1811/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige
Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
27. Mai 2004 unter der Nr. 1815/J-NR/2004 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend Vertretung in Aufsichtsräten,
Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Hinsichtlich der Aufsichtsräte, Wirtschaftsräte, Beiräte, Kommissionen,
Fachgremien und ähnlicher
Arbeitsgruppen (ausgenommen Gremien
mit dienstrechtlichen Aufgaben) sowie Institutionen, in
denen das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in weiteren
Aufsichtsfunktionen
vertreten ist, wird auf die Beilage A verwiesen.
Zu Frage 2:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in den in der
Beilage B aufgelisteten
EU-Gremien vertreten.
Die Treffen der
Europäischen Union mit Drittstaaten werden nicht als EU-Gremien im engeren
Sinn angesehen und sind daher nicht aufgelistet. Die VertreterInnen des
Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten bzw. der
Ständigen Vertretung in Brüssel nehmen aber auch an diesen
Treffen teil, sofern eine Teilnahme aller EU-Mitgliedstaaten vorgesehen
ist.
Zu Frage 3:
Die Bediensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, die zum
Stichtag 1. Juni 2004 mit der Vertretung betraut gewesen sind, werden in den Beilagen A und B
angeführt. Hinsichtlich der Vertretung in den EU-Gremien (Beilage B) wird jeweils angeführt, ob
ein Vertreter der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder der
Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel daran teilnimmt.
Die Namen der Funktionsträger sind im aktuellen Österreichischen Amtskalender bzw. in der
Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten öffentlich einsehbar.
Frage 4:
In ihrer
überwiegenden Mehrzahl fallen die von den VertreterInnen des Bundesministeriums
für
auswärtige Angelegenheiten wahrgenommenen Vertretungsfunktionen in den mit
ihrem
Arbeitsplatz verbundenen unmittelbaren Aufgabenbereich. Die VertreterInnen des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sind grundsätzlich für die
Dauer der
Ausübung ihrer Funktion in den jeweiligen Gremien vertreten.
Davon abweichend werden die Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des
Kuratoriums der
Diplomatischen Akademie für sechs
Jahre bestellt. Darüber hinaus wurde der Leiter der
Abteilung IV.3 vom Beirat des
Auslandsösterreicher-Weltbunds zum Mitglied des Vorstands des
Auslandsösterreicher-Weltbunds bis 31. Dezember 2006 gewählt.
Zu Frage 5:
Die Frage der Neubestellungen in den Jahren 2000, 2001, 2003 und in den
ersten fünf Monaten des Jahres 2004
könnte nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand beantwortet
werden.
Zu Frage 6:
Die Frage von Neubestellungen im Restjahr 2004 und in 2005 ist
unmittelbar mit der Frage der
Besetzung der Planstellen und der
Ausübung der damit verbundenen Funktionen im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verbunden. Derzeit sind in diesem
Zusammenhang
keine Änderungen geplant, doch könnten sich einzelne Wechsel durch die im
Rahmen des auswärtigen Dienstes vorgesehene Rotation ergeben.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Bundesregierung hat Bot. i.R. Dr. Georg HOHENBERG zum Vorsitzenden des
Kuratoriums des Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland und
Bot. i.R. DDr. Erich KUSSBACH zu seinem Stellvertreter auf eine Dauer von fünf Jahren bestellt.
Bot. i.R. Dr. Wolfgang SCHALLENBERG ist Österreichischer Gouverneur bei
der Asia Europe
Foundation (ASEF) auf eine Dauer
von fünf Jahren.
Zu Frage 9:
Siehe Frage 5.
Zu Frage 10:
Neubestellungen von sonstigen Personen im Sinne der Anfrage sind derzeit nicht geplant.
Zu Frage 11:
Bei zahlreichen in den Beilagen angeführten Gremien, in die das
Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten VertreterInnen
entsendet bzw. zu entsenden hat, besteht eine durch Bundesgesetz
(z.B. Kuratorium der Diplomatischen Akademie) oder Ministerratsbeschluss oder
durch die
einschlägigen Statuten (Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für
Außenpolitik und
Internationale Beziehungen) vorgegebene Regelung über die Entsendung eines
Vertreters des
Ressorts.
