1834/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.07.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
040502/167-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Wien, 27. Juli 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1817/J vom 27. Mai 2004 der Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Vertretung in Aufsichtsräten,
Beiräten, Kommissionen und anderen
Gremien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Hinsichtlich der gemäß § 76 BWG bei
Kreditinstituten bestellten Staats-kommissäre wird auf die
Anfragebeantwortungen AB 1323 XXII.GP vom 12.03.2004 (parlamentarische Anfrage
Nr. 1314/J vom 13.01.2004) und AB 1600 XXII. GP vom 24.05.2004
(parlamentarische Anfrage Nr. 1582/J vom 24.03.2004) verwiesen. Bemerkt wird
jedoch, dass Staatskommissäre, welche Aufsichtsfunktionen gemäß § 76 BWG
wahrnehmen, seit 1. April 2002 als Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
tätig sind und daher nicht zur Ausübung des Aufsichtsrechtes des
Bundesministers für Finanzen sondern zur Ausübung des Aufsichtsrechtes der FMA
bestellt sind und in dieser Funktion ausschließlich deren Weisungen unterworfen
sind. Dasselbe gilt für gemäß § 70 BWG bestellte
Regierungskommissäre.
Treuhänder gemäß § 29 HypBG und
Regierungskommissäre gemäß
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1905 betreffend
fundierte Bankschuldverschreibungen iVm §§ 1 ff des Gesetzes vom
24. April 1874 betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von
Pfandbriefen werden nicht zur Ausübung eines Aufsichtsrechtes bestellt. Sie
haben vielmehr eigene, ihnen durch die genannten Gesetze ausdrücklich
zugewiesene Aufgaben selbständig wahrzunehmen.
Die gemäß § 22
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestellten Treuhänder haben die Aufgabe, den
Deckungsstock bei Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen oder
Versicherungen nach Art der Lebensversicherung betreiben, zu überwachen. Diese
Treuhänder üben ebenfalls kein Aufsichtsrecht aus, sondern haben - wie die oa.
Funktionen - eigene, ihnen durch das VAG ausdrücklich zugewiesene Aufgaben,
selbständig wahrzunehmen.
Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung:
Zu 1. und 3.:
a) Aufsichtsräte
In der nachfolgenden Übersicht werden
jene Gesellschaften erfasst, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt
ist. Bei den Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen werden sowohl
Beamte des Aktiv- und Ruhestandes als auch Vertragsbedienstete zum Stichtag. 1.
Juni 2004 berücksichtigt, wobei es sich, soweit im Einzelnen nichts anderes vermerkt
ist, um Aufsichtsratsmitglieder handelt.
BUNDESPENSIONSKASSE AG
Mag. Richard GAUSS
ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE
AG
Dipl.-Ing. Herbert KASSER
FELBERTAUERNSTRASSE AG
MR
i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
MR Mag. Wolfgang FRITZ
MR Franz KLUG
GROSSGLOCKNER
HOCHALPENSTRASSEN AG
MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
HR Dr. Michael MANHARD
INTERNATIONALES AMTSSITZ-
UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG
MR Dr. Friedrich STANZEL
ÖSTERREICHISCHES
KONFERENZZENTRUM WIEN AG
MR
i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
AUTOBAHNEN- UND
SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS AG
(ASFINAG)
Dipl.-Ing. Herbert KASSER
ALPEN STRASSEN AG
ADir. Ferry
ELSHOLZ
ÖSTERR.
AUTOBAHNEN-
U. SCHNELLSTRASSEN GES.M.B.H.
ADir.
Ferry ELSHOLZ
EISENBAHN-HOCHLEISTUNGSSTRECKEN-AG
MR Dr. Hans LUKSCH
LOKALBAHN
LAMBACH-VORCHDORF-EGGENBERG AG
ADir.
Ferry ELSHOLZ
STATISTIK ÖSTERREICH
MR Mag. Alois SCHNEEBAUER
BUNDESTHEATER-HOLDING
GES.M.B.H., WIEN
SC Dr. Gerhard STEGER
BURGTHEATER GES.M.B.H.
MR
Mag. Alfred PICHLER
WIENER STAATSOPER GES.M.B.H.
MR
Mag. Alfred PICHLER
VOLKSOPER WIEN GES.M.B.H.
MR
Mag. Alfred PICHLER
THEATERSERVICE
GES.M.B.H.
MR
Mag. Alfred PICHLER
BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN
GES.M.B.H.
MR Mag. Alois SCHNEEBAUER
MUSEUMSQUARTIER ERRICHTUNGS-
U. BETRIEBSGES.M.B.H.
MR Dr. Anton MATZINGER
ALBERTINA (KURATORIUM)
Mag. Clemens MUNGENAST
KUNSTHISTORISCHES MUSEUM MIT
MUSEUM FÜR VÖLKERKUNDE
UND ÖSTERREICHISCHEM THEATERMUSEUM (KURATORIUM)
MMag. Bernhard MAZEGGER
NATURHISTORISCHES MUSEUM
(KURATORIUM)
Mag. Christa BOCK
ÖSTERREICHISCHE GALERIE
BELVEDERE (KURATORIUM)
OR Dr. Viktor LEBLOCH
ÖSTERREICHISCHE
NATIONALBIBLIOTHEK (KURATORIUM)
MR (im Vorruhestand) Dr.
Robert TUMMELTSHAMMER
MAK - ÖSTERREICHISCHES
MUSEUM FÜR ANGEWANDTE KUNST
(KURATORIUM)
Mag. Silvia ZENDRON
TECHNISCHES MUSEUM WIEN MIT
ÖSTERREICHISCHER MEDIATHEK (KURATORIUM)
OR Dr. Viktor LEBLOCH
MUSEUM MODERNER KUNST
STIFTUNG LUDWIG WIEN (MUMOK)
(KURATORIUM)
MR
Dr. Christa WINKLER
INT. STUDENTENHAUS GEM.
GES.M.B.H. INNSBRUCK
MR Franz KLUG
ÖSTERR. MENSENBETRIEBSGES.M.B.H.
Romana
REYLÄNDER
Mag.
Christa BOCK
KÄRNTNER
BETRIEBSANSIEDELUNGS- U. BETEILIGUNGSGES.M.B.H.
Mag. Kristina FUCHS
NÖ
GRENZLANDFÖRDERUNGSGES.M.B.H.
MMag. Bernhard MAZEGGER
AUSTRO CONTROL
ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR
ZIVILLUFTFAHRT M.B.H., WIEN
OR
Dr. Silvia JANIK
"VIA
DONAU-ENTWICKLUNGSGES.M.B.H. FÜR TELEMATIK UND
DONAUSCHIFFFAHRT"
ADir. Ferry ELSHOLZ
TECHNOLOGIEIMPULSE GES. ZUR
PLANUNG U. ENTW. VON
TECHNOLOGIEZENTREM
GES.M.B.H.
Mag.
Helgar THOMIC-SUTTERLÜTI
ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR
WELTRAUMFRAGEN GES.M.B.H.
Mag.
Helgar THOMIC-SUTTERLÜTI
OR
Dr. Silvia JANIK
AUSTRIAN
RESEARCH CENTERS GMBH – ARC, WIEN
OR
Dr. Silvia JANIK
SCHIENENINFRASTRUKTURFINANZIERUNGSGES.
M.B.H.
Mag. Bernhard BAUER
SCHIENEN CONTROL GES.M.B.H.
Mag. Bernhard BAUER
RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER
EISENBAHN AG
SC Dr. Gerhard STEGER
GRAZ KÖFLACHER EISENBAHN
GES.M.B.H.
Beamtin Mag. Gabriela OFFNER
BRENNER EISENBAHN GES.M.B.H.
(BEG)
MR Dr. Friederike
SCHWARZENDORFER
AUSTRIAN
DEVELOPMENT AGENCY, ADA
MRätin Dr. Ingrid
EHRENBÖCK-BÄR
ÖSTERREICH INSTITUT
GES.M.B.H, WIEN
MR Mag. Alois SCHNEEBAUER
DIPLOMATISCHE AKADEMIE WIEN
(KURATORIUM)
MRätin Dr. Ingrid
EHRENBÖCK-BÄR
AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE
GESM.B.H.
SC Dr. Gerhard STEGER
BUCHHALTUNGSAGENTUR DES
BUNDES
(Aufsichtsrat)
SC
Dr. Arthur WINTER
SC Dr. Gerhard STEGER
MR
Christian IHLE
MR Dr. Wilhelm
SCHACHEL
(Beirat)
Mag. Claudia STERRER-PICHLER
MR Dr. Heinrich TRAUMÜLLER
BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.
Beamter Mag. Martin SAILER
BUNDESRECHENZENTRUM
GES.M.B.H.
SC
Dr. Arthur WINTER
SC Dr. Gerhard STEGER
BUWOG – BAUEN UND WOHNEN
GES.M.B.H.
MR
i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
MR (im Vorruhestand)
Dipl.-Ing. Dr. Gerhard LINDEMANN
FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)
MR Mag. Alfred
LEJSEK
MR
Mag. Alfred
PICHLER
FLUGHAFEN GRAZ
BETRIEBSGES.M.B.H.
MR i.R. Dr. Nikolaus
DITFURTH
FLUGHAFEN LINZ GES.M.B.H.
MR Mag. Wolfgang FRITZ
TIROLER FLUGHAFEN
BETRIEBSGES.M.B.H.
