1811/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
27. Mai 2004 unter der Nr. 1815/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Hinsichtlich der Aufsichtsräte, Wirtschaftsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgremien und ähnlicher
Arbeitsgruppen (ausgenommen Gremien mit dienstrechtlichen Aufgaben) sowie Institutionen, in
denen das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in weiteren Aufsichtsfunktionen
vertreten ist, wird auf die Beilage A verwiesen.

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in den in der Beilage B aufgelisteten
EU-Gremien vertreten.

Die Treffen der Europäischen Union mit Drittstaaten werden nicht als EU-Gremien im engeren
Sinn angesehen und sind daher nicht aufgelistet. Die VertreterInnen des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten bzw. der Ständigen Vertretung in Brüssel nehmen aber auch an diesen
Treffen teil, sofern eine Teilnahme aller EU-Mitgliedstaaten vorgesehen ist.


Zu Frage 3:

Die Bediensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, die zum

Stichtag 1. Juni 2004 mit der Vertretung betraut gewesen sind, werden in den Beilagen A und B

angeführt. Hinsichtlich der Vertretung in den EU-Gremien (Beilage B) wird jeweils angeführt, ob

ein Vertreter der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder der

Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel daran teilnimmt.

Die Namen der Funktionsträger sind im aktuellen Österreichischen Amtskalender bzw. in der

Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten öffentlich einsehbar.

Frage 4:

In ihrer überwiegenden Mehrzahl fallen die von den VertreterInnen des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten wahrgenommenen Vertretungsfunktionen in den mit ihrem
Arbeitsplatz verbundenen unmittelbaren Aufgabenbereich. Die VertreterInnen des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sind grundsätzlich für die Dauer der
Ausübung ihrer Funktion in den jeweiligen Gremien vertreten.

Davon abweichend werden die Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Kuratoriums der
Diplomatischen Akademie für sechs Jahre bestellt. Darüber hinaus wurde der Leiter der
Abteilung IV.3 vom Beirat des Auslandsösterreicher-Weltbunds zum Mitglied des Vorstands des
Auslandsösterreicher-Weltbunds bis 31. Dezember 2006 gewählt.

Zu Frage 5:

Die Frage der Neubestellungen in den Jahren 2000, 2001, 2003 und in den ersten fünf Monaten des Jahres 2004 könnte nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand beantwortet
werden.

Zu Frage 6:

Die Frage von Neubestellungen im Restjahr 2004 und in 2005 ist unmittelbar mit der Frage der
Besetzung der Planstellen und der Ausübung der damit verbundenen Funktionen im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verbunden. Derzeit sind in diesem


Zusammenhang keine Änderungen geplant, doch könnten sich einzelne Wechsel durch die im
Rahmen des auswärtigen Dienstes vorgesehene Rotation ergeben.

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Bundesregierung hat Bot. i.R. Dr. Georg HOHENBERG zum Vorsitzenden des

Kuratoriums des Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland und

Bot. i.R. DDr. Erich KUSSBACH zu seinem Stellvertreter auf eine Dauer von fünf Jahren bestellt.

Bot. i.R. Dr. Wolfgang SCHALLENBERG ist Österreichischer Gouverneur bei der Asia Europe
Foundation (ASEF) auf eine Dauer von fünf Jahren.

Zu Frage 9:

Siehe Frage 5.

Zu Frage 10:

Neubestellungen von sonstigen Personen im Sinne der Anfrage sind derzeit nicht geplant.

Zu Frage 11:

Bei zahlreichen in den Beilagen angeführten Gremien, in die das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten VertreterInnen entsendet bzw. zu entsenden hat, besteht eine durch Bundesgesetz
(z.B. Kuratorium der Diplomatischen Akademie) oder Ministerratsbeschluss oder durch die
einschlägigen Statuten (Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und
Internationale Beziehungen) vorgegebene Regelung über die Entsendung eines Vertreters des
Ressorts.