Soweit keine
derartige Regelung besteht, sind im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten für die jeweilige
Entsendung der einzelnen VertreterInnen sachliche Erwägungen,
nämlich die fachliche Qualifikation der zu entsendenden Person,
maßgeblich. Wie aus den Beilagen
A und B ersichtlich ist, werden als Ressortvertreter in ein Gremium im Sinne
der vorliegenden
Anfrage grundsätzlich die Leiter jener Organisationseinheiten des Außenministeriums
entsendet,
deren dienstlicher Aufgabenbereich in einem einschlägigen Zusammenhang
mit den Tätigkeiten der
zu
beschickenden Gremien steht. Die VertreterInnen des Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten, die an der
Ständigen Vertretung in Brüssel beschäftigt sind, werden ebenfalls
aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation in die EU-Gremien entsandt.
Zu Frage 12:
Eine separate öffentliche
Ausschreibung der Vertretungsfunktionen erfolgt in Ermangelung
entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht und erscheint im Hinblick auf die
vorstehend
dargelegte bewährte Praxis der
Bestellung von RessortvertreterInnen auch in Zukunft nicht
erforderlich.
Zu den Fragen 13 und 14:
Die Mitgliedschaft in den in der Beilage A aufgezählten Gremien hat in
der weitaus überwiegenden
Zahl der Fälle
einen rein ehrenamtlichen Charakter, sodass die vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten
entsandten VertreterInnen in diesen Fällen daraus keine Einkünfte
beziehen.
Soweit aber
Bediensteten Einkünfte aus Vertretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen erwachsen und
soweit derartige Einkünfte überhaupt
Gegenstand der Vollziehung des Bundes sind, unterliegen sie
dem Grundrecht auf Datenschutz. In der Beilage A ist aber, sofern ein/e
aktive/r bzw. pensionierte/r
Ressortvertreter/in überhaupt eine Vergütung für seine/ihre Tätigkeit in
einem Gremium im Sinne
dieser Anfrage bezieht, die jeweilige rechtliche Grundlage hiefür angeführt.
Die Tätigkeit der VertreterInnen des Ressorts in EU-Gremien (Beilage B)
ist Teil der normalen
Dienstverrichtung. Zusätzliche
Einkünfte sind dafür nicht vorgesehen.
Zu Frage 15:
In ihrer überwiegenden Mehrzahl fallen die von den
VertreterInnen des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten wahrgenommenen Vertretungsfunktionen in den mit ihrem
Arbeitsplatz verbundenen unmittelbaren Aufgabenbereich. Ihre Tätigkeit
in Gremien ist somit Teil
ihrer Dienstverrichtung.
Eine Nebentätigkeit wiederum ist eine Aufgabe, die ein Beamter für den
Bund neben seiner ihn voll
beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Verrichtet er die Nebentätigkeit während
der Dienstzeit, so
hat er, wie der
Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dadurch „liegengebliebene
Arbeit" später nachzuholen.
In beiden Fällen ist daher ein Entfall von Dienststunden, eine
Beeinträchtigung des Dienstbetriebes
oder ein Bedarf zusätzlicher
Bediensteter infolge der Tätigkeiten in den in der Beilage A
aufgelisteten Gremien begrifflich nicht möglich.
In der Beilage A wurde allerdings zur Illustration neben den Vertretern
des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in den
aufgelisteten Gremien auch die von ihnen für ihre Funktion
jeweils jährlich aufgewendete Zeit angeführt. In der Beilage B wurde entweder
die aufgewendete
Zeit oder, falls nicht genau zu ermitteln, die Frequenz der jeweiligen
Sitzungen angeführt.
Zu Frage 16:
Im Budgetkapitel 20 (BMaA samt
Vertretungsbehörden und Kulturinstituten) wurde im Jahre 2003
gemäß § 25 Gehaltsgesetz (GG), BGBl.
Nr. 54/1956, insgesamt ein Betrag von Euro 61.027,--, das
sind 0,089 % des gesamten Personalaufwandes, an Vergütungen für
Nebentätigkeiten geleistet.
In diesem
Zusammenhang wird der Vollständigkeit halber darauf verwiesen, dass der weitaus
größte Teil dieses Betrages für Vergütungen
gemäß § 25 Abs. 1 GG (z.B. für Prüfungsgebühren in
dienstrechtlichen Kommissionen) aufgewendet wurde.
Abschließend ist
zu erwähnen, dass Nebentätigkeiten Tätigkeiten für den Bund darstellen. Sollten
diese Tätigkeiten daher nicht von
öffentlich Bediensteten als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, so
mussten sie, soweit dies überhaupt möglich ist, von anderen, also
zugekauften Kräften verrichtet
werden, soll es nicht zu einer Leistungseinschränkung des Bundes kommen.