MR
Dr. Johannes RANFTL
EBS WOHNUNGSGESellschaft
M.B.H. LINZ
MR Franz KLUG
Mag. Richard GAUSS
ESG WOHNUNGSGESELLSCHAFT
M.B.H. Villach
MR
i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
ADir. RR Christine APPL
GEMEINNÜTZIGE
WOHNBAUGESELLSCHAFT MBH VILLACH
MR Dr. Friedrich RESEL
MONOPOLVERWALTUNGSGES.
M.B.H.
MR
i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
Mag. Rene OBERLEITNER
MR
Dr. Roland GRABNER
ÖSTERR.
BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA), WIEN
SC Dr. Gerhard STEGER
MR
Mag. Alfred LEJSEK
Mag. Hannes HOFER
ÖSTERR. EXPORTFONDS
GES.M.B.H.
MR Mag. Silvia MACA
PLANAI-HOCHWURZEN-BAHNEN
GES.M.B.H.
MR
i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
MR Dr. Alexander
MAZURKIEWICZ
VILLACHER ALPENSTRASSEN
FREMDENVERKEHRSGES.M.B.H.
MR
i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
MR Franz KLUG
WBG WOHNEN UND BAUEN
GES.M.B.H.
MR
i.R. Dr. Wilfried TRABOLD
ADir. RR Christine APPL
Mag. Rene OBERLEITNER
WOHNUNGSANLAGEN GES.M.B.H.
MR Dr. Alexander
MAZURKIEWICZ
MR Dr. Josef MANTLER
ÖSTERREICHISCHE AGENTUR FÜR
GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT GMBH
Dipl.-Ing. Herbert KASSER
LAGEREIBETRIEBE GES.M.B.H.
MR Dr. Josef MANTLER
LANDWIRTSCHAFTLICHE
BUNDESVERSUCHSWIRTSCHAFTEN GES.M.B.H.
MR
Dr. Hans LUKSCH
SPANISCHE HOFREITSCHULE –
BUNDESGESTÜT PIBER
Dipl.-Ing. Herbert KASSER
UMWELTBUNDESAMT GES.M.B.H.
(UBA-WIEN)
MR
Dr. Johannes RANFTL
MR Mag. Kathrin
EBERL-SVOBODA
AUSTRIA FERNGAS GES.M.B.H.
i.Liqu.
MR
Dr. Johannes RANFTL
FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE
GL
Mag. Alfred LEJSEK
AL Mag. Alfred
PICHLER
BIG BUNDESIMMOBILIEN
GES.M.B.H.
Dipl.-Ing. Herbert KASSER
BIG LIEGENSCHAFTSVERWERTUNGS
GES. M.B.H.
Dipl.-Ing. Herbert KASSER
BIG BAUTRÄGER- UND MAKLER
GES. M.B.H.
Dipl.-Ing. Herbert KASSER
IMMOBILIENMANAGEMENTGES. DES
BUNDES M.B.H. (IMB)
Dipl.-Ing. Herbert KASSER
SCHLOSS SCHÖNBRUNN KULTUR-
UND BETRIEBSGES.M.B.H.
MR Dr. Friedrich RESEL
SCHÖNBRUNNER TIERGARTEN
GES.M.B.H.
ADir. RR Knut BEITL
MARCHFELDSCHLÖSSER
REVITALISIERUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.
(Beirat)
Dr. Fritz SIMHANDL
ÖSTERREICHISCHE
EXPORTFONDS GMBH
AL
Mag. Silvia MACA
HYPO WOHNBAUBANK
SC Dr. Arthur
WINTER
A-SIT (Zentrum für sichere
Informationstechnologie-Austria) Rechtsform: Verein
SC Dr. Arthur
WINTER
MR Peter BEZDICEK
MR Dr. Leopold KÖNIG
RAIFFEISEN BAUSPARKASSE GMBH
SC Dr. Arthur
WINTER
BANK AUSTRIA CREDITANSTALT IMMOTRUST
GMBH
MR Dr. Leopold KÖNIG
TIROLER VOLKSBANK INNSBRUCK-SCHWAZ AG
MR Dr. Leopold KÖNIG
NIEDERÖSTERREICHISCHE
KAPITALBETEILIGUNGS GMBH
MR Mag. Rudolf BERGER
VOLKSKREDITBANK ÖO AG
MR Mag. Rudolf
BERGER
ONE BANK GMBH
MR DI Dr.
Gottfried TIWALD
LAND-, FORST- UND WASSERWIRTSCHAFTLICHES
RECHENZENTRUM (LFRZ)
MR DI Dr.
Gottfried TIWALD
Ing. Johann
PLESKAC
BANK WINTER
& Co AG
VB/SV DI Horst STAGL
IT ARBEITSGRUPPE/ZOLL UND WIRTSCHAFT
ADir Christian RIMSER
WIENER ALLIANZ VERSICHERUNG AG
ADir RR Alexander MÜLLNER
INFORMATIONSSICHERHEITSKOMMISSION
Ing. Johan PLESKAC
IKT BOARD (interministerielle
Arbeitsgruppe im BKA)
SC Dr. Arthur
WINTER
ÖSTERREICHISCHE COMPUTERGESELLSCHAFT
(OCG)
MR Josef MAKOLM
Gleichzeitig auch Mitglied in diversen
Arbeitskreisen der OCG (Forum Electronic-Government, Arbeitskreis "Best
Practices", Forum Organisation)
b)
Beiräte und Kommissionen:
Bundesentschädigungskommission (BEK)
und Bundesverteilungskommis-sion (BVK)
Bei diesen beiden Kommissionen handelt
es sich um eigenständige Behörden, nämlich um Kollegialbehörden gemäß Artikel
133 Z 4 B-VG. In diesen Kommissionen wird weder eine inhaltliche Politik
vorbereitet noch werden sie zur Wahrung der Interessen des Bundesministeriums
für Finanzen mit Mitarbeitern des Ressorts beschickt, sie wurden zur Mitwirkung
an der
Entscheidung über die Zuerkennung von Entschädigungsleistungen nach
verschiedenen gesetzlichen Grundlagen (Aufarbeitung der vermögensrecht-lichen
Folgen der Besatzungszeit bzw. von Enteignungsmaßnahmen in den Staaten des
ehemaligen Ostblocks) auf gesetzlicher Basis eingerichtet. Sie werden hier nur
der Vollständigkeit halber angeführt.
Die Bundesentschädigungskommission ist
aktuell mit der Mitwirkung an der Vollziehung des Entschädigungsgesetzes CSSR,
BGBl. Nr. 452/1975, in der Fassung BGBl. Nr. 125/1997, betraut und wird von
einem Richter als
Vorsitzenden und einem weiteren Richter als dessen Stellvertreter geführt. Sie
besteht aus 3 Senaten, die jeweils unter dem Vorsitz eines Richters
stehen. Jedem Senat gehören weiters ein Beisitzer der Gruppe 1 (Bedienstete des
Bundesministeriums für Finanzen) sowie ein Beisitzer der Gruppe 2 (werden von
den gesetzlichen Berufsvertretungen entsandt) an. Die Funktionsperiode beträgt
jeweils 2 Jahre. Die Besetzung der richterlichen Funktionen erfolgt nach
Ausschreibung im Bereich des Bundesministeriums für Justiz. Der BEK-Vorsitzende
und sein Stellvertreter erhalten eine fixe
Gebühr für die Führung der Geschäfte der BEK sowie eine Gebühr für jeden mit
Bescheid erledigten Vermögensfall, an dem sie als Senatsvorsitzende mitgewirkt
haben. Die Mitglieder der Gruppe 1 erhalten eine Gebühr für
jeden erledigten Bescheid an dem sie mitgewirkt haben, die Mitglieder der
Gruppe 2 erhalten keine Gebühren.
Die Bundesverteilungskommission hat
zuletzt die Entschädigungsverfahren nach dem Verteilungsgesetz DDR, BGBl. Nr.
189/1988, in der Fassung BGBl. Nr. 125/1997, abgewickelt. Aktuell werden noch
verspätete Eingaben oder Einsprüche gegen Entscheidungen der
Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland bearbeitet. Es
ist beabsichtigt, sie nach Abwicklung dieser Aufgaben aufzulösen, da ihr kein
weiterer (aktueller) Vollzugsbereich zugewiesen ist. Die Besetzung der
Kommission ist ähnlich jener der BEK.
Punzierungsbeirat
Der
Punzierungsbeirat ist gemäß § 22 Punzierungsgesetz 2000 errichtet. Er hat die
Aufgabe, den Bundesminister für Finanzen in Angelegenheiten des
Punzierungswesens zu beraten. Je zwei Mitglieder werden vom Bundesminister für
Finanzen und von der Wirtschaftskammer Österreich, je ein Mitglied von der
Bundesarbeitskammer und vom Verein für Konsumenteninformation entsendet. Die
vom Bundesminister für Finanzen entsendeten Mitglieder sind im Österreichischen
Amtskalender namentlich genannt. Die Entsendung erfolgt für jeweils 3 Jahre.
Erweiterter
Beirat nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981 (AFG)
Dieser Beirat wurde gemäß § 5 Abs. 3
AFG 1981 zur Begutachtung für Ansuchen um Haftungsübernahmen, die im Einzelfall
1 Mio. Euro übersteigen, beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet.
Die Mitglieder sind
je ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender, des
Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sowie je ein Ver-treter
der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Oesterreichischen Nationalbank und
der Österreichischen Kontrollbank
- AG, letzterer ohne Stimmrecht. Das Gremium tritt wöchentlich zusammen. Die
Zusammensetzung variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden
Personenkreises. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sind namentlich im
Österreichischen Amtskalender angeführt.