Soweit keine derartige Regelung besteht, sind im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten für die jeweilige Entsendung der einzelnen VertreterInnen sachliche Erwägungen,
nämlich die fachliche Qualifikation der zu entsendenden Person, maßgeblich. Wie aus den Beilagen
A und B ersichtlich ist, werden als Ressortvertreter in ein Gremium im Sinne der vorliegenden
Anfrage grundsätzlich die Leiter jener Organisationseinheiten des Außenministeriums entsendet,


deren dienstlicher Aufgabenbereich in einem einschlägigen Zusammenhang mit den Tätigkeiten der
zu beschickenden Gremien steht. Die VertreterInnen des Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten, die an der Ständigen Vertretung in Brüssel beschäftigt sind, werden ebenfalls
aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation in die EU-Gremien entsandt.

Zu Frage 12:

Eine separate öffentliche Ausschreibung der Vertretungsfunktionen erfolgt in Ermangelung
entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht und erscheint im Hinblick auf die vorstehend
dargelegte bewährte Praxis der Bestellung von RessortvertreterInnen auch in Zukunft nicht
erforderlich.

Zu den Fragen 13 und 14:

Die Mitgliedschaft in den in der Beilage A aufgezählten Gremien hat in der weitaus überwiegenden
Zahl der Fälle einen rein ehrenamtlichen Charakter, sodass die vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten entsandten VertreterInnen in diesen Fällen daraus keine Einkünfte
beziehen.

Soweit aber Bediensteten Einkünfte aus Vertretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen erwachsen und
soweit derartige Einkünfte überhaupt Gegenstand der Vollziehung des Bundes sind, unterliegen sie
dem Grundrecht auf Datenschutz. In der Beilage A ist aber, sofern ein/e aktive/r bzw. pensionierte/r
Ressortvertreter/in überhaupt eine Vergütung für seine/ihre Tätigkeit in einem Gremium im Sinne
dieser Anfrage bezieht, die jeweilige rechtliche Grundlage hiefür angeführt.

Die Tätigkeit der VertreterInnen des Ressorts in EU-Gremien (Beilage B) ist Teil der normalen
Dienstverrichtung. Zusätzliche Einkünfte sind dafür nicht vorgesehen.

Zu Frage 15:

In ihrer überwiegenden Mehrzahl fallen die von den VertreterInnen des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten wahrgenommenen Vertretungsfunktionen in den mit ihrem

Arbeitsplatz verbundenen unmittelbaren Aufgabenbereich. Ihre Tätigkeit in Gremien ist somit Teil
ihrer Dienstverrichtung.


Eine Nebentätigkeit wiederum ist eine Aufgabe, die ein Beamter für den Bund neben seiner ihn voll
beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Verrichtet er die Nebentätigkeit während der Dienstzeit, so
hat er, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dadurch „liegengebliebene
Arbeit" später nachzuholen.

In beiden Fällen ist daher ein Entfall von Dienststunden, eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes
oder ein Bedarf zusätzlicher Bediensteter infolge der Tätigkeiten in den in der Beilage A
aufgelisteten Gremien begrifflich nicht möglich.

In der Beilage A wurde allerdings zur Illustration neben den Vertretern des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in den aufgelisteten Gremien auch die von ihnen für ihre Funktion
jeweils jährlich aufgewendete Zeit angeführt. In der Beilage B wurde entweder die aufgewendete
Zeit oder, falls nicht genau zu ermitteln, die Frequenz der jeweiligen Sitzungen angeführt.

Zu Frage 16:

Im Budgetkapitel 20 (BMaA samt Vertretungsbehörden und Kulturinstituten) wurde im Jahre 2003
gemäß § 25 Gehaltsgesetz (GG), BGBl. Nr. 54/1956, insgesamt ein Betrag von Euro 61.027,--, das
sind 0,089 % des gesamten Personalaufwandes, an Vergütungen für Nebentätigkeiten geleistet.