Die Frage nach den indirekten Kosten (z.B. Reisespesen) im
Zusammenhang mit derartigen
Tätigkeiten könnte nur mit einem
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand beantwortet
werden.
Beilage A
Gremien, in denen das BMaA am 1. Juni 2004 vertreten war,
Ressortvertreter, Zeitaufwand,
der mit diesen Funktionen verbunden
war sowie gesetzliche Grundlage für allfällige
Einkünfte
(Zu den Fragen 1, 3, 13, 14 und 15 der parlamentarischen Anfrage Nr.
1815/J-NR/2004 vom 27.
Mai 2004):
Gremium |
Ressortvertreter des |
Zeitaufwand |
Einkünfte |
1
Kuratorium der Diplomatischen Akademie |
Generalsekretär |
4 Stunden |
keine |
2 Studienkommission
der Diplomatischen |
Leiter d. Sektion IV |
3 Stunden |
keine |
3 Kuratorium
des Fonds zur Integration von |
Leiter d. Abteilung IV.2 |
30 Stunden |
keine |
4 Vorstand des
Auslandsösterreicher- |
Leiter d. Abteilung IV.3 |
40 Stunden |
keine |
5
Aufsichtsrat der „Internationalen Amtssitz- |
Leiter d. Abteilung I.5 |
20 Stunden |
Vergütung gem. § |
6 Aufsichtsrat der
„Österreichisches |
Leiter d. Abteilung I.5 |
6 Stunden |
Vergütung gem. § |
7 Seniorenbeirat der Bundesregierung |
Leiter d. Sektion VI |
keine Sitzungen im |
keine |
8
Kuratorium des Stipendienfonds der |
Leiter d. Abteilung VI.3 |
4 Stunden |
keine |
9 Budgetkommission des Europarates |
Leiter d. Abteilung VI.3 |
120 Stunden |
Vergütung gem. § |
10
Staatliches Krisen- und |
Leiter d.
Abteilung VII.3, |
30 Stunden |
keine |
11 Beirat für Entwicklungspolitik (BGBl. Nr. 474/1974) |
Leiter d. Sektion
VII, |
70 Stunden |
keine |
12 IKT-Board |
Leiter d. Abteilung VI.7 |
36 Stunden |
keine |
13 Vorstand der Österr. Gesellschaft für |
Generalsekretär |
4 Stunden |
keine |
14 Statistische Zentralkommission |
Leiter d. Abteilung
III.3 Leiter d.
Referates III.3a |
3 Stunden |
keine |
15
Fachbeirat für die Statistik des |
Leiter der
Abteilung III.3 |
4 Stunden |
keine |
|
Referates III.3a
oder des |
|
|
16 Außenhandelsbeirat (BGBl. Nr. 172/1995) |
Leiterin d. Referates II.6a |
240 Stunden |
keine |
17 Außenwirtschaftspolitischer Beirat |
Leiter d. Abteilung III.3 u. |
2 Stunden |
keine |
18
Erweiterter Beirat nach dem |
Leiter d. Abteilung m.3 u. |
2 Stunden 26 Stunden |
keine |
19 Rat für Archäologische Forschung |
Leiter d. Abteilung V.3 |
keine Sitzungen im |
keine |
20 Rat der Europäischen |
Leiter d. Referats V.3a |
10 Stunden |
keine |
21 Aufsichtsrat der
Österr. Gesellschaft für |
Leiter d. Referats V.3a |
10 Stunden |
Vergütung gem. § |
22 Österreichische IIASA-Kommission |
Leiter d. Abteilung V.3 |
15 Stunden |
keine |
23
Aufsichtsrat der „Österreich-Institut 24
Vorstand des Vereins „Österreich- |
Leiter d. Abteilung V.3 |
200 Stunden |
Vergütung gem. § |
Leiter d. Abteilung V.3 |
10 Stunden |
keine |
|
25 Finanzausschuss
und Kuratorium des |
Leiter d. Abteilung V.3 |
30 Stunden |
keine |
26
Generalversammlung „Europäisches |
Leiter d. Abteilung V.3 |
30 Stunden |
keine |
27
Informationssicherheitskommission |
Leiter d. Abteilung I.9, |
24 Stunden |
keine |
28 Österreichischer
Rat für nachhaltige |
Leiter d. Abteilung III.6 u. Leiterin d. Abteilung VII.4 |
16 Stunden |
keine |
29 Interministerielles Komitee zur |
Leiter d. Abteilung III.6 |
5 Stunden |
keine |
30 Forum für Atomfragen |
Leiter d. Referates III.6c |
20 Stunden |
keine |
31 Nationales Komitee der Alpenkonvention |
Leiter d. Abteilung
III.6 u. |
4 Stunden |
keine |
32
Vorstand des Vereins zur Förderung der |
Referent d. Kabinetts d. |
4 Stunden |
keine |
33 Beirat der nationalen Behörde zur |
Leiter d. Abteilung II.8, |
8 Stunden |
keine |
34 Direktorium des
Österr.-Französischen |
Leiter d. Abteilung II.6 |
40 Stunden |
keine |
35
Bundeslenkungsausschuss nach dem |
Stv. Leiter der
Abteilung |
keine Sitzungen im |
keine |
36 Geschäftsführungsausschuss der Hofburg |
Leiter d. Abteilung I.5 |
3 Stunden |
keine |
37 Task Force zur Beseitigung
des Asbest im |
Leiter d. Abteilung I.5 |
24 Stunden |
keine |
38 Generalversammlung und Vorstand des |
Leiter d.
Abteilung I.5 |
60 Stunden |
keine |
39 Asylbeirat (BGBl. Nr. 405/1991) |
Leiter d. Sektion IV (Ersatzmitglied:
Leiter d. |
6 Stunden |
keine |
40 Fulbright Commission |
Leiterin d. Referats V.3b |
15 Stunden |
keine |
41 Sokrates-Beirat
im Rahmen des Büros für |
Leiter d. Abteilung V.3 |
6 Stunden |
keine |
42
Erasmus-Beirat im Rahmen des Büros für |
Leiter d. Abteilung V.3 |
6 Stunden |
keine |
43 Liaison-Gruppe Universität Alberta am |
Leiter d. Abteilung V.3 |
8 Stunden |
keine |
44 Österreichische UNESCO-Kommission |
Leiterin d. Abteilung V.4 |
30 Stunden |
keine |
45 Nationalfonds der Republik Österreich für |
Leiter d. Gruppe
I.A (in |
12 Stunden |
keine |
46
Liaison Committee der Hebräischen |
Leiter d. Abteilung V.3 |
8 Stunden |
keine |
47
Kuratorium Versöhnungsfonds (BGBl. I |
Leiter d. Gruppe
I.A (in |
15 Stunden |
keine |
48 Exportfinanzierungskomitee |
Referent d. Abteilung VII.2 |
10 Stunden |
keine |
49
Wissenschaftlich-industrieller Beirat des |
Leiter d. Referates II.8a |
10 Stunden |
keine |
50
Kuratorium des Fonds zur Unterstützung |
Pensionierter Beamter |
5 Stunden |
keine |
51 Energielastverteilungsbeirat |
Leiter d. Referates III.6c |
keine Sitzungen im |
keine |
52 Energielenkungsausschuss |
Leiter d. Referates III.6c |
keine Sitzungen im |
keine |
53 Biodiversitätskommission |
Leiter d. Abteilung III.6 |
8 Stunden |
keine |
54
Nationaler Sicherheitsrat (BGBl. |
Generalsekretär |
4 Stunden |
keine |
55
Aufsichtsrat der Austrian Development |
Leiter Sektion II |
4 Stunden |
keine |
56 Beirat
des Auslandösterreicher- |
Generalsekretär |
2 Stunden |
keine |
57 Österreichischer Rat für Freiwilligenarbeit |
Leiter der Abteilung |
20 Stunden |
keine |
|
VII.3 |
|
|
58 Vorstand der Österreichischen Liga für
die |
Leiter der Abteilung II.5 |
4 Stunden |
keine |
59
Kommission in Angelegenheiten des |
Leiter d. Abteilung III.6 |
8 Stunden |
keine |
60 Österreichisches
Komitee zur Umsetzung |
Leiterin der Abteilung VII.4 Leiter d. Referates III.6a |
25 Stunden |
keine |
61Walddialog |
Leiter d. Abteilung III.6 |
10 Stunden |
keine |
62
Interministerielle Arbeitsgruppe zu E- |
Leiter der Abteilung IV.3 |
keine Sitzungen im |
keine |
63 Geschäftsführung des Fonds zur |
Referent der Abteilung |
5 Stunden |
keine |
64 Beirat Kommunalkredit Public Consulting |
Leiter der Sektion VII |
8 Stunden |
Vergütung gem. § |
65
Eigentümervertreter bei der Österreich- |
Leiter der Sektion V |
5 Stunden |
keine |
66 Kuratorium des Europäischen Forums Alpbach |
Leiter der Sektion V |
25 Stunden |
keine |
67 Übersetzungsbeirat des BKA |
Leiterin des Referats V.2d |
7 Stunden |
keine |
68 Kommission zur Förderung |
Leiterin des Referats V.2d |
40 Stunden |
keine |
69 Lenkungsausschuss
der Österreichischen |
Leiter der Abteilung V.3 |
15 Stunden |
keine |
70 Vorstand,
Generalversammlung und |
Leiter der Abteilung V.3 |
15 Stunden |
keine |
71 Asia Europe Foundation (ASEF) |
Pensionierter Bediensteter |
32 Stunden |
keine |
72 Koordinierungsstelle für Geoinformation |