Beirat
gemäß § 5 Abs. 2 Ausfuhrförderungsgesetz 1981
Dieser beim Bundesministerium für
Finanzen eingerichtete Beirat hat
Ansuchen um Haftungsübernahmen, die im Einzelfall 1 Mio. Euro nicht
übersteigen, zu begutachten. Die Mitglieder dieses Beirates sind ein Ver-treter
des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender, des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit, der Wirtschaftskammer Österreich, der
Bundesarbeitskammer und der Österreichischen Kontrollbank - AG,
letzterer ohne Stimmrecht. Das Gremium tritt wöchentlich zusammen. Die
Zusammensetzung variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden
Personenkreises.
Börseberufungssenat
gemäß Börsegesetz
Dieser Berufungssenat wurde gemäß § 64
Abs. 2 Börsegesetz eingerichtet. Der Senat tritt bei Bedarf zusammen. Die
Mitglieder sind im Österreichischen Amtskalender namentlich genannt. Ihre
Bestellung erfolgt für den Zeitraum von 5 Jahren.
Finanzmarktkomitee
Als Plattform der für die
Finanzmarktstabilität mitverantwortlichen Institutionen Oesterreichische
Nationalbank, Finanzmarktaufsichtsbehörde und Bundesministerium für Finanzen,
ist gemäß § 13 FMAG beim Bundesminister für Finanzen das so genannte
Finanzmarktkomitee eingerichtet. Es
besteht aus je einem Vertreter der FMA, der OeNB und des Bundesministers für
Finanzen und tagt zumindest vierteljährlich. Das Finanzmarktkomitee dient der
Förderung der Zusammenarbeit sowie dem Meinungsaustausch über die
wirtschaftliche Lage bzw. die wirtschaftlichen Herausforderungen an den
österreichischen Finanzsektor. Das Bundesministerium für Finanzen ist durch GL
Mag. Alfred Lejsek vertreten. Die Bestellung erfolgt für den Zeitraum von 3
Jahren.
Kreditbeirat
der Österreichischen Exportfonds GmbH
Dieser
fungiert als Organ bei der Kreditgewährung und besteht aus Vertretern des
Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit, der Wirtschaftskammer Österreich, der Oesterreichischen Nationalbank
und der Bundesarbeitskammer. Die Zusammensetzung des Beirats variiert im Rahmen
des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises.
Exportfinanzierungskomitee
Auf Grundlage des
Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes ist am Sitz der Österreichischen
Kontrollbank - AG ein Exportfinanzierungskomitee eingerichtet. Die Mitglieder
sind je ein Vertreter des Bundesministeriums für
Finanzen (Vorsitzender), des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten,
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Wirtschaftskammer
Österreich, der Bundesarbeitskammer und der Oesterreichischen Nationalbank,
letzterer ohne Stimmrecht. Das Gremium tritt grundsätzlich monatlich zusammen.
Die Zusammensetzung variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden
Personenkreises.
Außenwirtschaftspolitischer
Beirat
Dieser Beirat wurde gemäß § 1 Abs. 1
des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Außenwirtschaftspolitischen
Beirates (in Artikel II des
BGBl. Nr. 661/1994) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
eingerichtet und dient der Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit in Fragen der Außenwirtschaftspolitik. Mitglieder des
Beirates sind ein Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten und je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für
Finanzen, des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
der Oesterreichischen Nationalbank sowie je zwei Vertreter der
Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der Präsidentenkonferenz
der Landwirtschaftskammern Österreichs und des Österreichischen
Gewerkschaftsbundes. Das Bundesministerium für Finanzen wird durch Mag.
Elisabeth Vitzthum vertreten.
Weiters entsendet das Bundesministerium
für Finanzen Bedienstete in nachstehende Gremien:
STATISTIK ÖSTERREICH
AL Dr. Alfred KATTERL
Österreichisches
Institut für Wirtschaftsforschung
AL Dr. Alfred KATTERL
Wirtschafts-
und Sozialwissenschaftliches Rechenzentrum (WSR)
Dr. Franz RABITSCH
Europäisches
Zentrum für Wohlfahrtspolitik und
Sozialforschung
AL Dr. Alfred KATTERL
Kommission zur
langfristigen Pensionssicherung gemäss
§ 108 e
Abs. 9 ASVG
MMag. Peter PART
Preiskommission
gem. § 9 Preisgesetz
MMag. Peter PART
Plattform
"Gegengeschäfte" (angesiedelt beim BMWA)
MMag. Peter PART
Arbeitsgruppe
kurzfristige Vorausschau des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen
AL Dr. Alfred KATTERL
Dr. Franz RABITSCH
Statistik
Österreich - Arbeitsgruppe "Verbraucherpreise"
Dr. Franz RABITSCH
EXpertengremium
InTERNATIONalisierung Bei der AWS GmBH
AL Mag. KINAST
Kontrollausschuss
der Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
MR Dr.
Friedrich STANZEL
Kuratorium
der Diplomatischen Akademie Wien
MR Dr.
Ingrid EHRENBÖCK-BÄR
OR Werner POLLAK
Fonds
zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
pRÄSIDIUM
UND Kuratorium
OR Dr. Silvia JANIK
ADir. Ferry ELSHOLZ
Kuratorium
der VOEST-ALPINE STAHLSTIFTUNG
MR Dr.
Johannes RANFTL
Kuratorium
des österreichischen Filminstituts
OR Dr.
Viktor LEBLOCH
Kunstförderungsbeirat
MR Dr.
Christa WINKLER
Kuratorium
der Theresianischen Akademie
OR Dr. Viktor LEBLOCH
Österreichische
Friedrich und Lilian Kiesler Privat-stiftung
Vorstand: MR Dr. Christa WINKLER
Kuratorium
der Diplomatischen Akademie Wien
MR Dr.
Ingrid EHRENBÖCK-BÄR
OR Werner POLLAK
Besetzungsoberkommission
bei der Monopolverwaltung GmbH
MR Mag. Martin
STORM
MR Dr. Josef
HERZOG
Land-
und forstwirtschaftliches Betriebsinformations-system-Beirat
MR i.R. Dipl.Ing. Dr.
Herwig RAAB
MR Dr. Leopold KÖNIG
Land-
und forstwirtschaftliches Rechenzentrum
MR Dipl.Ing. Dr. TIWALD
Ing. Johann PLESKAC
A-SIT
Zentrum für sichere Informationstechnologie Austria
SC Dr. Arthur WINTER
MR Dr. Leopold KÖNIG
Kommission
für das Zentrale Ausweichrechenzentrum
Ing. Johann PLESKAC
ÖSTERREICHISCHE COMPUTER
GESELLSCHAFT
MR Josef MAKOLM (Vorstandsmitglied)
KOORDINATIONSKOMMISSION FÜR
INFORMATIONSTECHNIK (KIT)
SC Dr. Arthur
WINTER
Erich ALBRECHTOWITZ
DI Leopold KOPPENSTEINER
Ing. Johann PLESKAC
Paul SCHLICHTING
FACHBEIRAT FÜR
FINANZSTATISTIK
MR Mag. Rudolf AUER
TAC
WORKING GROUP ON HORIZONTAL ACTIONS AND MEASURES
(EU-Gremium)
DI Leopold KOPPENSTEINER
Österreichisches
Normungsinstitut –
Ausschuss
Vergabewesen
OR Mag.
Martin SAILER
IMSC
– INFORMATION MANAGEMENT SUB COMMITTEE
ADir. RR i.R.
Roland ROZUM (Past-Chairman)
EBES
– EUROPEAN BOARD OF EDIFACT STANDARDIZATION
ADir. RR i.R. Roland ROZUM
(Vizevorsitzender)
CUSTOMS
GROUP DER EG 3
ADir. RR i.R. Roland ROZUM
(Vorsitzender)
EXCISE
MOVEMENT AND CONTROL SYSTEM
ADir. RR i.R.
