1834/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.07.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040502/167-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Wien, 27. Juli 2004

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1817/J vom 27. Mai 2004 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen
Gremien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Hinsichtlich der gemäß § 76 BWG bei Kreditinstituten bestellten Staats-kommissäre wird auf die Anfragebeantwortungen AB 1323 XXII.GP vom 12.03.2004 (parlamentarische Anfrage Nr. 1314/J vom 13.01.2004) und AB 1600 XXII. GP vom 24.05.2004 (parlamentarische Anfrage Nr. 1582/J vom 24.03.2004) verwiesen. Bemerkt wird jedoch, dass Staatskommissäre, welche Aufsichtsfunktionen gemäß § 76 BWG wahrnehmen, seit 1. April 2002 als Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) tätig sind und daher nicht zur Ausübung des Aufsichtsrechtes des Bundesministers für Finanzen sondern zur Ausübung des Aufsichtsrechtes der FMA bestellt sind und in dieser Funktion ausschließlich deren Weisungen unterworfen sind. Dasselbe gilt für gemäß § 70 BWG bestellte Regierungskommissäre.

 

Treuhänder gemäß § 29 HypBG und Regierungskommissäre gemäß
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1905 betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen iVm §§ 1 ff des Gesetzes vom 24. April 1874 betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen werden nicht zur Ausübung eines Aufsichtsrechtes bestellt. Sie haben vielmehr eigene, ihnen durch die genannten Gesetze ausdrücklich zugewiesene Aufgaben selbständig wahrzunehmen.

 

Die gemäß § 22 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestellten Treuhänder haben die Aufgabe, den Deckungsstock bei Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen oder Versicherungen nach Art der Lebensversicherung betreiben, zu überwachen. Diese Treuhänder üben ebenfalls kein Aufsichtsrecht aus, sondern haben - wie die oa. Funktionen - eigene, ihnen durch das VAG ausdrücklich zugewiesene Aufgaben, selbständig wahrzunehmen.

 

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung:

 

Zu 1. und 3.:

a) Aufsichtsräte

In der nachfolgenden Übersicht werden jene Gesellschaften erfasst, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist. Bei den Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen werden sowohl Beamte des Aktiv- und Ruhestandes als auch Vertragsbedienstete zum Stichtag. 1. Juni 2004 berücksichtigt, wobei es sich, soweit im Einzelnen nichts anderes vermerkt ist, um Aufsichtsratsmitglieder handelt.

 

BUNDESPENSIONSKASSE AG

Mag. Richard GAUSS      

 

ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG

Dipl.-Ing. Herbert KASSER    

 

FELBERTAUERNSTRASSE AG

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

MR Mag. Wolfgang FRITZ         

MR Franz KLUG         

 

GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

HR Dr. Michael MANHARD 

 

INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG

MR Dr. Friedrich STANZEL   

 

ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

 

AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS AG

(ASFINAG)

Dipl.-Ing. Herbert KASSER    

 

ALPEN STRASSEN AG

ADir. Ferry ELSHOLZ  

 

ÖSTERR. AUTOBAHNEN- U. SCHNELLSTRASSEN GES.M.B.H.

ADir. Ferry ELSHOLZ  

 

EISENBAHN-HOCHLEISTUNGSSTRECKEN-AG

MR Dr. Hans LUKSCH    

 

LOKALBAHN LAMBACH-VORCHDORF-EGGENBERG AG

ADir. Ferry ELSHOLZ  

 

STATISTIK ÖSTERREICH

MR Mag. Alois SCHNEEBAUER           

 

BUNDESTHEATER-HOLDING GES.M.B.H., WIEN

SC Dr. Gerhard STEGER     

 

BURGTHEATER GES.M.B.H.

MR Mag. Alfred PICHLER   

 

WIENER STAATSOPER GES.M.B.H.

MR Mag. Alfred PICHLER   

 

VOLKSOPER WIEN GES.M.B.H.

MR Mag. Alfred PICHLER   

 

THEATERSERVICE GES.M.B.H.

MR Mag. Alfred PICHLER   

 

BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN GES.M.B.H.

MR Mag. Alois SCHNEEBAUER           

 

MUSEUMSQUARTIER ERRICHTUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.

MR Dr. Anton MATZINGER                

 

ALBERTINA (KURATORIUM)

Mag. Clemens MUNGENAST              

 

KUNSTHISTORISCHES MUSEUM MIT MUSEUM FÜR VÖLKERKUNDE
UND ÖSTERREICHISCHEM THEATERMUSEUM (KURATORIUM)

MMag. Bernhard MAZEGGER                  

 


NATURHISTORISCHES MUSEUM (KURATORIUM)

Mag. Christa BOCK        

 

ÖSTERREICHISCHE GALERIE BELVEDERE (KURATORIUM)

OR Dr. Viktor LEBLOCH  

 

ÖSTERREICHISCHE NATIONALBIBLIOTHEK (KURATORIUM)

MR (im Vorruhestand) Dr. Robert TUMMELTSHAMMER   

 

MAK - ÖSTERREICHISCHES MUSEUM FÜR ANGEWANDTE KUNST

(KURATORIUM)

Mag. Silvia ZENDRON 

 

TECHNISCHES MUSEUM WIEN MIT ÖSTERREICHISCHER MEDIATHEK (KURATORIUM)

OR Dr. Viktor LEBLOCH  

 

MUSEUM MODERNER KUNST STIFTUNG LUDWIG WIEN (MUMOK)
(KURATORIUM)          

MR Dr. Christa WINKLER   

 

INT. STUDENTENHAUS GEM. GES.M.B.H. INNSBRUCK

MR Franz KLUG         

 

ÖSTERR. MENSENBETRIEBSGES.M.B.H.

Romana REYLÄNDER                

Mag. Christa BOCK        

 

KÄRNTNER BETRIEBSANSIEDELUNGS- U. BETEILIGUNGSGES.M.B.H.

Mag. Kristina FUCHS      

 


NÖ GRENZLANDFÖRDERUNGSGES.M.B.H.

MMag. Bernhard MAZEGGER                  

 

AUSTRO CONTROL ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR

ZIVILLUFTFAHRT M.B.H., WIEN

OR Dr. Silvia JANIK        

 

"VIA DONAU-ENTWICKLUNGSGES.M.B.H. FÜR TELEMATIK UND

DONAUSCHIFFFAHRT"

ADir. Ferry ELSHOLZ  

 

TECHNOLOGIEIMPULSE GES. ZUR PLANUNG U. ENTW. VON

TECHNOLOGIEZENTREM GES.M.B.H.

Mag. Helgar THOMIC-SUTTERLÜTI                 

 

ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR WELTRAUMFRAGEN GES.M.B.H.

Mag. Helgar THOMIC-SUTTERLÜTI                 

OR Dr. Silvia JANIK        

 

AUSTRIAN RESEARCH CENTERS GMBH – ARC, WIEN

OR Dr. Silvia JANIK        

 

SCHIENENINFRASTRUKTURFINANZIERUNGSGES. M.B.H.

Mag. Bernhard BAUER

 

SCHIENEN CONTROL GES.M.B.H.

Mag. Bernhard BAUER      

 

RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER EISENBAHN AG

SC Dr. Gerhard STEGER     

 


GRAZ KÖFLACHER EISENBAHN GES.M.B.H.

Beamtin Mag. Gabriela OFFNER    

 

BRENNER EISENBAHN GES.M.B.H. (BEG)

MR Dr. Friederike SCHWARZENDORFER 

 

AUSTRIAN DEVELOPMENT AGENCY, ADA

MRätin Dr. Ingrid EHRENBÖCK-BÄR       

 

ÖSTERREICH INSTITUT GES.M.B.H, WIEN

MR Mag. Alois SCHNEEBAUER           

 

DIPLOMATISCHE AKADEMIE WIEN (KURATORIUM)

MRätin Dr. Ingrid EHRENBÖCK-BÄR       

 

AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE GESM.B.H.

SC Dr. Gerhard STEGER     

 

BUCHHALTUNGSAGENTUR DES BUNDES

(Aufsichtsrat)

SC Dr. Arthur WINTER     

SC Dr. Gerhard STEGER     

MR Christian IHLE

MR Dr. Wilhelm SCHACHEL

(Beirat)

Mag. Claudia STERRER-PICHLER

MR Dr. Heinrich TRAUMÜLLER             

 

BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.

Beamter Mag. Martin SAILER      

 


BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.

SC Dr. Arthur WINTER     

SC Dr. Gerhard STEGER     

 

BUWOG – BAUEN UND WOHNEN GES.M.B.H.

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

MR (im Vorruhestand) Dipl.-Ing. Dr. Gerhard LINDEMANN                

 

FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)

MR Mag. Alfred LEJSEK

MR Mag. Alfred PICHLER   

 

FLUGHAFEN GRAZ BETRIEBSGES.M.B.H.

MR i.R. Dr. Nikolaus DITFURTH 

 

FLUGHAFEN LINZ GES.M.B.H.

MR Mag. Wolfgang FRITZ

 

TIROLER FLUGHAFEN BETRIEBSGES.M.B.H.

MR Dr. Johannes RANFTL     

 

EBS WOHNUNGSGESellschaft M.B.H. LINZ

MR Franz KLUG         

Mag. Richard GAUSS      

 

ESG WOHNUNGSGESELLSCHAFT M.B.H. Villach

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

ADir. RR Christine APPL          

 

GEMEINNÜTZIGE WOHNBAUGESELLSCHAFT MBH VILLACH

MR Dr. Friedrich RESEL       

 

MONOPOLVERWALTUNGSGES. M.B.H.

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

Mag. Rene OBERLEITNER             

MR Dr. Roland GRABNER 

 

ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA), WIEN

SC Dr. Gerhard STEGER     

MR Mag. Alfred LEJSEK     

Mag. Hannes HOFER      

 

ÖSTERR. EXPORTFONDS GES.M.B.H.

MR Mag. Silvia MACA                  

 

PLANAI-HOCHWURZEN-BAHNEN GES.M.B.H.

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

MR Dr. Alexander MAZURKIEWICZ          

 

VILLACHER ALPENSTRASSEN FREMDENVERKEHRSGES.M.B.H.

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

MR Franz KLUG         

 

WBG WOHNEN UND BAUEN GES.M.B.H.

MR i.R. Dr. Wilfried TRABOLD  

ADir. RR Christine APPL          

Mag. Rene OBERLEITNER             

 

WOHNUNGSANLAGEN GES.M.B.H.

MR Dr. Alexander MAZURKIEWICZ          

MR Dr. Josef MANTLER  

 


ÖSTERREICHISCHE AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT GMBH

Dipl.-Ing. Herbert KASSER    

 

LAGEREIBETRIEBE GES.M.B.H.

MR Dr. Josef MANTLER  

 

LANDWIRTSCHAFTLICHE BUNDESVERSUCHSWIRTSCHAFTEN GES.M.B.H.

MR Dr. Hans LUKSCH    

 

SPANISCHE HOFREITSCHULE – BUNDESGESTÜT PIBER

Dipl.-Ing. Herbert KASSER    

 

UMWELTBUNDESAMT GES.M.B.H. (UBA-WIEN)

MR Dr. Johannes RANFTL     

MR Mag. Kathrin EBERL-SVOBODA 

 

AUSTRIA FERNGAS GES.M.B.H. i.Liqu.

MR Dr. Johannes RANFTL     

 

FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE

GL Mag. Alfred LEJSEK

AL Mag. Alfred PICHLER

 

BIG BUNDESIMMOBILIEN GES.M.B.H.

Dipl.-Ing. Herbert KASSER    

 

BIG LIEGENSCHAFTSVERWERTUNGS GES. M.B.H.

Dipl.-Ing. Herbert KASSER    

 


BIG BAUTRÄGER- UND MAKLER GES. M.B.H.

Dipl.-Ing. Herbert KASSER    

 

IMMOBILIENMANAGEMENTGES. DES BUNDES M.B.H. (IMB)

Dipl.-Ing. Herbert KASSER    

 

SCHLOSS SCHÖNBRUNN KULTUR- UND BETRIEBSGES.M.B.H.

MR Dr. Friedrich RESEL       

 

SCHÖNBRUNNER TIERGARTEN GES.M.B.H.

ADir. RR Knut BEITL

 

MARCHFELDSCHLÖSSER REVITALISIERUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.

(Beirat)

Dr. Fritz SIMHANDL

 

ÖSTERREICHISCHE EXPORTFONDS GMBH

AL Mag. Silvia MACA

 

HYPO WOHNBAUBANK

SC Dr. Arthur WINTER

 

A-SIT (Zentrum für sichere Informationstechnologie-Austria) Rechtsform: Verein

SC Dr. Arthur WINTER

MR Peter BEZDICEK

MR Dr. Leopold KÖNIG

 

RAIFFEISEN BAUSPARKASSE GMBH

SC Dr. Arthur WINTER

 


BANK AUSTRIA CREDITANSTALT IMMOTRUST GMBH

MR Dr. Leopold KÖNIG

 

TIROLER VOLKSBANK INNSBRUCK-SCHWAZ AG

MR Dr. Leopold KÖNIG

 

NIEDERÖSTERREICHISCHE KAPITALBETEILIGUNGS GMBH

MR Mag. Rudolf BERGER

 

VOLKSKREDITBANK ÖO AG

MR Mag. Rudolf BERGER

 

ONE BANK GMBH

MR DI Dr. Gottfried TIWALD

 

LAND-, FORST- UND WASSERWIRTSCHAFTLICHES RECHENZENTRUM (LFRZ)

MR DI Dr. Gottfried TIWALD

Ing. Johann PLESKAC

 

BANK WINTER & Co AG

VB/SV DI Horst STAGL

 

IT ARBEITSGRUPPE/ZOLL UND WIRTSCHAFT

ADir Christian RIMSER

 

WIENER ALLIANZ VERSICHERUNG AG

ADir RR Alexander MÜLLNER

 

INFORMATIONSSICHERHEITSKOMMISSION

Ing. Johan PLESKAC

 

IKT BOARD (interministerielle Arbeitsgruppe im BKA)

SC Dr. Arthur WINTER

 

ÖSTERREICHISCHE COMPUTERGESELLSCHAFT (OCG)

MR Josef MAKOLM

Gleichzeitig auch Mitglied in diversen Arbeitskreisen der OCG (Forum Electronic-Government, Arbeitskreis "Best Practices", Forum Organisation)

 

b) Beiräte und Kommissionen:

Bundesentschädigungskommission (BEK) und Bundesverteilungskommis-sion (BVK)

 

Bei diesen beiden Kommissionen handelt es sich um eigenständige Behörden, nämlich um Kollegialbehörden gemäß Artikel 133 Z 4 B-VG. In diesen Kommissionen wird weder eine inhaltliche Politik vorbereitet noch werden sie zur Wahrung der Interessen des Bundesministeriums für Finanzen mit Mitarbeitern des Ressorts beschickt, sie wurden zur Mitwirkung an der
Entscheidung über die Zuerkennung von Entschädigungsleistungen nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen (Aufarbeitung der vermögensrecht-lichen Folgen der Besatzungszeit bzw. von Enteignungsmaßnahmen in den Staaten des ehemaligen Ostblocks) auf gesetzlicher Basis eingerichtet. Sie werden hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.

 

Die Bundesentschädigungskommission ist aktuell mit der Mitwirkung an der Vollziehung des Entschädigungsgesetzes CSSR, BGBl. Nr. 452/1975, in der Fassung BGBl. Nr. 125/1997, betraut und wird von einem Richter als
Vorsitzenden und einem weiteren Richter als dessen Stellvertreter geführt. Sie besteht aus 3 Senaten, die jeweils unter dem Vorsitz eines Richters
stehen. Jedem Senat gehören weiters ein Beisitzer der Gruppe 1 (Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen) sowie ein Beisitzer der Gruppe 2 (werden von den gesetzlichen Berufsvertretungen entsandt) an. Die Funktionsperiode beträgt jeweils 2 Jahre. Die Besetzung der richterlichen Funktionen erfolgt nach Ausschreibung im Bereich des Bundesministeriums für Justiz. Der BEK-Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten eine fixe
Gebühr für die Führung der Geschäfte der BEK sowie eine Gebühr für jeden mit Bescheid erledigten Vermögensfall, an dem sie als Senatsvorsitzende mitgewirkt haben. Die Mitglieder der Gruppe 1 erhalten eine Gebühr für
jeden erledigten Bescheid an dem sie mitgewirkt haben, die Mitglieder der Gruppe 2 erhalten keine Gebühren.

Die Bundesverteilungskommission hat zuletzt die Entschädigungsverfahren nach dem Verteilungsgesetz DDR, BGBl. Nr. 189/1988, in der Fassung BGBl. Nr. 125/1997, abgewickelt. Aktuell werden noch verspätete Eingaben oder Einsprüche gegen Entscheidungen der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland bearbeitet. Es ist beabsichtigt, sie nach Abwicklung dieser Aufgaben aufzulösen, da ihr kein weiterer (aktueller) Vollzugsbereich zugewiesen ist. Die Besetzung der Kommission ist ähnlich jener der BEK.

 

Punzierungsbeirat

Der Punzierungsbeirat ist gemäß § 22 Punzierungsgesetz 2000 errichtet. Er hat die Aufgabe, den Bundesminister für Finanzen in Angelegenheiten des Punzierungswesens zu beraten. Je zwei Mitglieder werden vom Bundesminister für Finanzen und von der Wirtschaftskammer Österreich, je ein Mitglied von der Bundesarbeitskammer und vom Verein für Konsumenteninformation entsendet. Die vom Bundesminister für Finanzen entsendeten Mitglieder sind im Österreichischen Amtskalender namentlich genannt. Die Entsendung erfolgt für jeweils 3 Jahre.

