1827/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.07.2004
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BM für
Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0021-Pr
1/2004
An den
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1793/J-NR/72004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen
und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „“dienstliches“
Betanken von Kraftfahrzeugen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Dienstkraftfahrzeuge im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums
für Justiz, der
Justizbehörden in den Ländern,
der Dienstkraftwagen des Präsidenten des
Obersten Gerichtshofes sowie Dienstkraftfahrzeuge in den meisten
Justizanstalten werden auf Basis des von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) nach
einem Vergabeverfahren geschlossenen Rahmenvertrages extern betankt.
In den Justizanstalten Gerasdorf, Graz Karlau (Außenstelle Maria
Lankowitz), Hirtenberg (Außenstelle Münchendorf), Klagenfurt (Außenstelle
Rottenstein), Linz (Außenstelle Asten), Innsbruck und Suben sind aus Gründen
der Optimierung der Arbeitsabläufe sowie aus Sicherheitsgründen anstaltseigene
Betankungsmöglichkeiten für Dienstkraftstoffe ausschließlich für Fahrzeuge des
Strafvollzuges eingerichtet.
Die - versperrten - Tankstellen können nur durch
den jeweils verantwortlichen Beamten mit einem Schlüssel zugänglich gemacht
werden. Den Bediensteten ist es untersagt, ihre
Privatfahrzeuge dort aufzutanken.
Mit Ausnahme der Justizanstalten
Suben und Graz-Karlau beziehen die Tankstellen ihren Treibstoff über die
Bundesbeschaffung GmbH zu einem (derzeitigen) Anschaffungspreis von 0,69 Euro /
lit. zzgl. 20 % USt).
Auf dem Areal
der Justizanstalt Suben wird die Tankstelle vom Gewerkschaftlichen
Betriebsausschuss geführt. Die
Justizanstalt ist in Verkauf und Logistik nicht eingebunden.
Die Justizanstalt Graz-Karlau vergleicht vor
Zuschlagserteilung die Preise von 3 Anbietern. Der derzeitige Literpreis
entspricht dem Anschaffungspreis der BBG.
. Juli 2004
(Maga. Karin Miklautsch)