1808/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ 10.000/125-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 23. Juli 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1806/J-NR/2004 betreffend Ethik-Unterricht, die
die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 26. Mai 2004 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Im Schuljahr
2003/2004 gibt es 107 Schulversuchsstandorte.
Ad 2.:
Zahl der
Schulversuchsstandorte in jedem Schuljahr seit dem Beginn des Schulversuchs:
|
B |
K |
O |
S |
St |
T |
V |
W |
Summe |
1997/1998 |
|
|
|
|
|
4 |
2 |
2 |
8 |
1998/1999 |
|
1 |
7 |
7 |
1 |
4 |
5 |
2 |
27 |
1999/2000 |
|
1 |
17 |
12 |
2 |
7 |
5 |
5 |
49 |
2000/2001 |
2 |
2 |
21 |
17 |
3 |
15 |
5 |
11 |
76 |
2001/2002 |
5 |
2 |
21 |
19 |
7 |
24 |
5 |
10 |
93 |
2002/2003 |
8 |
2 |
21 |
20 |
7 |
26 |
5 |
12 |
101 |
2003/2004 |
10 |
2 |
22 |
20 |
7 |
25 |
6 |
15 |
107 |
2004/2005 |
15 |
2 |
23 |
20 |
9 |
26 |
7 |
17 |
119 |
Auf der
Sekundarstufe II wurden alle eingelangten Schulversuchsanträge genehmigt.
Grundlage für die Durchführung des Schulversuchs an einem Standort war der
Antrag der Schule. Die Anträge wurden dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur im Wege der Landesschulräte vorgelegt. Ein Antrag einer
Hauptschule in Tirol wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Schulversuch
gemäß seinem pädagogischen Konzept ausschließlich für die Sekundarstufe II (9.
bis 12. bzw. 13. Schulstufe) vorgesehen ist.
Ad 3.:
Die genauen
Schülerzahlen wurden in den Schuljahren 1999/2000 und 2000/2001 ermittelt:
|
B |
K |
O |
S |
St |
T |
V |
W |
Summe |
1999/2000 |
|
18 |
479 |
380 |
14 |
314 |
272 |
249 |
1826 |
2000/2001 |
11 |
22 |
849 |
545 |
48 |
529 |
430 |
587 |
3021 |
Für das Schuljahr
2003/2004 sind die auf Grund der Bildungsdokumentation erhobenen Daten über den
Besuch des Ethikunterrichts im Herbst dieses Jahres verfügbar.
Ad 4.:
Das Grundrecht auf
Religionsfreiheit bedeutet auch das Recht eines Menschen keine religiöse
Überzeugung zu haben. Dieses Grundrecht umfasst jedoch nicht das Recht auf eine
„Freistunde“ an Stelle des Religionsunterrichts. Es ist aus grundrechtlicher
Sicht zulässig, für Schülerinnen und Schüler, die keinen schulischen
Religionsunterricht besuchen, weil sie entweder keiner gesetzlich anerkannten
Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören oder sich vom Religionsunterricht
abgemeldet haben, einen verpflichtenden Ethikunterricht einzurichten. Auf Grund
der gesetzlichen Bestimmungen über die Durchführung von Schulversuchen (§ 7 des
Schulorganisationsgesetzes) kann ein derartiger Unterricht in Form eines
Schulversuchs eingerichtet werden.
Ad 5.:
In
Niederösterreich wurde der Schulversuch Ethikunterricht bisher nicht geführt.
Ad 6.:
Der
Ethikunterricht wird nach den von den einzelnen Versuchsschulen vorgelegten
Lehrplänen erteilt.
Ad 7.:
Die Lehreraus- und
-fortbildung für den Unterrichtsgegenstand Ethik erfolgt durch die Pädagogischen
Institute in den betroffenen Bundesländern, die entsprechende Veranstaltungen
im Einvernehmen mit der Schulbehörde erster Instanz organisieren.
Ad 8.:
Werteerziehung ist
eine Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes).
Diese findet im besonderen Maß im Religionsunterricht, darüber hinaus aber in
allen Unterrichtsgegenständen, statt. In der Sekundarstufe II kommt zu den
Schülerinnen und Schülern ohne Bekenntnis noch der Anteil der vom
Religionsunterricht Abgemeldeten, der wesentlich höherer als in der
Sekundarstufe I oder der Grundschule ist. Daher besteht
am meisten Bedarf
an einem Unterrichtsgegenstand, der vornehmlich Inhalte anbietet, die es
ermöglichen, Werte zu erkennen, Sinnfragen zu erörtern und das Handeln daran
reflektorisch zu orientieren. Weiters erfordern in den derzeitigen
Schulversuchslehrplänen viele der im Ethikunterricht angesprochenen
Fragestellungen und Lehrinhalte eine Reflexionsfähigkeit und geistige Reife,
die auf der Sekundarstufe II in erhöhtem Ausmaß gegeben ist. Die Entwicklung
der Zahl der Schülerinnen und Schülern, die ohne Bekenntnis sind, wird in den
kommenden Jahren zu analysieren sein und aufgrund dieser Ergebnisse wird die
Frage einer Werteerziehung zur Vermittlung einer umfassenden Bildung breit
diskutiert werden müssen.
Ad 9.:
Im Schulversuch
finden sich derzeit von den Schulen selbst entwickelte Lehrpläne im Einsatz,
die teilweise in Struktur und Schwerpunktsetzung der Bildungsinhalte stark
unterschiedlich aufgebaut sind. Es gilt hier mit den unterschiedlichen Modellen
zunächst noch ausreichende Erfahrungen zu gewinnen bevor eine Entscheidung über
die Übernahme ins Regelschulwesen getroffen werden kann.
Ad 10.:
Die Arbeitsgruppe
Ethikunterricht hat zuletzt am 8. Mai 2001 getagt. Die Tagungsprotokolle sind
interne Unterlagen und daher nicht öffentlich zugänglich.
Ad 11.:
Die Antwort findet sich im Ihnen
bekannten Artikel selbst, insbesondere in folgendem Absatz:
„Die Antworten des
Religionsunterrichts geben Orientierung. Aus ihnen erwachsen Modelle und Motive
für ein gläubiges und zugleich humanes Leben. Der Religionsunterricht schafft
Angebote für Bewältigungsmuster des Lebens. Er befähigt weiter zu persönlichen
Entscheidungen in der Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit
Weltanschauungen und Ideologien und fördert das Verständnis und die Toleranz
gegenüber Andersdenkenden.“
Die Bundesministerin:
E. Gehrer eh.