 

Erweiterter Beirat nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981 (AFG)

Dieser Beirat wurde gemäß § 5 Abs. 3 AFG 1981 zur Begutachtung für Ansuchen um Haftungsübernahmen, die im Einzelfall 1 Mio. Euro übersteigen, beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet. Die Mitglieder sind
je ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sowie je ein Ver-treter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Oesterreichischen Nationalbank und der  Österreichischen Kontrollbank - AG, letzterer ohne Stimmrecht. Das Gremium tritt wöchentlich zusammen. Die Zusammensetzung variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sind namentlich im Österreichischen Amtskalender angeführt.

 

Beirat gemäß § 5 Abs. 2 Ausfuhrförderungsgesetz 1981

Dieser beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Beirat hat
Ansuchen um Haftungsübernahmen, die im Einzelfall 1 Mio. Euro nicht
übersteigen, zu begutachten. Die Mitglieder dieses Beirates sind ein Ver-treter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer und der Österreichischen Kontrollbank - AG,
letzterer ohne Stimmrecht. Das Gremium tritt wöchentlich zusammen. Die Zusammensetzung variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises.

 

Börseberufungssenat gemäß Börsegesetz

Dieser Berufungssenat wurde gemäß § 64 Abs. 2 Börsegesetz eingerichtet. Der Senat tritt bei Bedarf zusammen. Die Mitglieder sind im Österreichischen Amtskalender namentlich genannt. Ihre Bestellung erfolgt für den Zeitraum von 5 Jahren.

 

Finanzmarktkomitee

Als Plattform der für die Finanzmarktstabilität mitverantwortlichen Institutionen Oesterreichische Nationalbank, Finanzmarktaufsichtsbehörde und Bundesministerium für Finanzen, ist gemäß § 13 FMAG beim Bundesminister für Finanzen das so genannte Finanzmarktkomitee eingerichtet. Es
besteht aus je einem Vertreter der FMA, der OeNB und des Bundesministers für Finanzen und tagt zumindest vierteljährlich. Das Finanzmarktkomitee dient der Förderung der Zusammenarbeit sowie dem Meinungsaustausch über die wirtschaftliche Lage bzw. die wirtschaftlichen Herausforderungen an den österreichischen Finanzsektor. Das Bundesministerium für Finanzen ist durch GL Mag. Alfred Lejsek vertreten. Die Bestellung erfolgt für den Zeitraum von 3 Jahren.

 

Kreditbeirat der Österreichischen Exportfonds GmbH

Dieser fungiert als Organ bei der Kreditgewährung und besteht aus Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Wirtschaftskammer Österreich, der Oesterreichischen Nationalbank und der Bundesarbeitskammer. Die Zusammensetzung des Beirats variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises.

 

Exportfinanzierungskomitee

Auf Grundlage des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes ist am Sitz der Österreichischen Kontrollbank - AG ein Exportfinanzierungskomitee eingerichtet. Die Mitglieder sind je ein Vertreter des Bundesministeriums für
Finanzen (Vorsitzender), des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer und der Oesterreichischen Nationalbank, letzterer ohne Stimmrecht. Das Gremium tritt grundsätzlich monatlich zusammen. Die Zusammensetzung variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises.

 

Außenwirtschaftspolitischer Beirat

Dieser Beirat wurde gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Außenwirtschaftspolitischen Beirates (in Artikel II des
BGBl. Nr. 661/1994) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet und dient der Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Fragen der Außenwirtschaftspolitik. Mitglieder des Beirates sind ein Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Oesterreichischen Nationalbank sowie je zwei Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Das Bundesministerium für Finanzen wird durch Mag. Elisabeth Vitzthum vertreten.

 

Weiters entsendet das Bundesministerium für Finanzen Bedienstete in nachstehende Gremien:

 

STATISTIK ÖSTERREICH

AL Dr. Alfred KATTERL

 

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

AL Dr. Alfred KATTERL

 

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Rechenzentrum (WSR)

Dr. Franz RABITSCH

 


Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und

Sozialforschung

AL Dr. Alfred KATTERL

 

Kommission zur langfristigen Pensionssicherung gemäss
§ 108
e Abs. 9 ASVG

MMag. Peter PART

 

Preiskommission gem. § 9 Preisgesetz

MMag. Peter PART

 

Plattform "Gegengeschäfte" (angesiedelt beim BMWA)

MMag. Peter PART

 

Arbeitsgruppe kurzfristige Vorausschau des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen

AL Dr. Alfred KATTERL

Dr. Franz RABITSCH

 

Statistik Österreich - Arbeitsgruppe "Verbraucherpreise"

Dr. Franz RABITSCH

 

EXpertengremium InTERNATIONalisierung Bei der AWS GmBH

AL Mag. KINAST

 

Kontrollausschuss der Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
MR Dr. Friedrich STANZEL

 

Kuratorium der Diplomatischen Akademie Wien
MR Dr. Ingrid EHRENBÖCK-BÄR

OR Werner POLLAK

 

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

pRÄSIDIUM UND Kuratorium

OR Dr. Silvia JANIK

ADir. Ferry ELSHOLZ

 

Kuratorium der VOEST-ALPINE STAHLSTIFTUNG
MR Dr. Johannes RANFTL

 

Kuratorium des österreichischen Filminstituts
OR Dr. Viktor LEBLOCH

 

Kunstförderungsbeirat
MR Dr. Christa WINKLER

Kuratorium der Theresianischen Akademie
OR Dr. Viktor LEBLOCH

 

Österreichische Friedrich und Lilian Kiesler Privat-stiftung

Vorstand: MR Dr. Christa WINKLER

 

Kuratorium der Diplomatischen Akademie Wien
MR Dr. Ingrid EHRENBÖCK-BÄR

OR Werner POLLAK

 

Besetzungsoberkommission bei der Monopolverwaltung GmbH
MR Mag. Martin STORM

MR Dr. Josef HERZOG

 


Land- und forstwirtschaftliches Betriebsinformations-system-Beirat

MR i.R. Dipl.Ing. Dr. Herwig RAAB

MR Dr. Leopold KÖNIG

 

Land- und forstwirtschaftliches Rechenzentrum
MR Dipl.Ing. Dr. TIWALD
Ing. Johann PLESKAC

 

A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie Austria
SC Dr. Arthur WINTER
MR Dr. Leopold KÖNIG

 

Kommission für das Zentrale Ausweichrechenzentrum
Ing. Johann PLESKAC

 

ÖSTERREICHISCHE COMPUTER GESELLSCHAFT

MR Josef MAKOLM (Vorstandsmitglied)

 

KOORDINATIONSKOMMISSION FÜR INFORMATIONSTECHNIK (KIT)

SC Dr. Arthur WINTER

Erich ALBRECHTOWITZ

DI Leopold KOPPENSTEINER

Ing. Johann PLESKAC

Paul SCHLICHTING

 

FACHBEIRAT FÜR FINANZSTATISTIK

MR Mag. Rudolf AUER

 

TAC WORKING GROUP ON HORIZONTAL ACTIONS AND MEASURES

(EU-Gremium)

DI Leopold KOPPENSTEINER

 

Österreichisches Normungsinstitut –

Ausschuss Vergabewesen

OR Mag. Martin SAILER

 

IMSC – INFORMATION MANAGEMENT SUB COMMITTEE

ADir. RR i.R. Roland ROZUM (Past-Chairman)

 

EBES – EUROPEAN BOARD OF EDIFACT STANDARDIZATION

ADir. RR i.R. Roland ROZUM (Vizevorsitzender)

 

CUSTOMS GROUP DER EG 3

ADir. RR i.R. Roland ROZUM (Vorsitzender)

 

EXCISE MOVEMENT AND CONTROL SYSTEM

ADir. RR i.R. Roland ROZUM

 

SCIT – FISCALIS SUB-COMMITTEE FOR IT

MR Peter BEZDICEK

 

Verwaltungsrat gemäSS § 5 Abs. 1 Arbeitsmarktservice-Gesetz

Mag. Richard GAUSS

Beamtin Mag. Gerlinde LOIBNER

 

Strategieausschuss des Arbeitsmarktservice

Beamter Mag. Thomas BLATTNER
OR Dr. Peter LADISLAV

 

Bauausschuss des Arbeitsmarktservice

Beamtin Mag. Gerlinde LOIBNER
OR Dr. Peter LADISLAV

Förderungsausschuss des Arbeitsmarktservice

OR Dr. Peter LADISLAV

Beamtin Mag. Gabriela OFFNER

 

Austria Ski Pool

MR Mag. Alois SCHNEEBAUER

 

Ständiges Komitee zur Aufrechterhaltung der Vereinheitlichung der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände - VR - Komitee

MR Dr. Anton MATZINGER

 

Lenkungsausschüsse Verkehrsverbünde

Vollzugsausschuss für den Schienenverbund

MR Dr. Hans LUKSCH

 

ÖROK Unterausschuss Regionalwirtschaft

Dipl. Vw. Karin WINKLBAUER

 

ÖROK Stellvertreterkommission

OR Dr. Andrea ROSENFELD

 

FÖRDERBEIRAT BETREFFEND SEKTORPLANFÖRDERUNG GEMÄSS

VO (EWG) 866/90

Dipl.Ing. Herbert KASSER

Rat Dr. Wolfgang MAYRHOFER

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für

Datenbanken - ISIS

MR i.R. Dr. Alfred FRANZ

MR Dr. Leopold KÖNIG

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für

Agrar-statistik

OR Dr. Wolfgang MAYRHOFER

Rat Dipl.Ing. Josef WAGNER

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Statistik der gewerblichen Wirtschaft

MR Dr. Eduard FLEISCHMANN

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Volkswirtschaftliche Gesamt­rechnungen

MR Dr. Eduard FLEISCHMANN

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Wirtschafts -und Berufssystematiken

MR Dr. Eduard FLEISCHMANN

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Finanzstatistik

MR Mag. Alfred PICHLER

MR Dr. Thomas LIMBERG

MR Dr. Anton MATZINGER

 

Bundesvergabeamt

OR Mag. Martin SAILER

MR Dr. Friedrich RESEL

 

Ausschuss für Jungunternehmerförderungsaktion

Mag. Kristina FUCHS

ADir. Knut BEITL

 

Beirat für StraSSenforschung

ADir. Ferry ELSHOLZ

ADir. Knut BEITL

 

Baupreiskommission

MR Dr. Friedrich RESEL

 

Preiskommission gemäSS § 9 Preisgesetz beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit

MR Dr. Hans LUKSCH

 

Kommission in Angelegenheiten der Altlastensanierung

MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 

Kommission in Angelegenheiten der betrieblichen Umweltförderung im Inland und Umweltförderung im Ausland

MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 

Gemeinsamer Arbeitskreis des Bundes und der Länder

gemäSS § 22a UFG

MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

AD Johann WITTMANN

 

Nationale Biodiversitäts-Kommission

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 

IMK-Klima (Interministerielles Komitee zum Schutz des

globalen Klimas)

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 


Österreichischer Rat für Nachhaltige Entwicklung

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 

Nationalparkkommission Neusiedler See-Seewinkel

MR Dr. Eduard KLISSENBAUER

AD Johann WITTMANN

 

OECD-Umweltkomitee

MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

 

Nationalparkkommission Thayatal

MR Dr. Eduard KLISSENBAUER

 

AuSSenhandelsbeirat gemäSS § 14 AuSSenhandelsgesetz

MR Dipl.Ing. Dr. Robert GRANDITSCH

 

Beirat gemäSS § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Förderung politischer Bildungs­arbeit und Publizistik

1984 im Bundeskanzleramt

MR Dr. Gerhard BINDER

 

Kommission zur Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches - Codex­kommission gem. § 52 des Lebensmittelgesetzes 1975

MR Dipl.Ing. Dr. Robert GRANDITSCH

MR Manfred STAMMHAMMER

 

Kommission für Entwicklungsfragen bei der Öster-reichischen Akademie der Wissen­schaften "Wissen-

schaft und Technologie für die Entwicklung"

MRätin Dr. Elfriede FRITZ

 

AuSSenwirtschaftspolitischer Beirat

MRätin Dr. Elfriede FRITZ

 

Elektrizitätsbeirat

MR Dr. Hans LUKSCH

AD Knut BEITL

 

Beratungsausschuss für Informationstechnik - BIT

Ing. Johann PLESKAC

 

Fachbeirat für den Kombinierten Verkehr

MR Dr. Hans LUKSCH

 

Controllinggruppe im Hauptverband der Sozialver-sicherungsträger

Beamter Mag. Thomas BLATTNER

Beamtin Mag. Gabriela OFFNER

 

Controllingbeirat für zwei Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Dipl.Ing. Herbert KASSER

OR Dr. Wolfgang MAYRHOFER

 

Controllingbeirat für zwei Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz

MR Dr. Friederike SCHWARZENDORFER

OR Dr. Alexander TOMASCH

 

Kyoto Forum – Arbeitsgruppen Ökonomische bzw.

Finanzielle Mechanismen

jeweils MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

 

Kuratorium des Fonds für Versöhnung, Frieden und

Zusammenarbeit

OR Werner POLLAK

 

Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen

OR Mag. Horst HÖLLHUMER

 

KONTROLLKOMMISSION, BIT – BÜRO FÜR INTERNATIONALE

FORSCHUNGS- UND TECHNOLOGIEKOOPERATION

Mag. Silvia ZENDRON

 

Kuratorium des Künstlersozialfonds

MRätinDr. Christa WINKLER

 

Nationales Komitee zur Alpenkonvention

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 

OECD Initiative für Nachhaltige Entwicklung (SG/SD)

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 

OECD-NETWORK ON FISCAL RELATIONS ACROSS LEVELS

GOVERNMENT

MR Dr. Anton MATZINGER

Mag. Elisabeth OTTAWA

 

LKH GRAZ 2000

Mag. Barbara DAMBÖCK

 

ARGE AKH

MR Dr. Monika HUTTER

 

LENKUNGSAUSSCHUSS DER BEGLEITENDEN KONTROLLE DER

ARGE AKH

Mag. Silvia ZENDRON

MR Dr. Monika HUTTER

 

KONTROLLAUSSCHUSS DES ARBEITSMARKTSERICE

Mag. Gabriela OFFNER

MR Dr. Richard WARNUNG

 

PRIVATKRANKENANSTALTEN-FINANZIERUNGSFONDS

Mag. Gabriela OFFNER

Mag. Thomas BLATTNER

 

PREISKOMMISSION FÜR HUMANARZNEIMITTEL IM BUNDES-

MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

Mag. Gabriela OFFNER

 

DOPINGKONTROLLKOMMISSION BEIM BUNDESKANZLERAMT

Mag. Thomas BLATTNER

 

ARBEITSGRUPPE ZUR PENSIONSHARMONISIERUNG

Mag. Richard GAUSS

 

CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES

STAATSARCHIV

ORat Werner POLLAK

ADir. Robert KARLO

 

BEIRAT GEMÄSS BUNDESGESETZ ÜBER DIE FÖRDERUNG

POLITISCHER BILDUNGSARBEIT UND PUBLIZISTIK 1984

ORat Werner POLLAK

 

ASYL- UND MIGRATIONSFRAGEN

OR Mag. Horst HÖLLHUMER

OR Dr. Alexander TOMASCH

 

CONTROLLINGBEIRAT FÜR ZWEI FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTE

IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNERES

OR Mag. Horst HÖLLHUMER

MR Dr. Friederike SCHWARZENDORFER

 

ANGELEGENHEITEN DES ÖSTERREICHISCHEN JI/CDM-PROGRAMMS GEMÄSS § 45 UFG

MR Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 

KYOTO-TASK-FORCE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

Mag. Thomas MICHOLITSCH

 

KYOTO FORUM-ARBEITSGRUPPEN "ÖKONOMISCHE" BZW.

"FINANZIELLE MECHANISMEN"

jeweils MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

 

OECD-UMWELTKOMITEE

MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

 

NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH (NES-BEIRAT)

MRätin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

ADir. Johann WITTMANN

 

GENERALVERSAMMLUNG IN VIER NATIONALPARK-GMBH´S

(DONAU-AUEN; KALKALPEN; THAYATAL UND GESÄUSE)

jeweils MR Dr. Eduard KLISSENBAUER

 

FÖRDERBEIRAT VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG

OR Dr. Wolfgang MAYRHOFER

ADir. Karl GARTNER

 

LEADER BEGLEITAUSSCHUSS

Dipl.Vw Karin WINKLBAUER

OR Dr. Wolfgang MAYRHOFER

 

FIAF BEGLEITAUSSCHUSS

OR Dr. Wolfgang MAYRHOFER

 

FORSCHUNGSFÖRDERUNGSFONDS FÜR DIE GEWERBLICHE

WIRTSCHAFT

Präsidium und Kuratorium

OR Dr. Silvia JANIK

ADir. Ferry ELSHOLZ

 

UNABHÄNGIGE SCHIEDSKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

MR Dr. Friedrich RESEL

MR Dr. Hans LUKSCH

 

GAS-BEIRAT

MR Dr. Hans LUKSCH

ADir. Knut BEITL

 

BUNDES-VERSORGUNGSSICHERUNGSAUSSCHUSS

Dipl. Ing. Herbert KASSER

ADir. Karl GARTNER

 


LENKUNGSAUSSCHUSS NANO-INITIATIVE

Mag. Kristina FUCHS

 

WORLD CUSTOMS ORGANISATION-INFORMATION MANAGEMENT SUB COMMITTEE (IMSC)

MR Dr. Wilhelm SCHACHEL

 

c) weitere Aufsichtsfunktionen:

Gemäß § 2 Abs.1 Z 8 Ausfuhrförderungsverordnung (AFVO) kann der Bund privaten Exportkreditversicherern zur Deckung von Risken aus Garantie- und Versicherungsverträgen Garantien (sogen. Rückgarantien) einräumen. Von dieser Möglichkeit haben die PRISMA Kreditversicherungs AG, die
Österreichische Kreditversicherung Coface AG und die Atradius Kreditver-sicherung AG Gebrauch gemacht. Gemäß Punkt VII 2. Satz des jeweiligen Rückgarantievertrages ist in diesem Fall ein Beauftragter bzw. ein Stellvertreter des Bundesministeriums für Finanzen zu bestellen.

 

Derzeit sind folgende Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen in dieser Funktion bestellt:

Mag. Hannes Hofer, AL Mag. Silvia Maca, Mag. Christoph Kreutler und AL Mag. Johann Kinast für die Dauer von 5 Jahren sowie Mag. Renate
Platzer und Dr. Koch, MBA auf unbestimmte Zeit.

Die unterschiedliche Bestellungsdauer ergibt sich daraus, dass seit August 2001 – analog zu § 76 BWG - Bestellungen nur mehr für eine Funktions-periode von längstens 5 Jahren erfolgen dürfen.

 

Hinsichtlich der gemäß § 76 BWG bei Kreditinstituten bestellten Staats-kommissäre wird auf die Anfragebeantwortungen AB 1323 XXII.GP vom 12.03.2004 (parlamentarische Anfrage Nr. 1314/J vom 13.01.2004) und AB 1600 XXII. GP vom 24.05.2004 (parlamentarische Anfrage Nr. 1582/J vom 24.03.2004) verwiesen. Bemerkt wird jedoch, dass Staatskommissäre, welche Aufsichtsfunktionen gemäß § 76 BWG wahrnehmen, seit 1. April 2002 als Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) tätig sind und daher nicht zur Ausübung des Aufsichtsrechtes des Bundesministers für Finanzen, sondern zur Ausübung des Aufsichtsrechtes der FMA bestellt sind und in dieser Funktion ausschließlich deren Weisungen unterworfen sind. Dasselbe gilt für gemäß § 70 BWG bestellte Regierungskommissäre.

 

Treuhänder gemäß § 29 HypBG und Regierungskommissäre gemäß
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1905 betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen iVm §§ 1 ff des Gesetzes vom 24. April 1874 betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen werden nicht zur Ausübung eines Aufsichtsrechtes bestellt. Sie haben vielmehr eigene, ihnen durch die genannten Gesetze ausdrücklich zugewiesene Aufgaben selbständig wahrzunehmen.

 

Die gemäß § 22 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestellten Treuhänder haben die Aufgabe, den Deckungsstock bei Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen oder Versicherungen nach Art der Lebensversicherung betreiben, zu überwachen. Diese Treuhänder üben ebenfalls kein Aufsichtsrecht aus, sondern haben - wie die oa. Funktionen - eigene, ihnen durch das VAG ausdrücklich zugewiesene Aufgaben, selbständig wahrzunehmen.

 

Zur Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes entsendet das Bundesministerium für Finanzen Aufsichtskommissäre in folgende Versicherungsträger:

Hauptverband

Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter

Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten

Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues

Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen.

 

In diesen Versicherungsträgern fungieren als Aufsichtskommissäre:

 

Mag. Gabriela OFFNER

Mag. Hannes HOFER

AD Karin HACKL

MR Dr. Friederike SCHWARZENDORFER

MR Mag. Alfred PICHLER

MR Dr. Eduard FLEISCHMANN

MR Mag. Manfred LÖDL

SC Dr. Wolfgang NOLZ

AL Mag. Richard GAUSS

OR Mag. Christian STURMLECHNER

Beamtin Mag. Gerlinde LOIBNER

OR Mag. Horst HÖLLHUMER

Beamter Mag. Thomas BLATTNER

MR Dr. Michael KUTTIN

SC Mag. Thomas WIESER

Mag. René OBERLEITNER

Dr. Kurt BAYER

 

Zur Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes entsendet das
Bundesministerium für Finanzen Aufsichtskommissäre in den Staatlichen Kontrolldienst gemäß § 6 Staatsdruckereigesetz 1996 sowie § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Juli 1996, BGBl. Nr. 388/1996:

 

ADir. RR Reinhard ANKER

ADir. Robert KARLO

ADir. Karl FLATZ

ADir. Christian STERNIG

ADir. RR Herbert GAUPMANN

FOI Franz POLZER

FOI Wilhelm BACH

ADir. Maria OCENASEK

Beamter Herbert KRAUS

VB Johann FETTIK

 

Zu 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist mit Stand 1. Juni 2004 in folgenden EU-Gremien vertreten:

 

·           Ausschuss für Finanzdienstleistungen (FSC)

·           Beratender Bankenausschuss (BAC)

·           Versicherungsausschuss (IC)

·           Europäische Wertpapierausschuss (ESC)

·           Finanzkonglomerateausschuss (EFCC) und dessen ständige Unterarbeitsgruppe MTG (Mixed Technical Group)

·           Regelungsausschuss Rechnungslegung (ARC)

·           Kontaktausschuss Geldwäsche (MLCC)

·           Wirtschafts- und Finanzausschuss des Rates (WFA)

·           Wirtschaftspolitischer Ausschuss des Rates (WPA)

·           Ratsarbeitsgruppe "Ausfuhrkredite"

·           Ratsarbeitsgruppe "3. Geldwäsche-RL"

·           Ratsarbeitsgruppe "Basel II"

·           Gruppe der Regierungsexperten Zahlungsverkehr bei der Kommission

·           Arbeitsgruppe "kurzfristige Vorschau" bei der Kommission

·           EU-Forum Verrechnungspreise

·           Ratsarbeitsgruppe indirekte Steuern

·           Ratsarbeitsgruppe direkte Steuern

·           SCAC (standing comittee on administrative cooperation)

·           EU-Verbrauchsteuerausschuss

·           EU MwSt-Ausschuss

·           EK- Arbeitsgruppe Nr. 1 (indirekte Steuern)

·           EK- Arbeitsgruppe Nr. 4 (direkte Steuern)

·           Ad hoc EK-Ausschüsse zu Steuerfragen

·           Ausschüsse für den Zollkodex

·           Arbeitsgruppe gemeinsames Versandverfahren

·           Ausschuss Zollrecht

·           Zollpolitikausschuss

·           Zoll 2007 – Ausschuss

·           RAG Zollunion/Zollpolitik

·           Ausschuss für Handelsmechanismen

·           RAG Wirtschaftsfragen (Gemeinsamer Zolltarif)

·           RAG-Zollzusammenarbeit

·           EK-Ausschuss Unregelmäßigkeiten

·           Arbeitsgruppe Verbote und Beschränkungen

·           DG TAXUD (EBTI-Nomenklaturausschuss, TARIC-Nomenklaturausschuss, Tariff Environment)

·           DG TAXUD (NCTS-TCWP, NCTS-Operational Workshop, NCTS-Evaluation Workshop, NCTS-Steering Committee, ECS-Workgroup)

·           DG TAXUD (e-customs-Steering Committee, Customs 2002/2007-IT Working Group, IT Strategy Policy-Group)

·           DG-E, Abteilung IDA: TAC-WHAM

·           SCIT (SCAC Information Technology Sub-Committee
Customs 2007 IT Technical Group joined with the SCAC Information Technology Sub-Committee

·           EU-Ratsarbeitsgruppe "Telecommunications and Information Society"

·           FAWG Financial Acount Working Group

·           EU-Ratsarbeitsgruppe Telekom

·           EU-Kommisionsausschuss EAGFL

Die Betrauung mit Funktionen in den oben angeführten Gremien erfolgt auf unbestimmte Zeit.

 

Es wurden jene EU-Gremien aufgelistet, wo bedingt regelmäßig ein Vertreter seitens des Bundesministeriums für Finanzen entsandt wird bzw. thematisch bedingt eine Entsendung erforderlich ist.

 

Zu 4.:

BUNDESPENSIONSKASSE AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

FELBERTAUERNSTRASSE AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS AG

(ASFINAG)

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ALPEN STRASSEN AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2008

ÖSTERR. AUTOBAHNEN- U. SCHNELLSTRASSEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2008

 

EISENBAHN-HOCHLEISTUNGSSTRECKEN-AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

LOKALBAHN LAMBACH-VORCHDORF-EGGENBERG AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

STATISTIK ÖSTERREICH

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

BUNDESTHEATER-HOLDING GES.M.B.H., WIEN

Bestellungsdauer: gemäß § 13 Abs. 7 BThOG bis 2004

 

BURGTHEATER GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: gemäß § 13 Abs. 7 BThOG bis 2004

 

WIENER STAATSOPER GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: gemäß § 13 Abs. 7 BThOG bis 2004

 

VOLKSOPER WIEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: gemäß § 13 Abs. 7 BThOG bis 2004

 

THEATERSERVICE GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: gemäß § 13 Abs. 7 BThOG bis 2004

 

BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

MUSEUMSQUARTIER ERRICHTUNGS- UND BETRIEBSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

ALBERTINA (KURATORIUM)

Bestellungsdauer: bis auf Widerruf

 

KUNSTHISTORISCHES MUSEUM MIT MUSEUM FÜR VÖLKERKUNDE
UND ÖSTERREICHISCHEM THEATERMUSEUM (KURATORIUM)

Bestellungsdauer: bis auf Widerruf

 

NATURHISTORISCHES MUSEUM (KURATORIUM)

Bestellungsdauer: bis auf Widerruf

 

ÖSTERREICHISCHE GALERIE BELVEDERE (KURATORIUM)

Bestellungsdauer: bis auf Widerruf

 

ÖSTERREICHISCHE NATIONALBIBLIOTHEK (KURATORIUM)

Bestellungsdauer: bis auf Widerruf

 

MAK - ÖSTERREICHISCHES MUSEUM FÜR ANGEWANDTE KUNST

(KURATORIUM)

Bestellungsdauer: bis auf Widerruf

 

TECHNISCHES MUSEUM WIEN MIT ÖSTERREICHISCHER MEDIATHEK (KURATORIUM)

Bestellungsdauer: bis auf Widerruf

 

MUSEUM MODERNER KUNST STIFTUNG LUDWIG WIEN (MUMOK)
(KURATORIUM)          

Bestellungsdauer: bis auf Widerruf

 

INT. STUDENTENHAUS GEM. GES.M.B.H. INNSBRUCK

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

ÖSTERR. MENSENBETRIEBSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

KÄRNTNER BETRIEBSANSIEDELUNGS- U. BETEILIGUNGSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

NÖ GRENZLANDFÖRDERUNGSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

AUSTRO CONTROL ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR

ZIVILLUFTFAHRT M.B.H., WIEN

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

"VIA DONAU-ENTWICKLUNGSGES.M.B.H. FÜR TELEMATIK UND

DONAUSCHIFFFAHRT"

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

TECHNOLOGIEIMPULSE GES. ZUR PLANUNG U. ENTW. VON

TECHNOLOGIEZENTREM GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR WELTRAUMFRAGEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

AUSTRIAN RESEARCH CENTERS GMBH – ARC, WIEN

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

SCHIENENINFRASTRUKTURFINANZIERUNGSGES. M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

SCHIENEN CONTROL GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER EISENBAHN AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

GRAZ KÖFLACHER EISENBAHN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

BRENNER EISENBAHN GES.M.B.H. (BEG)

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

AUSTRIAN DEVELOPMENT AGENCY, ADA

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

ÖSTERREICH INSTITUT GES.M.B.H, WIEN

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

DIPLOMATISCHE AKADEMIE WIEN (KURATORIUM)

Bestellungsdauer: Funktionsperiode endet am 04.12.2008

 

AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE GESM.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

BUCHHALTUNGSAGENTUR DES BUNDES

(Aufsichtsrat)

Bestellungsdauer: gem. § 14 (2) BHAG-G bis 2009

Bestellungsdauer (für Letztgenannten): bis 30. 06. 2005

(Beirat)

Bestellungsdauer: gem. § 14 (2) BHAG-G bis 2009

 

BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

BUWOG – BAUEN UND WOHNEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

FLUGHAFEN GRAZ BETRIEBSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

FLUGHAFEN LINZ GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

TIROLER FLUGHAFEN BETRIEBSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

EBS WOHNUNGSGESellschaft M.B.H. LINZ

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ESG WOHNUNGSGESELLSCHAFT M.B.H. Villach

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

GEMEINNÜTZIGE WOHNBAUGESELLSCHAFT MBH VILLACH

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

MONOPOLVERWALTUNGSGES. M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA), WIEN

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

ÖSTERR. EXPORTFONDS GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

PLANAI-HOCHWURZEN-BAHNEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Wirtschaftsjahr 2003/2004

 

VILLACHER ALPENSTRASSEN FREMDENVERKEHRSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

WBG WOHNEN UND BAUEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

WOHNUNGSANLAGEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

ÖSTERREICHISCHE AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT GMBH

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

LAGEREIBETRIEBE GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

LANDWIRTSCHAFTLICHE BUNDESVERSUCHSWIRTSCHAFTEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

SPANISCHE HOFREITSCHULE – BUNDESGESTÜT PIBER

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

UMWELTBUNDESAMT GES.M.B.H. (UBA-WIEN)

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

AUSTRIA FERNGAS GES.M.B.H. i.Liqu.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE

Bestellungsdauer: 5 Jahre

 

BIG BUNDESIMMOBILIEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

BIG LIEGENSCHAFTSVERWERTUNGS GES. M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

BIG BAUTRÄGER- UND MAKLER GES. M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

IMMOBILIENMANAGEMENTGES. DES BUNDES M.B.H. (IMB)

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

SCHLOSS SCHÖNBRUNN KULTUR- UND BETRIEBSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

SCHÖNBRUNNER TIERGARTEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

MARCHFELDSCHLÖSSER REVITALISIERUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: 4 Jahre

 

ÖSTERREICHISCHE EXPORTFONDS GMBH

Bestellungsdauer: 4 Jahre

 

HYPO WOHNBAUBANK

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

A-SIT (Zentrum für sichere Informationstechnologie-Austria) Rechtsform: Verein

Bestellungsdauer: auf Funktionsdauer (3 Jahre)

 

RAIFFEISEN BAUSPARKASSE GMBH

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

BANK AUSTRIA CREDITANSTALT IMMOTRUST GMBH

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

TIROLER VOLKSBANK INNSBRUCK-SCHWAZ AG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

NIEDERÖSTERREICHISCHE KAPITALBETEILIGUNGS GMBH

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

VOLKSKREDITBANK ÖO AG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

ONE BANK GMBH

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

LAND-, FORST- UND WASSERWIRTSCHAFTLICHES RECHENZENTRUM (LFRZ)

Bestellungsdauer: auf Funktionsdauer (3 Jahre)

 

BANK WINTER & Co AG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

WIENER ALLIANZ VERSICHERUNG AG

Bestellungsdauer: bis 31. 12. 2004

INFORMATIONSSICHERHEITSKOMMISSION

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

IKT BOARD (interministerielle Arbeitsgruppe im BKA)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

ÖSTERREICHISCHE COMPUTERGESELLSCHAFT (OCG)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

IT ARBEITSGRUPPE/ZOLL UND WIRTSCHAFT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Weiters entsendet das Bundesministerium für Finanzen Bedienstete in nachstehende Gremien:

 

STATISTIK ÖSTERREICH

Bestellungsdauer: für 5 Jahre

 

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Rechenzentrum (WSR)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und

Sozialforschung

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kommission zur langfristigen Pensionssicherung gemäss
§ 108
e Abs. 9 ASVG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

Preiskommission gem. § 9 Preisgesetz

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Plattform "Gegengeschäfte" (angesiedelt beim BMWA)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Arbeitsgruppe kurzfristige Vorausschau des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Statistik Österreich - Arbeitsgruppe "Verbraucherpreise"

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

EXpertengremium InTERNATIONalisierung Bei der AWS GmBH

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kontrollausschuss der Stiftung Dokumentationsarchiv

des österreichischen Widerstandes

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

pRÄSIDIUM UND Kuratorium

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kuratorium der Diplomatischen Akademie Wien

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kuratorium der VOEST-ALPINE STAHLSTIFTUNG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kuratorium des österreichischen Filminstituts

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kunstförderungsbeirat

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kuratorium der Theresianischen Akademie

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Österreichische Friedrich und Lilian Kiesler Privat-stiftung

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kuratorium der Diplomatischen Akademie Wien

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Besetzungsoberkommission bei der Monopolverwaltung GmbH

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Land- und forstwirtschaftliches Betriebsinformations-system-Beirat

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Land- und forstwirtschaftliches Rechenzentrum

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie Austria

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kommission für das Zentrale Ausweichrechenzentrum

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 


ÖSTERREICHISCHE COMPUTER GESELLSCHAFT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

KOORDINATIONSKOMMISSION FÜR INFORMATIONSTECHNIK (KIT)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

FACHBEIRAT FÜR FINANZSTATISTIK

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

TAC WORKING GROUP ON HORIZONTAL ACTIONS AND MEASURES

(EU-Gremium)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Österreichisches Normungsinstitut –

Ausschuss Vergabewesen

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

IMSC – INFORMATION MANAGEMENT SUB COMMITTEE

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

EBES – EUROPEAN BOARD OF EDIFACT STANDARDIZATION

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

CUSTOMS GROUP DER EG 3

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

EXCISE MOVEMENT AND CONTROL SYSTEM

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

SCIT – FISCALIS SUB-COMMITTEE FOR IT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Verwaltungsrat gemäSS § 5 Abs. 1 Arbeitsmarktservice-Gesetz
Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Strategieausschuss des Arbeitsmarktservice

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Bauausschuss des Arbeitsmarktservice

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Förderungsausschuss des Arbeitsmarktservice

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Austria Ski Pool

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Ständiges Komitee zur Aufrechterhaltung der Vereinheitlichung der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände - VR - Komitee

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Lenkungsausschüsse Verkehrsverbünde

Vollzugsausschuss für den Schienenverbund

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

ÖROK Unterausschuss Regionalwirtschaft

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

ÖROK Stellvertreterkommission

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

FÖRDERBEIRAT BETREFFEND SEKTORPLANFÖRDERUNG GEMÄSS

VO (EWG) 866/90

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für

Datenbanken - ISIS

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für

Agrar-statistik

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Statistik der gewerblichen Wirtschaft

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Volkswirtschaftliche Gesamt­rechnungen

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Wirtschafts -und Berufssystematiken

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Finanzstatistik

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Bundesvergabeamt

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 


Ausschuss für Jungunternehmerförderungsaktion

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Beirat für StraSSenforschung

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Baupreiskommission

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Preiskommission gemäSS § 9 Preisgesetz beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kommission in Angelegenheiten der Altlastensanierung

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kommission in Angelegenheiten der betrieblichen Umweltförderung im Inland und Umweltförderung im Ausland

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Gemeinsamer Arbeitskreis des Bundes und der Länder

gemäSS § 22a UFG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Nationale Biodiversitäts-Kommission

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

IMK-Klima (Interministerielles Komitee zum Schutz des

globalen Klimas)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 


Österreichischer Rat für Nachhaltige Entwicklung

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Nationalparkkommission Neusiedler See-Seewinkel

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

OECD-Umweltkomitee

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Nationalparkkommission Thayatal

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

AuSSenhandelsbeirat gemäSS § 14 AuSSenhandelsgesetz

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Beirat gemäSS § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Förderung politischer Bildungs­arbeit und Publizistik

1984 im Bundeskanzleramt

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kommission zur Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches - Codex­kommission gem. § 52 des Lebensmittelgesetzes 1975

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kommission für Entwicklungsfragen bei der Öster-reichischen Akademie der Wissen­schaften "Wissen-

schaft und Technologie für die Entwicklung"

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

AuSSenwirtschaftspolitischer Beirat

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Elektrizitätsbeirat

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Beratungsausschuss für Informationstechnik - BIT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Fachbeirat für den Kombinierten Verkehr

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Controllinggruppe im Hauptverband der Sozialver-sicherungsträger

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Controllingbeirat für zwei Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Controllingbeirat für zwei Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kyoto Forum – Arbeitsgruppen Ökonomische bzw.

Finanzielle Mechanismen

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kuratorium des Fonds für Versöhnung, Frieden und

Zusammenarbeit

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 


Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

KONTROLLKOMMISSION, BIT – BÜRO FÜR INTERNATIONALE

FORSCHUNGS- UND TECHNOLOGIEKOOPERATION

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Kuratorium des Künstlersozialfonds

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Nationales Komitee zur Alpenkonvention

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

OECD Initiative für Nachhaltige Entwicklung (SG/SD)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

OECD-NETWORK ON FISCAL RELATIONS ACROSS LEVELS

GOVERNMENT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

LKH GRAZ 2000

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

ARGE AKH

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

LENKUNGSAUSSCHUSS DER BEGLEITENDEN KONTROLLE DER

ARGE AKH

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

KONTROLLAUSSCHUSS DES ARBEITSMARKTSERICE

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

PRIVATKRANKENANSTALTEN-FINANZIERUNGSFONDS

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

PREISKOMMISSION FÜR HUMANARZNEIMITTEL IM BUNDES-

MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

DOPINGKONTROLLKOMMISSION BEIM BUNDESKANZLERAMT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

ARBEITSGRUPPE ZUR PENSIONSHARMONISIERUNG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES

STAATSARCHIV

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

BEIRAT GEMÄSS BUNDESGESETZ ÜBER DIE FÖRDERUNG

POLITISCHER BILDUNGSARBEIT UND PUBLIZISTIK 1984

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

ASYL- UND MIGRATIONSFRAGEN

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

CONTROLLINGBEIRAT FÜR ZWEI FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTE

IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNERES

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

ANGELEGENHEITEN DES ÖSTERREICHISCHEN JI/CDM-PROGRAMMS GEMÄSS § 45 UFG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

KYOTO-TASK-FORCE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

KYOTO FORUM-ARBEITSGRUPPEN "ÖKONOMISCHE" BZW.

"FINANZIELLE MECHANISMEN"

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

OECD-UMWELTKOMITEE

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH (NES-BEIRAT)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

GENERALVERSAMMLUNG IN VIER NATIONALPARK-GMBH´S

(DONAU-AUEN; KALKALPEN; THAYATAL UND GESÄUSE)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

FÖRDERBEIRAT VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

LEADER BEGLEITAUSSCHUSS

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

FIAF BEGLEITAUSSCHUSS

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

FORSCHUNGSFÖRDERUNGSFONDS FÜR DIE GEWERBLICHE

WIRTSCHAFT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

 

UNABHÄNGIGE SCHIEDSKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

GAS-BEIRAT

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

BUNDES-VERSORGUNGSSICHERUNGSAUSSCHUSS

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

LENKUNGSAUSSCHUSS NANO-INITIATIVE

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

WORLD CUSTOMS ORGANISATION-INFORMATION MANAGEMENT SUB COMMITTEE (IMSC)

Bestellungsdauer: auf unbestimmte Zeit

 

Zu 5.:

Die Beantwortung hinsichtlich der während der einzelnen Jahre erfolgten Neubestellungen lässt sich nur mit besonders hohem Verwaltungsaufwand bewerkstelligen und ist aus verwaltungsökonomischer Sicht vollkommen unverhältnismäßig. Es wird daher auf die Beantwortung der PA 1799/J vom 29. Jänner 2001 verwiesen. Die aktuelle Besetzung der einzelnen Gremien ergibt sich aus der Beantwortung der Fragen 1. und 3.

 

Zu 6.:

Kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

 


Zu 7.:

FELBERTAUERNSTRASSE AG

Gerhard AILEC

Egon GRUBER

Dipl.-Ing. Wolfgang GLEISSNER

 

BIG BUNDESIMMOBILIEN GES.M.B.H.

KR Ernst Karl PLECH

 

GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG

Mag. Florian WELZIG

MR Dipl.-Ing. Dr. Günter BREYER

 

INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Wolf B. HANKE

Dr. Wilfried AICHINGER

Gerhard LEDERER

 

BUNDESBESCHAFFUNGS GES.M.B.H.

Dkfm. Michael GRÖLLER

Dipl.-Ing. Johann MARIHART

Dr. Arnold PREGERNIG

 

ÖSTERREICHISCHE BUNDESBAHNEN-HOLDING AG

Ing. Mag. Rudolf FISCHER

 

BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.

Dr. Kaspar ACHIM

Buckhard GRAF

 

BIG LIEGENSCHAFTSVERWERTUNGSGES.M.B.H.

KR Ernst Karl PLECH

 

ÖSTERREICHISCHE INDUSTRIEHOLDING AG (ÖIAG)

Dipl. BW Alfred H. HEINZEL

Prof. Dipl.-Ing. Jürgen HUBBERT

Dr. Veit SORGER

Dr. Paul ACHLEITNER

Dr. Karl BÜCHE

Univ.Prof. Dr. Michael ENZINGER

Dr. Astrid GILHOFER

Dr. Alexander RIKLIN

Dr. Erich WIESNER

Ing. Siegfried WOLF

Anton BENEDER

 

BUWOG – BAUEN UND WOHNEN GES.M.B.H.

KR Ernst Karl PLECH

Dipl.-Ing. Michael RAMPRECHT

Dkfm. Dr. Peter HOFBAUER

 

EBS WOHNUNGSGES.M.B.H. LINZ

Mag. Detlev GROSS

Dr. Alfred FADINGER

 

BIG BAUTRÄGER- UND MAKLERGES.M.B.H.

KR Ernst Karl PLECH

 

MONOPOLVERWALTUNGSGES.M.B.H.

Mag. Werner HOLZBAUER

 

ESG WOHNUNGSGES.M.B.H. VILLACH

Mag. Detlev GROSS

KR Ing. Wolfgang R. RÖHRS

 

GEMEINNÜTZIGE WOHNBAUGES.M.B.H. VILLACH

KR Ing. Wolfgang R. RÖHRS

Dr. Stephan MEDWED

Mag. Alfred GROINIG

 

ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA), WIEN

Univ.Prof. DDr. Helmut FRISCH

Dr. Manfred PUFFER

 

VILLACHER ALPENSTRASSEN- UND FREMDENVERKEHRSGES.M.B.H.

MR i.R. Dipl.-Ing. Heinz KARGL

 

ÖSTERREICHISCHE DONAU BETRIEBS AG

Dkfm. Sepp STRASSER

 

WOHNUNGSANLAGEN GES.M.B.H.

KR Ernst Karl PLECH

Dr. Alfred FADINGER

Dr. Manfred KLICNIK

 

DONAU TECHNIK GES.M.B.H.

Dkfm. Sepp STRASSER

 

WBG WOHNEN UND BAUEN GES.M.B.H.

Dr. Michael FRIEDRICH

 

FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)

Dr. Sabine KRISTEN

 

ENERGIE – CONTROL G.M.B.H.

Dr. Georg OBERMEIER

 

MARCHFELDSCHLÖSSER REVITALISIERUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.

Dr. Manfred FREY

 

IMMOBILIENMANAGEMENTGES. DES BUNDES M.B.H. (IMB)

KR Ernst Karl PLECH

 

Zu 8.:

FELBERTAUERNSTRASSE AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

BIG BUNDESIMMOBILIEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

BUNDESBESCHAFFUNGS GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ÖSTERREICHISCHE BUNDESBAHNEN-HOLDING AG

Bestellungsdauer: 5 Jahre, d.i. von 2004 bis 2008

 

BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2007

 

BIG LIEGENSCHAFTSVERWERTUNGSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

ÖSTERREICHISCHE INDUSTRIEHOLDING AG (ÖIAG)

Die Bestellungsdauer ist auf der Homepage der ÖIAG unter http://www.oiag.co.at ersichtlich!

 

BUWOG – BAUEN UND WOHNEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

EBS WOHNUNGSGES.M.B.H. LINZ

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

BIG BAUTRÄGER- UND MAKLERGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

MONOPOLVERWALTUNGSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ESG WOHNUNGSGES.M.B.H. VILLACH

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

GEMEINNÜTZIGE WOHNBAUGES.M.B.H. VILLACH

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA), WIEN

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2003

 

VILLACHER ALPENSTRASSEN- UND FREMDENVERKEHRSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ÖSTERREICHISCHE DONAU BETRIEBS AG

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 


WOHNUNGSANLAGEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2004

 

DONAU TECHNIK GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

WBG WOHNEN UND BAUEN GES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

ENERGIE – CONTROL G.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

MARCHFELDSCHLÖSSER REVITALISIERUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2006

 

IMMOBILIENMANAGEMENTGES. DES BUNDES M.B.H. (IMB)

Bestellungsdauer: bis zur Entlastung über das Geschäftsjahr 2005

 

Zu 9.:

Die Beantwortung der einzelnen Jahre lässt sich nur mit unverhältnis-mäßigem Verwaltungsaufwand bewerkstelligen und ist aus verwaltungsökonomischer Sicht unverhältnismäßig. Es wird daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1799/J vom 29. Jänner 2001 verwiesen. Die jetzige Besetzung der einzelnen Gremien ergibt sich aus der Beantwortung zu 7. und 8.

 

Zu 10.:

Kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

 

Zu 11.:

Die maßgeblichen Kriterien für eine Betrauung mit diesen Funktionen sind Ausbildung, Sachkenntnis, Erfahrung, eine besondere Vertrauenssituation und das Naheverhältnis mit dem dienstlichen Aufgabenbereich. In vielen Fällen erfolgt die Bestellung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben mittels Bescheid, wie z. B. die Funktion nach als Mitglied des Börse-berufungssenates nach dem Börsegesetz oder die Funktion eines Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsichtsbehörde nach dem FMAG.

Viele Bedienstete, die insbesondere in EU-Gremien tätig sind, können bereits auf langjährige einschlägige Erfahrungen in diesen speziellen Sachgebieten hinweisen und genießen deshalb große Anerkennung bei ihren Partnern in diesen Gremien, was sich in einer erfolgreichen und konstruktiven Zusammenarbeit niederschlägt.

 

Zu 12.:

Ein Ausschreibungsverfahren ist gemäß § 1 Ausschreibungsgesetz für
die Aufnahme in den Bundesdienst und für die Vergabe von (leitenden) Funktionen und Arbeitsplätzen beim Bund vorgesehen. Im Bundes-ministerium für Finanzen sind jedoch keine Bestimmungen bekannt, die ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für die Bestellung der in der gegenständlichen Anfragebeantwortung genannten Vertreter des Ressorts notwendig machen würden. Die Bestellungen erfolgten daher auch nicht aufgrund eines solchen Verfahrens. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 11.

 

Zu 13. und 14.:

Im Zusammenhang mit den gestellten Fragen ist vor allem darauf hinzu-weisen, dass Art. 52 B-VG das Grundrecht auf Datenschutz nicht generell einschränkt oder gar aufhebt. Auch im Bereich der parlamentarischen
Interpellation ist vielmehr zu prüfen, ob eine inhaltliche Beantwortung
anhand der Kriterien des § 1 Abs. 1 und 2 Datenschutzgesetz zulässig ist. Die Fragen nach den Einkünften ist bei jeder einzelnen der in den Antworten angeführten Personen eine Frage nach personenbezogenen Daten im Sinne des § 1 Abs. 1 Datenschutzgesetz. Im Hinblick auf die letztgenannte Ver-fassungsbestimmung dürfen daher, wofür ich um Verständnis ersuche, bezüglich der Frage nach den Einkünften keine detaillierten, verknüpften Daten zur Verfügung gestellt werden.

Eine Ermittlung im Sinne des Einkommensberichtes des Rechnungshofes ist nicht zweckmäßig, da manche Bediensteten für die Ausübung dieser Funktionen keine Einkünfte beziehen und somit die Bekanntgabe nicht sinnvoll ist.

 

Insoweit bei den einzelnen Gruppen andere oder besondere Bestimmungen gelten, ist folgendes auszuführen:

 

a) Aufsichtsräte:

Einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen steht die in Art. 20 Abs. 3
B-VG normierte Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit entgegen, weil es sich um Tatsachen handelt, deren Geheimhaltung im Interesse der betroffenen Personen als Parteien geboten ist. Manche Bediensteten beziehen für die Ausübung dieser Funktionen keine Einkünfte. Ansonsten ergeben sich Anhaltspunkte aus den Berichten des Rechnungshofes über Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für die Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes.

 

b) Beiräte und Kommissionen:

In den zu Frage 1 genannten Gremien wird die Tätigkeit von den Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen ihrer Dienstverpflichtung wahrgenommen und sie erhalten aus diesem Titel daher auch überwiegend keine monetären Zuwendungen.

 


c) Kreditinstitute und andere:

Wie bereits in den Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 5179/J vom 9. Juli 1993, Nr. 1513/J vom 23. Juni 1995, Nr. 2839/J vom 11. Juli 1997 und Nr. 1799/J vom 29. Jänner 2001 dargestellt wurde, unterliegen alle Vergütungen uneingeschränkt der Einkommensteuerpflicht. Der Aufwand wird nach dem Verursacherprinzip von den beaufsichtigten Instituten getragen. Im Bundesvoranschlag stehen daher den betreffenden Ausgaben entsprechende Einnahmen gegenüber.

 

Für Treuhänder nach dem Pfandbrief- und Hypothekenbankgesetz erfolgt üblicherweise keine Festsetzung der Gebühr durch den Bundesminister für Finanzen, weil die Vergütung gemäß § 34 Hypothekenbankgesetz zwischen Treuhänder und Bank vereinbart wird. Nur in Ermangelung einer Einigung wird der Betrag vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt.

 

d) Versicherungen:

Die Funktionsgebühren sind im § 3 der Treuhänder-Verordnung 1987, BGBl. Nr. 682/1986 idF BGBl. Nr. 614/1990 geregelt. Die Vergütungen unterliegen uneingeschränkt der Einkommensteuerpflicht. Der Aufwand wird zur Gänze von den jeweiligen Versicherungsunternehmen getragen.

 

Zu 15.:

Nebentätigkeiten gemäß § 37 Abs. 1 und 2 BDG stellen Tätigkeiten für den Bund in einem anderen Wirkungsbereich dar. Gleiches gilt für die auf Veranlassung der Dienstbehörde zu erfüllenden Aufsichtsfunktionen in juristischen Personen des privaten Rechts. Diese Tätigkeiten gehen zum Teil weit über den zeitlichen Rahmen der eigentlichen Dienststunden, sowohl hinsichtlich des Zeitaufwandes der eigentlichen Funktionsausübung als auch der Reisezeiten und des erforderlichen Vorbereitungsaufwandes, hinaus. Ich gehe davon aus, dass die in der Dienstzeit aufgewendete Zeit in dem für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Ausmaß hereingebracht wird. Eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes müsste sich in einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der den einzelnen Bediensteten als auch dem Ressort in seiner Gesamtheit übertragenen Aufgaben darstellen. Dies ist jedoch nicht der Fall, weshalb auch kein ersichtlicher Grund für die Aufzeichnung der benötigten Dienststunden vorliegt.

 

Zu 16.:

Die Ermittlung der direkten und indirekten Kosten, die dem Bundes-ministerium für Finanzen zufolge dieser Tätigkeiten erwachsen, lassen sich ohne Durchsicht sämtlicher Abrechnungen nicht ermitteln, was wiederum einen unverhältnismäßig hohen und daher nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand zur Folge hätte. Teilweise werden Funktionsgebühren auch vorerst vom Bund bezahlt, jedoch vom beaufsichtigten Institut wieder rückvergütet bzw. bei EU-Gremien teilweise von der Kommission ersetzt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.