In diesem Zusammenhang wird der Vollständigkeit halber darauf verwiesen, dass der weitaus
größte Teil dieses Betrages für Vergütungen gemäß § 25 Abs. 1 GG (z.B. für Prüfungsgebühren in
dienstrechtlichen Kommissionen) aufgewendet wurde.

Abschließend ist zu erwähnen, dass Nebentätigkeiten Tätigkeiten für den Bund darstellen. Sollten
diese Tätigkeiten daher nicht von öffentlich Bediensteten als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, so
mussten sie, soweit dies überhaupt möglich ist, von anderen, also zugekauften Kräften verrichtet
werden, soll es nicht zu einer Leistungseinschränkung des Bundes kommen.

Die Frage nach den indirekten Kosten (z.B. Reisespesen) im Zusammenhang mit derartigen
Tätigkeiten könnte nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand beantwortet
werden.


Beilage A

Gremien, in denen das BMaA am 1. Juni 2004 vertreten war, Ressortvertreter, Zeitaufwand,
der mit diesen Funktionen verbunden war sowie gesetzliche Grundlage für allfällige
Einkünfte

(Zu den Fragen 1, 3, 13, 14 und 15 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1815/J-NR/2004 vom 27.
Mai 2004):

 

Gremium

Ressortvertreter des
BMaA zum Stichtag:

Zeitaufwand
(2003) in
Stunden/Jährlich

Einkünfte

1 Kuratorium der Diplomatischen Akademie
(BGBl. Nr. 178/1996)

Generalsekretär
Leiter d. Sektion VI, Leiter
d. Gruppe I.A und Leiter d.
Abteilung VI.3
(Ersatzmitglieder: Leiter d.
Abteilung VI.1, Leiter d.
Abteilung I.2 u. Leiter d.
Referates VI.3c)

4 Stunden

keine

2 Studienkommission der Diplomatischen
Akademie (BGBl. Nr. 179/1996)

Leiter d. Sektion IV
Leiterin d. Abteilung III.1

3 Stunden

keine

3 Kuratorium des Fonds zur Integration von
Flüchtlingen

Leiter d. Abteilung IV.2

30 Stunden

keine

4 Vorstand des Auslandsösterreicher-
Weltbunds

Leiter d. Abteilung IV.3

40 Stunden

keine

5 Aufsichtsrat der „Internationalen Amtssitz-
und Konferenzzentrum Wien (IAKW)" AG

Leiter d. Abteilung I.5

20 Stunden

Vergütung gem. §
98 AktienG

6 Aufsichtsrat der „Österreichisches
Konferenzzentrum (ÖKZ)" AG

Leiter d. Abteilung I.5

6 Stunden

Vergütung gem. §
98 AktienG

7 Seniorenbeirat der Bundesregierung

Leiter d. Sektion VI
(Ersatzmitglied: Leiter d.
Abteilung III.5)

keine Sitzungen im
Erhebungszeitraum

keine

8 Kuratorium des Stipendienfonds der
Diplomatischen Akademie

Leiter d. Abteilung VI.3

4 Stunden

keine

9 Budgetkommission des Europarates

Leiter d. Abteilung VI.3

120 Stunden

Vergütung gem. §
25 Abs. 2
Gehaltsgesetz

10 Staatliches Krisen- und
Katastrophenmanagement (SKKM)

Leiter d. Abteilung VII.3,
Ersatzmitglied:
Leiter d. Büros des
Generalsekretärs

30 Stunden

keine

11 Beirat für Entwicklungspolitik (BGBl. Nr.

474/1974)

Leiter d. Sektion VII,
fallweise Leiterin der
Abteilung VII.4

70 Stunden

keine

12 IKT-Board

Leiter d. Abteilung VI.7

36 Stunden

keine

13 Vorstand der Österr. Gesellschaft für
Außenpolitik und Internationale Beziehungen

Generalsekretär

4 Stunden

keine

14 Statistische Zentralkommission

Leiter d. Abteilung III.3
(Ersatzmitglieder:

Leiter d. Referates III.3a
oder Leiter des Referates
II
I.3b)

