1818/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.07.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien,
Roßauer Lände 1
S91143/62-PMVD/2004 .
Juli 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am 9. Juni 2004 unter der
Nr. 1868/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Kasernenschließungen und -nutzungen im Bundesland Salzburg" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass
mit dem mir am 14. Juni 2004 übergebenen Bericht der Bundesheerreformkommission
eine hervorragende Basis für die Streitkräfteentwicklung vorliegt und die
darin enthaltenen Empfehlungen als Grundlage für die notwendige Reform
herangezogen werden. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt durch die von mir
dafür eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“,
wobei die Streitkräfteplanung bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen sein
soll, um in weiterer Folge die Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010
zu definieren. Ungeachtet der dabei erforderlichen Einsparungen, die zweifellos
auch Kasernenschließungen umfassen werden, kann ich jedoch versichern, dass das
Bundesheer auch weiterhin in allen Bundesländern garnisoniert sein wird.
Im Einzelnen beantworte ich die
vorliegenden Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 5, 8 und 13 bis 20:
Im Sinne meiner einleitenden Ausführungen
können erste Aussagen zu diesen Fragen erst nach abgeschlossener
Streitkräfteplanung getroffen werden, da die Feststellung, welche Strukturen in
welcher Region benötigt werden, die zentrale Voraussetzung für das zukünftige
Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es dann möglich sein, nach
militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten – unter
Einbindung der Länder – den konkreten, zukünftigen Bedarf an Kasernen und
Liegenschaften zu definieren.
Zu 6 und 7:
In Salzburg gehörten zum Stichtag 25. Juni
2004 insgesamt 2.423 Personen dem Personalstand des Bundesheeres an; davon
waren 1.555 Militärpersonen und 868 Zivilbedienstete. Die Darstellung der
Entwicklung des Personalstandes bezogen auf das Gebiet des Bundeslandes
Salzburg wäre nur durch eine händische Auswertung tausender Personalakten
möglich. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich wegen des damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes von einer Beantwortung dieser
Detailfrage Abstand nehme.
Zu 9 bis 12:
Da detaillierte Auskünfte über Gebäude, Kasernen und Liegenschaften des österreichischen Bundesheeres Rückschlüsse auf Einsatzstärke und andere einsatzrelevante Grundlagen zuließen, sind diese Fragen nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentliche erörtert zu werden. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen.