bedürfen. Bisher ist die Umsetzung der gegenständlichen Anregung an der Bereitschaft der Länder, einen Kostenanteil für diese Schutzimpfungen zu übernehmen, gescheitert.

 

Fragen 2 und 3:

Sobald die Länder mit einem entsprechenden Finanzierungskonzept zu ihrer Forderung einer Hepatitits-B Impfung der Feuerwehrleute, an mich herantreten, werde ich mich dafür einsetzen, dass für die betroffene Gruppe, für die eine Möglichkeit kostenloser Schutzimpfungen geboten werden sollte, eine Regelung vereinbart werden kann, die der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern und den Aufgaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gerecht wird.

 

Fragen 4 bis 7:

Diese Fragen müssen sich primär an den Gesundheitsausschuss richten. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht kann nur auf das in Beantwortung der Fragen 1 und 2 dieser parlamentarischen Anfrage Gesagte hingewiesen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

Maria Rauch-Kallat