Roland ROZUM
SCIT
– FISCALIS SUB-COMMITTEE FOR IT
MR Peter BEZDICEK
Verwaltungsrat
gemäSS § 5 Abs. 1 Arbeitsmarktservice-Gesetz
Mag. Richard GAUSS
Beamtin Mag. Gerlinde LOIBNER
Strategieausschuss
des Arbeitsmarktservice
Beamter Mag. Thomas BLATTNER
OR Dr. Peter LADISLAV
Bauausschuss
des Arbeitsmarktservice
Beamtin Mag. Gerlinde LOIBNER
OR Dr. Peter LADISLAV
Förderungsausschuss
des Arbeitsmarktservice
OR Dr. Peter LADISLAV
Beamtin Mag. Gabriela OFFNER
Austria Ski Pool
MR Mag. Alois SCHNEEBAUER
Ständiges
Komitee zur Aufrechterhaltung der Vereinheitlichung der Form und Gliederung der
Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und
Gemeindeverbände - VR - Komitee
MR Dr. Anton MATZINGER
Lenkungsausschüsse
Verkehrsverbünde
Vollzugsausschuss
für den Schienenverbund
MR Dr. Hans
LUKSCH
ÖROK
Unterausschuss Regionalwirtschaft
Dipl. Vw. Karin WINKLBAUER
ÖROK
Stellvertreterkommission
OR Dr. Andrea
ROSENFELD
FÖRDERBEIRAT
BETREFFEND SEKTORPLANFÖRDERUNG GEMÄSS
VO
(EWG) 866/90
Dipl.Ing. Herbert KASSER
Rat Dr. Wolfgang MAYRHOFER
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für
Datenbanken
- ISIS
MR i.R. Dr. Alfred FRANZ
MR Dr. Leopold KÖNIG
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für
Agrar-statistik
OR Dr. Wolfgang MAYRHOFER
Rat Dipl.Ing. Josef WAGNER
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für Statistik der gewerblichen Wirtschaft
MR Dr. Eduard
FLEISCHMANN
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
MR Dr. Eduard
FLEISCHMANN
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für Wirtschafts -und Berufssystematiken
MR Dr. Eduard
FLEISCHMANN
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für Finanzstatistik
MR Mag. Alfred
PICHLER
MR Dr. Thomas
LIMBERG
MR Dr. Anton MATZINGER
Bundesvergabeamt
OR Mag. Martin
SAILER
MR Dr. Friedrich RESEL
Ausschuss
für Jungunternehmerförderungsaktion
Mag. Kristina FUCHS
ADir. Knut BEITL
Beirat
für StraSSenforschung
ADir. Ferry
ELSHOLZ
ADir. Knut BEITL
Baupreiskommission
MR Dr. Friedrich RESEL
Preiskommission
gemäSS § 9 Preisgesetz beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit
MR Dr. Hans
LUKSCH
Kommission
in Angelegenheiten der Altlastensanierung
MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
Mag. Thomas MICHOLITSCH
Kommission
in Angelegenheiten der betrieblichen Umweltförderung im Inland und
Umweltförderung im Ausland
MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
Mag. Thomas MICHOLITSCH
Gemeinsamer
Arbeitskreis des Bundes und der Länder
gemäSS
§ 22a UFG
MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
AD Johann WITTMANN
Nationale
Biodiversitäts-Kommission
Mag. Thomas MICHOLITSCH
IMK-Klima
(Interministerielles Komitee zum Schutz des
globalen
Klimas)
Mag. Thomas MICHOLITSCH
Österreichischer
Rat für Nachhaltige Entwicklung
Mag. Thomas MICHOLITSCH
Nationalparkkommission
Neusiedler See-Seewinkel
MR Dr. Eduard KLISSENBAUER
AD Johann WITTMANN
OECD-Umweltkomitee
MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
Nationalparkkommission
Thayatal
MR Dr. Eduard KLISSENBAUER
AuSSenhandelsbeirat
gemäSS § 14 AuSSenhandelsgesetz
MR Dipl.Ing. Dr. Robert GRANDITSCH
Beirat
gemäSS § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die
Förderung
politischer Bildungsarbeit und Publizistik
1984
im Bundeskanzleramt
MR Dr. Gerhard BINDER
Kommission
zur Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches - Codexkommission gem.
§ 52 des Lebensmittelgesetzes 1975
MR Dipl.Ing. Dr. Robert GRANDITSCH
MR Manfred STAMMHAMMER
Kommission
für Entwicklungsfragen bei der Öster-reichischen Akademie der Wissenschaften
"Wissen-
schaft
und Technologie für die Entwicklung"
MRätin Dr. Elfriede FRITZ
AuSSenwirtschaftspolitischer
Beirat
MRätin Dr. Elfriede FRITZ
Elektrizitätsbeirat
MR Dr. Hans LUKSCH
AD Knut BEITL
Beratungsausschuss
für Informationstechnik - BIT
Ing. Johann PLESKAC
Fachbeirat
für den Kombinierten Verkehr
MR Dr. Hans
LUKSCH
Controllinggruppe
im Hauptverband der Sozialver-sicherungsträger
Beamter Mag. Thomas BLATTNER
Beamtin Mag. Gabriela OFFNER
Controllingbeirat
für zwei Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Dipl.Ing. Herbert KASSER
OR Dr. Wolfgang MAYRHOFER
Controllingbeirat
für zwei Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz
MR Dr. Friederike SCHWARZENDORFER
OR Dr. Alexander TOMASCH
Kyoto
Forum – Arbeitsgruppen Ökonomische bzw.
Finanzielle
Mechanismen
jeweils
MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
Kuratorium
des Fonds für Versöhnung, Frieden und
Zusammenarbeit
OR Werner POLLAK
Kuratorium
des Fonds zur Integration von Flüchtlingen
OR Mag. Horst
HÖLLHUMER
KONTROLLKOMMISSION, BIT –
BÜRO FÜR INTERNATIONALE
FORSCHUNGS- UND
TECHNOLOGIEKOOPERATION
Mag. Silvia ZENDRON
Kuratorium
des Künstlersozialfonds
MRätinDr. Christa WINKLER
Nationales
Komitee zur Alpenkonvention
Mag. Thomas MICHOLITSCH
OECD
Initiative für Nachhaltige Entwicklung (SG/SD)
Mag. Thomas MICHOLITSCH
OECD-NETWORK
ON FISCAL RELATIONS ACROSS LEVELS
GOVERNMENT
MR Dr. Anton
MATZINGER
Mag. Elisabeth OTTAWA
LKH GRAZ 2000
Mag. Barbara DAMBÖCK
ARGE AKH
MR Dr. Monika HUTTER
LENKUNGSAUSSCHUSS DER
BEGLEITENDEN KONTROLLE DER
ARGE AKH
Mag. Silvia ZENDRON
MR Dr. Monika HUTTER
KONTROLLAUSSCHUSS DES
ARBEITSMARKTSERICE
Mag. Gabriela OFFNER
MR Dr. Richard WARNUNG
PRIVATKRANKENANSTALTEN-FINANZIERUNGSFONDS
Mag. Gabriela OFFNER
Mag.
Thomas BLATTNER
PREISKOMMISSION FÜR HUMANARZNEIMITTEL
IM BUNDES-
MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN
Mag.
Gabriela OFFNER
DOPINGKONTROLLKOMMISSION
BEIM BUNDESKANZLERAMT
Mag.
Thomas BLATTNER
ARBEITSGRUPPE
ZUR PENSIONSHARMONISIERUNG
Mag.
Richard GAUSS
CONTROLLINGBEIRAT DES
FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES
STAATSARCHIV
ORat
Werner POLLAK
ADir.
Robert KARLO
BEIRAT GEMÄSS BUNDESGESETZ ÜBER DIE
FÖRDERUNG
POLITISCHER BILDUNGSARBEIT UND
PUBLIZISTIK 1984
ORat
Werner POLLAK
ASYL-
UND MIGRATIONSFRAGEN
OR Mag. Horst HÖLLHUMER
OR
Dr. Alexander TOMASCH
CONTROLLINGBEIRAT FÜR ZWEI
FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTE
IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR
INNERES
OR Mag. Horst HÖLLHUMER
MR
Dr. Friederike SCHWARZENDORFER
ANGELEGENHEITEN DES ÖSTERREICHISCHEN
JI/CDM-PROGRAMMS GEMÄSS § 45 UFG
MR
Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
Mag.
Thomas MICHOLITSCH
KYOTO-TASK-FORCE DES BUNDESMINISTERIUMS
FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT
Mag.
Thomas MICHOLITSCH
KYOTO FORUM-ARBEITSGRUPPEN
"ÖKONOMISCHE" BZW.
"FINANZIELLE MECHANISMEN"
jeweils
MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
OECD-UMWELTKOMITEE
MRätin
Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH (NES-BEIRAT)
MRätin
Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
ADir.
Johann WITTMANN
GENERALVERSAMMLUNG IN VIER
NATIONALPARK-GMBH´S
(DONAU-AUEN; KALKALPEN; THAYATAL UND
GESÄUSE)
jeweils
MR Dr. Eduard KLISSENBAUER
FÖRDERBEIRAT
VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG
OR
Dr. Wolfgang MAYRHOFER
ADir.
Karl GARTNER
LEADER
BEGLEITAUSSCHUSS
Dipl.Vw
Karin WINKLBAUER
OR
Dr. Wolfgang MAYRHOFER
FIAF
BEGLEITAUSSCHUSS
OR
Dr. Wolfgang MAYRHOFER
FORSCHUNGSFÖRDERUNGSFONDS FÜR DIE
GEWERBLICHE
WIRTSCHAFT
Präsidium
und Kuratorium
OR Dr. Silvia JANIK
ADir.
Ferry ELSHOLZ
UNABHÄNGIGE SCHIEDSKOMMISSION BEIM
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT
MR
Dr. Friedrich RESEL
MR Dr. Hans LUKSCH
GAS-BEIRAT
MR Dr. Hans LUKSCH
ADir. Knut
BEITL
BUNDES-VERSORGUNGSSICHERUNGSAUSSCHUSS
Dipl.
Ing. Herbert KASSER
ADir.
Karl GARTNER
LENKUNGSAUSSCHUSS
NANO-INITIATIVE
Mag. Kristina FUCHS
WORLD CUSTOMS ORGANISATION-INFORMATION MANAGEMENT SUB
COMMITTEE (IMSC)
MR
Dr. Wilhelm SCHACHEL
c)
weitere Aufsichtsfunktionen:
Gemäß
§ 2 Abs.1 Z 8 Ausfuhrförderungsverordnung (AFVO) kann der Bund privaten
Exportkreditversicherern zur Deckung von Risken aus Garantie- und
Versicherungsverträgen Garantien (sogen. Rückgarantien) einräumen. Von dieser
Möglichkeit haben die PRISMA Kreditversicherungs AG, die
Österreichische Kreditversicherung Coface AG und die Atradius
Kreditver-sicherung AG Gebrauch gemacht. Gemäß Punkt VII 2. Satz des jeweiligen
Rückgarantievertrages ist in diesem Fall ein Beauftragter bzw. ein
Stellvertreter des Bundesministeriums für Finanzen zu bestellen.
