1806/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

GZ 10.000/109-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 22. Juli 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1800/J-NR/2004 betreffend Ingenieurtitel für Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges Glastechnik in Kramsach, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 26. Mai 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Die in der Anfrage als „Aufbaulehrgang Glastechnik“ bezeichnete Schulform wurde unter der Bezeichnung „Höhere Lehranstalt – Aufbaulehrgang Glastechnik“ erstmals für das Schuljahr 1998/99 genehmigt. Bis dahin gab es im Bereich Glastechnik nur ein Bildungsangebot auf Fachschulniveau; mit der Einrichtung einer Höheren Lehranstalt wurde eine theoretische Fundierung der Ausbildung und eine Ergänzung in Richtung konstruktiv-planender Tätigkeiten vorgenommen. Die Genehmigung erfolgte als Schulversuch, wurde zwei Jahre später in modifizierter Form neu erlassen (Bezeichnung „Aufbaulehrgang für Bautechnik – Glastechnik) und durch eine Kollegvariante („Kolleg für Bautechnik – alternativer Ausbildungsmodul Glastechnik“) ergänzt. Die neuen Bezeichnungen bringen zum Ausdruck, dass die Ausbildung schwerpunktmäßig im Bereich der Bautechnik angesiedelt wurde und weniger in der Technologie des Werkstoffes Glas.

 

Ad 1.:

Im Rahmen einer Besprechung zum Thema „Aufbaulehrgang Bautechnik-Glastechnik“ am 5. März 2003 an der Glasfachschule Kramsach wurde die Frage der Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur an die Absolventen/innen der zitierten Ausbildung erstmalig erörtert. Das Protokoll wurde am 11. März 2003 von Frau Direktorin Pittl an die Teilnehmer/innen der Besprechung per E-Mail weitergeleitet. Eine Begründung des Antrags oder ein Erfahrungsbericht über die beruflichen
 

Einsatzgebiete der Absolvent/innen wurde nicht vorgelegt. Da die Vorlage nicht im Dienstwege erfolgte, gab es keine Stellungnahme des zuständigen Landesschulrates.

 

Ad 2.:

Ja.

 

Ad 3. bis 5.:

Die Verordnung gemäß § 10 des Ingenieurgesetzes (IngG) des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, in der jene höheren technischen Lehranstalten aufgezählt werden, deren Absolventen/innen die Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur bei gleichzeitiger Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen beantragen können, wurde letztmalig 1998 novelliert.

 

Da das Aktuellhalten der Ingenieur-Verordnung in Form einer Aufzählung der Schulformen wegen der großen Anzahl von laufend erlassenen Lehrplänen permanente Novellierungen erfordert, hat sich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Vorjahr mit der zuständigen Sektion I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bezüglich einer Neufassung des entsprechenden Paragraphen der Ingenieur-Verordnung in Verbindung gesetzt. Bei der Novellierung sollte nicht eine Vervollständigung der Aufzählung der höheren technischen Lehranstalten durchgeführt, sondern eine legistische Neugestaltung erreicht werden, die den künftigen Novellierungsbedarf reduziert. Im März 2004 konnte mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit grundsätzlich eine Einigung über die Neugestaltung der Verordnung erzielt werden.

 

Ad 6.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geht davon aus, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Novellierung der Verordnung gemäß § 10 IngG zügig umsetzt. Eine wörtliche Zitierung von Höheren technischen Lehranstalten wird dann nicht mehr erforderlich sein. Den Absolventen/innen des Aufbaulehrganges Bautechnik-Glastechnik wird nach In-Kraft-Treten der neuen Verordnung eine Antragstellung bezüglich der Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit möglich sein.

 

 

Die Bundesministerin:

 

E. Gehrer eh.