Leiter der
Abteilung III.5 |
30 Stunden |
keine |
73
Arbeitsgemeinschaft für geogr. |
Leiter oder
Mitarbeiter der |
8 Stunden |
keine |
74 Gremien der Österreichischen |
Leiter oder
Mitarbeiter der |
50 Stunden |
keine |
Beilage B
EU-Gremien, in denen das BMaA am 1. Juni 2004
vertreten war, Ressortvertreter,
Zeitaufwand, der mit diesen Funktionen verbunden war, bzw.
Sitzungsfrequenz
(Zu den Fragen 2, 3 und 15 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1815/J-NR/2004 vom 27. Mai 2004):
Ausschuss/ |
Vertreter der Zentrale bzw. der |
Zeitaufwand bzw. |
Ausschuss der Ständigen Vertreter |
Ständige Vertretung Brüssel |
mind. 1x pro
Woche |
Ausschuss der Ständigen Vertreter |
Ständige Vertretung Brüssel |
mind. 1x pro
Woche |
Politisches und
Sicherheitspolitisches |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 84 Sitzungen pro Jahr
(zusätzlich ca. |
Ausschuss
für die zivilen Aspekte der |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 55x pro Jahr |
Antici-Gruppe |
Ständige Vertretung Brüssel |
mind. 1x pro
Woche |
Gruppe "Allgemeine |
Ständige Vertretung Brüssel |
44x pro Jahr |
Gruppe "Erweiterung" |
Ständige Vertretung Brüssel |
2x pro Woche |
Hochrangige Gruppe "Asyl und |
Leiter der Abteilung IV.7 bzw.
Leiter |
ca. 8x pro Jahr |
Horizontale Gruppe "Drogen" |
Leiter des Referats IV.7a |
11x pro Jahr |
Gruppe "Information" |
Ständige Vertretung Brüssel |
2x pro Monat |
Gruppe "Elektronische |
Leiter der Abteilung VI.7 oder stv. |
4x pro Jahr |
Gruppe "Kodifizierung" |
Leiter des Referats I.4a oder
Referent Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 12x pro Jahr |
Gruppe "Gerichtshof |
Leiter des Referats I.4a oder Referent Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 12x pro Jahr |
Gruppe der Referenten für |
Ständige Vertretung Brüssel |
2 - 4 x pro Woche |
RELEX Untergruppe „Sanktionen" |
Leiter des Referats I.2b |
4x pro Jahr |
Gruppe "Völkerrecht" |
Leiter der Gruppe I.A |
4x pro Jahr |
Untergruppe Internationaler |
Leiter des Referats I.2b |
4x pro Jahr |
Gruppe "Seerecht" |
Referent der Abteilung I.2 |
4x pro Jahr |
Gruppe "Vereinte Nationen" |
Leiter der Abteilung II.5 oder stv. Leiter |
11x pro Jahr |
Gruppe "OSZE und Europarat" |
Leiterin der Abteilung II.7 |
11x pro Jahr |
Gruppe "Menschenrechte" |
Leiter der Abteilung I.7 oder stv. Leiter |
11x pro Jahr |
Gruppe "Transatlantische |
Ständige Vertretung Brüssel |
2-3x pro Monat |
Gruppe "Mittel-
und Südosteuropa" |
Ständige
Vertretung Brüssel Leiter der Abteilung II.3 oder Leiter der Abteilung II.2 |
Brüsselformation: 48x pro Jahr |
|
Gruppe "Osteuropa und Mittelasien" |
Ständige Vertretung Brüssel |
Brüsselformation: 99x pro Jahr |
|
Gruppe "EFTA" |
Ständige Vertretung Brüssel |
2-3x pro Monat |
|
Gruppe "Westliche Balkanstaaten" |
Ständige Vertretung Brüssel |
Brüsselformation:
2x pro Woche |
|
Ad-hoc-Gruppe "Nahost- |
Leiter der Abteilung II.4 oder
Referent |
11x pro Jahr |
|
Gruppe "Naher Osten/Golfstaaten" |
Ständige Vertretung Brüssel |
Brüsselformation: l-2x pro Woche |
|
Gruppe "Maschrik/Maghreb" |
Ständige Vertretung Brüssel |
Brüsselformation: 2x pro Woche |
|
Gruppe "Afrika" |
Leiter des Referats II.4a |
16x pro Jahr |
|
Gruppe "AKP" |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 40x pro Jahr |
|
Gruppe "Asien - Ozeanien" |
Ständige
Vertretung Brüssel |
Brüsselformation:
11x pro Jahr |
|
Gruppe "Lateinamerika" |
Ständige Vertretung Brüssel |
45x pro Jahr |
|
Gruppe "Terrorismus
(Internationale |
Leiter der Abteilung IV.7 oder Leiter |
12x pro Jahr |
|
Gruppe
"Non-Proliferation" |
Leiter des Referats II.8a |
11x pro Jahr |
|
Gruppe "Ausfuhr
konventioneller |
Leiterin des Referats II.6a |
10x pro Jahr |
|
Gruppe "Globale Abrüstung und |
Leiterin des Referats II. 8b |
11x pro Jahr |
|
Gruppe "Europäische |
Leiter des Referats II. 1 .b |
4x pro Jahr |
|
Gruppe "Politisch-militärische |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca.
55x pro Jahr (zusätzlich ca. 11 PMG- |
|
Gruppe |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 40x pro Jahr |
|
Gruppe "Vorbereitung internationaler |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 10x pro Jahr |
|
Ad hoc Gruppe Harmonisierung und |
Leiter der Abteilung VII.5 |
ca. 6x pro Jahr |
|
Gruppe "Nahrungsmittelhilfe" |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 10x pro Jahr |
|
Gruppe "Konsularische |
Leiter der Abteilung IV.1 und Leiter der |
240 Stunden |
|
Gruppe "GASP- |
Leiter der Abteilung VI.1 oder
Leiterin |
l-2x pro Jahr |
Nicolaidis-Gruppe |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 47x pro Jahr |
Gruppe "Visa" |
Stv. Leiter der Abteilung IV.2 |
120 Stunden |
Strategischer Ausschuss |
Leiter des Referats IV.7b |
ca. 12x pro Jahr |
Artikel 36 Ausschuss |
Leiter des Referats IV.7b |
ca. 12x pro Jahr |
Multidisziplinäre Gruppe (MDG) |
Leiter des Referats IV.7a |
11x pro Jahr |
Dublin-Gruppe |
Leiter des Referats IV.7a |
2x pro Jahr |
Arbeitsgruppe „Internationale |
Leiter des Referats III.6a |
240 Stunden |
Gruppe „Kultur" |
Leiterin der Abteilung V.4 |
96 Stunden |
CARDS-Ausschuss |
Referent der Abteilung III.4 |
10x pro Jahr |
MED-Ausschuss |
Leiter des Referats III.3b oder Referent |
9x pro Jahr |
TACIS-Ausschuss |
Leiter des Referats III.4b |
5-6 Tage pro Jahr |
PHARE-Ausschuss |
Referent der Abteilung III.4 |
5 Tage pro Jahr |
EDF-Ausschuss (European |
Leiter der Abteilung VII.5 |
ca. 1x pro Monat |
ALA-Ausschuss (Asia-Latin America |
Referent der Abteilung VII.3 |
8x pro Jahr |
MR-Ausschuss (Human Rights |
Leiterin des Referats I.7b |
4 Tage pro Jahr |
HAC (Humanitarian Aid Committee) |
Leiter der Abteilung VII.3 |
1x pro Monat |
Europäische Wiederaufbauagentur |
Leiter des Referats III.4a |
8 Tage pro Jahr |
Verwaltungsrat des |
Ständige Vertretung Brüssel |
2x pro Jahr |
Verwaltungsrat des EU |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 1x pro Monat |
Verwaltungsrat des EU Instituts für |
Ständige Vertretung Brüssel |
ca. 1x pro Monat |
Investitionskomitee der EIB |
Referent der Abteilung VII.3 |
1x pro Monat |