1812/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.07.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien,
Roßauer Lände 1
S91143/48-PMVD/2004 .
Juli 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am
26. Mai 2004 unter der Nr. 1794/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "'dienstliches' Betanken von
Kraftfahrzeugen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Das Bundesministerium für
Landesverteidigung verfügt bundesweit über 103 ortsfeste Tankanlagen, die
ausschließlich zur Betankung ressorteigener Kraftfahrzeuge dienen. Hinsichtlich
der Zahl der Kraftfahrzeuge des Bundesheeres und der für diese benötigten
Treibstoffmengen bitte ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung
dieser Fragen Abstand nehme; derartige Informationen sind nicht geeignet, im
Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu
werden, da sie Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten des österreichischen
Bundesheeres zuließen.
Die an den heereseigenen Tankanlagen
abgegebenen Treibstoffe unterliegen der Mineralölsteuer, der Mehrwertsteuer
und der Pflichtnotstandsreserve. Die Differenz zu den durchschnittlichen
Markttreibstoffpreisen liegt etwa zwischen -10 und -20 %.
Zu 4:
Die Betankung von privaten Kraftfahrzeugen
an heereseigenen Tankanlagen ist unzulässig.
Zu 5:
Entfällt.
Zu 6:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist im Rahmen seines verfassungsrechtlichen Auftrages verpflichtet, die jederzeitige Einsatzfähigkeit des Bundesheeres sicher zu stellen. Dies umfasst naturgemäß u.a. auch die Bevorratung von Treibstoffen sowie die autonome Versorgung der Einsatzfahrzeuge damit. Abgesehen davon erfordert die Betankung von bestimmten Heereskraftfahrzeugen im Hinblick auf deren Größe und Gewicht besondere Voraussetzungen der Tankanlagen, die im zivilen Bereich nicht gegeben sind. Die „jährliche Ersparnis“ in Bezug auf den Treibstoffpreis beträgt durchschnittlich ca. 15 %.