Derzeit
sind folgende Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen in dieser
Funktion bestellt:
Mag. Hannes Hofer, AL Mag. Silvia Maca, Mag. Christoph Kreutler und
AL Mag. Johann Kinast für die Dauer von 5 Jahren sowie Mag. Renate
Platzer und Dr. Koch, MBA auf unbestimmte Zeit.
Die
unterschiedliche Bestellungsdauer ergibt sich daraus, dass seit August 2001 –
analog zu § 76 BWG - Bestellungen nur mehr für eine Funktions-periode
von längstens 5 Jahren erfolgen dürfen.
Hinsichtlich der gemäß § 76 BWG bei
Kreditinstituten bestellten Staats-kommissäre wird auf die
Anfragebeantwortungen AB 1323 XXII.GP vom 12.03.2004 (parlamentarische Anfrage
Nr. 1314/J vom 13.01.2004) und AB 1600 XXII. GP vom 24.05.2004
(parlamentarische Anfrage Nr. 1582/J vom 24.03.2004) verwiesen. Bemerkt wird
jedoch, dass Staatskommissäre, welche Aufsichtsfunktionen gemäß § 76 BWG
wahrnehmen, seit 1. April 2002 als Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
tätig sind und daher nicht zur Ausübung des Aufsichtsrechtes des Bundesministers
für Finanzen, sondern zur Ausübung des Aufsichtsrechtes der FMA bestellt sind
und in dieser Funktion ausschließlich deren Weisungen unterworfen sind.
Dasselbe gilt für gemäß § 70 BWG bestellte Regierungskommissäre.
Treuhänder gemäß § 29 HypBG und
Regierungskommissäre gemäß
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1905 betreffend
fundierte Bankschuldverschreibungen iVm §§ 1 ff des Gesetzes vom
24. April 1874 betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von
Pfandbriefen werden nicht zur Ausübung eines Aufsichtsrechtes bestellt. Sie
haben vielmehr eigene, ihnen durch die genannten Gesetze ausdrücklich
zugewiesene Aufgaben selbständig wahrzunehmen.
Die gemäß § 22
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestellten Treuhänder haben die Aufgabe, den
Deckungsstock bei Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen oder
Versicherungen nach Art der Lebensversicherung betreiben, zu überwachen. Diese
Treuhänder üben ebenfalls kein Aufsichtsrecht aus, sondern haben - wie die oa.
Funktionen - eigene, ihnen durch das VAG ausdrücklich zugewiesene Aufgaben,
selbständig wahrzunehmen.
Zur Wahrung der finanziellen Interessen
des Bundes entsendet das Bundesministerium für Finanzen Aufsichtskommissäre in
folgende Versicherungsträger:
Hauptverband
Pensionsversicherungsanstalt
der Arbeiter
Pensionsversicherungsanstalt
der Angestellten
Versicherungsanstalt
des österreichischen Bergbaues
Versicherungsanstalt
Öffentlich Bediensteter
Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft
Sozialversicherungsanstalt
der Bauern
Versicherungsanstalt
der österreichischen Eisenbahnen.
In
diesen Versicherungsträgern fungieren als Aufsichtskommissäre:
Mag.
Gabriela OFFNER
Mag.
Hannes HOFER
AD
Karin HACKL
MR
Dr. Friederike SCHWARZENDORFER
MR Mag. Alfred PICHLER
MR Dr. Eduard FLEISCHMANN
MR Mag. Manfred LÖDL
SC
Dr. Wolfgang NOLZ
AL Mag. Richard GAUSS
OR Mag. Christian STURMLECHNER
Beamtin
Mag. Gerlinde LOIBNER
OR
Mag. Horst HÖLLHUMER
Beamter
Mag. Thomas BLATTNER
MR
Dr. Michael KUTTIN
SC
Mag. Thomas WIESER
Mag.
René OBERLEITNER
Dr.
Kurt BAYER
Zur Wahrung der finanziellen Interessen
des Bundes entsendet das
Bundesministerium für Finanzen Aufsichtskommissäre in den Staatlichen
Kontrolldienst gemäß § 6 Staatsdruckereigesetz 1996 sowie § 2
Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Juli 1996,
BGBl. Nr. 388/1996:
ADir.
RR Reinhard ANKER
ADir.
Robert KARLO
ADir.
Karl FLATZ
ADir. Christian STERNIG
ADir. RR
Herbert GAUPMANN
FOI
Franz POLZER
FOI
Wilhelm BACH
ADir.
Maria OCENASEK
Beamter
Herbert KRAUS
VB
Johann FETTIK
Zu 2.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist
mit Stand 1. Juni 2004 in folgenden EU-Gremien vertreten:
·
Ausschuss
für Finanzdienstleistungen (FSC)
·
Beratender
Bankenausschuss (BAC)
·
Versicherungsausschuss
(IC)
·
Europäische
Wertpapierausschuss (ESC)
·
Finanzkonglomerateausschuss
(EFCC) und dessen ständige Unterarbeitsgruppe MTG (Mixed Technical Group)
·
Regelungsausschuss
Rechnungslegung (ARC)
·
Kontaktausschuss
Geldwäsche (MLCC)
·
Wirtschafts-
und Finanzausschuss des Rates (WFA)
·
Wirtschaftspolitischer
Ausschuss des Rates (WPA)
·
Ratsarbeitsgruppe
"Ausfuhrkredite"
·
Ratsarbeitsgruppe
"3. Geldwäsche-RL"
·
Ratsarbeitsgruppe
"Basel II"
·
Gruppe
der Regierungsexperten Zahlungsverkehr bei der Kommission
·
Arbeitsgruppe
"kurzfristige Vorschau" bei der Kommission
·
EU-Forum
Verrechnungspreise
·
Ratsarbeitsgruppe
indirekte Steuern
·
Ratsarbeitsgruppe
direkte Steuern
·
SCAC
(standing comittee on administrative cooperation)
·
EU-Verbrauchsteuerausschuss
·
EU
MwSt-Ausschuss
·
EK-
Arbeitsgruppe Nr. 1 (indirekte Steuern)
·
EK-
Arbeitsgruppe Nr. 4 (direkte Steuern)
·
Ad
hoc EK-Ausschüsse zu Steuerfragen
·
Ausschüsse
für den Zollkodex
·
Arbeitsgruppe
gemeinsames Versandverfahren
·
Ausschuss
Zollrecht
·
Zollpolitikausschuss
·
Zoll
2007 – Ausschuss
·
RAG
Zollunion/Zollpolitik
·
Ausschuss
für Handelsmechanismen
·
RAG
Wirtschaftsfragen (Gemeinsamer Zolltarif)
·
RAG-Zollzusammenarbeit
·
EK-Ausschuss
Unregelmäßigkeiten
·
Arbeitsgruppe
Verbote und Beschränkungen
·
DG
TAXUD (EBTI-Nomenklaturausschuss, TARIC-Nomenklaturausschuss, Tariff
Environment)
·
DG TAXUD (NCTS-TCWP, NCTS-Operational Workshop,
NCTS-Evaluation Workshop, NCTS-Steering Committee, ECS-Workgroup)
·
DG TAXUD (e-customs-Steering Committee, Customs
2002/2007-IT Working Group, IT Strategy Policy-Group)
·
DG-E,
Abteilung IDA: TAC-WHAM
·
SCIT (SCAC Information Technology Sub-Committee
Customs 2007 IT Technical Group joined with the SCAC Information Technology
Sub-Committee
·
EU-Ratsarbeitsgruppe "Telecommunications and
Information Society"
·
FAWG Financial Acount Working Group
·
EU-Ratsarbeitsgruppe
Telekom
·
EU-Kommisionsausschuss
EAGFL
Die Betrauung mit Funktionen in den
oben angeführten Gremien erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Es wurden jene EU-Gremien aufgelistet,
wo bedingt regelmäßig ein Vertreter seitens des Bundesministeriums für Finanzen
entsandt wird bzw. thematisch bedingt eine Entsendung erforderlich ist.
Zu 4.:
BUNDESPENSIONSKASSE AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
FELBERTAUERNSTRASSE AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
GROSSGLOCKNER
HOCHALPENSTRASSEN AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
INTERNATIONALES AMTSSITZ-
UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ÖSTERREICHISCHES
KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE
AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
AUTOBAHNEN- UND
SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS AG
(ASFINAG)
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ALPEN STRASSEN AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2008
ÖSTERR. AUTOBAHNEN- U.
SCHNELLSTRASSEN GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2008
EISENBAHN-HOCHLEISTUNGSSTRECKEN-AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
LOKALBAHN
LAMBACH-VORCHDORF-EGGENBERG AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
STATISTIK ÖSTERREICH
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
BUNDESTHEATER-HOLDING
GES.M.B.H., WIEN
Bestellungsdauer: gemäß § 13
Abs. 7 BThOG bis 2004
BURGTHEATER GES.M.B.H.
Bestellungsdauer: gemäß § 13
Abs. 7 BThOG bis 2004
WIENER STAATSOPER GES.M.B.H.
Bestellungsdauer: gemäß § 13
Abs. 7 BThOG bis 2004
VOLKSOPER WIEN GES.M.B.H.
Bestellungsdauer: gemäß § 13
Abs. 7 BThOG bis 2004
THEATERSERVICE
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer: gemäß § 13
Abs. 7 BThOG bis 2004
BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
MUSEUMSQUARTIER ERRICHTUNGS-
UND BETRIEBSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
ALBERTINA (KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
bis auf Widerruf
KUNSTHISTORISCHES MUSEUM MIT
MUSEUM FÜR VÖLKERKUNDE
UND ÖSTERREICHISCHEM THEATERMUSEUM (KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
bis auf Widerruf
NATURHISTORISCHES MUSEUM
(KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
bis auf Widerruf
ÖSTERREICHISCHE GALERIE
BELVEDERE (KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
bis auf Widerruf
ÖSTERREICHISCHE
NATIONALBIBLIOTHEK (KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
bis auf Widerruf
MAK - ÖSTERREICHISCHES
MUSEUM FÜR ANGEWANDTE KUNST
(KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
bis auf Widerruf
TECHNISCHES MUSEUM WIEN MIT
ÖSTERREICHISCHER MEDIATHEK (KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
bis auf Widerruf
MUSEUM MODERNER KUNST
STIFTUNG LUDWIG WIEN (MUMOK)
(KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
bis auf Widerruf
INT. STUDENTENHAUS GEM.
GES.M.B.H. INNSBRUCK
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
ÖSTERR.
MENSENBETRIEBSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
KÄRNTNER
BETRIEBSANSIEDELUNGS- U. BETEILIGUNGSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
NÖ
GRENZLANDFÖRDERUNGSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
AUSTRO CONTROL
ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR
ZIVILLUFTFAHRT M.B.H., WIEN
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
"VIA
DONAU-ENTWICKLUNGSGES.M.B.H. FÜR TELEMATIK UND
DONAUSCHIFFFAHRT"
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
TECHNOLOGIEIMPULSE GES. ZUR
PLANUNG U. ENTW. VON
TECHNOLOGIEZENTREM
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR
WELTRAUMFRAGEN GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
AUSTRIAN
RESEARCH CENTERS GMBH – ARC, WIEN
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
SCHIENENINFRASTRUKTURFINANZIERUNGSGES.
M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
SCHIENEN CONTROL GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER
EISENBAHN AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
GRAZ KÖFLACHER EISENBAHN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
BRENNER EISENBAHN GES.M.B.H.
(BEG)
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
AUSTRIAN
DEVELOPMENT AGENCY, ADA
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
ÖSTERREICH INSTITUT
GES.M.B.H, WIEN
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
DIPLOMATISCHE AKADEMIE WIEN
(KURATORIUM)
Bestellungsdauer:
Funktionsperiode endet am 04.12.2008
AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE
GESM.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
BUCHHALTUNGSAGENTUR DES
BUNDES
(Aufsichtsrat)
Bestellungsdauer: gem. § 14
(2) BHAG-G bis 2009
Bestellungsdauer (für Letztgenannten):
bis 30. 06. 2005
(Beirat)
Bestellungsdauer: gem. § 14
(2) BHAG-G bis 2009
BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
BUNDESRECHENZENTRUM
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
BUWOG – BAUEN UND WOHNEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
FLUGHAFEN GRAZ
BETRIEBSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
FLUGHAFEN LINZ GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
TIROLER FLUGHAFEN
BETRIEBSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
EBS WOHNUNGSGESellschaft
M.B.H. LINZ
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ESG WOHNUNGSGESELLSCHAFT
M.B.H. Villach
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
GEMEINNÜTZIGE
WOHNBAUGESELLSCHAFT MBH VILLACH
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
MONOPOLVERWALTUNGSGES.
M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ÖSTERR.
BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA), WIEN
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
ÖSTERR. EXPORTFONDS
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
PLANAI-HOCHWURZEN-BAHNEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Wirtschaftsjahr 2003/2004
VILLACHER ALPENSTRASSEN
FREMDENVERKEHRSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
WBG WOHNEN UND BAUEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
WOHNUNGSANLAGEN GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
ÖSTERREICHISCHE AGENTUR FÜR
GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT GMBH
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
LAGEREIBETRIEBE GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
LANDWIRTSCHAFTLICHE
BUNDESVERSUCHSWIRTSCHAFTEN GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
SPANISCHE HOFREITSCHULE –
BUNDESGESTÜT PIBER
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
UMWELTBUNDESAMT GES.M.B.H.
(UBA-WIEN)
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
AUSTRIA FERNGAS GES.M.B.H.
i.Liqu.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE
Bestellungsdauer:
5 Jahre
BIG BUNDESIMMOBILIEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
BIG LIEGENSCHAFTSVERWERTUNGS
GES. M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
BIG BAUTRÄGER- UND MAKLER
GES. M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
IMMOBILIENMANAGEMENTGES. DES
BUNDES M.B.H. (IMB)
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
SCHLOSS SCHÖNBRUNN KULTUR-
UND BETRIEBSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
SCHÖNBRUNNER TIERGARTEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
MARCHFELDSCHLÖSSER
REVITALISIERUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer: 4 Jahre
ÖSTERREICHISCHE
EXPORTFONDS GMBH
Bestellungsdauer:
4 Jahre
HYPO WOHNBAUBANK
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
A-SIT (Zentrum für sichere
Informationstechnologie-Austria) Rechtsform: Verein
Bestellungsdauer: auf Funktionsdauer (3
Jahre)
RAIFFEISEN BAUSPARKASSE GMBH
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
BANK AUSTRIA CREDITANSTALT IMMOTRUST
GMBH
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
TIROLER VOLKSBANK INNSBRUCK-SCHWAZ AG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
NIEDERÖSTERREICHISCHE
KAPITALBETEILIGUNGS GMBH
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
VOLKSKREDITBANK ÖO AG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ONE BANK GMBH
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
LAND-, FORST- UND
WASSERWIRTSCHAFTLICHES RECHENZENTRUM (LFRZ)
Bestellungsdauer: auf Funktionsdauer (3
Jahre)
BANK WINTER
& Co AG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
WIENER ALLIANZ VERSICHERUNG AG
Bestellungsdauer: bis 31. 12. 2004
INFORMATIONSSICHERHEITSKOMMISSION
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
IKT BOARD (interministerielle
Arbeitsgruppe im BKA)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ÖSTERREICHISCHE COMPUTERGESELLSCHAFT
(OCG)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
IT ARBEITSGRUPPE/ZOLL UND WIRTSCHAFT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Weiters entsendet das Bundesministerium
für Finanzen Bedienstete in nachstehende Gremien:
STATISTIK ÖSTERREICH
Bestellungsdauer: für 5 Jahre
Österreichisches
Institut für Wirtschaftsforschung
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Wirtschafts-
und Sozialwissenschaftliches Rechenzentrum (WSR)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Europäisches
Zentrum für Wohlfahrtspolitik und
Sozialforschung
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kommission zur
langfristigen Pensionssicherung gemäss
§ 108 e
Abs. 9 ASVG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Preiskommission
gem. § 9 Preisgesetz
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Plattform
"Gegengeschäfte" (angesiedelt beim BMWA)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Arbeitsgruppe
kurzfristige Vorausschau des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Statistik Österreich
- Arbeitsgruppe "Verbraucherpreise"
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
EXpertengremium
InTERNATIONalisierung Bei der AWS GmBH
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kontrollausschuss
der Stiftung Dokumentationsarchiv
des österreichischen
Widerstandes
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Fonds
zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
pRÄSIDIUM
UND Kuratorium
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kuratorium der
Diplomatischen Akademie Wien
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kuratorium der
VOEST-ALPINE STAHLSTIFTUNG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kuratorium
des österreichischen Filminstituts
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kunstförderungsbeirat
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kuratorium der
Theresianischen Akademie
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Österreichische
Friedrich und Lilian Kiesler Privat-stiftung
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kuratorium der
Diplomatischen Akademie Wien
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Besetzungsoberkommission
bei der Monopolverwaltung GmbH
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Land-
und forstwirtschaftliches Betriebsinformations-system-Beirat
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Land- und
forstwirtschaftliches Rechenzentrum
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
A-SIT
Zentrum für sichere Informationstechnologie Austria
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kommission für
das Zentrale Ausweichrechenzentrum
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ÖSTERREICHISCHE COMPUTER
GESELLSCHAFT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
KOORDINATIONSKOMMISSION FÜR
INFORMATIONSTECHNIK (KIT)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
FACHBEIRAT FÜR
FINANZSTATISTIK
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
TAC
WORKING GROUP ON HORIZONTAL ACTIONS AND MEASURES
(EU-Gremium)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Österreichisches
Normungsinstitut –
Ausschuss
Vergabewesen
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
IMSC – INFORMATION
MANAGEMENT SUB COMMITTEE
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
EBES
– EUROPEAN BOARD OF EDIFACT STANDARDIZATION
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
CUSTOMS
GROUP DER EG 3
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
EXCISE
MOVEMENT AND CONTROL SYSTEM
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
SCIT
– FISCALIS SUB-COMMITTEE FOR IT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Verwaltungsrat
gemäSS § 5 Abs. 1 Arbeitsmarktservice-Gesetz
Bestellungsdauer:
auf unbestimmte Zeit
Strategieausschuss
des Arbeitsmarktservice
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Bauausschuss
des Arbeitsmarktservice
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Förderungsausschuss
des Arbeitsmarktservice
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Austria
Ski Pool
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Ständiges
Komitee zur Aufrechterhaltung der Vereinheitlichung der Form und Gliederung der
Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und
Gemeindeverbände - VR - Komitee
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Lenkungsausschüsse
Verkehrsverbünde
Vollzugsausschuss
für den Schienenverbund
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ÖROK
Unterausschuss Regionalwirtschaft
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ÖROK
Stellvertreterkommission
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
FÖRDERBEIRAT
BETREFFEND SEKTORPLANFÖRDERUNG GEMÄSS
VO
(EWG) 866/90
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für
Datenbanken
- ISIS
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für
Agrar-statistik
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für Statistik der gewerblichen Wirtschaft
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für Wirtschafts -und Berufssystematiken
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Statistische
Zentralkommission - Fachbeirat für Finanzstatistik
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Bundesvergabeamt
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Ausschuss
für Jungunternehmerförderungsaktion
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Beirat
für StraSSenforschung
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Baupreiskommission
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Preiskommission
gemäSS § 9 Preisgesetz beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kommission
in Angelegenheiten der Altlastensanierung
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kommission
in Angelegenheiten der betrieblichen Umweltförderung im Inland und
Umweltförderung im Ausland
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Gemeinsamer
Arbeitskreis des Bundes und der Länder
gemäSS
§ 22a UFG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Nationale
Biodiversitäts-Kommission
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
IMK-Klima
(Interministerielles Komitee zum Schutz des
globalen
Klimas)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Österreichischer
Rat für Nachhaltige Entwicklung
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Nationalparkkommission
Neusiedler See-Seewinkel
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
OECD-Umweltkomitee
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Nationalparkkommission
Thayatal
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
AuSSenhandelsbeirat
gemäSS § 14 AuSSenhandelsgesetz
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Beirat
gemäSS § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die
Förderung
politischer Bildungsarbeit und Publizistik
1984
im Bundeskanzleramt
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kommission
zur Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches - Codexkommission gem.
