1806/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ 10.000/109-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 22. Juli 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1800/J-NR/2004 betreffend Ingenieurtitel für
Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges Glastechnik in Kramsach,
die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 26.
Mai 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Die in der Anfrage
als „Aufbaulehrgang Glastechnik“ bezeichnete Schulform wurde unter der
Bezeichnung „Höhere Lehranstalt – Aufbaulehrgang Glastechnik“ erstmals für das
Schuljahr 1998/99 genehmigt. Bis dahin gab es im Bereich Glastechnik nur ein
Bildungsangebot auf Fachschulniveau; mit der Einrichtung einer Höheren
Lehranstalt wurde eine theoretische Fundierung der Ausbildung und eine
Ergänzung in Richtung konstruktiv-planender Tätigkeiten vorgenommen. Die
Genehmigung erfolgte als Schulversuch, wurde zwei Jahre später in modifizierter
Form neu erlassen (Bezeichnung „Aufbaulehrgang für Bautechnik – Glastechnik)
und durch eine Kollegvariante („Kolleg für Bautechnik – alternativer
Ausbildungsmodul Glastechnik“) ergänzt. Die neuen Bezeichnungen bringen zum
Ausdruck, dass die Ausbildung schwerpunktmäßig im Bereich der Bautechnik
angesiedelt wurde und weniger in der Technologie des Werkstoffes Glas.
Ad 1.:
Im Rahmen einer Besprechung
zum Thema „Aufbaulehrgang Bautechnik-Glastechnik“ am 5. März 2003 an der
Glasfachschule Kramsach wurde die Frage der Verleihung der Standesbezeichnung
Ingenieur an die Absolventen/innen der zitierten Ausbildung erstmalig erörtert.
Das Protokoll wurde am 11. März 2003 von Frau Direktorin Pittl an die
Teilnehmer/innen der Besprechung per E-Mail weitergeleitet. Eine Begründung des
Antrags oder ein Erfahrungsbericht über die beruflichen
Einsatzgebiete der
Absolvent/innen wurde nicht vorgelegt. Da die Vorlage nicht im Dienstwege
erfolgte, gab es keine Stellungnahme des zuständigen Landesschulrates.
Ad 2.:
Ja.
Ad 3. bis 5.:
Die Verordnung
gemäß § 10 des Ingenieurgesetzes (IngG) des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit, in der jene höheren technischen Lehranstalten aufgezählt werden, deren
Absolventen/innen die Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur bei
gleichzeitiger Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen beantragen können, wurde
letztmalig 1998 novelliert.
Da das
Aktuellhalten der Ingenieur-Verordnung in Form einer Aufzählung der Schulformen
wegen der großen Anzahl von laufend erlassenen Lehrplänen permanente
Novellierungen erfordert, hat sich das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur im Vorjahr mit der zuständigen Sektion I des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bezüglich einer Neufassung des
entsprechenden Paragraphen der Ingenieur-Verordnung in Verbindung gesetzt. Bei
der Novellierung sollte nicht eine Vervollständigung der Aufzählung der höheren
technischen Lehranstalten durchgeführt, sondern eine legistische Neugestaltung
erreicht werden, die den künftigen Novellierungsbedarf reduziert. Im März 2004
konnte mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit grundsätzlich eine
Einigung über die Neugestaltung der Verordnung erzielt werden.
Ad 6.:
Das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geht davon aus, dass das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Novellierung der Verordnung
gemäß § 10 IngG zügig umsetzt. Eine wörtliche Zitierung von Höheren technischen
Lehranstalten wird dann nicht mehr erforderlich sein. Den Absolventen/innen des
Aufbaulehrganges Bautechnik-Glastechnik wird nach In-Kraft-Treten der neuen
Verordnung eine Antragstellung bezüglich der Verleihung der Standesbezeichnung
Ingenieur beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit möglich sein.
Die
Bundesministerin:
E. Gehrer eh.