1814/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.07.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien,
Roßauer Lände 1
S91143/50-PMVD/2004 .
Juli 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schasching,
Genossinnen und Genossen haben am 26. Mai 2004 unter der
Nr. 1812/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Schließung von Kasernen“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass
mit dem mir am 14. Juni 2004 übergebenen Bericht der Bundesheerreformkommission
eine hervorragende Basis für die Streitkräfteentwicklung vorliegt und die
darin enthaltenen Empfehlungen als Grundlage für die notwendige Reform
herangezogen werden. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt durch die von mir
dafür eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“,
wobei die Streitkräfteplanung bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen sein
soll, um in weiterer Folge die Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010
zu definieren. Ungeachtet der dabei erforderlichen Einsparungen, die zweifellos
auch Kasernenschließungen umfassen werden, kann ich jedoch versichern, dass das
Bundesheer auch weiterhin in allen Bundesländern garnisoniert sein wird.
Im Einzelnen beantworte ich die
vorliegenden Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 8:
Im Sinne meiner einleitenden Ausführungen
können erste Aussagen zu diesen Fragen erst nach abgeschlossener Streitkräfteplanung
getroffen werden, da die Feststellung, welche Strukturen in welcher Region
benötigt werden, die zentrale Voraussetzung für das zukünftige
Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es dann möglich sein, nach
militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten – unter
Einbindung der Länder – den konkreten, zukünftigen Bedarf an Kasernen und
Liegenschaften zu definieren.
Zu 9:
Da die angeführte Liegenschaft bereits vor
Jahren aus der militärischen Nutzung entlassen worden ist und sich nicht mehr
im Besitz des Bundesministeriums für Landesverteidigung befindet, können keine
Aussagen hinsichtlich des Status dieser Liegenschaft getroffen werden.
Demzufolge fallen auch keinerlei finanzielle Aufwendungen an.
Zu 10 und 11:
Hiezu ist festzuhalten, dass es keine aus der militärischen Nutzung entlassene Liegenschaft gibt, für die mein Ressort Miete entrichtet. Für ehemals militärisch genutzte Liegenschaften, die zum Verkauf stehen, werden für Betriebsausgaben, wie etwa für Energie und Instandhaltung, nach den mir vorliegenden Unterlagen durchschnittlich rund 135.000 € pro Liegenschaft und Jahr aufgewendet.