§ 52 des Lebensmittelgesetzes 1975
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kommission
für Entwicklungsfragen bei der Öster-reichischen Akademie der Wissenschaften
"Wissen-
schaft
und Technologie für die Entwicklung"
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
AuSSenwirtschaftspolitischer
Beirat
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Elektrizitätsbeirat
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Beratungsausschuss
für Informationstechnik - BIT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Fachbeirat
für den Kombinierten Verkehr
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Controllinggruppe
im Hauptverband der Sozialver-sicherungsträger
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Controllingbeirat
für zwei Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Controllingbeirat
für zwei Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kyoto
Forum – Arbeitsgruppen Ökonomische bzw.
Finanzielle
Mechanismen
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kuratorium
des Fonds für Versöhnung, Frieden und
Zusammenarbeit
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kuratorium
des Fonds zur Integration von Flüchtlingen
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
KONTROLLKOMMISSION, BIT –
BÜRO FÜR INTERNATIONALE
FORSCHUNGS- UND
TECHNOLOGIEKOOPERATION
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Kuratorium
des Künstlersozialfonds
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Nationales
Komitee zur Alpenkonvention
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
OECD
Initiative für Nachhaltige Entwicklung (SG/SD)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
OECD-NETWORK
ON FISCAL RELATIONS ACROSS LEVELS
GOVERNMENT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
LKH GRAZ 2000
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ARGE AKH
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
LENKUNGSAUSSCHUSS DER
BEGLEITENDEN KONTROLLE DER
ARGE AKH
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
KONTROLLAUSSCHUSS DES
ARBEITSMARKTSERICE
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
PRIVATKRANKENANSTALTEN-FINANZIERUNGSFONDS
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
PREISKOMMISSION FÜR HUMANARZNEIMITTEL
IM BUNDES-
MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
DOPINGKONTROLLKOMMISSION
BEIM BUNDESKANZLERAMT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ARBEITSGRUPPE
ZUR PENSIONSHARMONISIERUNG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
CONTROLLINGBEIRAT DES
FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES
STAATSARCHIV
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
BEIRAT GEMÄSS BUNDESGESETZ ÜBER DIE
FÖRDERUNG
POLITISCHER BILDUNGSARBEIT UND
PUBLIZISTIK 1984
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ASYL-
UND MIGRATIONSFRAGEN
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
CONTROLLINGBEIRAT FÜR ZWEI
FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTE
IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR
INNERES
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
ANGELEGENHEITEN DES ÖSTERREICHISCHEN
JI/CDM-PROGRAMMS GEMÄSS § 45 UFG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
KYOTO-TASK-FORCE DES BUNDESMINISTERIUMS
FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
KYOTO FORUM-ARBEITSGRUPPEN
"ÖKONOMISCHE" BZW.
"FINANZIELLE MECHANISMEN"
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
OECD-UMWELTKOMITEE
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH (NES-BEIRAT)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
GENERALVERSAMMLUNG IN VIER
NATIONALPARK-GMBH´S
(DONAU-AUEN; KALKALPEN; THAYATAL UND
GESÄUSE)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
FÖRDERBEIRAT
VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
LEADER
BEGLEITAUSSCHUSS
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
FIAF
BEGLEITAUSSCHUSS
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
FORSCHUNGSFÖRDERUNGSFONDS FÜR DIE
GEWERBLICHE
WIRTSCHAFT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
UNABHÄNGIGE SCHIEDSKOMMISSION BEIM
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
GAS-BEIRAT
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
BUNDES-VERSORGUNGSSICHERUNGSAUSSCHUSS
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
LENKUNGSAUSSCHUSS
NANO-INITIATIVE
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
WORLD CUSTOMS ORGANISATION-INFORMATION MANAGEMENT SUB
COMMITTEE (IMSC)
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit
Zu 5.:
Die Beantwortung hinsichtlich der
während der einzelnen Jahre erfolgten Neubestellungen lässt sich nur mit
besonders hohem Verwaltungsaufwand bewerkstelligen und ist aus
verwaltungsökonomischer Sicht vollkommen unverhältnismäßig. Es wird daher auf
die Beantwortung der PA 1799/J vom 29. Jänner 2001 verwiesen. Die aktuelle
Besetzung der einzelnen Gremien ergibt sich aus der Beantwortung der Fragen 1.
und 3.
Zu 6.:
Kann
zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Zu 7.:
FELBERTAUERNSTRASSE AG
Gerhard AILEC
Egon GRUBER
Dipl.-Ing. Wolfgang
GLEISSNER
BIG BUNDESIMMOBILIEN
GES.M.B.H.
KR Ernst Karl PLECH
GROSSGLOCKNER
HOCHALPENSTRASSEN AG
Mag. Florian WELZIG
MR
Dipl.-Ing. Dr.
Günter BREYER
INTERNATIONALES AMTSSITZ-
UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Wolf B. HANKE
Dr. Wilfried AICHINGER
Gerhard LEDERER
BUNDESBESCHAFFUNGS
GES.M.B.H.
Dkfm. Michael GRÖLLER
Dipl.-Ing. Johann MARIHART
Dr. Arnold PREGERNIG
ÖSTERREICHISCHE
BUNDESBAHNEN-HOLDING AG
Ing. Mag. Rudolf FISCHER
BUNDESRECHENZENTRUM
GES.M.B.H.
Dr. Kaspar ACHIM
Buckhard GRAF
BIG
LIEGENSCHAFTSVERWERTUNGSGES.M.B.H.
KR Ernst Karl PLECH
ÖSTERREICHISCHE
INDUSTRIEHOLDING AG (ÖIAG)
Dipl. BW Alfred H. HEINZEL
Prof.
Dipl.-Ing. Jürgen
HUBBERT
Dr. Veit SORGER
Dr. Paul ACHLEITNER
Dr. Karl BÜCHE
Univ.Prof. Dr. Michael
ENZINGER
Dr. Astrid GILHOFER
Dr. Alexander RIKLIN
Dr. Erich WIESNER
Ing. Siegfried WOLF
Anton BENEDER
BUWOG – BAUEN UND WOHNEN
GES.M.B.H.
KR Ernst Karl PLECH
Dipl.-Ing. Michael RAMPRECHT
Dkfm. Dr. Peter HOFBAUER
EBS WOHNUNGSGES.M.B.H. LINZ
Mag.
Detlev GROSS
Dr.
Alfred FADINGER
BIG BAUTRÄGER- UND
MAKLERGES.M.B.H.
KR Ernst Karl PLECH
MONOPOLVERWALTUNGSGES.M.B.H.
Mag. Werner HOLZBAUER
ESG WOHNUNGSGES.M.B.H.
VILLACH
Mag.
Detlev GROSS
KR
Ing. Wolfgang
R. RÖHRS
GEMEINNÜTZIGE
WOHNBAUGES.M.B.H. VILLACH
KR Ing. Wolfgang R. RÖHRS
Dr. Stephan MEDWED
Mag. Alfred GROINIG
ÖSTERR.
BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA), WIEN
Univ.Prof.
DDr. Helmut
FRISCH
Dr. Manfred PUFFER
VILLACHER ALPENSTRASSEN- UND
FREMDENVERKEHRSGES.M.B.H.
MR
i.R. Dipl.-Ing. Heinz
KARGL
ÖSTERREICHISCHE DONAU
BETRIEBS AG
Dkfm. Sepp STRASSER
WOHNUNGSANLAGEN GES.M.B.H.
KR Ernst Karl PLECH
Dr. Alfred FADINGER
Dr. Manfred KLICNIK
DONAU TECHNIK GES.M.B.H.
Dkfm. Sepp STRASSER
WBG WOHNEN UND BAUEN
GES.M.B.H.
Dr. Michael FRIEDRICH
FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)
Dr. Sabine KRISTEN
ENERGIE – CONTROL G.M.B.H.
Dr. Georg OBERMEIER
MARCHFELDSCHLÖSSER
REVITALISIERUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.
