1814/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.07.2004
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/50-PMVD/2004                                                                                                                                                             . Juli 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schasching, Genossinnen und Genossen haben am 26. Mai 2004 unter der Nr. 1812/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schließung von Kasernen“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass mit dem mir am 14. Juni 2004 übergebenen Bericht der Bundesheerreformkommission eine hervorragende Basis für die Streitkräfte­entwicklung vorliegt und die darin enthaltenen Empfehlungen als Grundlage für die notwendige Reform herangezogen werden. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt durch die von mir dafür eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“, wobei die Streitkräfteplanung bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen sein soll, um in weiterer Folge die Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 zu definieren. Ungeachtet der dabei erforderlichen Einsparungen, die zweifellos auch Kasernenschließungen umfassen werden, kann ich jedoch versichern, dass das Bundesheer auch weiterhin in allen Bundesländern garnisoniert sein wird.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegenden Fragen wie folgt:


Zu 1 bis 8:

Im Sinne meiner einleitenden Ausführungen können erste Aussagen zu diesen Fragen erst nach abgeschlossener Streitkräfteplanung getroffen werden, da die Feststellung, welche Strukturen in welcher Region benötigt werden, die zentrale Voraussetzung für das zukünftige Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es dann möglich sein, nach militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten – unter Einbindung der Länder – den konkreten, zukünftigen Bedarf an Kasernen und Liegenschaften zu definieren.

Zu 9:

Da die angeführte Liegenschaft bereits vor Jahren aus der militärischen Nutzung entlassen worden ist und sich nicht mehr im Besitz des Bundesministeriums für Landesverteidigung befindet, können keine Aussagen hinsichtlich des Status dieser Liegenschaft getroffen werden. Demzufolge fallen auch keinerlei finanzielle Aufwendungen an.

Zu 10 und 11:

Hiezu ist festzuhalten, dass es keine aus der militärischen Nutzung entlassene Liegenschaft gibt, für die mein Ressort Miete entrichtet. Für ehemals militärisch genutzte Liegenschaften, die zum Verkauf stehen, werden für Betriebsausgaben, wie etwa für Energie und Instand­haltung, nach den mir vorliegenden Unterlagen durchschnittlich rund 135.000 € pro Liegenschaft und Jahr aufgewendet.