3 Stunden

keine

15 Fachbeirat für die Statistik des
Außenhandels

Leiter der Abteilung III.3
Ersatzmitglieder: Leiter des

4 Stunden

keine


 

 

 

Referates III.3a oder des
Referates III.3b

 

 

16 Außenhandelsbeirat (BGBl. Nr. 172/1995)

Leiterin d. Referates II.6a

240 Stunden

keine

17 Außenwirtschaftspolitischer Beirat

Leiter d. Abteilung III.3 u.
Leiter d. Referates III.3a

2 Stunden
5 Stunden

keine

18 Erweiterter Beirat nach dem
Ausfuhrförderungsgesetz

Leiter d. Abteilung m.3 u.
Leiter d. Referates III.3a

2 Stunden

26 Stunden

keine

19 Rat für Archäologische Forschung

Leiter d. Abteilung V.3

keine Sitzungen im
Erhebungszeitraum

keine

20 Rat der Europäischen
Weltraumorganisation (ESA)

Leiter d. Referats V.3a

10 Stunden

keine

21 Aufsichtsrat der Österr. Gesellschaft für
Weltraumfragen (ASA)

Leiter d. Referats V.3a

10 Stunden

Vergütung gem. §
25 Abs. 2
Gehaltsgesetz

22 Österreichische IIASA-Kommission

Leiter d. Abteilung V.3

15 Stunden

keine

23 Aufsichtsrat der „Österreich-Institut
GmbH" (BGBl. Nr. 178/1996)

 

 

24 Vorstand des Vereins „Österreich-
Kooperation" (Lektorenentsendung)

Leiter d. Abteilung V.3

200 Stunden

Vergütung gem. §
25 Abs. 2
Gehaltsgesetz

Leiter d. Abteilung V.3

10 Stunden

keine

25 Finanzausschuss und Kuratorium des
Österreichischen Akademischen
Austauschdienstes (ÖAD)

Leiter d. Abteilung V.3

30 Stunden

keine

26 Generalversammlung „Europäisches
Fremdsprachenzentrum in Graz"

Leiter d. Abteilung V.3

30 Stunden

keine

27 Informationssicherheitskommission
(BGBl. II Nr. 23/2002)

Leiter d. Abteilung I.9,
Ersatzmitglied:
Leiter des Büros des
Generalsekretärs

24 Stunden

keine

28 Österreichischer Rat für nachhaltige
Entwicklung (ÖRNE)

Leiter d. Abteilung III.6 u.

Leiterin d. Abteilung VII.4

16 Stunden

keine

29 Interministerielles Komitee zur
Koordinierung von Maßnahmen betreffend
den Schutz des globalen Klimas (IMK)

Leiter d. Abteilung III.6

5 Stunden

keine

30 Forum für Atomfragen

Leiter d. Referates III.6c

20 Stunden

keine

31 Nationales Komitee der Alpenkonvention

Leiter d. Abteilung III.6 u.
Leiter d. Ref. I.2c

4 Stunden

keine

32 Vorstand des Vereins zur Förderung der
Lehre der Diplomatischen Akademie

Referent d. Kabinetts d.
Bundesministerin

4 Stunden

keine

33 Beirat der nationalen Behörde zur
Implementierung der
Chemiewaffenkonvention (BGBl. I Nr.
24/1997)

Leiter d. Abteilung II.8,
vertreten durch Leiterin des
Referats II.8b

8 Stunden

keine

34 Direktorium des Österr.-Französischen
Zentrums für Annäherung in Europa (BGBl.
Nr. 170/1980 bzw. Ministerratsbeschluss vom
20.08. 1998)

Leiter d. Abteilung II.6

40 Stunden

keine

35 Bundeslenkungsausschuss nach dem
Lebensmittelsbewirtschaftungsgesetz (BGBl.
Nr. 789/1996)

Stv. Leiter der Abteilung
I
.2, Ersatzmitglied
Leiter d. Ref. I.2c

keine Sitzungen im
Erhebungszeitraum

keine


 

36 Geschäftsführungsausschuss der Hofburg
Kongresszentrum Betriebsgesellschaft

Leiter d. Abteilung I.5

3 Stunden

keine

37 Task Force zur Beseitigung des Asbest im
VIC

Leiter d. Abteilung I.5

24 Stunden

keine

38 Generalversammlung und Vorstand des
Schulvereins der Internationalen Schule Wien

Leiter d. Abteilung I.5
(Beobachter)

60 Stunden

keine

39 Asylbeirat (BGBl. Nr. 405/1991)

Leiter d. Sektion IV

(Ersatzmitglied: Leiter d.
Abteilung IV.2)

6 Stunden

keine

40 Fulbright Commission

Leiterin d. Referats V.3b

15 Stunden

keine

41 Sokrates-Beirat im Rahmen des Büros für
Europäische Bildungskooperation

Leiter d. Abteilung V.3

6 Stunden

keine

42 Erasmus-Beirat im Rahmen des Büros für
Europäische Bildungskooperation

Leiter d. Abteilung V.3

6 Stunden

keine

43 Liaison-Gruppe Universität Alberta am
Zentrum für Kanadastudien an der Universität
Innsbruck

Leiter d. Abteilung V.3

8 Stunden

keine

44 Österreichische UNESCO-Kommission

Leiterin d. Abteilung V.4

30 Stunden

keine

45 Nationalfonds der Republik Österreich für
die Opfer des Nationalsozialismus (BGBl.
432/1995)

Leiter d. Gruppe I.A (in
Vertretung der Frau
Bundesministerin)

12 Stunden

keine

46 Liaison Committee der Hebräischen
Universität Jerusalem

Leiter d. Abteilung V.3

8 Stunden

keine

47 Kuratorium Versöhnungsfonds (BGBl. I
Nr. 74/2000)

Leiter d. Gruppe I.A (in
Vertretung der Frau
Bundesministerin)

15 Stunden

keine

48 Exportfinanzierungskomitee

Referent d. Abteilung VII.2

10 Stunden

keine

49 Wissenschaftlich-industrieller Beirat des
Bereiches Gesundheit in den Austrian
Research Centers Seibersdorf

Leiter d. Referates II.8a

10 Stunden

keine

50 Kuratorium des Fonds zur Unterstützung
öst. Staatsbürger im Ausland

Pensionierter Beamter
(Vorsitzender)
Pensionierter Beamter
(Stellvertreter)

5 Stunden

keine

51 Energielastverteilungsbeirat

Leiter d. Referates III.6c

keine Sitzungen im
Erhebungszeitraum

keine

52 Energielenkungsausschuss

Leiter d. Referates III.6c

keine Sitzungen im
Erhebungszeitraum

keine

53 Biodiversitätskommission

Leiter d. Abteilung III.6

8 Stunden

keine

54 Nationaler Sicherheitsrat (BGBl.
122/2001)

Generalsekretär
Leiter d. Sektion II

4 Stunden
4 Stunden

keine

55 Aufsichtsrat der Austrian Development
Agency (Novelle BGBl. 65/2003)

Leiter Sektion II
Leiter Sektion III
Referent Kabinett der Frau
Bundesministerin
Referent des Büros des
Generalsekretärs
Leiter der Sektion VII
Leiter der Abteilung VII.2

4 Stunden
4 Stunden
4 Stunden
4 Stunden
20 Stunden
20 Stunden

keine

56 Beirat des Auslandösterreicher-
Weltbundes

Generalsekretär
Leiter der Sektion IV
Leiter der Abteilung IV.3

2 Stunden
2 Stunden
4 Stunden

keine

57 Österreichischer Rat für Freiwilligenarbeit

Leiter der Abteilung

20 Stunden

keine


 

 

VII.3

 

 

58 Vorstand der Österreichischen Liga für die
Vereinten Nationen

Leiter der Abteilung II.5

4 Stunden

keine

59 Kommission in Angelegenheiten des
österreichischen JI / CDM Programms

Leiter d. Abteilung III.6

8 Stunden

keine

60 Österreichisches Komitee zur Umsetzung
der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie

Leiterin der Abteilung

VII.4

Leiter d. Referates III.6a

25 Stunden

keine

61Walddialog

Leiter d. Abteilung III.6

10 Stunden

keine

62 Interministerielle Arbeitsgruppe zu E-
Voting

Leiter der Abteilung IV.3

keine Sitzungen im
Erhebungszeitraum

keine

63 Geschäftsführung des Fonds zur
Unterstützung öst. Staatsbürger im Ausland

Referent der Abteilung
IV.3 (Geschäftsführer)
Referentin der Abteilung
IV.3 (Stellvertreterin)

5 Stunden

keine

64 Beirat Kommunalkredit Public Consulting

Leiter der Sektion VII

8 Stunden

Vergütung gem. §
31 GmbH-Gesetz

65 Eigentümervertreter bei der Österreich-
Institut GmbH

Leiter der Sektion V

5 Stunden

keine

66 Kuratorium des Europäischen Forums

Alpbach

Leiter der Sektion V

25 Stunden

keine

67 Übersetzungsbeirat des BKA

Leiterin des Referats V.2d

7 Stunden

keine

68 Kommission zur Förderung
wissenschaftlicher Druckschriften und
Kunstbücher im BMBWK

Leiterin des Referats V.2d

40 Stunden

keine

69 Lenkungsausschuss der Österreichischen
Schule in Prag

Leiter der Abteilung V.3

15 Stunden

keine

70 Vorstand, Generalversammlung und
Lenkungsausschuss des Vereins für
Internationalen Bildungs- und
Technologietransfer (BIB)

Leiter der Abteilung V.3

15 Stunden

keine

71 Asia Europe Foundation (ASEF)

Pensionierter Bediensteter

32 Stunden

keine

72 Koordinierungsstelle für Geoinformation

Leiter der Abteilung III.5
Ersatzmitglied: Leiter des
Referates III.5 b

30 Stunden

keine

73 Arbeitsgemeinschaft für geogr.
Ortsnamenkunde (AKO)

Leiter oder Mitarbeiter der
Abteilung I.2

8 Stunden

keine

74 Gremien der Österreichischen
Raumordnungskonferenz (ÖROK)

Leiter oder Mitarbeiter der
Abteilung III.5

50 Stunden

keine


Beilage B

EU-Gremien, in denen das BMaA am 1. Juni 2004 vertreten war, Ressortvertreter,
Zeitaufwand, der mit diesen Funktionen verbunden war, bzw. Sitzungsfrequenz

(Zu den Fragen 2, 3 und 15 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1815/J-NR/2004 vom 27. Mai 2004):

 

Ausschuss/
Ratsarbeitsgruppe

Vertreter der Zentrale bzw. der
                 StV Brüssel

Zeitaufwand bzw.
Sitzungsrhythmus

Ausschuss der Ständigen Vertreter
(AStV) II

Ständige Vertretung Brüssel

mind. 1x pro Woche

Ausschuss der Ständigen Vertreter
(AStV) I

Ständige Vertretung Brüssel

mind. 1x pro Woche

Politisches und Sicherheitspolitisches
Komitee

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 84 Sitzungen pro Jahr (zusätzlich ca.
11
PSK-NAC-Treffen)

Ausschuss für die zivilen Aspekte der
Krisenbewältigung

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 55x pro Jahr

Antici-Gruppe

Ständige Vertretung Brüssel

mind. 1x pro Woche

Gruppe "Allgemeine
Angelegenheiten"

Ständige Vertretung Brüssel

44x pro Jahr

Gruppe "Erweiterung"

Ständige Vertretung Brüssel

2x pro Woche

Hochrangige Gruppe "Asyl und
Migration"

Leiter der Abteilung IV.7 bzw. Leiter
des Referats IV.7b

ca. 8x pro Jahr

Horizontale Gruppe "Drogen"

Leiter des Referats IV.7a

11x pro Jahr

Gruppe "Information"

Ständige Vertretung Brüssel

2x pro Monat

Gruppe "Elektronische
Kommunikation"

Leiter der Abteilung VI.7 oder stv.
Leiter der Abteilung VI.7

4x pro Jahr

Gruppe "Kodifizierung"

Leiter des Referats I.4a oder Referent
der Abteilung I.4

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 12x pro Jahr

Gruppe "Gerichtshof

Leiter des Referats I.4a oder Referent
der Abteilung I.4

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 12x pro Jahr

Gruppe der Referenten für
Außenbeziehungen (RELEX)

Ständige Vertretung Brüssel

2 - 4 x pro Woche

RELEX Untergruppe „Sanktionen"

Leiter des Referats I.2b

4x pro Jahr

Gruppe "Völkerrecht"

Leiter der Gruppe I.A

4x pro Jahr

Untergruppe Internationaler
Strafgerichtshof (IStGH)

Leiter des Referats I.2b

4x pro Jahr

Gruppe "Seerecht"

Referent der Abteilung I.2

4x pro Jahr

Gruppe "Vereinte Nationen"

Leiter der Abteilung II.5 oder stv. Leiter
der Abteilung II.5

11x pro Jahr

Gruppe "OSZE und Europarat"

Leiterin der Abteilung II.7

11x pro Jahr

Gruppe "Menschenrechte"

Leiter der Abteilung I.7 oder stv. Leiter
der Abteilung I.7

11x pro Jahr

Gruppe "Transatlantische
Beziehungen"

Ständige Vertretung Brüssel

2-3x pro Monat


 

 

Gruppe "Mittel- und Südosteuropa"  
- Brüsselformation                                - Hauptstadtformation                          

 

Ständige Vertretung Brüssel

Leiter der Abteilung II.3 oder Leiter der  Abteilung II.2

Brüsselformation: 48x pro Jahr
Hauptstadtformation: 11x pro Jahr

Gruppe "Osteuropa und Mittelasien"
- Brüsselformation
- Hauptstadtformation

Ständige Vertretung Brüssel
Leiter des Referats II.3a

Brüsselformation: 99x pro Jahr
Hauptstadtformation: 11x pro Jahr

Gruppe "EFTA"

Ständige Vertretung Brüssel

2-3x pro Monat

Gruppe "Westliche Balkanstaaten"
- Brüsselformation
- Hauptstadtformation

Ständige Vertretung Brüssel
Leiter des Referats II.3c

Brüsselformation: 2x pro Woche
Hauptstadtformation: 6x pro Jahr
Hauptstadtformation "Stabilitätspakt":
m
ind. 2x pro Jahr

Ad-hoc-Gruppe "Nahost-
Friedensprozess"

Leiter der Abteilung II.4 oder Referent
der Abteilung II.4

11x pro Jahr

Gruppe "Naher Osten/Golfstaaten"
- Brüsselformation
- Hauptstadtformation

Ständige Vertretung Brüssel
Referent der Abteilung II.4

Brüsselformation: l-2x pro Woche
Hauptstadtformation: 11x pro Jahr

Gruppe "Maschrik/Maghreb"
- Brüsselformation
- Hauptstadtformation

Ständige Vertretung Brüssel
Referent der Abteilung n.4

Brüsselformation: 2x pro Woche
Hauptstadtformation: 17x pro Jahr

Gruppe "Afrika"

Leiter des Referats II.4a

16x pro Jahr

Gruppe "AKP"

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 40x pro Jahr

Gruppe "Asien - Ozeanien"
- Brüsselformation
- Hauptstadtformation

Ständige Vertretung Brüssel
Leiter der Abteilung II.10 (fallweise stv.
Leiter der Abteilung II. 10)

Brüsselformation: 11x pro Jahr
Hauptstadtformation: 11x pro Jahr

Gruppe "Lateinamerika"
- Brüsselformation
- Hauptstadtformation

Ständige Vertretung Brüssel
Leiter des Referats II.9a

45x pro Jahr
11x pro Jahr

Gruppe "Terrorismus (Internationale
Aspekte)"

Leiter der Abteilung IV.7 oder Leiter
des Referats IV.7a

12x pro Jahr

Gruppe "Non-Proliferation"

Leiter des Referats II.8a

11x pro Jahr

Gruppe "Ausfuhr konventioneller
Waffen"

Leiterin des Referats II.6a

10x pro Jahr

Gruppe "Globale Abrüstung und
Rüstungskontrolle"

Leiterin des Referats II. 8b

11x pro Jahr

Gruppe "Europäische
Rüstungspolitik"

Leiter des Referats II. 1 .b

4x pro Jahr

Gruppe "Politisch-militärische
Angelegenheiten"

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 55x pro Jahr (zusätzlich ca. 11 PMG-
PCG-Treffen)

Gruppe
"Entwicklungszusammenarbeit"

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 40x pro Jahr

Gruppe "Vorbereitung internationaler
Entwicklungskonferenzen"

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 10x pro Jahr

Ad hoc Gruppe Harmonisierung und
Koordinierung

Leiter der Abteilung VII.5

ca. 6x pro Jahr

Gruppe "Nahrungsmittelhilfe"

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 10x pro Jahr

Gruppe "Konsularische
Angelegenheiten"

Leiter der Abteilung IV.1 und Leiter der
Abteilung IV.5

240 Stunden


 

Gruppe "GASP-
Verwaltungsangelegenheiten und
Protokoll"

Leiter der Abteilung VI.1 oder Leiterin
des Referats VI.le

l-2x pro Jahr

Nicolaidis-Gruppe

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 47x pro Jahr

Gruppe "Visa"

Stv. Leiter der Abteilung IV.2

120 Stunden

Strategischer Ausschuss
Einwanderung, Grenzen und Asyl

Leiter des Referats IV.7b

ca. 12x pro Jahr

Artikel 36 Ausschuss

Leiter des Referats IV.7b

ca. 12x pro Jahr

Multidisziplinäre Gruppe (MDG)

Leiter des Referats IV.7a

11x pro Jahr

Dublin-Gruppe

Leiter des Referats IV.7a

2x pro Jahr

Arbeitsgruppe „Internationale
Umwelt"

Leiter des Referats III.6a

240 Stunden

Gruppe „Kultur"

Leiterin der Abteilung V.4

96 Stunden

CARDS-Ausschuss

Referent der Abteilung III.4

10x pro Jahr

MED-Ausschuss

Leiter des Referats III.3b oder Referent
der Abteilung III.3

9x pro Jahr

TACIS-Ausschuss

Leiter des Referats III.4b

5-6 Tage pro Jahr

PHARE-Ausschuss

Referent der Abteilung III.4

5 Tage pro Jahr

EDF-Ausschuss (European
Development Fund Committee)

Leiter der Abteilung VII.5

ca. 1x pro Monat

ALA-Ausschuss (Asia-Latin America
Committee)

Referent der Abteilung VII.3

8x pro Jahr

MR-Ausschuss (Human Rights
Committee)

Leiterin des Referats I.7b

4 Tage pro Jahr

HAC (Humanitarian Aid Committee)
(ECHO)

Leiter der Abteilung VII.3

1x pro Monat

Europäische Wiederaufbauagentur

Leiter des Referats III.4a

8 Tage pro Jahr

Verwaltungsrat des
Übersetzungszentrums der
Einrichtungen der EU

Ständige Vertretung Brüssel

2x pro Jahr

Verwaltungsrat des EU
Satellitenzentrums

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 1x pro Monat

Verwaltungsrat des EU Instituts für
Sicherheitsstudien

Ständige Vertretung Brüssel

ca. 1x pro Monat

Investitionskomitee der EIB

Referent der Abteilung VII.3

1x pro Monat