Dr. Manfred FREY
IMMOBILIENMANAGEMENTGES. DES
BUNDES M.B.H. (IMB)
KR Ernst Karl PLECH
Zu 8.:
FELBERTAUERNSTRASSE AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
BIG BUNDESIMMOBILIEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
GROSSGLOCKNER
HOCHALPENSTRASSEN AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
INTERNATIONALES AMTSSITZ-
UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
BUNDESBESCHAFFUNGS
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ÖSTERREICHISCHE
BUNDESBAHNEN-HOLDING AG
Bestellungsdauer:
5 Jahre, d.i. von 2004 bis 2008
BUNDESRECHENZENTRUM
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007
BIG
LIEGENSCHAFTSVERWERTUNGSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
ÖSTERREICHISCHE
INDUSTRIEHOLDING AG (ÖIAG)
Die Bestellungsdauer ist auf
der Homepage der ÖIAG unter http://www.oiag.co.at
ersichtlich!
BUWOG – BAUEN UND WOHNEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
EBS WOHNUNGSGES.M.B.H. LINZ
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
BIG BAUTRÄGER- UND
MAKLERGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
MONOPOLVERWALTUNGSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ESG WOHNUNGSGES.M.B.H.
VILLACH
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
GEMEINNÜTZIGE
WOHNBAUGES.M.B.H. VILLACH
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
ÖSTERR.
BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA), WIEN
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003
VILLACHER ALPENSTRASSEN- UND
FREMDENVERKEHRSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ÖSTERREICHISCHE DONAU
BETRIEBS AG
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
WOHNUNGSANLAGEN GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004
DONAU TECHNIK GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
WBG WOHNEN UND BAUEN
GES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
ENERGIE – CONTROL G.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
MARCHFELDSCHLÖSSER
REVITALISIERUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006
IMMOBILIENMANAGEMENTGES. DES
BUNDES M.B.H. (IMB)
Bestellungsdauer:
bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005
Zu
9.:
Die Beantwortung der einzelnen Jahre
lässt sich nur mit unverhältnis-mäßigem Verwaltungsaufwand bewerkstelligen und
ist aus verwaltungsökonomischer Sicht unverhältnismäßig. Es wird daher auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1799/J vom 29. Jänner 2001
verwiesen. Die jetzige Besetzung der einzelnen Gremien ergibt sich aus der
Beantwortung zu 7. und 8.
Zu
10.:
Kann
zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Zu 11.:
Die maßgeblichen Kriterien für eine
Betrauung mit diesen Funktionen sind Ausbildung, Sachkenntnis, Erfahrung, eine
besondere Vertrauenssituation und das Naheverhältnis mit dem dienstlichen
Aufgabenbereich. In vielen Fällen erfolgt die Bestellung nach den einschlägigen
gesetzlichen Vorgaben mittels Bescheid, wie z. B. die Funktion nach als
Mitglied des Börse-berufungssenates nach dem Börsegesetz oder die Funktion
eines Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsichtsbehörde nach dem FMAG.
Viele Bedienstete, die insbesondere in
EU-Gremien tätig sind, können bereits auf langjährige einschlägige Erfahrungen
in diesen speziellen Sachgebieten hinweisen und genießen deshalb große
Anerkennung bei ihren Partnern in diesen Gremien, was sich in einer
erfolgreichen und konstruktiven Zusammenarbeit niederschlägt.
Zu 12.:
Ein Ausschreibungsverfahren ist gemäß §
1 Ausschreibungsgesetz für
die Aufnahme in den Bundesdienst und für die Vergabe von (leitenden) Funktionen
und Arbeitsplätzen beim Bund vorgesehen. Im Bundes-ministerium für Finanzen
sind jedoch keine Bestimmungen bekannt, die ein öffentliches
Ausschreibungsverfahren für die Bestellung der in der gegenständlichen
Anfragebeantwortung genannten Vertreter des Ressorts notwendig machen würden.
Die Bestellungen erfolgten daher auch nicht aufgrund eines solchen Verfahrens.
Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 11.
Zu 13. und 14.:
Im Zusammenhang mit den gestellten
Fragen ist vor allem darauf hinzu-weisen, dass Art. 52 B-VG das Grundrecht auf
Datenschutz nicht generell einschränkt oder gar aufhebt. Auch im Bereich der
parlamentarischen
Interpellation ist vielmehr zu prüfen, ob eine inhaltliche Beantwortung
anhand der Kriterien des § 1 Abs. 1 und 2 Datenschutzgesetz zulässig ist. Die
Fragen nach den Einkünften ist bei jeder einzelnen der in den Antworten
angeführten Personen eine Frage nach personenbezogenen Daten im Sinne des § 1
Abs. 1 Datenschutzgesetz. Im Hinblick auf die letztgenannte
Ver-fassungsbestimmung dürfen daher, wofür ich um Verständnis ersuche,
bezüglich der Frage nach den Einkünften keine detaillierten, verknüpften Daten
zur Verfügung gestellt werden.
Eine Ermittlung im Sinne des
Einkommensberichtes des Rechnungshofes ist nicht zweckmäßig, da manche
Bediensteten für die Ausübung dieser Funktionen keine Einkünfte beziehen und
somit die Bekanntgabe nicht sinnvoll ist.
Insoweit bei den einzelnen Gruppen
andere oder besondere Bestimmungen gelten, ist folgendes auszuführen:
a) Aufsichtsräte:
Einer detaillierten Beantwortung dieser
Fragen steht die in Art. 20 Abs. 3
B-VG normierte Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit entgegen, weil es sich um
Tatsachen handelt, deren Geheimhaltung im Interesse der betroffenen Personen
als Parteien geboten ist. Manche Bediensteten beziehen für die Ausübung dieser
Funktionen keine Einkünfte. Ansonsten ergeben sich Anhaltspunkte aus den
Berichten des Rechnungshofes über Erhebungen betreffend die durchschnittlichen
Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für die Pensionen bei
Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des
Bundes.
b) Beiräte und Kommissionen:
In den zu Frage 1 genannten Gremien
wird die Tätigkeit von den Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen im
Rahmen ihrer Dienstverpflichtung wahrgenommen und sie erhalten aus diesem Titel
daher auch überwiegend keine monetären Zuwendungen.
c) Kreditinstitute und andere:
Wie bereits in den Beantwortungen der
parlamentarischen Anfragen Nr. 5179/J vom 9. Juli 1993,
Nr. 1513/J vom 23. Juni 1995, Nr. 2839/J vom
11. Juli 1997 und Nr. 1799/J vom 29. Jänner 2001 dargestellt
wurde, unterliegen alle Vergütungen uneingeschränkt der Einkommensteuerpflicht.
Der Aufwand wird nach dem Verursacherprinzip von den beaufsichtigten Instituten
getragen. Im Bundesvoranschlag stehen daher den betreffenden Ausgaben
entsprechende Einnahmen gegenüber.
Für Treuhänder nach dem
Pfandbrief- und Hypothekenbankgesetz erfolgt üblicherweise keine Festsetzung
der Gebühr durch den Bundesminister für Finanzen, weil die Vergütung gemäß
§ 34 Hypothekenbankgesetz zwischen Treuhänder und Bank vereinbart wird.
Nur in Ermangelung einer Einigung wird der Betrag vom Bundesministerium für
Finanzen festgesetzt.
d) Versicherungen:
Die Funktionsgebühren sind im § 3
der Treuhänder-Verordnung 1987, BGBl. Nr. 682/1986 idF BGBl.
Nr. 614/1990 geregelt. Die Vergütungen unterliegen uneingeschränkt der
Einkommensteuerpflicht. Der Aufwand wird zur Gänze von den jeweiligen
Versicherungsunternehmen getragen.
Zu 15.:
Nebentätigkeiten gemäß § 37 Abs. 1 und
2 BDG stellen Tätigkeiten für den Bund in einem anderen Wirkungsbereich dar.
Gleiches gilt für die auf Veranlassung der Dienstbehörde zu erfüllenden
Aufsichtsfunktionen in juristischen Personen des privaten Rechts. Diese
Tätigkeiten gehen zum Teil weit über den zeitlichen Rahmen der eigentlichen
Dienststunden, sowohl hinsichtlich des Zeitaufwandes der eigentlichen
Funktionsausübung als auch der Reisezeiten und des erforderlichen
Vorbereitungsaufwandes, hinaus. Ich gehe davon aus, dass die in der Dienstzeit
aufgewendete Zeit in dem für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben
erforderlichen Ausmaß hereingebracht wird. Eine Beeinträchtigung des
Dienstbetriebes müsste sich in einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der den
einzelnen Bediensteten als auch dem Ressort in seiner Gesamtheit übertragenen
Aufgaben darstellen. Dies ist jedoch nicht der Fall, weshalb auch kein
ersichtlicher Grund für die Aufzeichnung der benötigten Dienststunden vorliegt.
Zu 16.:
Die Ermittlung der direkten und
indirekten Kosten, die dem Bundes-ministerium für Finanzen zufolge dieser Tätigkeiten
erwachsen, lassen sich ohne Durchsicht sämtlicher Abrechnungen nicht ermitteln,
was wiederum einen unverhältnismäßig hohen und daher nicht vertretbaren
Verwaltungsaufwand zur Folge hätte. Teilweise werden Funktionsgebühren auch
vorerst vom Bund bezahlt, jedoch vom beaufsichtigten Institut wieder
rückvergütet bzw. bei EU-Gremien teilweise von der Kommission ersetzt. Ich
ersuche daher um Verständnis, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen